ich hab ein paar Fragen bezüglich unserer bevorstehenden Hochzeit in Hong Kong, aber nachdem ich hier eine Weile gelesen habe.. bin ich wohl nicht der einzige und hoffe ihr könnt auch mir helfen

Paar Infos vorweg:
Zu Mir: Deutscher Staatsbürger, auch gebürtig hier geboren und arbeite Vollzeit(Falls relevant).
Meine Freundin: Hong-Kong Staatbürgerin, besitzt SAR & BNO Pass und arbeitet ebenfalls Vollzeit.
Meine Freundin und ich kennen uns nun fast 8 Jahre und haben uns entschieden nun endgültig für die Ewigkeit zusammenzuziehen und uns erschien nach Recherchen die Hochzeit in HongKong als deutlich stressfreier, weswegen wir nun den Oktober für die Hochzeit angesetzt haben.
1.
Nun stellt sich uns die Frage: Wie geht man mit dem Visa nach der Hochzeit um?
Wie wir in Erfahrung gebracht haben, muss das Visum über das "Ehegattennachzug" durchgeführt werden, dies dauert jedoch 6-12 Wochen. Das ist natürlich kein Problem, Bürokratie dauert eben seine Zeit.. besonders in Deutschland

Jedoch würde ich ungerne meine Freundin nach der Hochzeit in Hong Kong "zurücklassen", weswegen uns der Gedanke kam, dass Sie nach Abgabe der notwendigen Dokumente mit mir nach Deutschland reist, da sie für 3 Monate ja kein Visa beantragen muss und dann nach Erhalt des "Ehegattennachzug-Visa" zurück nach Hong Kong reist, dort neujahr verbringt und dann mittel ""Ehegattennachzug-Visa" wieder einreist.
Klingt für mich persönlich problemlos, besonders da sie ja zwei Pässe hat, jedoch weiß ich nicht wie das Rechtlich geregelt ist.. aber vielleicht weiß ja einer von euch da mehr!

2. Muss das A1 Goethe-Zertifikat bei dem Antrag des "Ehegattennachzug-Visums" vorhanden sein? da lese ich immer gespaltene Meinungen/Erfahrungen.
Ich danke vielmals für jegliche Hilfe und hoffe ihr habt alle ein angenehmen Sonntag!