VISUM ZUM EHEGATTENNACHZUG

In diesem Forum können alle Fragen rund um Familienangelegenheiten, z.B. Heirat, Geburt, Scheidung, damit verbundene Visumsfragen und andere bürokratische und sonstige Hürden besprochen werden.
2time
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Re: VISUM ZUM EHEGATTENNACHZUG

Beitrag von 2time »

Warum soll ich mich schämen? Und nein ich bin kein EU Bürger
Ich bin Staatenlos wenn du es genau wissen willst.
Inselaffe? Witzig
sonero
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Re: VISUM ZUM EHEGATTENNACHZUG

Beitrag von sonero »

Moin,

Dann braucht Deine Frau garantiert A1 und Du wirst bei der ABH noch Einkommensnachweise und Mietvertrag vorlegen müssen. Die ABH wird sich bei Dir melden.

Wärest Du EU-Bürger, würdest Du Freizügigkeit in D geniessen und Deine Frau könnte praktisch ohne Vorraussetzungen herkommen. Nichtmal A1 bräuchte sie.
Als Deutscher (Du) bräuchte Deine Frau A1.
Staatenlos ist quasi wie Drittstaatler, da braucht Ihr das volle Programm, also auch Lebensunterhalt nachgewiesen (Job nachhaltig, aus der Probezeit raus, Wohnung, Krankenversicherung für ihre Aufenthaltserlaubnis). Und A1 sowieso, wenn sie nicht gerade Akademikerin ist oder Ihr beide aus Japan, USA, Australien oder noch ein paar priviligierten Ländern kommt.

Verstehst Du jetzt, warum ich da so nachgefragt habe?

Gruß,
Norbert
2time
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Re: VISUM ZUM EHEGATTENNACHZUG

Beitrag von 2time »

Ich war schon bei der ABH und die genau wie die Botschaft haben mir das so gesagt.
Ich habe es schriftlich auch schon bekommen das sie das nicht braucht.
Ich weiß nicht warum du das sagt aber vielleicht hat sich da was verändert?
Nachweise wegen dem Einkommen oder Wohnung ist kein Problem, das soll ich
bei der ABH abgeben sobald sie da ist.
sonero
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Re: VISUM ZUM EHEGATTENNACHZUG

Beitrag von sonero »

Moin,

Hmmm, ev. gibt es da doch noch eine Ausnahme, weil Du staatenlos bist?
Kann denn Deine Frau Deutsch? Wenn sie da beim Antrag flüssig in Deutsch losgeplappert hat, ist A1 auch kein Thema.

Gruß,
Norbert
2time
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Re: VISUM ZUM EHEGATTENNACHZUG

Beitrag von 2time »

Deutsch kann meine Frau nicht sehr gut aber sie lernt immer noch.
Mir wurde gesagt da ich kein Deutscher bin und die Art von Aufenthaltstitel die ich habe
begründet eine Ausnahme vom Nachweis von den Deutschkenntnissen auf A1 und
die Vorlage eines A1 Sprachzertifikats ist nicht erforderlich.
sonero
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Re: VISUM ZUM EHEGATTENNACHZUG

Beitrag von sonero »

Dann wird der Grund Deine Staatenlosigkeit sein.
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sweetpanda
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Re: VISUM ZUM EHEGATTENNACHZUG

Beitrag von sweetpanda »

2time hat geschrieben: Ich bin Staatenlos wenn du es genau wissen willst.
Wo kommen denn deine Eltern/Großeltern her, kannst du dich nicht bemühen diese Staatsbürgerschaft zu bekommen?

Oder wäre diese Staatsbürgerschaft unattraktiver als staatenlos in Deutschland zu sein?
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Re: VISUM ZUM EHEGATTENNACHZUG

Beitrag von ingo_001 »

sweetpanda hat geschrieben:
2time hat geschrieben: Ich bin Staatenlos wenn du es genau wissen willst.
Oder wäre diese Staatsbürgerschaft unattraktiver als staatenlos in Deutschland zu sein?
Im vorliegendem Fall - ja.

Vorausgesetzt die Story stimmt.
Wer Geist hat, hat sicher auch das rechte Wort, aber wer Worte hat, hat darum noch nicht notwendig Geist.

Die Logik ist Deine Freundin - Wünsch-Dir-Was und Untergangs-Propheten sind falsche Freunde.
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Re: VISUM ZUM EHEGATTENNACHZUG

Beitrag von 2time »

Meine Großeltern sind Franzosen aber sie sind damals nach Syrien weil mein
Opa Soldat war und die damals in Syrien waren. Meine Mutter hatte dann irgendwann
dort die syrische Staatsangehörigkeit bekommen und dort meinen Vater geheiratet
der dort Staatenlos war. In Syrien bekommt das Kind keine Papiere bzw wird nicht
registriert wenn der Vater keine Papiere hat. Als ich 3 Jahre alt war sind wir nach
Deutschland und bin jetzt schon 25. Ich bekomme keine syrische genau weil mein Vater nicht
aus Syrien ist und die Deutsche bekomme ich auch. Mir wurde von der ABH wortwörtlich
gesagt das sie für mich gerade nichts machen weil das zu viel arbeit sei. Ich bin hier
ganz normal zur Schule gegangen habe eine Ausbildung gemacht usw aber das ist für die ABH egal.
Ich habe es beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge versucht aber es wird mir gesagt
das ich mich bei der ABH melden soll. Ich hätte gerne dagegen etwas gemacht wenn ich könnte.
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Re: VISUM ZUM EHEGATTENNACHZUG

Beitrag von Taifun »

2time hat geschrieben:die Vorlage eines A1 Sprachzertifikats ist nicht erforderlich.
Ist zwar schon so gut wie abgehakt, aber das ist korrekt, da A1 nur beim Familiennachzug zu Ehepartnern mit deutscher Staatsbürgerschaft gefordert wird. Spricht der Ehepartner eine andere Muttersprache als Deutsch, gibt die A1-Forderung keinen Sinn. Norbert/sonero meint gerade, dass das auch an der Staatenlosigkeit liegen könnte (zweifelt aber selsbt daran).

Sonst gäb's noch die französische Staatsbürgerschaft, aber die gibt's sicher nur mit entsprechenden Sprachkenntnissen. Hast du von deinen Großeltern noch ein wenig Französisch rübergerettet?

ABH hat zuviel Arbeit? Vielleicht kannst du irgendwo Rechtschutz bekommen (z.B. als Gewerkschaftsmitglied) und damit ein wenig anklopfen. Es gibt auch Anwälte, die auf das Recht Staatenloser spezialisiert sind, aber das ist halt so eine Sache.
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Re: VISUM ZUM EHEGATTENNACHZUG

Beitrag von sonero »

Taifun hat geschrieben: Das ist zwar schon so gut wie abgehakt, aber das ist korrekt, da A1 nur beim Familiennachzug zu Ehepartnern mit deutscher Staatsbürgerschaft gefordert wird. Spricht der Ehepartner eine andere Muttersprache als Deutsch, gibt die A1-Forderung keinen Sinn.
Das ist Unsinn. Das gilt nur für Staatsangehörige recht weniger Länder.
Bei EU-Staatsbürgern (nicht Deutsche), die in D Freizügigkeiten braucht man auch kein A1.
Hier kann das höchstens an der Staatenlosigkeit liegen, wobei ich das immer noch bezweifle.

Gruß,
Norbert
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Re: VISUM ZUM EHEGATTENNACHZUG

Beitrag von 2time »

Taifun hat geschrieben: Sonst gäb's noch die französische Staatsbürgerschaft, aber die gibt's sicher nur mit entsprechenden Sprachkenntnissen. Hast du von deinen Großeltern noch ein wenig Französisch rübergerettet?

ABH hat zuviel Arbeit? Vielleicht kannst du irgendwo Rechtschutz bekommen (z.B. als Gewerkschaftsmitglied) und damit ein wenig anklopfen. Es gibt auch Anwälte, die auf das Recht Staatenloser spezialisiert sind, aber das ist halt so eine Sache.
Ich habe meine Großeltern nie gesehen und die Sprache kann ich auch nicht sehr gut.

Ich habe es schon mit Anwälten versucht aber irgendwie hilft mir das auch nicht
und war bisher nur Geldverschwendung. Und obwohl ich einen Ausweis besitze ist es
trotzdem noch so das ich vieles nicht machen kann da ich Staatenlos bin und auch
keine Geburtsurkunde besitze. Ich hätte es schon gern geändert irgendwie.
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Re: VISUM ZUM EHEGATTENNACHZUG

Beitrag von Taifun »

Die französische Botschaft in Berlin schreibt: "Die französische Staatsangehörigkeit kann durch Abstammung, durch Geburtsort und per Verwaltungsakt (Geburt, Wohnsitz, Heirat, Einbürgerung) erworben werden." Das fällt bei dir alles flach, sofern du nicht nach Frankreich ziehen möchtest.

Hannah Arendt sieht in ihrem Beitrag "Der Niedergang des Nationalstaates und das Ende der Menschenrechte" [in: Hannah Arendt: Elemente und Ursprünge totaler Herrschaft. Antisemitismus, Imperialismus, totale Herrschaft, Piper, München 2001, S. 559–625] diese Möglichkeit: "Da Deutschland gemäß dem Staatenlosenübereinkommen verpflichtet ist, die Einbürgerung von Staatenlosen zu erleichtern, kann beim derzeitigen Stand des Staatsangehörigkeitssgesetzes von 2000 nach sechs Jahren dauernden Aufenthalts in Deutschland z. B. mit der Vorlage des Reiseausweises für Staatenlose eingebürgert werden, wenn ausreichende deutsche Sprachkenntnisse nachgewiesen werden, die mit dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland gewährleistete freiheitliche demokratische Grundordnung anerkannt wird (vgl. Einbürgerungstest) und sichergestellt ist, dass der Lebensunterhalt für den Antragsteller und seine unterhaltsberechtigten Familienangehörigen ohne Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II bestritten werden kann." [Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Staatenloser#cite_note-19]

Du hast die Auskunft bekommen, dass du die deutsche Staatsbürgerschaft nicht bekommen kannst. Wurde eine Begründung genannt?
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Re: VISUM ZUM EHEGATTENNACHZUG

Beitrag von tigerprawn »

Für Einbürgerungen ist oft nicht die ABH für zuständig.
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Re: VISUM ZUM EHEGATTENNACHZUG

Beitrag von sonero »

Für Einbürgerungen ist nie die ABH zuständig, das ist die - Tadaa - Einbürgerungsbehörde.
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