Sorgerecht für in China geborenen Kindern

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saitham
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Sorgerecht für in China geborenen Kindern

Beitrag von saitham »

Hallo,

Wie ist das Sorgerecht für ein Kind, dass in China geboren wurde geregelt, wenn die Mutter Chinesin und der Vater Deutscher ist.
Die Vaterschaft wurde von mir anerkannt und wir waren/sind nicht verheiratet.
Leider finde ich dazu nichts, aber vielleicht kennt sich hier jemand aus.

Vielen Dank vorab!
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Re: Sorgerecht für in China geborenen Kindern

Beitrag von mavix »

Hallo,

die Antwort auf diese Frage würde mich auch interessieren. Anscheinend hat hier niemand Erfahrung damit. Warst du in der Lage anderswo weitere Informationen zu bekommen?

mavix
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Re: Sorgerecht für in China geborenen Kindern

Beitrag von sanctus »

Schaut hier ab Kapitel IV Artikel 31 des chinesischen Familienrechts:

https://translate.google.de/translate?h ... rev=search

Oder meinst du nach deutschem Recht? Mehr Infos könnten mir helfen, Dir zu helfen!!
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Re: Sorgerecht für in China geborenen Kindern

Beitrag von mavix »

sanctus hat geschrieben:Schaut hier ab Kapitel IV Artikel 31 des chinesischen Familienrechts:

https://translate.google.de/translate?h ... rev=search

Oder meinst du nach deutschem Recht? Mehr Infos könnten mir helfen, Dir zu helfen!!
Vielen Dank erst mal.

Entweder google translate funktioniert nicht richtig, oder ich finde es einfach nicht. Unter Kapitel IV bin ich bei "Scheidung".

In meinem Fall würde es mich interessieren, wie das Sorgerecht nach Chinesischem Recht geregelt ist, wenn in China eine chinesische Frau von einem deutschen Staatsbürger schwanger ist, diese beiden zusammen leben, jedoch nicht verheiratetet sind und das Kind in China zur Welt gebracht wird.
Wie ist der Sorgerechtsstatus nach der Geburt des Kindes.
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Re: Sorgerecht für in China geborenen Kindern

Beitrag von sanctus »

Im Abschnitt Scheidung steht auch einiges zu Eltern und wie dann das Sorgerechtsverhältnis von unverheirateten Eltern geregelt werden soll (§§ 36 -38 chin. Ehegesetz).

Aber das chinesische Recht ist nicht gerade dafür bekannt, dass es sich voll und ganz nach den Vorschriften richtet sondern sympathisiert sehr mit dem individuellen Fallrecht, wo nach Einzelfall bzw. nach früheren ähnlich gelagerten Fällen entschieden wird. Und da ist es so:
Thomas Münzel in Chinas Recht hat geschrieben:In der Gerichtspraxis werden nach Angabe von Wu Changzhen die Kinder in vier von fünf Fällen der Mutter zugesprochen, vgl. Wu Ke, Liu Xiaosen, Renmin ribao 20.12.2000.
Heißt im Klartext, dass das Erstreiten des Sorgerechts eher nicht zum Ziel führen wird. Da wirst du dich wohl oder übel mit der Mutter deines Kindes einigen müssen, und das würde ich auch immer empfehlen!!
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Re: Sorgerecht für in China geborenen Kindern

Beitrag von Linnea »

sanctus hat geschrieben:Heißt im Klartext, dass das Erstreiten des Sorgerechts eher nicht zum Ziel führen wird. Da wirst du dich wohl oder übel mit der Mutter deines Kindes einigen müssen, und das würde ich auch immer empfehlen!!
Ich kann den paar Zeilen keinen angestrebten Sorgerechtsstreit entnehmen. Ob der uneheliche Vater ein Sorgerecht hat und wie er es erlangen könnte, wenn es ihm nicht von Geburt des Kindes an zusteht, kann auch auf ganz praktischen Überlegungen fußen, wie der, ob er ärztlichen Untersuchungen und medizinischen Eingriffen zustimmen darf bzw. muss.
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Re: Sorgerecht für in China geborenen Kindern

Beitrag von sanctus »

Da hast du selbstverständlich recht Linnea. Deswegen hatte ich ja um mehr Infos gebeten. Ich ging jetzt einfach mal vom klassischen Fall aus.

Es gibt User, die klatschen hier halbe Romane hin und das gibt es wieder welche, da muss man jedes kleine Detail, was für die Lösungsfindung entscheidend ist, aus ihnen herauskitzeln.

Also mavix, hast du noch ein paar mehr Infos? Was ist denn eigentlich das Problem?
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Re: Sorgerecht für in China geborenen Kindern

Beitrag von Linnea »

sanctus hat geschrieben:Ich ging jetzt einfach mal vom klassischen Fall aus.
Ich gehe davon aus, dass der "klassische Fall" sich in zwei Fälle aufteilt. Einen bei bestehender und einen bei bereits beendeter Beziehung. :wink:

Im von mavix beschriebenen Fall ist das Kind noch dazu noch nicht geboren.

Auf den ersten Blick sieht es für mich tatsächlich so aus, dass die unverheirateten Eltern (in Bezug auf das Kind) die gleichen Rechte und Pflichten haben wie verheiratete.
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Re: Sorgerecht für in China geborenen Kindern

Beitrag von mavix »

Linnea hat geschrieben:Ich gehe davon aus, dass der "klassische Fall" sich in zwei Fälle aufteilt. Einen bei bestehender und einen bei bereits beendeter Beziehung. :wink:

Im von mavix beschriebenen Fall ist das Kind noch dazu noch nicht geboren.
Vielen Dank für eure Antworten.

Genau darum ging es zumindest mir. Kind ist noch nicht geboren, Beziehung intakt, wie ist das Sorgerecht geregelt, wenn Entscheidungen getroffen werden müssen?

In Deutschland hat der Vater nicht automatisch das Sorgerecht. Dieses muss gesondert beantragt werden.

Code: Alles auswählen

Verheirateten Vätern steht das gemeinsame Sorgerecht nach § 1626 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) automatisch zu. Anders ist das bei unverheirateten Vätern: Hier erhält die Mutter in der Regel das alleinige Sorgerecht, es sei denn, der Vater beantragt das gemeinsame Sorgerecht für das gemeinsame Kind oder die Eltern geben gemeinsam eine sogenannte Sorgeerklärung ab.
*Quelle: https://www.anwalt.de/rechtstipps/kein- ... 79201.html

Da wir aber nun in China leben, wollte ich wissen, wie das hier geregelt ist. Haben im Gegensatz zu Deutschland unverheiratete Väter automatisch das Sorgerecht, muss dieses, wie in Deutschland erst beantragt oder erklärt werden oder...?
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Re: Sorgerecht für in China geborenen Kindern

Beitrag von sanctus »

Im Prinzip ist alles gesagt worden. Präziser wird es im chinesischen Recht leider nicht. Da solltest du vielleicht mal bei eurem nächsten 派出所 nachhaken. Ich konnte jetzt auch nur noch Foren-Einträge bei Baidu finden und die sind ja nun nicht gerade besonders valide.
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Re: Sorgerecht für in China geborenen Kindern

Beitrag von mavix »

Ok, vielen Dank!
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