Erbrecht in China

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Tim.K
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Erbrecht in China

Beitrag von Tim.K »

Sagt mal wie habt Ihr mit China Partner vorgesorgt?
In China ist es so das wenn sagen wir Eure Frau stirbt und sie noch Eltern bzw. Geschwister hat Ihr zu vererbender Anteil mit eben diesen auch geteilt werden muss. Nun gebe ich ehrlich zu das ich die Wohnung in China, welche auf meine Frau läuft nicht beim vorzeitigen Ableben mit 3 anderen Teilen möchte. Außer zum essen und gucken habe die nette Verwandtschaft ja auch nichts beigetragen.
Kann man in China ein gültiges "Berliner" Testament aufsetzen was dann auch zum Zuge kommt?
Also Eltern und Geschwister enterben?
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ingo_001
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Re: Erbrecht in China

Beitrag von ingo_001 »

Es gilt das jeweilige Recht des Landes in dem das Ehepaar seinen Lebensmittelpunkt hat.
Wer Geist hat, hat sicher auch das rechte Wort, aber wer Worte hat, hat darum noch nicht notwendig Geist.

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sweetpanda
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Re: Erbrecht in China

Beitrag von sweetpanda »

ingo_001 hat geschrieben:Es gilt das jeweilige Recht des Landes in dem das Ehepaar seinen Lebensmittelpunkt hat.
Kann er die anderen "enterben" oder nicht?
Aus deiner Antwort wird das noch nicht ganz ersichtlich.
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Re: Erbrecht in China

Beitrag von ingo_001 »

sweetpanda hat geschrieben:
ingo_001 hat geschrieben:Es gilt das jeweilige Recht des Landes in dem das Ehepaar seinen Lebensmittelpunkt hat.
Kann er die anderen "enterben" oder nicht?
Aus deiner Antwort wird das noch nicht ganz ersichtlich.
Ist der Lebensmittelpunkt in D., dann gilt (wie gesagt) dt. (Erb)-Recht, d.h., es ist nicht möglich, dass Verwandte ersten Grades mal einfach so enterbt werden können.
Ausnahme: Schwester, Bruder, Vater oder Mutter trachten einem nach dem Leben.

Ist der Lebensmittelpunkt in China gilt das chin. Erbrecht - ohne Wenn und Aber.
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Re: Erbrecht in China

Beitrag von ingo_001 »

Tim.K hat geschrieben:Kann man in China ein gültiges "Berliner" Testament aufsetzen was dann auch zum Zuge kommt?
Wenn der Lebensmittelpunkt in D. ist, dann - ja.

Ist der aber in China, dann kannst Du zwar ein "Berliner" Testament aufsetzen - nur ist es dort irrelevant, weil in China nun mal chin. Recht gilt.

Genauso, wie hier in D. dt. Recht gilt.
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Re: Erbrecht in China

Beitrag von sweetpanda »

ingo_001 hat geschrieben:
Tim.K hat geschrieben:Kann man in China ein gültiges "Berliner" Testament aufsetzen was dann auch zum Zuge kommt?
Wenn der Lebensmittelpunkt in D. ist, dann - ja.

Ist der aber in China, dann kannst Du zwar ein "Berliner" Testament aufsetzen - nur ist es dort irrelevant, weil in China nun mal chin. Recht gilt.

Genauso, wie hier in D. dt. Recht gilt.
Du kannst also auch nicht definitiv sagen ob er seine chinesischen Verwandten in China nach chinesischem Recht irgendwie "enterben" kann oder nicht?

Der wiederholte Verweis auf das chinesische Recht ist ja nur die geschickte Umschiffung des Nichtwissens.

Ich kann die Frage nicht beantworten, Ingo auch nicht aber es muss doch jemand hier im Forum geben der es kann.
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Re: Erbrecht in China

Beitrag von ingo_001 »

sweetpanda hat geschrieben:Du kannst also auch nicht definitiv sagen ob er seine chinesischen Verwandten in China nach chinesischem Recht irgendwie "enterben" kann oder nicht?
Das kann er nicht, wenn das Ehepaar seinen Lebensmittelpunkt in D. hat (hab ich ja schon geschrieben).
Denn dann gilt das dt. Erbrecht, nachdem Verwandten 1. Grades der Pflichtteil des Erbes zusteht.
sweetpanda hat geschrieben:Der wiederholte Verweis auf das chinesische Recht ist ja nur die geschickte Umschiffung des Nichtwissens.
Wie (auch das) schon gesagt: Sollte der Lebensmittelpunkt des Ehepaares in China sein, dann kann er sich das "Berliner" Testament vors Knie nageln.

Es hängt also, um auch das NOCHMAL zu sagen, davon ab, WO DAS EHEPAAR SEINEN LEBENSMITTELPUNKT HAT (wo es die überwiegende Zeit lebt.

Wo ist da was unklar?
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Re: Erbrecht in China

Beitrag von Petermedia »

Ich weiß ja nicht woher so einfache Verallgemeinerungen her kommen. Hier geht es um Immobilien, und schon da gilt nicht so einfach das Wohnsitzprinzip. Auch kann in China Vieles im Vertragsrecht gelöst werden.

Fragen sind:
Welche Staatsangehörigkeit hat der Erblasser?
Wo hatte der Erblasser seinen Wohnsitz?
Welches Erbrecht ist auf den Erbfall anzuwenden?
Hat der Erblasser das anzuwendende Erbrecht (zulässigerweise) gewählt?
Sind auf ein und denselben Erbfall möglicherweise zwei unterschiedliche Erbrechtsordnungen anzuwenden?

Mein Tipp. Lass dich von einem Anwalt der sich im chin. Recht auskennt, beraten. Ein anderer, Las dich eintragen. Für den Verbleib der Immobilie in einem evtl Scheidungsfalle kommt wieder das Vertragsrecht ins Spiel.
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Re: Erbrecht in China

Beitrag von rundherum »

Das nächste Problem ist, dass Recht haben und Recht bekommen nicht immer deckungsgleich sind - schon gar nicht in China.

Meine Empfehlung daher: Trage Dich als Mitbesitzer der Wohnung ein. Wenn die Wohnung auf 2 Namen läuft, ist a) der Anteil, der verloren gehen kann, nur halb so gross und
b) Du kannst im Todesfall erstmal in der Wohnung bleiben, ohne wenn und aber.

Für das Testament würde ich mich mit einem chinesischen Anwalt in Verbindung setzen. Eventuell braucht es nämlich auch ein Testament um sicherzustellen, dass Deine Frau dann keine Probleme bekommt, falls Du stirbst. Und dass die Steuerbelastung erträglich bleibt.
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Re: Erbrecht in China

Beitrag von sweetpanda »

ingo_001 hat geschrieben:
sweetpanda hat geschrieben:Du kannst also auch nicht definitiv sagen ob er seine chinesischen Verwandten in China nach chinesischem Recht irgendwie "enterben" kann oder nicht?
Das kann er nicht, wenn das Ehepaar seinen Lebensmittelpunkt in D. hat (hab ich ja schon geschrieben).
Denn dann gilt das dt. Erbrecht, nachdem Verwandten 1. Grades der Pflichtteil des Erbes zusteht.
sweetpanda hat geschrieben:Der wiederholte Verweis auf das chinesische Recht ist ja nur die geschickte Umschiffung des Nichtwissens.
Wie (auch das) schon gesagt: Sollte der Lebensmittelpunkt des Ehepaares in China sein, dann kann er sich das "Berliner" Testament vors Knie nageln.

Es hängt also, um auch das NOCHMAL zu sagen, davon ab, WO DAS EHEPAAR SEINEN LEBENSMITTELPUNKT HAT (wo es die überwiegende Zeit lebt.

Wo ist da was unklar?

Gibt es in China für Verwandte des 1. Grades einen Pflichtteil oder nicht?
Lebensmittelpunkt aller Beteiligten in China, im wesentlichen geht es um eine Immobilie in China.

Kannst du darauf antworten oder nicht?

...aha ...zwischenzeitlich beginnen andere Mitglieder sachdienliche Antworten zu liefern....
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Re: Erbrecht in China

Beitrag von ingo_001 »

Petermedia hat geschrieben:Hat der Erblasser das anzuwendende Erbrecht (zulässigerweise) gewählt?
Hat er das nicht, ist es nicht zulässig - so einfach ist das.
Petermedia hat geschrieben:Sind auf ein und denselben Erbfall möglicherweise zwei unterschiedliche Erbrechtsordnungen anzuwenden?
Das ist logisch betracht unmöglich. Ein einfaches Beispiel: Entweder schwanger - oder nicht.
Petermedia hat geschrieben:Mein Tipp. Lass dich von einem Anwalt der sich im chin. Recht auskennt, beraten.
Im Zweifel immer ein guter Rat - wenn denn chin. Recht zur Anwendung kommen sollte.
Petermedia hat geschrieben: Ein anderer, Las dich eintragen. Für den Verbleib der Immobilie in einem evtl Scheidungsfalle kommt wieder das Vertragsrecht ins Spiel.
Die Wohnung ist Eigentum seiner Ehefrau (s. E.P.), da kann er sich nicht von selbst als Miteigentümer eintragen lassen - seine Frau muss dem vorher zustimmen.

Ist schon abenteuerlich, was hier so an unlogischen Statements kommt.
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Re: Erbrecht in China

Beitrag von ingo_001 »

sweetpanda hat geschrieben:Gibt es in China für Verwandte des 1. Grades einen Pflichtteil oder nicht?
Lebensmittelpunkt aller Beteiligten in China, im wesentlichen geht es um eine Immobilie in China.

Kannst du darauf antworten oder nicht?
Habe ich schon.
Einfach nochmal lesen, was ich dazu geschrieben habe.
Petermedia hat geschrieben:...aha ...zwischenzeitlich beginnen andere Mitglieder sachdienliche Antworten zu liefern....
Was Du so alles für sachdienlich hälst ...
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Re: Erbrecht in China

Beitrag von ingo_001 »

rundherum hat geschrieben:Meine Empfehlung daher: Trage Dich als Mitbesitzer der Wohnung ein.
Das kann er nicht.
Seine Frau kann ihn ggfs. als Miteigentümer einsetzen lassen.

Aber ohne ihr Einverständnis (es ist ja ihre Wohnung) kann er sich das abschminken.
Petermedia hat geschrieben:Für das Testament würde ich mich mit einem chinesischen Anwalt in Verbindung setzen. Eventuell braucht es nämlich auch ein Testament um sicherzustellen, dass Deine Frau dann keine Probleme bekommt, falls Du stirbst. Und dass die Steuerbelastung erträglich bleibt.
Sie hat schon jetzt keine Probleme, weil es ihre Wohnung ist.

Wenn es das chin. Recht zulässt, dann sollte versucht werden, ihn ein Wohnrecht einzuräumen, wenn er als Miteigentümer eingetragen wurde und sie vor ihm das Zeitliche segnet.
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Re: Erbrecht in China

Beitrag von Tim.K »

Danke für die Antworten :
Eintagen lassen ins Grundbuch geht nicht da ich schon auf meinen Namen eine Wohnung habe. Sie hat noch 3 Wohnungen in China.
Dann hier einen Link der auch etwas weiter hilft.
http://www.erbrecht-berlin.eu/erbrecht- ... lik-china/
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