Chin. Visum für meinen Sohn
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Chin. Visum für meinen Sohn
Hallo an die Experten
Folgende Situation:
Vor 2,5 Jahren haben wir China verlassen und sind nach Deutschland gezogen. Mein Sohn (17 Jahre alt) ist in China aufgewachsen. Er hat einen deutschen Pass, in China auch einen chinesischen. Seine Ausreise erfolgte mit einem „Exit Permit“, sein chinesischer Pass wurde bei Aushändigung des Permits entwertet.
Nun möchte er gerne in den Sommerferien zusammen mit meiner chin. Ehefrau nach China reisen um Freunde und Verwandte meiner Frau zu besuchen.
Obwohl mein Sohn in China die doppelte Staatsbürgerschaft hatte, besteht trotzdem die Aussicht, dass er ein Visum erhält, welches wäre dann am angebrachtesten?
Meine Frau hat keine Wohnung in China, beide würden bei ihrer Tante unterkommen.
Da wir in Essen wohnen, befindet sich das nächste Visa Applikation Center in Düsseldorf. Könnte man auch ein anderes wählen, z.B. in Berlin, dort kann man das Visum online beantragen.
Folgende Situation:
Vor 2,5 Jahren haben wir China verlassen und sind nach Deutschland gezogen. Mein Sohn (17 Jahre alt) ist in China aufgewachsen. Er hat einen deutschen Pass, in China auch einen chinesischen. Seine Ausreise erfolgte mit einem „Exit Permit“, sein chinesischer Pass wurde bei Aushändigung des Permits entwertet.
Nun möchte er gerne in den Sommerferien zusammen mit meiner chin. Ehefrau nach China reisen um Freunde und Verwandte meiner Frau zu besuchen.
Obwohl mein Sohn in China die doppelte Staatsbürgerschaft hatte, besteht trotzdem die Aussicht, dass er ein Visum erhält, welches wäre dann am angebrachtesten?
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Re: Chin. Visum für meinen Sohn
Wenn er laut Meinung der Botschaft die chin staatsbuergerschaft hat dann ein Travelpermit (sieht aus wie ein pass, ist aber keiner, ist guenstig, schnell.und haelt 2 Jahre oder so)
Wenn nicht, dann Q Visum. Ich vergesse immrr ob 1, oder 2.
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Re: Chin. Visum für meinen Sohn
Es besteht nicht nur die Möglichkeit - es ist der ab jetzt EINZIGE Weg für ihn nach China zu kommen.Capt. hat geschrieben:Obwohl mein Sohn in China die doppelte Staatsbürgerschaft hatte, besteht trotzdem die Aussicht, dass er ein Visum erhält, welches wäre dann am angebrachtesten?
Da er ja Verwandte in China hat, bietet sich ein Q2-Visum an.
Einfach die SuFu nutzen - hab jetzt gerade keine Zeit.
Wer Geist hat, hat sicher auch das rechte Wort, aber wer Worte hat, hat darum noch nicht notwendig Geist.
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Re: Chin. Visum für meinen Sohn
... er nicht (mehr), weil sein chin. Pass bei der Ausreise (s.EP) entwertet wurde.tigerprawn hat geschrieben:Wenn er laut Meinung der Botschaft die chin staatsbuergerschaft hat ...
Wer Geist hat, hat sicher auch das rechte Wort, aber wer Worte hat, hat darum noch nicht notwendig Geist.
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Re: Chin. Visum für meinen Sohn
Pass ist nicht gleich Staatsbürgerschaft. Ahh, jetzt sehe ich 'doppelte Staatsbuergeschaft *hatte*' ich hatte *hat* gelesen.ingo_001 hat geschrieben:. er nicht (mehr), weil sein chin. Pass bei der Ausreise (s.EP) entwertet wurde.
Re: Chin. Visum für meinen Sohn
Hallo Capt.,
vielleicht kann ich Dir weiterhelfen... ich schildere Dir einfach mal unsere Situation:
meine Frau (Chinesin) ist nun seit ca. 2,5 Jahren in Deutschland, Sie hat eine Aufenthaltserlaubnis, aber keine Niederlassungserlaubnis. Unser Sohn (in Deutschland geboren) ist jetzt 7 Monate alt.
Wir sind derzeit in China bei den Eltern meiner Frau zu Besuch.
Ich habe ein Q2 Visum erhalten, für unseren Sohn haben wir eine Art "chinesischen Reisepass" beim Konsulat in Düsseldorf beantragt. (Kosten ca. 20 Euro, Gültigkeit 2 Jahre)
Unseres Wissens nach ist dies bis zum 18. Lebensjahr möglich, Vorraussetzung anscheinend, das die Mutter, in unserem Fall meine Frau KEINE Niederlassungserlaubnis hat.
Unser Sohn hat in Deutschland einen ganz gewöhnlichen Kinderreisepass.
Bei uns hat die Einreise nach China ohne Probleme funktioniert...
Ich würde einfach mal in Düsseldorf vorbeifahren, von Essen aus ist das ja nicht so weit.
Da gibt es übrigens 2 Behörden: Einmal das Konsulat (die stellen beispielsweise travel documents aus), zum zweiten das Visacenter, wo ich mein Q2 Visum beantragt und erhalten habe.
Achso, Berbeitungszeit der Dokumente nach Antragsstellung 3 - 4 Tage... also echt schnell.
Bei weiteren Fragen gerne PN oder einfach hier schreiben...
Gruß
Steph
vielleicht kann ich Dir weiterhelfen... ich schildere Dir einfach mal unsere Situation:
meine Frau (Chinesin) ist nun seit ca. 2,5 Jahren in Deutschland, Sie hat eine Aufenthaltserlaubnis, aber keine Niederlassungserlaubnis. Unser Sohn (in Deutschland geboren) ist jetzt 7 Monate alt.
Wir sind derzeit in China bei den Eltern meiner Frau zu Besuch.
Ich habe ein Q2 Visum erhalten, für unseren Sohn haben wir eine Art "chinesischen Reisepass" beim Konsulat in Düsseldorf beantragt. (Kosten ca. 20 Euro, Gültigkeit 2 Jahre)
Unseres Wissens nach ist dies bis zum 18. Lebensjahr möglich, Vorraussetzung anscheinend, das die Mutter, in unserem Fall meine Frau KEINE Niederlassungserlaubnis hat.
Unser Sohn hat in Deutschland einen ganz gewöhnlichen Kinderreisepass.
Bei uns hat die Einreise nach China ohne Probleme funktioniert...
Ich würde einfach mal in Düsseldorf vorbeifahren, von Essen aus ist das ja nicht so weit.
Da gibt es übrigens 2 Behörden: Einmal das Konsulat (die stellen beispielsweise travel documents aus), zum zweiten das Visacenter, wo ich mein Q2 Visum beantragt und erhalten habe.
Achso, Berbeitungszeit der Dokumente nach Antragsstellung 3 - 4 Tage... also echt schnell.
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Re: Chin. Visum für meinen Sohn
Dazu:
Ein chinesisches Visum kann nicht online beantragt werden (siehe hier). Allenfalls postalisch. Dazu kannst du dir Frankfurt oder Berlin aussuchen.Capt. hat geschrieben:Da wir in Essen wohnen, befindet sich das nächste Visa Applikation Center in Düsseldorf. Könnte man auch ein anderes wählen, z.B. in Berlin, dort kann man das Visum online beantragen.
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Re: Chin. Visum für meinen Sohn
Ich habe mich falsch ausgedrückt. Den Antrag kann man online ausfüllen z.BLaogai hat geschrieben:Dazu:Ein chinesisches Visum kann nicht online beantragt werden (siehe hier). Allenfalls postalisch. Dazu kannst du dir Frankfurt oder Berlin aussuchen.Capt. hat geschrieben:Da wir in Essen wohnen, befindet sich das nächste Visa Applikation Center in Düsseldorf. Könnte man auch ein anderes wählen, z.B. in Berlin, dort kann man das Visum online beantragen.
Link
Alle Unterlagen müssen natürlich mit der Post geschickt werden.
Ich nehme an, dass ein Q1 oder Q2 Visum für meinen Sohn nicht in Frage kommt, da er keine direkten Verwandte in China hat, nur Tanten und Cousinen. Vielleicht ist ein Touristen Visum das Richtige und er lässt sich von einer Tante einladen.
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Re: Chin. Visum für meinen Sohn
Warum beantragt ihr nicht wie von steph beschrieben ein 旅行证? Wenn ich das richtig verstanden habe ist euer Sohn dafür qualifiziert. Spart euch eine Menge Kosten! Schau mal hier.Capt. hat geschrieben:Ich nehme an, dass ein Q1 oder Q2 Visum für meinen Sohn nicht in Frage kommt, da er keine direkten Verwandte in China hat, nur Tanten und Cousinen. Vielleicht ist ein Touristen Visum das Richtige und er lässt sich von einer Tante einladen.
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Re: Chin. Visum für meinen Sohn
@Laogai
vielen Dank für den Hinweis. Ich habe alle 12 Seiten Deines Links gelesen, ist etwas verwirrend. Vor Allem braucht das Kind mit 旅行证 ein Exit Permit bei der Ausreise aus China?
Dann habe ich aber folgenden Beitrag von "sanctus" gelesen:
vielen Dank für den Hinweis. Ich habe alle 12 Seiten Deines Links gelesen, ist etwas verwirrend. Vor Allem braucht das Kind mit 旅行证 ein Exit Permit bei der Ausreise aus China?
Dann habe ich aber folgenden Beitrag von "sanctus" gelesen:
Somit erübrigt sich 旅行证, da mein Sohn im August bereits 3 Jahre in Deutschland lebt.sanctus hat geschrieben:...und auf einmal, da waren sie keine Chinesen mehr!
Die Kuriosität geht weiter. Nach nun genau 2 Jahren (旅行证 bzw. chin. Reiseausweis nur 2 Jahre gültig) wollten wir den 旅行证 verlängern. Um aber nicht umsonst nach Berlin zu fahren, haben wir gestern die Botschaft mal angerufen und gefragt, welche Unterlagen etc. benötigt werden.
Es wurde aber nur kurz und knapp eine Frage gestellt: "Wo lebten die Kinder innerhalb der 2 Jahre?" Da wir natürlich in Deutschland leben, wurde kurz und knapp gesagt: "So sind die Kinder keine Chinesen mehr und der Ausweis kann nicht verlängert werden!"
Dass das mit der Gesetzesgrundlage nicht ganz einhergeht haben wir an der Stelle einfach mal sein gelassen. So, nun gehen wir Freitag doch nach Berlin aber Richtung Invalidenstraße! - Und damit ist der Spuk des 旅行证 (oder zumindest das Drumherum) für uns nun vorbei! Schade, denn eigentlich war dieser ganz praktisch...
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Re: Chin. Visum für meinen Sohn
Moment ...Capt. hat geschrieben:Somit erübrigt sich 旅行证, da mein Sohn im August bereits 3 Jahre in Deutschland lebt.
Der Schlüsselsatz ist:
Das Verlängern geht also nicht - das erstmalige Ausstellen aber evtl. doch.sanctus hat geschrieben:Nach nun genau 2 Jahren (旅行证 bzw. chin. Reiseausweis nur 2 Jahre gültig) wollten wir den 旅行证 verlängern.
Ihr seid 2,5 Jahre in D. - Deine Frau hat also noch keine unbefristete NE ... so wiet so gut.
Aber bis zu welchem Alter wird der 旅行证 überhaupt ausgestellt?
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Re: Chin. Visum für meinen Sohn
Nein, es reist mit dem 旅行证 aus China aus und mit dem deutschen Reisepass in Deutschland ein.Capt. hat geschrieben:Vor Allem braucht das Kind mit 旅行证 ein Exit Permit bei der Ausreise aus China?
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Re: Chin. Visum für meinen Sohn
Wo ist eigentlich der Unterschied zwischen 旅行证 und 通行证? Damals war für meinen Sohn nämlich 通行证 die einzige Option. Von 旅行证 war nie die Rede.
- Laogai
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Re: Chin. Visum für meinen Sohn
Keine Ahnung. Bei dem erwähnten 旅行证 handelt es sich jedenfalls um dieses Dokument.punisher2008 hat geschrieben:Wo ist eigentlich der Unterschied zwischen 旅行证 und 通行证? Damals war für meinen Sohn nämlich 通行证 die einzige Option. Von 旅行证 war nie die Rede.
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Re: Chin. Visum für meinen Sohn
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Mein Sohn hat ein Q2 Visum erhlten, 1 Jahr gültig, multiple entries, 60 Tage pro Aufenthalt
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