Ich habe hier ein paar Links rausgesucht die vielleicht auch für andere Hilfreich sein könnten
1. Welches Ehe-Recht gilt - Deutsches oder Chinesisches:
http://www.anwaltskanzlei-dr-zecher.de/ ... beruehrung
2. Was steht überhaupt im Chinesischen Eherecht:
http://www.chinas-recht.de/800910.htm
(sehr lustig sind Passagen wie:
Das man so etwas extra erwähnen muss ist schon hart)Kleinkinder zu ertränken oder im Stich zu lassen oder sie sonstwie zu verletzen und zu schädigen ist verboten.
3. Anerkennen lassen der Ehe in Deutschland:
https://www.anwalt.de/rechtstipps/heira ... 16792.html
4. Welche Dokumente brauche ich überhaupt um in China heiraten zu können:
http://www.deguocun.de/faq/heiraten_in_china
Für mich persönlich war wichtig zu wissen, dass eine Ehe im Ausland hier nicht eingetragen werden muss, aber
Das Güterrecht gilt je nachdem welches Eherecht zum Zeitpunkt der Eheschliessung besteht. Letzteres kann sich ändern (z.B. nach Umzug), ersteres ändert sich wohl nicht automatisch. Bei mir ist das in vielerlei Hinsicht mehrfach problematisch da sich das Eherecht an dem gemeinsamen Wohnsitz orientiert. Da wir aber vermutlich nach Eheschliessung mehrere Jahre (wenn überhaupt jemals) einen gemeinsamen Wohnsitz haben werden, ist die Frage welches Recht gilt. Daher habe ich mir das Chinesische Eherecht sehr genau angesehen. Auch wenn es wohl dem Deutschen Recht mit Zugewinngemeinschaft ähnelt, habe ich extreme Bedenken einfach so eine Ehe in China einzugehen (gerade unter dem Gesichtspunkt von bevorstehenden Erbe von Immobilien in DE). Theoretisch steht da zwar:Achtung: Wird die im Ausland geschlossene Ehe nicht eingetragen und wird ein anderer Partner erneut geheiratet, so liegt trotzdem Bigamie vor, die nach § 1306 BGB in Deutschland verboten ist.
Aber so wirklich glücklich bin ich über Punkt 3 nicht.§ 18 In folgenden Fällen handelt es sich um Vermögen nur des Ehemannes oder der Ehefrau:
1. Bei vorehelichem Vermögen einer Seite;
2. bei Behandlungskosten, Existenzbeihilfen für Behinderte und anderen Kosten, die eine Seite wegen erlittener körperlicher Verletzungen erlangt;
3. bei Vermögen, zu dem in einem Vermächtnis oder Schenkungsvertrag festgesetzt ist, daß es nur in das Vermögen des Mannes oder der Frau fällt;
4. speziell im Leben einer Seite genutzte Gegenstände;
5. anderes Vermögen, das [nur] einer Seite zufallen muß.
Auf der anderen Seite denke ich mir immer noch, wenn ich die Ehe in DE nicht anerkennen lasse und die Dame niemals hier rüber kommt (kommen darf), wie will sie dann vor Gericht gehen um an mein Vermögen zu kommen. Aber wahrscheinlich würde sie da schon einen Weg finden.
Der einzige Punkt den ich bis jetzt nicht herausgefunden habe, ist das Steuerrecht bzw. die Steuerklasse. Was ich weiss ist, dass ich die Ehe in DE aneerkennen lassen muss und erst danach kann ich das Finanzamt informieren mit der Bitte um eine Änderung der Steuerklasse. Allerdings erwarte ich fast, das die dann auch die Steuernummer meiner Ehefrau wissen wollen, um ihre Steuerklasse anzupassen. Wenn die gute Dame noch nie in DE war und vermutlich eben auch nicht so schnell oder nie kommen wird, werde ich wahrscheinlich nicht in Steuerklasse 3 rutschen können. Aber das versuche ich noch genauer herauszufinden.
Edit: Also wie vermutet geht das nur wenn die Ehe-Frau EU Bürgerin ist und im EU Ausland wohnt. Und dann wäre Sie auch verpflichtet eine Steuererklärung in DE abzugeben.
Quelle: https://www.frag-einen-anwalt.de/Steuer ... 73182.htmlDas geht leider nicht. LSt-Klasse III setzt nach § 38b EStG voraus, dass Ihre Ehefrau in DE unbeschränkt steuerpflichtig wäre. Dies setzt wiederum einen deutschen Wohnsitz im Sinne von § 8f AO voraus. Der Wohnsitz Ihrer Frau liegt jedoch in Tschechien. Auch eine Anwendung der Sondernorm des § 1a EStG kommt nicht zum Tragen, da Sie keine EU/EWR-Staatsangehörige ist (Ukrainerin).
Heisst für mich: Es gibt keinen Grund die Ehe in DE anerkennen zu lassen. Theoretisch würde ich mich strafbar machen falls ich später noch einmal jemanden heirate - wobei ich das Risiko für sehr gering einschätze, dass die Deutschen Behörden jemals herausfinden ob ich in China in Hintertupfingen irgendwann einmal geheiratet habe. Noch dazu kann man man den Ehervertrag aufgrund mangelnder Sprachkenntnisse später anfechten (zumindest geht das in DE, keine Ahnung wie Chinesen das sehen):
Quelle: Siehe Punkt 1Die Gefahr, dass ein Ehevertrag später aufgrund mangelnder Sprachkenntnisse angefochten wird, darf nicht unterschätzt werden.
Falls jemand zum letzten Punkt noch Infos hat kann er sie gerne posten. Oder vielleicht noch andere hilfreiche Links zu dem Thema.