Verfahren gegen die BRD wegen A1 Sprachtest

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DevQDave
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Re: Verfahren gegen die BRD wegen A1 Sprachtest

Beitrag von DevQDave »

Hallo mein Name ist David. Ich brauche mal bitte Rat zu dieser Sprachtest Anforderung A1 für den Antrag zur Familienzusammenführung.

Meine Verlobte kommt aus China (Shenzhen). Wir wollen dieses Jahr hier in Deutschland heiraten. Dafür haben wir auch fast alles Dokumente zusammen.

Meine Verlobte spricht perfekt englisch und chineisch. Unser Plan war das sie im Juni/Juli nach Deutschland kommt. Leider macht uns da dieses Gesetz mit dem Sprachtest einen Strich durch die Rechnung.

Ich habe von Ausnahmen gelesen in den man von einem Sprachtest (A1) absehen kann. Wenn zum Beispiel ein abgeschlossenes Studium vorliegt. Meine Freundin hat von einer sehr namhaften Unisverität einen Bachelor of Arts. Sie hat Interior Design studiert.

Meine Frage dazu wäre, gibt es Erfahrungen ob das reichen könntet mir einer guten Beründung?

Meine Verlobte und ich wollen doch jetzt nicht ein halbes Jahr warten bis sie das A1 Nivau erreicht hat. Ich habe persönlich keine Ahnung wie lange das im Schnitt dauert und wie schwierig es ist.

Bitte um Hilfe!
noodlesoup
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Re: Verfahren gegen die BRD wegen A1 Sprachtest

Beitrag von noodlesoup »

Hallo David,

das hat der zuständige Bearbeiter der hiesigen ABH auch zu mir gesagt. Aber wie "unsere" Konsulate in China reagieren, wenn kein A1 vorgelegt wird, steht auf einem anderen Blatt Papier.......und das ist das Problem.
Andererseits, so lange dauert es sicherlich nicht um A1 Niveau zu erreichen. Sicherlich besser wenn deine Freundin es hat. Ist deine Freundin berufstätig oder kann Sie jeden Tag lernen?
Es gibt da ein gutes Buch mit CD zur Vorbereitung auf A1. Und falls Du nicht bei Ihr in China bist, kannst Du Ihr prima mittels Skype helfen.

Ich wünsche Euch viel Glück.
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Israfael
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Re: Verfahren gegen die BRD wegen A1 Sprachtest

Beitrag von Israfael »

Wenn deine Freundin einen Monat lang nichts zu tun hat, kann sie das locker in einem Monat lernen!
DevQDave
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Re: Verfahren gegen die BRD wegen A1 Sprachtest

Beitrag von DevQDave »

Hallo, vielen dank für die schnellen antworten.

Also meine Freundin ist Künstlerin und hat sehr viel Zeit. Sie wäre auch bereit das 6 Wochen durch zu ziehen.

Ich habe gerade eben einen alternativ Plan geschmiedet.

Sobald meine Verlobte alle Papier, sprich Geburtsurkunke, Ledigkeitsurkunde und Hukou vom Notar mit Übersetzung hat und den Legislationsstempel, könnte sie doch rein theoretisch mit einem Turistenvisum nach Deutschland kommen und erst mal 3 monate hier mit mir lernen. In dieser Zeit kann ich die Papiere aufs Stanesamt bringen und die bearbeiten. Nach dem das Standesamt ja sagt, kann meine Freundin ausreisen und in der Schweiz einreisen und mit mir dort Urlaub machen und in dieser Zeit das Eheschließungsvisum beantragen und das Familienzusammenführungsvisum.

Denkt ihr das ist so legal und könnte sicher funktionieren?

Sorry das ich das jetzt hier schreibe und frage... Ich weis gehört eigentlich wo anders rein! Bitte um Verzeihung!
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Israfael
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Re: Verfahren gegen die BRD wegen A1 Sprachtest

Beitrag von Israfael »

DevQDave hat geschrieben: Also meine Freundin ist Künstlerin und hat sehr viel Zeit. Sie wäre auch bereit das 6 Wochen durch zu ziehen.
Dann sollte sie das tun!
DevQDave hat geschrieben: Sobald meine Verlobte alle Papier, sprich Geburtsurkunke, Ledigkeitsurkunde und Hukou vom Notar mit Übersetzung hat und den Legislationsstempel, könnte sie doch rein theoretisch mit einem Turistenvisum nach Deutschland kommen und erst mal 3 monate hier mit mir lernen.
Touristenvisum für drei Monate? War sie schon einmal in Deutschland? Wenn sie noch nie hier war, dann sehe ich schwarz. Sie bekommt vielleicht ein Visum für einen Monat aber nicht für drei.
DevQDave hat geschrieben: ...in dieser Zeit das Eheschließungsvisum beantragen und das Familienzusammenführungsvisum
Entweder ihr beantragt ein Heiratsvisum oder ein Familienzusammenführungsvisum. Das eine beantragt man, wenn man in Deutschland heiraten will und das andere, wenn man schon verheiratet ist.

Dein Plan hat auf jeden Fall noch Lücken, da du den ganzen Prozess noch nicht komplett durchschaut hast. Meiner Meinung nach solltest du das ganze eher auf den normalen Weg lösen. Du stellst dir das mit den ganzen Visa beantragen zu einfach vor. ;) Das ist jedes mal mit einem hohen Aufwand verbunden und du möchtest das gleich mehrmals machen. Ich glaube auf dem normalen Weg geht das alles kürzer aber bis vor Oktober/November sehe ich da schwarz. Bei deinem Plan dauert es wahrscheinlich noch länger!
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sweetpanda
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Re: Verfahren gegen die BRD wegen A1 Sprachtest

Beitrag von sweetpanda »

Wer ein Studium an einer renommierten Universität abgeschlossen hat, perfekt Englisch spricht, kann über A1 nur lachen. Wenn sie so viel Zeit hat wie du sagst...zack in 2 Monaten erledigen und nicht diese komischen Hintertürchen gehen.
Ehrlich währt am längsten.
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DevQDave
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Re: Verfahren gegen die BRD wegen A1 Sprachtest

Beitrag von DevQDave »

Hi, nochmal danke.

Meine Freundin war schon mehrmals in Deutschland. Das letzte mal den ganzen Dezember 2013 und die erste Januarwoche.

Klar sie hat def. Zeit zu lernen. Es geht uns nur darum das wir uns schneller wieder sehen können.

Touristenvisum hat sie bisher immer binnen 2 Wochen bekommen. Aber ja, das mit dem ausreisen und dann über die Schweiz das Heiratsvisum beantragen weis ich auch nicht sicher ob das geht.

Aber ich stelle fest das ich das noch nicht ganz verstanden habe. Ich dachte man beantragt ein Heiratsvisum darf dann hier heiraten und danach muss dann ein Familienzusammenführungsvisum beantragt werden.

Oder darf sie dann nach Genemigung des Heiratsvisums und einer abgeschlossen Hochzeit in Deutschland bleiben?

Ich sollte vielleicht noch erwähnen das ich nach der Hochzeit mit meiner Freundin hier in Deutschland leben will.
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Re: Verfahren gegen die BRD wegen A1 Sprachtest

Beitrag von Be_happy »

amnesis hat geschrieben:...hört sich gut an, aber bis es ein Rechtskräftiges Urteil gibt wird wohl noch einige Zeit ins Land ziehen
Das Normenkontrollverfahren gegen den Sprachtest staubt immer noch in Karlsruhe ein - seit 2007!
dakine
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Re: Verfahren gegen die BRD wegen A1 Sprachtest

Beitrag von dakine »

http://www.dass-das.de/

Meine Freundin/Verlobte hat keinen Bachelor of Arts von einer tollen Uni und es trotzdem in 6 Wochen zu A1 geschafft (Hörverstehen war, dank gelegentlicher gemeinsamer Übungen über Skype, sogar "sehr gut"). Ich verstehe echt nicht wo das Problem liegt.


/Edit: Das mit der Schweiz funktioniert nicht. Einstiegslektüre: http://de.wikipedia.org/wiki/Schengener_Abkommen
DevQDave
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Re: Verfahren gegen die BRD wegen A1 Sprachtest

Beitrag von DevQDave »

Ok, danke für die Informationen. Ja wir werden jetzt gemeinsam Deutsch über Skype lernen und dann wird das hoffentlich schon klappen. Ich hoffe das die dann nach der Hochzeit auch bei mir in Deutschland bleiben darf.

Vielen Dank an alle!
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Re: Verfahren gegen die BRD wegen A1 Sprachtest

Beitrag von AngelofMoon »

DevQDave hat geschrieben:Ich hoffe das die dann nach der Hochzeit auch bei mir in Deutschland bleiben darf.
Der Visum Antrag zur Eheschließung in Deutschland ist der selbe welcher auch für die FZF beantragt wird (Nationales Visum).
Eine nochmalige Ausreise und Antrag ist nicht nötig, die Aufenthaltserlaubnis wird von der ABH bearbeitet.
Ob dieses jetzt vor oder nach der Eheschließung ist kann ich jetzt nicht sagen, aber die ABH kann dich hierüber informieren.
Wenn der Antrag von deiner zukünftigen Frau bei der zuständigen Deutschen Auslandsvertretung gestellt wurde, bekommst du nach ein paar Wochen (3-4) ein Schreiben von deiner ABH mit Einladung und welche Unterlagen du zur Vorlage mitbringen musst.
Da kannst du dann auch entsprechend Fragen stellen.
Konfuzius sprach: “Mach’ Dir keine Sorgen darüber, dass die Menschen Dich nicht kennen, sondern darüber, dass Du sie nicht kennst.”
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Re: Verfahren gegen die BRD wegen A1 Sprachtest

Beitrag von Karlsson »

Ich finde das auch ganz normal, dass jemand der nach Deutschland kommen will auch Deutsch sprechen muss.

Wir haben in der BRD Gesetze und die gelten auch. Die EU ist kein demokratisch legitimiertes Gebilde. Es gibt keine richtigen Wahlen, sie hat kein Parlament das echte Entscheidungen trifft. Was ist das eigentlich - die EU?

So ein Verfahren ist ein Witz! Vor allem auch wenn man mal schaut, wer eigentlich der Hauptfinanzierer der EU ist.
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Israfael
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Re: Verfahren gegen die BRD wegen A1 Sprachtest

Beitrag von Israfael »

AngelofMoon hat geschrieben: Eine nochmalige Ausreise und Antrag ist nicht nötig, die Aufenthaltserlaubnis wird von der ABH bearbeitet.
Ob dieses jetzt vor oder nach der Eheschließung ist kann ich jetzt nicht sagen, aber die ABH kann dich hierüber informieren.
Die Aufenthaltserlaubnis wird von der ABH erst nach der erfolgten Heirat ausgestellt. Außerdem muss man sich vorher noch beim Einwohnermeldeamt "melden". (wenn ich das noch richtig in Erinnerung hab)
AngelofMoon hat geschrieben: Wenn der Antrag von deiner zukünftigen Frau bei der zuständigen Deutschen Auslandsvertretung gestellt wurde, bekommst du nach ein paar Wochen (3-4) ein Schreiben von deiner ABH mit Einladung und welche Unterlagen du zur Vorlage mitbringen musst.
Da er für seine zukünftige Frau sowieso eine AE benötigt, kann er ggf. gleich beim Antrag der AE alle geforderten Unterlagen abgeben. Kann das spätere Visum-Fahren nur beschleunigen, liegt aber an der ABH ob die das machen. Meine ABH hat das damals so gemacht und meine Verlobte hat ihr Heiratsvisum nach ca. 5 Wochen bekommen.
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Re: Verfahren gegen die BRD wegen A1 Sprachtest

Beitrag von edmund27 »

Karlsson hat geschrieben:Ich finde das auch ganz normal, dass jemand der nach Deutschland kommen will auch Deutsch sprechen muss.

Wir haben in der BRD Gesetze und die gelten auch. Die EU ist kein demokratisch legitimiertes Gebilde. Es gibt keine richtigen Wahlen, sie hat kein Parlament das echte Entscheidungen trifft. Was ist das eigentlich - die EU?

So ein Verfahren ist ein Witz! Vor allem auch wenn man mal schaut, wer eigentlich der Hauptfinanzierer der EU ist.
Deine Meinung in Ehren, aber lasse es gut sein. Informiere dich richtig. Die BRD hat einen Vertag unterschrieben und den muss man einhalten. Und gegen diesen Vertrag hat die BRD verstoßen. Wen man Eu-Verträge nicht einhalten will sollte man aus der EU austreten und dann kan man sein eigenes Ding machen. Man kann dies sehr genau auf der Webseite der EU-Kommission nachlesen. Dort ist alles abgedruckt, gegen welche Absätze verstoßen wurde. Und im Prinzip sollte für alle gelten, wer in unser Land kommt sollte deutsch sprechen. Dann muss es für alle gelten und es darf keine Selektion geben. :mrgreen:
Würden die Menschen verstehen, wie unser Geldsystem funktioniert, hätten wir eine Revolution – und zwar schon morgen früh. ( Henry Ford )
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AngelofMoon
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Re: Verfahren gegen die BRD wegen A1 Sprachtest

Beitrag von AngelofMoon »

Israfael hat geschrieben:Da er für seine zukünftige Frau sowieso eine AE benötigt, kann er ggf. gleich beim Antrag der AE alle geforderten Unterlagen abgeben. Kann das spätere Visum-Fahren nur beschleunigen, liegt aber an der ABH ob die das machen. Meine ABH hat das damals so gemacht und meine Verlobte hat ihr Heiratsvisum nach ca. 5 Wochen bekommen.
Visum - verfahren?
Die AE beantragt seine Frau.
Er kann ein Vorabgespräch mit der ABH führen und schon alle Unterlagen von seiner Seite einbringen bevor ihr Visum - Antrag der ABH überhaupt auf dem Tisch liegt, es geht erst einmal nur um das Visum zur Eheschließung in Deutschland.
Das Visum beinhaltet ja nur einen Aufenthalt von 90 Tagen, in dieser Zeit muss die Ehe geschlossen und der Antrag auf eine AE gestellt sein.
Man spart also nur eine geringe Zeit ein, wenn alle erforderlichen Unterlagen von seiner Seite klar sind und die ABH keine weiteren Informationen benötigt.
Es gibt nur einen Antrag für das Nationale Visum, der einzigste Unterschied besteht immer nur darin wo für das Visum beantragt wird (FZF, Eheschließung, Studium, Arbeit,....).
Konfuzius sprach: “Mach’ Dir keine Sorgen darüber, dass die Menschen Dich nicht kennen, sondern darüber, dass Du sie nicht kennst.”
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