China Authentication = Konsularbescheinigung?

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SaschaK
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China Authentication = Konsularbescheinigung?

Beitrag von SaschaK »

Hallo,

tl;dr -> Deutscher Mann will Chinesische Frau in Lanzhou(China) heiraten. Ansprechpartner sind die Behörden in Berlin und das Konsulat in Peking für den Bereich Gansu.

ich bin momentan mit den leidlichen Behördengängen für eine Heirat in China beschäftigt und habe heute das bereits doppelt legalisierte EFZ vom Konsulat in Berlin abgeholt. Anstatt aber wie erwartet ein neues Dokument zu bekommen, habe ich einfach einen Aufkleber in Chinesisch auf das EFZ bekommen.

Habe ich jetzt eine Konsulatsbescheinigung, oder muss ich da nochmal hin und direkt darum bitten?

Nach langem hin und her hat sich das Lanzhou Standesamt endlich mal dazu geäußert, was sie wollen und das war nun mal die Konsulatsbescheinigung(alles davor wurde anhand diverser Leitfäden erarbeitet).

Im Internet habe ich leider keine wirkliche Beschreibung der Konsulatsbescheinigung gefunden.

Ansonsten wird jetzt noch der Rest des EFZs fotokopiert und dann zu meiner Verlobten geschickt, damit sie damit zum Übersetzungsbüro geht.(auch wo es übersetzt werden soll, kam erst letzte Woche raus...)

P.S.
Nachfolgendes ist nur eine Nebenfrage, diese Infos kriege ich notfalls auch irgendwie heraus, also nicht aufregen wenn ihr es nicht beantworten wollt. ;)

Gibt es eigentlich irgendwo Hinweise, wo ich was nach der Hochzeit hinbringen muss. Es gibt zwar Anleitungen "was" gebraucht wird, allerdings wo diese Dinge genau legalisiert/notarisiert und übersetzt werden sollen und diese fertigen Dokumente dann landen sollen, ist mir teilweise echt nicht erschließbar. Bitte nicht übel nehmen, falls es einfach ist zu finden oder zu lesen, ich bin seit 1 Jahr im Dauerstress und somit bilden sich manchmal Logik-/Verständnis-Knoten. :oops:
Zum Beispiel hier -> ftopic14757.html
Steht bei der Konsulatsbescheinigung "Dokumente in China 4", aber das muss in Deutschland beantragt werden.. Verwirrung pur. :lol:

Vielen Dank schon mal für jegliche Infos/Hilfe.
SaschaK
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Re: China Authentication = Konsularbescheinigung?

Beitrag von SaschaK »

Also ich habe jetzt in i4a die Info bekommen, das ich nur eine weitere Legalisierung von dem Chinesischen Konsulat bekommen habe.

Wir versuchen es also mal anders:
Das Standesamt in Lanzhou sagt: "We need your passport and your single document, the single document needs to be allowed by chinese law.". So hat es meine Verlobte auf Englisch übersetzt.

Entspricht eine Legalization von dem Chinesischen Konsulat(was wir ja nun geklärt haben, das ich so etwas habe auf dem EFZ) so einem Wortlaut?

Gibt es noch ein anderes Dokument neben der Konsulatsbescheinigung, das von einem chinesischem Büro kommt? Denn scheinbar ist dieser Eindruck gegeben, da es ja im chinesischen Gesetz gestattet sein soll.

Da so auf Single gepocht wird, war die weitere Vermutung, das es vllt auch mit einer erweiterten Meldebescheinigung(legalisiert von der Chin. Botschaft) klappt.

Das Problem ist leider die Sprachbarriere. Am liebsten wäre mir ein Direktkontakt zwischen Konsulat und Standesamt in Lanzhou. :roll:
SaschaK
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Re: China Authentication = Konsularbescheinigung?

Beitrag von SaschaK »

Hier mal die Antwort von der Konsulats-/Rechts-Abteilung der deutschen Botschaft in Peking:
Sehr geehrter Herr Sascha,

vielen Dank für Ihre Nachfrage zur Verwendung des deutschen Ehefähigkeitszeugnisses in China.

Sie können das legalisierte deutsche Ehefähigkeitszeugnis bei dem chinesischen Standesamt vorlegen und zur Erläuterung die Verbalnote der deutschen Botschaft an das chinesische Ministerium für Zivilstandsangelegenheiten vorlegen (siehe Anlage). In dieser Verbaltnote haben wir den Beweiswert des Ehefähigkeitszeugnis nochmal für chinesische Behörden erklärt.

Eine konsularische Bescheinigung sollte damit entbehrlich sein.

Rechts- und Konsularreferat/ 法律领事处/ Legal and Consular Department
Deutsche Botschaft / 德国大使馆 / German Embassy
北京市朝阳区三里屯西五街/新东路路口, 邮编100600
Sanlitun Xiwujie / Xindong Lu, Chaoyang District, Beijing
Hier der Link zur Anlage, bzw. dem Dokument das das EFZ als legitim darlegen soll:
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/ ... leiner.pdf

Anscheinend möchte die deutsche Botschaft diesen Verwaltungswahnsinn ein wenig einschränken. ;)
SaschaK
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Re: China Authentication = Konsularbescheinigung?

Beitrag von SaschaK »

Also, meine Verlobte war heute beim Standesamt und hat alle Dokumente vorgezeigt, das EFZ ist genug und die Angestellte meinte, sie sendet auch nochmal das Informationsschreiben der Botschaft rum. :)

Jetzt geht es erstmal ans Visa und Vorbereitung zu allem was nach der Hochzeit kommt. A1 Prüfung ist dann im Mai.
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Julia Lin
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Re: China Authentication = Konsularbescheinigung?

Beitrag von Julia Lin »

Gibt es die Konsularbescheinigung der dt. Konsulate in CN nicht mehr?
SaschaK
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Re: China Authentication = Konsularbescheinigung?

Beitrag von SaschaK »

Julia Lin hat geschrieben:Gibt es die Konsularbescheinigung der dt. Konsulate in CN nicht mehr?
Doch doch die gibt es noch. Die Botschaft versucht einfach diese Unart zu beseitigen, da die Standesämter "gefälligst" ;) das EFZ anzuerkennen haben und aufhören die anderen Ämter noch mehr zu belasten, in diesem Fall die Deutschen Konsulate/Botschaften.

Denn nicht nur das die dann ständig Konsulatsbescheinigungen anfertigen, die müssen sich ja dann auch immer mit den verängstigten/verunsicherten(wie ich) Heiratswilligen auseinander setzen, weil die Wörter "Single Document" inzwischen 3!! Sachen bedeuten können.
tfranck
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Re: China Authentication = Konsularbescheinigung?

Beitrag von tfranck »

Um auch mal meinen Senf dazu zu geben:
Bei uns hat die erweiterte Meldebescheinigung (beglaubigt, überbeglaubigt, legalisiert, übersetzt) gereicht.
Das andere ist das EFZ, welches im vorhinein mehr Bürokratie (Dokumente & Übersetzungen aus China) erfordert. Das kann (konnte?) dann im deutschen Konsulat in China gegen ein entsprechendes chinesisches Dokument "getauscht" werden, was wohl i.d.R. weniger Probleme beim chinesische Standesamt verursacht.
SaschaK
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Re: China Authentication = Konsularbescheinigung?

Beitrag von SaschaK »

Im großen und ganzen ja, wobei ja die Konsulatsbescheinigung nicht wirklich ein chinesisches Dokument ist, sondern einfach nur das EFZ in "detaillierter" Form.. auch wieder in Deutsch. Diese Bescheinigung muss also, obwohl man sie in China bekommt, erstmal zur Übersetzung bringen.(unter gewissen Umständen manchmal sogar zum Notar)

Und diese 3 Formen:
1. Meldebescheinigung
2. EFZ
3. Konsulatsbescheinigung
kann man alle unter "Single Document" verstehen. Ist ja schön das es bei einigen ohne den Aufwand des EFZs klappt. Aber die Leute die das EFZ besorgen, weil es eigentlich so vorgeschrieben ist und dann aufgefordert werden, doch die Meldebescheinigung zu besorgen(also Aufwand umsonst) oder die Konsulatsbescheinigung zu besorgen(noch mehr Aufwand), die tun mir echt leid.

Und die schwierige Kommunikation mit den Standesämtern wurde ja schon oft genug mitgeteilt, um erkennen zu können, das die Variation des Begriffs "Single Document" sehr verwirrend ist.
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