Visum durch Dritten

Alles zum Thema Visum für China und Deutschland: Antrag, benötigte Unterlagen, Bürokratie, Erfahrungsberichte und sonstiger nerviger Kleinkram zu dem Thema.
Pupecki
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Visum durch Dritten

Beitrag von Pupecki »

Hallo liebe Forenmitglieder,

Freunde und ich planen Ende Februar einen Trip nach China:

4-5 Tage Hongkong
9-10 Tage Shenzhen
Anschließend bleiben 2 von uns noch 7 Tage in Guangzhou.

Derzeit plane ich für alle das Visum in Düsseldorf am dortigen CVSAC zu beantragen. Dafür bräuchte ich ja von allen zusätzlich eine Bevollmächtigung.

Folgende Fragen:
- Reicht für die Bevollmächtigung ein einfacher Satz, wie z.B.: "Sehr geehrtes CVASV, hiermit beauftrage ich Herrn Max Pupecki, das Visum für mich, XY / für meinen Sohn Z, zu beantragen. MfG" +(Unterschrift)

- Kann ich das Visum als Dritter auch für Minderjährige beantragen?

- Müssen wir das Datum der Einreise von Hongkong nach China genau angeben oder ist es egal, wenn wir jetzt einen Tag mehr oder weniger in Hongkong bleiben?

Vielen Dank,
wenn zusätzlich jmd Tipps zur Beantragung des Visums hat, allgemeim oder bspw. an der Stelle in Düsseldorf, gerne erläutern.

Viele Grüße,
Pupecki
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Re: Visum durch Dritten

Beitrag von Laogai »

Pupecki hat geschrieben:Derzeit plane ich für alle das Visum in Düsseldorf am dortigen CVSAC zu beantragen. Dafür bräuchte ich ja von allen zusätzlich eine Bevollmächtigung.
Nein, brauchst du nicht. Jeder kann für jeden ein chinesisches Visum beantragen, ein Vollmacht muss nicht vorgelegt werden.
Pupecki hat geschrieben:Müssen wir das Datum der Einreise von Hongkong nach China genau angeben oder ist es egal, wenn wir jetzt einen Tag mehr oder weniger in Hongkong bleiben?
Ihr müsst ein Datum für die Einreise nach China im Visumantrag angeben. Aber das ist nur pro forma, wenn ihr das Visum erhalten habt könnt ihr den Einreisetag frei wählen (solange dieser innerhalb der Gültigkeit des Visums liegt, also innerhalb von drei Monaten).
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Re: Visum durch Dritten

Beitrag von Laogai »

Oha, war das eine Fangfrage?
Pupecki hat geschrieben:Derzeit plane ich für alle das Visum in Düsseldorf am dortigen CVSAC zu beantragen.
In Düsseldorf (Dusselstadt) gibt es kein Chinese Visa Application Service Center.

Was nun, Pupecki? Hat es sich damit ausgepupeckit?
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Re: Visum durch Dritten

Beitrag von sonero »

Laogai hat geschrieben:Oha, war das eine Fangfrage?
Pupecki hat geschrieben:Derzeit plane ich für alle das Visum in Düsseldorf am dortigen CVSAC zu beantragen.
In Düsseldorf (Dusselstadt) gibt es kein Chinese Visa Application Service Center.

Was nun, Pupecki? Hat es sich damit ausgepupeckit?
Was stimmt denn mit Dir nicht?
http://www.visaforchina.org/FRA_EN/aboutus/268381.shtml

Gruß,
Norbert
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Re: Visum durch Dritten

Beitrag von Laogai »

sonero hat geschrieben:
Laogai hat geschrieben:In Düsseldorf (Dusselstadt) gibt es kein Chinese Visa Application Service Center.
http://www.visaforchina.org/FRA_EN/aboutus/268381.shtml
Huch, danke für den Hinweis! Das Center ist wohl so neu, dass es noch nicht einmal eine eigene Präsenz bei visaforchina.org hat :(
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Re: Visum durch Dritten

Beitrag von qpr »

Laogai hat geschrieben:Huch, danke für den Hinweis! Das Center ist wohl so neu, dass es noch nicht einmal eine eigene Präsenz bei visaforchina.org hat :(
Seit dem 01.09.2017 kann man dort das Visum beantragen.
Es ist aber mehr oder weniger noch eine "Behelfseinrichtung", da man dort nur persönlich (oder ein Dritter) den Antrag einreichen kann.
Express und Postalweg erfolgt weiterhin über das VAC Frankfurt.
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Re: Visum durch Dritten

Beitrag von Pupecki »

Danke für die Antworten.
Können weitere Forenmitglieder das bestätigen, dass man keine Bevollmächtigung braucht, auch nicht für Minderjährige?
Vor allem bei Minderjährigen hätte ich erwartet, dass eine Bevollmächtigung einer der Elternteile benötigt wird. Wenn nicht, umso besser.
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Re: Visum durch Dritten

Beitrag von qpr »

Pupecki hat geschrieben:Danke für die Antworten.
Können weitere Forenmitglieder das bestätigen, dass man keine Bevollmächtigung braucht, auch nicht für Minderjährige?
Vor allem bei Minderjährigen hätte ich erwartet, dass eine Bevollmächtigung einer der Elternteile benötigt wird. Wenn nicht, umso besser.
Bei Minderjährigen muß ein Elternteil den Antrag unterschreiben, eine Bevollmächtigung wird nur bei einer Vormundschaft benötigt.

Ansonsten kann jeder eure Anträge abgeben, ohne jegliche Bevollmächtigung.
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Re: Visum durch Dritten

Beitrag von ingo_001 »

qpr hat geschrieben:
Pupecki hat geschrieben:Danke für die Antworten.
Können weitere Forenmitglieder das bestätigen, dass man keine Bevollmächtigung braucht, auch nicht für Minderjährige?
Vor allem bei Minderjährigen hätte ich erwartet, dass eine Bevollmächtigung einer der Elternteile benötigt wird. Wenn nicht, umso besser.
Bei Minderjährigen muß ein Elternteil den Antrag unterschreiben, eine Bevollmächtigung wird nur bei einer Vormundschaft benötigt.
Das gilt aber nur, wenn die minderjährigen Kinder Kinder von den mitreisenden Eltern sind.

Sollten die minderjährigen Kids ohne elterlichen "Anhang" on Tour gehen, dann wird eine elterliche Vollmacht benötigt.
Das gilt selbst dann, wenn nur ein Elternteil mit reist und der andere zu Hause bleibt.
* Die wird in jedem Fall am Flughafen von der Bundespolizei kontrolliert.
Einfach mal die SuFu nutzen.

Also obacht!
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Re: Visum durch Dritten

Beitrag von qpr »

Ich bezog mich nur auf den Visumsantrag.
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Re: Visum durch Dritten

Beitrag von ingo_001 »

qpr hat geschrieben:Ich bezog mich nur auf den Visumsantrag.
Deswegen ja auch meine Zusatz-Info.

Denn ein gültiges Visum reicht in o.g. Fällen eben nicht aus, um ausreisen zu können.

Ich gehe mal davon aus, dass diese Info für ihn neu ist.
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Re: Visum durch Dritten

Beitrag von Laogai »

ingo_001 hat geschrieben:Sollten die minderjährigen Kids ohne elterlichen "Anhang" on Tour gehen, dann wird eine elterliche Vollmacht benötigt.
Das gilt selbst dann, wenn nur ein Elternteil mit reist und der andere zu Hause bleibt.
Dafür wird keine Vollmacht benötigt, sondern eine formlose Einverständniserklärung.

Wenn man für Kinder und nur ein Elternteil ein chinesisches Visum beantragt, muss bei den CVASC ebenfalls eine solche Einverständniserklärung und eine Passkopie des nicht mitreisenden Elternteils vorgelegt werden.

Aber das nur am Rande. Wie qpr und ich bereits schrieben wird für die Beantragung des chinesischen Visums durch eine zweite Person keine Vollmacht des Antragstellers oder eines legalen Vertreters benötigt.
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Re: Visum durch Dritten

Beitrag von ingo_001 »

Laogai hat geschrieben:
ingo_001 hat geschrieben:Sollten die minderjährigen Kids ohne elterlichen "Anhang" on Tour gehen, dann wird eine elterliche Vollmacht benötigt.
Das gilt selbst dann, wenn nur ein Elternteil mit reist und der andere zu Hause bleibt.
Dafür wird keine Vollmacht benötigt, sondern eine formlose Einverständniserklärung.
Vorzugsweise mit notariell beglaubigter Unterschrift des betr. Elternteils (s. Info in Deinem Link).
Also so ganz formlos sollte es im Interesse einer schnellen Abfertigung besser nicht sein.
Wäre blöd, wenn man sonst im worst Case seinen Flieger verpassen würde.
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Re: Visum durch Dritten

Beitrag von Pupecki »

Ok. Vielen Dank für die hilfreichen Antworten.

Das heisst für mich, dass ich für alle Ü18-jährigen das Visum ohne zusätzliche Erklärungen beantragen kann.

Im Falle unseres Freundes, der U18 ist, werde ich zusätzlich noch eine Einverständniserklärung, unterschrieben von beiden Eltenteilen, und Kopien derer Ausweise abgeben.

Einverständniserklärung und Passkopien soll der U18-jährige dann nochmal zwecks Ausreise bzgl der Grenzpolizei vorweisen können, zusätzlich zu den sonst. Geforderten Dokumenten (reiseroute, etc.).

Übersetzung der Einverständniserklärung und notarielle beglaubigung sind in meinen Augen etwas aufwendig, aber ratsam. Mal sehen was sich da tun wird.
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Re: Visum durch Dritten

Beitrag von Laogai »

Pupecki hat geschrieben:Übersetzung der Einverständniserklärung und notarielle beglaubigung sind in meinen Augen etwas aufwendig, aber ratsam. Mal sehen was sich da tun wird.
Reist denn kein Elternteil der U18-Fraktion mit? Wenn Vater oder Mutter dabei sind kannst du auf die notarielle Beglaubigung gut verzichten, das war eh nur Vorschlag des AA.

Einen Vordruck der Einverständniserklärung in mehreren Sprachen findest du bei den Gelben Engeln, der sollte ausreichend sein.
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