Visum durch Dritten
Visum durch Dritten
Hallo liebe Forenmitglieder,
Freunde und ich planen Ende Februar einen Trip nach China:
4-5 Tage Hongkong
9-10 Tage Shenzhen
Anschließend bleiben 2 von uns noch 7 Tage in Guangzhou.
Derzeit plane ich für alle das Visum in Düsseldorf am dortigen CVSAC zu beantragen. Dafür bräuchte ich ja von allen zusätzlich eine Bevollmächtigung.
Folgende Fragen:
- Reicht für die Bevollmächtigung ein einfacher Satz, wie z.B.: "Sehr geehrtes CVASV, hiermit beauftrage ich Herrn Max Pupecki, das Visum für mich, XY / für meinen Sohn Z, zu beantragen. MfG" +(Unterschrift)
- Kann ich das Visum als Dritter auch für Minderjährige beantragen?
- Müssen wir das Datum der Einreise von Hongkong nach China genau angeben oder ist es egal, wenn wir jetzt einen Tag mehr oder weniger in Hongkong bleiben?
Vielen Dank,
wenn zusätzlich jmd Tipps zur Beantragung des Visums hat, allgemeim oder bspw. an der Stelle in Düsseldorf, gerne erläutern.
Viele Grüße,
Pupecki
Freunde und ich planen Ende Februar einen Trip nach China:
4-5 Tage Hongkong
9-10 Tage Shenzhen
Anschließend bleiben 2 von uns noch 7 Tage in Guangzhou.
Derzeit plane ich für alle das Visum in Düsseldorf am dortigen CVSAC zu beantragen. Dafür bräuchte ich ja von allen zusätzlich eine Bevollmächtigung.
Folgende Fragen:
- Reicht für die Bevollmächtigung ein einfacher Satz, wie z.B.: "Sehr geehrtes CVASV, hiermit beauftrage ich Herrn Max Pupecki, das Visum für mich, XY / für meinen Sohn Z, zu beantragen. MfG" +(Unterschrift)
- Kann ich das Visum als Dritter auch für Minderjährige beantragen?
- Müssen wir das Datum der Einreise von Hongkong nach China genau angeben oder ist es egal, wenn wir jetzt einen Tag mehr oder weniger in Hongkong bleiben?
Vielen Dank,
wenn zusätzlich jmd Tipps zur Beantragung des Visums hat, allgemeim oder bspw. an der Stelle in Düsseldorf, gerne erläutern.
Viele Grüße,
Pupecki
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Re: Visum durch Dritten
Nein, brauchst du nicht. Jeder kann für jeden ein chinesisches Visum beantragen, ein Vollmacht muss nicht vorgelegt werden.Pupecki hat geschrieben:Derzeit plane ich für alle das Visum in Düsseldorf am dortigen CVSAC zu beantragen. Dafür bräuchte ich ja von allen zusätzlich eine Bevollmächtigung.
Ihr müsst ein Datum für die Einreise nach China im Visumantrag angeben. Aber das ist nur pro forma, wenn ihr das Visum erhalten habt könnt ihr den Einreisetag frei wählen (solange dieser innerhalb der Gültigkeit des Visums liegt, also innerhalb von drei Monaten).Pupecki hat geschrieben:Müssen wir das Datum der Einreise von Hongkong nach China genau angeben oder ist es egal, wenn wir jetzt einen Tag mehr oder weniger in Hongkong bleiben?
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Re: Visum durch Dritten
Oha, war das eine Fangfrage?
Was nun, Pupecki? Hat es sich damit ausgepupeckit?
In Düsseldorf (Dusselstadt) gibt es kein Chinese Visa Application Service Center.Pupecki hat geschrieben:Derzeit plane ich für alle das Visum in Düsseldorf am dortigen CVSAC zu beantragen.
Was nun, Pupecki? Hat es sich damit ausgepupeckit?
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Re: Visum durch Dritten
Was stimmt denn mit Dir nicht?Laogai hat geschrieben:Oha, war das eine Fangfrage?In Düsseldorf (Dusselstadt) gibt es kein Chinese Visa Application Service Center.Pupecki hat geschrieben:Derzeit plane ich für alle das Visum in Düsseldorf am dortigen CVSAC zu beantragen.
Was nun, Pupecki? Hat es sich damit ausgepupeckit?
http://www.visaforchina.org/FRA_EN/aboutus/268381.shtml
Gruß,
Norbert
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Re: Visum durch Dritten
Huch, danke für den Hinweis! Das Center ist wohl so neu, dass es noch nicht einmal eine eigene Präsenz bei visaforchina.org hatsonero hat geschrieben:http://www.visaforchina.org/FRA_EN/aboutus/268381.shtmlLaogai hat geschrieben:In Düsseldorf (Dusselstadt) gibt es kein Chinese Visa Application Service Center.
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Re: Visum durch Dritten
Seit dem 01.09.2017 kann man dort das Visum beantragen.Laogai hat geschrieben:Huch, danke für den Hinweis! Das Center ist wohl so neu, dass es noch nicht einmal eine eigene Präsenz bei visaforchina.org hat
Es ist aber mehr oder weniger noch eine "Behelfseinrichtung", da man dort nur persönlich (oder ein Dritter) den Antrag einreichen kann.
Express und Postalweg erfolgt weiterhin über das VAC Frankfurt.
Re: Visum durch Dritten
Danke für die Antworten.
Können weitere Forenmitglieder das bestätigen, dass man keine Bevollmächtigung braucht, auch nicht für Minderjährige?
Vor allem bei Minderjährigen hätte ich erwartet, dass eine Bevollmächtigung einer der Elternteile benötigt wird. Wenn nicht, umso besser.
Können weitere Forenmitglieder das bestätigen, dass man keine Bevollmächtigung braucht, auch nicht für Minderjährige?
Vor allem bei Minderjährigen hätte ich erwartet, dass eine Bevollmächtigung einer der Elternteile benötigt wird. Wenn nicht, umso besser.
Re: Visum durch Dritten
Bei Minderjährigen muß ein Elternteil den Antrag unterschreiben, eine Bevollmächtigung wird nur bei einer Vormundschaft benötigt.Pupecki hat geschrieben:Danke für die Antworten.
Können weitere Forenmitglieder das bestätigen, dass man keine Bevollmächtigung braucht, auch nicht für Minderjährige?
Vor allem bei Minderjährigen hätte ich erwartet, dass eine Bevollmächtigung einer der Elternteile benötigt wird. Wenn nicht, umso besser.
Ansonsten kann jeder eure Anträge abgeben, ohne jegliche Bevollmächtigung.
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Re: Visum durch Dritten
Das gilt aber nur, wenn die minderjährigen Kinder Kinder von den mitreisenden Eltern sind.qpr hat geschrieben:Bei Minderjährigen muß ein Elternteil den Antrag unterschreiben, eine Bevollmächtigung wird nur bei einer Vormundschaft benötigt.Pupecki hat geschrieben:Danke für die Antworten.
Können weitere Forenmitglieder das bestätigen, dass man keine Bevollmächtigung braucht, auch nicht für Minderjährige?
Vor allem bei Minderjährigen hätte ich erwartet, dass eine Bevollmächtigung einer der Elternteile benötigt wird. Wenn nicht, umso besser.
Sollten die minderjährigen Kids ohne elterlichen "Anhang" on Tour gehen, dann wird eine elterliche Vollmacht benötigt.
Das gilt selbst dann, wenn nur ein Elternteil mit reist und der andere zu Hause bleibt.
* Die wird in jedem Fall am Flughafen von der Bundespolizei kontrolliert.
Einfach mal die SuFu nutzen.
Also obacht!
Wer Geist hat, hat sicher auch das rechte Wort, aber wer Worte hat, hat darum noch nicht notwendig Geist.
Die Logik ist Deine Freundin - Wünsch-Dir-Was und Untergangs-Propheten sind falsche Freunde.
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Re: Visum durch Dritten
Deswegen ja auch meine Zusatz-Info.qpr hat geschrieben:Ich bezog mich nur auf den Visumsantrag.
Denn ein gültiges Visum reicht in o.g. Fällen eben nicht aus, um ausreisen zu können.
Ich gehe mal davon aus, dass diese Info für ihn neu ist.
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Re: Visum durch Dritten
Dafür wird keine Vollmacht benötigt, sondern eine formlose Einverständniserklärung.ingo_001 hat geschrieben:Sollten die minderjährigen Kids ohne elterlichen "Anhang" on Tour gehen, dann wird eine elterliche Vollmacht benötigt.
Das gilt selbst dann, wenn nur ein Elternteil mit reist und der andere zu Hause bleibt.
Wenn man für Kinder und nur ein Elternteil ein chinesisches Visum beantragt, muss bei den CVASC ebenfalls eine solche Einverständniserklärung und eine Passkopie des nicht mitreisenden Elternteils vorgelegt werden.
Aber das nur am Rande. Wie qpr und ich bereits schrieben wird für die Beantragung des chinesischen Visums durch eine zweite Person keine Vollmacht des Antragstellers oder eines legalen Vertreters benötigt.
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Re: Visum durch Dritten
Vorzugsweise mit notariell beglaubigter Unterschrift des betr. Elternteils (s. Info in Deinem Link).Laogai hat geschrieben:Dafür wird keine Vollmacht benötigt, sondern eine formlose Einverständniserklärung.ingo_001 hat geschrieben:Sollten die minderjährigen Kids ohne elterlichen "Anhang" on Tour gehen, dann wird eine elterliche Vollmacht benötigt.
Das gilt selbst dann, wenn nur ein Elternteil mit reist und der andere zu Hause bleibt.
Also so ganz formlos sollte es im Interesse einer schnellen Abfertigung besser nicht sein.
Wäre blöd, wenn man sonst im worst Case seinen Flieger verpassen würde.
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Re: Visum durch Dritten
Ok. Vielen Dank für die hilfreichen Antworten.
Das heisst für mich, dass ich für alle Ü18-jährigen das Visum ohne zusätzliche Erklärungen beantragen kann.
Im Falle unseres Freundes, der U18 ist, werde ich zusätzlich noch eine Einverständniserklärung, unterschrieben von beiden Eltenteilen, und Kopien derer Ausweise abgeben.
Einverständniserklärung und Passkopien soll der U18-jährige dann nochmal zwecks Ausreise bzgl der Grenzpolizei vorweisen können, zusätzlich zu den sonst. Geforderten Dokumenten (reiseroute, etc.).
Übersetzung der Einverständniserklärung und notarielle beglaubigung sind in meinen Augen etwas aufwendig, aber ratsam. Mal sehen was sich da tun wird.
Das heisst für mich, dass ich für alle Ü18-jährigen das Visum ohne zusätzliche Erklärungen beantragen kann.
Im Falle unseres Freundes, der U18 ist, werde ich zusätzlich noch eine Einverständniserklärung, unterschrieben von beiden Eltenteilen, und Kopien derer Ausweise abgeben.
Einverständniserklärung und Passkopien soll der U18-jährige dann nochmal zwecks Ausreise bzgl der Grenzpolizei vorweisen können, zusätzlich zu den sonst. Geforderten Dokumenten (reiseroute, etc.).
Übersetzung der Einverständniserklärung und notarielle beglaubigung sind in meinen Augen etwas aufwendig, aber ratsam. Mal sehen was sich da tun wird.
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Re: Visum durch Dritten
Reist denn kein Elternteil der U18-Fraktion mit? Wenn Vater oder Mutter dabei sind kannst du auf die notarielle Beglaubigung gut verzichten, das war eh nur Vorschlag des AA.Pupecki hat geschrieben:Übersetzung der Einverständniserklärung und notarielle beglaubigung sind in meinen Augen etwas aufwendig, aber ratsam. Mal sehen was sich da tun wird.
Einen Vordruck der Einverständniserklärung in mehreren Sprachen findest du bei den Gelben Engeln, der sollte ausreichend sein.
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