Deutsch Nachweis nötig oder nicht?

In diesem Forum können alle Fragen rund um Familienangelegenheiten, z.B. Heirat, Geburt, Scheidung, damit verbundene Visumsfragen und andere bürokratische und sonstige Hürden besprochen werden.
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sweetpanda
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Re: Deutsch Nachweis nötig oder nicht?

Beitrag von sweetpanda »

rundherum hat geschrieben:
Dieses Gesetz dient dem Erhalt des gesellschaftlichen Status der Frau in Deutschland und kann daher nur von ausgemachten Machos abgelehnt werden.
Sorry aber diese Nazilogik ist ziemlich kurzsichtig. Die Lebenspläne unterscheiden sich. Es ist nicht Sache des Staates, einem vorzuschreiben, wie man zu leben hat. Was macht ein paar, das jetzt nur mal 2 Jahre in Deutschland sein will und nachher nach China zieht?

Was ist zudem das Problem mit orientalischen Frauen? Wie viele Terroristen waren weiblich? Warum sollte man eine Million Immigranten aus armen Ländern ins Land lassen, den durch die EMRK geschützten Zusammenzug aus familiären Gründen aber erschweren?
Warum sollte man Leuten, die nicht perfekt integriert sind, überhaupt den deutschen Pass geben?

Klar sollen die Leute die Sprache des Landes lernen, in dem sie leben. Aber dies sollte nicht aus Zwang geschehen. Die Menschenrechte sollten auch in Deutschland höher gewichtet werden als irgendwelche polemische Politiken.
Hier bist du wieder etwas zu kurz gesprungen. Man muss immer an die Konsequenzen denken.
Das Standing der emanzipierten Frau in der Gesellschaft wird dadurch bestimmt, wie die Allgemeinheit über diese denkt. Diese Freiräume können sich Frauen nicht mit Gewalt erzwingen, diese Freiräume haben ihnen die Männer gewährt.
In dem Maße wie sich bei uns lebende Männer anderer Kulturkreise mit gefügigen Frauen "versorgen" und umso leichter es überforderten Biodeutschen gelingt weniger "widerspenstige" Frauen aus dem asiatischen Raum einzuführen umso schwerer wird es für Frauen mit einem eigenen Kopf einen Partner zu finden.
Die Männer können sich so dem Anpassungsdruck entziehen, ein gesellschaftlicher Wandel wird eintreten und Frauen werden sich wieder zurücknehmen müssen.

Ein Extrembeispiel für so eine Entwicklung ist der Iran. Noch Ende der 70er wurde das Land von einer der westlichen Lebenswelt zugeneigten Oberklasse dominiert. Nachdem die konservative Untersicht das Kommando übernommen hatte war schnell Schluss mit der Emanzipation.
Frauen die sich dem neuen Anpassungsdruck nicht unterwarfen waren auf "Heiratsmarkt" gefragt wie Sauerbier.
Ein permanenter gesellschaftlicher Fortschritt ist keineswegs garantiert, sondern nur Folge der herrschenden Einstellungen.
“If you are in favour of global liberal hegemony, you are the enemy.”
rundherum
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Re: Deutsch Nachweis nötig oder nicht?

Beitrag von rundherum »

weniger "widerspenstige" Frauen aus dem asiatischen Raum
Seit wann sind Frauen aus dem asiatischen Raum denn weniger widerspenstig? Es dürfte wohl eher so sein, dass die Frau in Asien, gerade in China, weitaus weniger unterdrückt wird von der Gesellschaft wie in Europa. Chinesinnen dürfen nach Erfolg streben, sie dürfen Ehrgeizig sein, sie dürfen technische Fächer studieren ohne als schlechte Frau zu gelten. Das ist wohl eine der paar guten Errungenschaften Maos. Die Mädchen in Europa werden immer dazu erzogen, lieb und zurückhaltend zu sein, während man in China dem einen Kind das man hat ein eher zu gesundes Selbstbewusstsein gibt. Daher trauen sich Asiatinnen auch eher hinzustehen und eine höhere Position einzufordern, während die Europäerinnen immer schön warten bis ihnen alles zugetragen wird. In der Bank, in welcher ich arbeite, sind daher die meisten Frauen im Investment Banking ab Stufe Director aus Asien...

Meine These ist daher eine Andere: westliche Frauen fühlen sich von den Asiatinnen bedroht, da sie ihnen zeigen, dass man auch als Frau Erfolg haben kann, auch in traditionellen "Männerberufen" wie Technik oder Investment Banking. Womit man als Frau nicht einfach ein "Opfer der Gesellschaft" ist. Das stört das Selbstverständnis, denn man müsste sich eingestehen, dass man selbst schuld ist, wenn man ein gemütliches Fach studiert, dann gemütliche 40-Stunden-Wochen schiebt und nachher halt auch nicht super verdient.
falc410
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Re: Deutsch Nachweis nötig oder nicht?

Beitrag von falc410 »

Also das Thema driftet ja total ab. Ich kann eure beider Haltungen absolut nicht nachvollziehen. Hier wird mit Vorurteilen nur so um sich geworfen. Denkt ihr tatsächlich die armen deutschen Frauen bekommen keinen Mann mehr ab wenn wir nur noch Ausländerinnen heiraten? Also das halte ich echt für ziemlich überzogen.

Wenn ich schon lese "gefügige Frauen" usw. Ne sorry, also da klinke ich mich jetzt echt aus. Die Diskussion wird mir zu absurd. :) Meine ursprüngliche Frage wurde ja bereits beanwortet.
falc410
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Re: Deutsch Nachweis nötig oder nicht?

Beitrag von falc410 »

Hier noch der vollständigkeithalber, die Antwort auf meine Kritik am Gesetz - darauf wurde nicht eingegangen sondern ich habe eine Standardemail erhalten. Interessant ist vor allem der Teil zu "Anspruch auf öffentliche Leistungen"
Vielen Dank für Ihre Anfrage.

Bitte entschuldigen Sie die verspätete Antwort. Aufgrund der Menge an Anfragen, die in den letzten Wochen bei uns eingegangen sind, war es uns leider nicht möglich, Ihre E-Mail zeitnah zu beantworten. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ist leider nicht für aufenthaltsrechtliche Fragen zuständig.

Ehegattennachzug zu einem Deutschen:
Möchte ein Ehepartner zu seinem in Deutschland lebenden Ehegatten ziehen, benötigt dieser grundsätzlich ein nationales Visum zum Ehegattennachzug.

Dieses Visum muss vor der Einreise bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung in dem Heimatstaat oder in dem Staat, in dem der nachziehende Ehepartner rechtmäßig wohnt, beantragt werden. Die zuständige deutsche Auslandsvertretung finden Sie hier.

Neben den allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen (z.B. Reisepass) werden grundsätzlich beim Ehegattennachzug einfache Deutschkenntnisse verlangt, die ebenfalls bereits vor dem Zuzug nach Deutschland im Rahmen des Visumverfahrens nachzuweisen sind. Einfache Deutschkenntnisse bedeutet, dass sich der im Ausland lebende Ehepartner auf einfache Art mündlich und schriftlich verständigen können muss. Das geforderte Sprachniveau entspricht der Definition der Stufe „A1“ des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens des Europarates.

Wie kann der im Ausland lebende Ehepartner einfache Deutschkenntnisse nachweisen?
Wenn der Ehepartner das Visum für den Ehegattennachzug bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung beantragt, wird in der Regel ein Zertifikat über die erfolgreiche Teilnahme an einer Sprachprüfung verlangt. Es steht dem Ehepartner frei, wie und wo dieser sich Deutschkenntnisse aneignet. Das benötigte Sprachzeugnis muss aber auf einer standardisierten Sprachprüfung gemäß den Standards der Association of Language Testers in Europe (ALTE) beruhen. Derzeit werden die Zeugnisse von folgenden Institutionen anerkannt:
• Goethe-Institut
• Telc GmbH
• TestDaF-Institut

Hat der im Ausland lebende Ehegatte bereits deutsche Sprachkenntnisse erworben, können diese auch im Rahmen einer Vorsprache bei der deutschen Auslandsvertretung nachweisen werden.

Bitte beachten Sie, dass es eine Reihe von Ausnahmefällen gibt, in denen die Sprachkenntnisse nicht nachgewiesen werden müssen.
Informationen, wie der Ehepartner einfache Deutschkenntnisse erwerben und nachweisen kann und zu den Ausnahmefällen, finden Sie hier .
Weitere Informationen finden Sie auch auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes.
Informieren Sie sich am besten noch zusätzlich auf der Website der zuständigen deutschen Auslandsvertretung vor Ort über die Einreisebestimmungen. Diese finden sie hier.

Ausnahmen Sprachkenntnissen:

Jedoch gibt es einige Ausnahmen von Sprachnachweis. Diese hängen zum einen vom zuziehenden Ehepartner, als auch vom in Deutschland lebenden Ehepartner ab.

Beim Nachzug zu Deutschen (die nicht vom Freizügigkeitsrecht Gebrauch gemacht haben) sind die Sprachkenntnisse in Härtefällen, bei Krankheit oder Behinderung des Nachziehenden oder wenn dieser einen geringen Integrationsbedarf hat, nicht nachzuweisen:

1) Härtefall: Nachweis der Deutschkenntnisse ist nicht zumutbar oder nicht möglich, z.B. wenn trotz Bemühungen der Nachweis innerhalb eines Jahr nicht erbracht werden konnte (§ 30 Abs. 1 Satz 3 Nr. 6 AufenthG)
2) Deutschkenntnisse können aufgrund seelsicher, körperlicher oder geistiger Krankheit oder Behinderung nicht erbracht werden (§ 30 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 AufenthG)
3) Geringer Integrationsbedarf ist in § 4 Abs. 2 Integrationskursverordnung definiert

Eine Übersicht über die Ausnahmen finden sie im Flyer des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge: http://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/D ... chzug.html

Weitere Ausnahmen für ausländische Ehegatten von Deutschen:
• Der Grundsatz der eigenständigen Lebensunterhaltssicherung einschließlich ausreichenden Krankenversicherungsschutzes ist für den Ehegattennachzug zu einem Deutschen im Regelfall keine Einreisevoraussetzung.
Der Ehegattennachzug wird daher auch gestattet, wenn der deutsche Ehegatte einen Anspruch auf öffentliche Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts hat, der nicht auf eigenen Beitragszahlungen beruht (§ 5 Abs. 1 Nr. 1, § 2 Abs. 3 AufenthG). Solche beitragsunabhängigen öffentlichen Leistungen sind z. B. die Grundsicherung für Arbeitssuchende nach Sozialgesetzbuch (SGB) II (Arbeitslosengeld II) oder Sozialhilfe nach SGB XII.
Der Anspruch auf Arbeitslosengeld I ist ohnehin unschädlich, weil dieser durch die Beitragszahlungen in die Arbeitslosenversicherung erworben wird.

• Der Anspruch auf Einbürgerung setzt grundsätzlich unter anderem einen rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland von mindestens acht Jahren voraus. Für Ehegatten oder Lebenspartner von deutschen Staatsangehörigen gibt es günstigere Regelungen (nach §9 StAG).

Wichtiger Hinweis:
Bei den hier dargestellten Informationen handelt es sich um ein allgemeines Serviceangebot. Die Entscheidung darüber, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Erteilung eines Visums zur Einreise vorliegen, wird immer von der deutschen Auslandsvertretung getroffen. Aufenthaltsrechtliche Angelegenheiten fallen allein in den Verantwortungsbereich der örtlichen Ausländerbehörden. Bitte wenden Sie sich daher für weitere Fragen direkt an die jeweils verantwortliche Stelle.

Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
C. .... *entfernt*
________________________
Informationsservice Migration
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Frankenstraße 210 | 90461 Nürnberg
Telefon: 0911 943-0
Fax: 0911 943-1000
E-Mail: service@bamf.bund.de
Internet: www.bamf.de
www.wir-sind-bund.de
Also darf ich einen Ehegatten nachholen, Hauptsache er kann Deutsch, dann kann ich meine Ehegatting auch sofort in meinen Hartz IV Antrag mit aufnehmen. Aber wehe meine (theoretisch zukünftige) Frau die selber Geld verdient und Selbstständig ist, kommt nach Deutschland ohne Deutschkenntnisse. Das geht nun wirklich nicht.
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