Quellenangabe zu dieser Deiner Behauptung bitte.tfranck hat geschrieben:Das ist im Normalfall richtig. In unserem Fall sind aber sowohl ein unabhängiger AT und die Bedingungen für eine NE gegeben. Nach Rückkehr nach D werden wir die NE beantragen und damit kann meine Frau dann auch länger als 6 Monate D verlassen ohne ihren AT zu verlieren.sonero hat geschrieben:Bei Eurem Plan 50:50 in D und CN zu leben wirst Du übrigens auch noch Überraschungen erleben.
Es ist ja nicht so, dass wir keine Ahnung haben bzw. nicht auch schon Recherchiert hätten.
Hab jetzt extra nochmal das EP gelesen, woraus sich folgende Fakten ergeben:
Ihr seid noch gar nicht verheiratet.
Ergo hat Deine Noch-Nicht-Ehefrau noch gar keinen Anspruch auf einen befristeten Aufenthaltstitel.
Und eine unbefristete Niederlassung bekommt sie FRÜHESTENS nach drei Jahren Ehe und Aufenthalt in D.
Urlaube sind in diesen drei Jahren erlaubt - aber mit Sicherheit keine 6 Monate am Stück.
Entweder das ist eine komplette Troll-Story.
Einer hat Dir da was vom Pferd erzählt.
Oder, Du lebst ein einer Ich-Wünsch-Mir-Was-Welt.
Du kannst auch gerne einen Wunschzettel an den Weihnachtsmann schreiben.
Die Realität wird dadurch aber nicht geändert.