Frage zur Beantragung des Visums zum Ehegattennachzug
Frage zur Beantragung des Visums zum Ehegattennachzug
Hallo zusammen,
ich bin neu im Forum und konnte über die Suchfunktion kein ähnliches Problem finden, daher poste ich hier meinen Fall.
Meine Freundin ist Uigurin und ist nach drei Jahren Arbeit in Japan mittlerweile seit annähernd einem Jahr bei ihrem Bruder und dessen Familie in Kanada (Touristen Visum), ich selbst bin Deutscher. Im Januar möchten wir in Kanada heiraten und dann gemeinsam nach Deutschland ziehen.
Was ich bislang mitbekommen habe ist es erforderlich, daß sie ihr Visum für den Ehegattennachzug in ihrem Heimatland, also China, in der deutschen Botschaft bzw. einem entsprechenden Konsulat beantragt. Nun ist es aber offensichtlich, daß es für Uiguren, gerade wenn sie längere Zeit im Ausland waren, derzeit eine schlechte Idee ist, nach China zurückzukehren.
Mich würde nun interessieren, ob sie das entsprechende Visum z.B. auch in Hongkong beantragen könnte oder es andere Möglichkeiten gibt, dieses Visum in einem Drittstaat zu beantragen? Hat hier schon jemand Erfahrungen sammeln können?
Am Rande sei erwähnt, daß ihr Schengen Touristenvisum noch bis Juli gültig ist, auch wenn es für diesen Fall unerheblich ist.
Danke euch!
ich bin neu im Forum und konnte über die Suchfunktion kein ähnliches Problem finden, daher poste ich hier meinen Fall.
Meine Freundin ist Uigurin und ist nach drei Jahren Arbeit in Japan mittlerweile seit annähernd einem Jahr bei ihrem Bruder und dessen Familie in Kanada (Touristen Visum), ich selbst bin Deutscher. Im Januar möchten wir in Kanada heiraten und dann gemeinsam nach Deutschland ziehen.
Was ich bislang mitbekommen habe ist es erforderlich, daß sie ihr Visum für den Ehegattennachzug in ihrem Heimatland, also China, in der deutschen Botschaft bzw. einem entsprechenden Konsulat beantragt. Nun ist es aber offensichtlich, daß es für Uiguren, gerade wenn sie längere Zeit im Ausland waren, derzeit eine schlechte Idee ist, nach China zurückzukehren.
Mich würde nun interessieren, ob sie das entsprechende Visum z.B. auch in Hongkong beantragen könnte oder es andere Möglichkeiten gibt, dieses Visum in einem Drittstaat zu beantragen? Hat hier schon jemand Erfahrungen sammeln können?
Am Rande sei erwähnt, daß ihr Schengen Touristenvisum noch bis Juli gültig ist, auch wenn es für diesen Fall unerheblich ist.
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- Laogai
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Re: Frage zur Beantragung des Visums zum Ehegattennachzug
Dann frage ich mal am Rande:
Wie oft war deine Freundin denn schon im Schengen-Raum und wo hat sie das Touristenvisum beantragt, welches nur bis Juli gültig ist?John117 hat geschrieben:Am Rande sei erwähnt, daß ihr Schengen Touristenvisum noch bis Juli gültig ist, auch wenn es für diesen Fall unerheblich ist.
Laogai <=> 老盖, Ex-Blogwart
Konfuzius sagt: "Just smile and wave, boys. Smile and wave."
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Re: Frage zur Beantragung des Visums zum Ehegattennachzug
Mit dem derzeit gültigen Visum war sie bislang einmal im Schengen Raum, beantragt wurde es in der holländischen Botschaft (Tokio).
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Re: Frage zur Beantragung des Visums zum Ehegattennachzug
China ist für Uiguren grundsätzlich sicher, es gibt keine Verfolgung per se - daher kann sie, wenn sie sich nicht politische Feinde geschaffen hat, durchaus nach China zurückkehren und ihr Visum beantragen. Sie muss ja nicht nach Xinjiang, wo die Situation etwas schwierig ist...
Wenn sie sich jedoch politisch engagiert hat und tatsächlich verfolgt wird, kann sie in Deutschland per Touristenvisum einreisen und Asyl beantragen.
Wenn sie sich jedoch politisch engagiert hat und tatsächlich verfolgt wird, kann sie in Deutschland per Touristenvisum einreisen und Asyl beantragen.
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Re: Frage zur Beantragung des Visums zum Ehegattennachzug
Visum zum Ehegattennachzug kann sie auch in dem Land beantragen fuer das sie eine Aufenthaltserlaubnis (Lebensmittelpunkt) hat. D.h. deutsche Botschaft koennte je nach Ihrem.Aufenthaltsstatus gehen.
Re: Frage zur Beantragung des Visums zum Ehegattennachzug
Moin,
Wenn sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt momentan in Kanada hat, kann sie dort das Visum beantragen.
Gruß,
Norbert
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Gruß,
Norbert
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