Aufenthalt in Deutschland nach Heirat in Hongkong
Re: Aufenthalt in Deutschland nach Heirat in Hongkong
Hast du die Original Heiratsurkunde bei dir in DE?
Das wäre schlecht, da deine Frau das Original für den Visumantrag in China benötigt.
Das wäre schlecht, da deine Frau das Original für den Visumantrag in China benötigt.
Re: Aufenthalt in Deutschland nach Heirat in Hongkong
Ja, das ist der normale Preis knapp unter 150 Euro, wenn alle "Wörter" berechnet werden, also auch die geniale Übersetzung 20mal "Chinesische Schriftzeichen". Besser Du verhandelst mit einem Übersetzer mit dem Hinweis, dass das ja alles nur copypaste ist.Makke hat geschrieben:Die einen Zahlen nach Wörtern, die anderen nach Seiten. Ein Unternehmen aus München nannte einen Preis von ca. 150€ für beglaubigte Übersetzung von Urkunde inkl. Apostille. Ist das ein gängiger Preis?
Re: Aufenthalt in Deutschland nach Heirat in Hongkong
@qpr: Ja habe sie leider mitgenommen. Weiß mittlerweile auch, dass es ein Fehler war. Allerdings nur halb so schlimm, da ich die Meldebescheinigung sowie Übersetzung ohnehin nach China schicken muss.
Re: Aufenthalt in Deutschland nach Heirat in Hongkong
Eine Frage noch: Ich habe gerade meine Meldebescheinigung bekommen. Da steht nun Familienstand: ledig, da ich die Heirat hier (noch) nicht gemeldet habe. Denkt ihr, dass könnte beim Visa Antrag Probleme geben?
Re: Aufenthalt in Deutschland nach Heirat in Hongkong
Welche Übersetzung?Makke hat geschrieben:@qpr: Ja habe sie leider mitgenommen. Weiß mittlerweile auch, dass es ein Fehler war. Allerdings nur halb so schlimm, da ich die Meldebescheinigung sowie Übersetzung ohnehin nach China schicken muss.
Re: Aufenthalt in Deutschland nach Heirat in Hongkong
Nein gibt es nicht.Makke hat geschrieben:Eine Frage noch: Ich habe gerade meine Meldebescheinigung bekommen. Da steht nun Familienstand: ledig, da ich die Heirat hier (noch) nicht gemeldet habe. Denkt ihr, dass könnte beim Visa Antrag Probleme geben?
Es gibt ja eine Heiratsurkunde und du bist nicht verpflichtet, die Heirat in Deutschland eintragen zu lassen.
- Laogai
- Titan
- Beiträge: 17492
- Registriert: 05.08.2007, 22:36
- Wohnort: N52 29.217 E13 25.482 附近
- Danksagung erhalten: 132 Mal
Re: Aufenthalt in Deutschland nach Heirat in Hongkong
Die Übersetzung der deutschen Meldebescheinigung ins Chinesische, damit die chinesischen Behörden das deutsche Visum für seine Frau ausstellen kann...qpr hat geschrieben:Welche Übersetzung?Makke hat geschrieben:@qpr: Ja habe sie leider mitgenommen. Weiß mittlerweile auch, dass es ein Fehler war. Allerdings nur halb so schlimm, da ich die Meldebescheinigung sowie Übersetzung ohnehin nach China schicken muss.
Ernsthaft, Makke hat offensichtlich noch immer keinen Plan davon welche Behörde für welches Dokument zuständig ist und welche Unterlagen benötigt werden.
Früher war das viel einfacher. Also zu der Zeit, als es noch kein Internet gab und man seinen eigenen Verstand für entsprechende Angelegenheiten anstrengen musste.
Laogai <=> 老盖, Ex-Blogwart
Konfuzius sagt: "Just smile and wave, boys. Smile and wave."
天不怕地不怕就怕洋鬼子开口说中国话!
Konfuzius sagt: "Just smile and wave, boys. Smile and wave."
天不怕地不怕就怕洋鬼子开口说中国话!
Re: Aufenthalt in Deutschland nach Heirat in Hongkong
@Laogai: Ich rede von der Übersetzung der Hochzeitsurkunde + Apostille. Ich weiss mittlerweile sehr wohl, welche Unterlagen wohin müssen. Da kannst du dir deine herablassende Art sparen.
Früher haben die Leute noch nachgedacht, bevor sie den Mund aufmachen. Das ist, dank der Anonymität des Internets, ja nun nicht mehr nötig.
Früher haben die Leute noch nachgedacht, bevor sie den Mund aufmachen. Das ist, dank der Anonymität des Internets, ja nun nicht mehr nötig.
Re: Aufenthalt in Deutschland nach Heirat in Hongkong
Warum willst du die Übersetzung nach China schicken?Makke hat geschrieben: Ich rede von der Übersetzung der Hochzeitsurkunde + Apostille. Ich weiss mittlerweile sehr wohl, welche Unterlagen wohin müssen.
Das Generalkonsulat in GZ benötigt keine, wofür also der ganzen Aufwand?
Wenn überhaupt, wird später eine Übersetzung in DE benötigt, da die Amtssprache hier deutsch und nicht englisch ist.
Aber wenn das GK mit der englischen Heiratsurkunde zufrieden ist, warum mehr einreichen?
Zumal die Übersetzung in Bayern recht teuer zu sein scheint, ich habe damals für die Übersetzung meiner Mainland Urkunde in NRW 50€ bezahlt.
Re: Aufenthalt in Deutschland nach Heirat in Hongkong
Ja, du hast im Prinzip recht. Mir wurde gesagt, ich brauche erstmal keine Übersetzung. Trotzdem wurde darauf hingewiesen: Es könnte sein, dass eine deutsche Übersetzung (im Generalkonsulat) nachgereicht werden muss. Da ich aber ohnehin die Meldebescheinigung hinschicken muss, wäre das ja kein zusätzlicher Aufwand für mich.
Re: Aufenthalt in Deutschland nach Heirat in Hongkong
Warum läßt dann nicht deine Frau eine Übersetzung anfertigen?
Das kommt euch billiger.
Das kommt euch billiger.
- Laogai
- Titan
- Beiträge: 17492
- Registriert: 05.08.2007, 22:36
- Wohnort: N52 29.217 E13 25.482 附近
- Danksagung erhalten: 132 Mal
Re: Aufenthalt in Deutschland nach Heirat in Hongkong
Siehe Seite 1:qpr hat geschrieben:Warum läßt dann nicht deine Frau eine Übersetzung anfertigen?
Das kommt euch billiger.
Oleum et operam perdidiLaogai hat geschrieben:Wenn du Geld verbrennen möchtest kannst du die chinesischen Dokumente natürlich auch in Deutschland übersetzen lassen. Wesentlich billiger ist dagegen ein (anerkannter) Übersetzer in China
Laogai <=> 老盖, Ex-Blogwart
Konfuzius sagt: "Just smile and wave, boys. Smile and wave."
天不怕地不怕就怕洋鬼子开口说中国话!
Konfuzius sagt: "Just smile and wave, boys. Smile and wave."
天不怕地不怕就怕洋鬼子开口说中国话!
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: Bing [Bot] und 8 Gäste