Nachzug der chinesischen Schwiegereltern

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edmund27
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Re: Nachzug der chinesischen Schwiegereltern

Beitrag von edmund27 »

deralex2985 hat geschrieben:
Shenzhen hat geschrieben:Ach nein? Stimmt nicht? Was ist mit Zuzug zur Familie? Welche Voraussetzungen muss ein Angehöriger eines gemeinen Deutschen erfüllen? Welche die eines anerkannten Asylanten?
Sags mir, scheinst dich ja gut auszukennen. Aber musst du jedes Thema in diese Richtung so politisieren? Wenn du mal das Wort Asylant durch Einwanderer ersetzt, dann ist das im Endeffekt das gleiche.

Ich bezweifle aber, dass es den Eingewanderten möglich ist seine Eltern nach Deutschland zu holen, das gilt sicherlich nur für den Ehepartner und eigene Kinder. Und soweit ich das sehe, gilt dies bei eigenen Angehörigen genau so. Somit ist da kein Unterschied zu machen.
Asylant und Einwanderer ist im Endeffekt nicht das Gleiche. Da der Familennachzug im § 26 AsylG geregelt. Genaues kannst du hier nachlesen:

http://www.bamf.de/DE/Fluechtlingsschut ... -node.html.

Das heißt deine Familie. fällt unter das Aufenthaltsgesetz. Deshalb hat shenzhen schon richtig erkannt. Und warum sollte man das nicht politisieren. Übriegends hier noch ein Link wo du nachlesen kannst, wie so etwas funktionieren kann. Deshalb ist die Idee nichts Neues:

https://www.welt.de/politik/deutschland ... nnung.html :mrgreen:
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sonero
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Re: Nachzug der chinesischen Schwiegereltern

Beitrag von sonero »

Moin,

Sach ma', hast Du Dir die Links überhaupt selber mal durchgelesen?
Die werden damit ziemlich sicher keinen Erfolg haben, steht im zweiten Link.
Ausserdem wäre es mal spannend zu erfahren, wie das denn funktionieren soll mal eben sie syrische Staatsbürgerschaft anzunehmen oder zu faken, nach der Sache mit dem BW-Soldaten.
Selbst wenn man das noch hinbekommt. Damit dann die offensichtlich chinesischen Schwiegereltern von China nach D holen? Die fallen nichtmal in den engen Familienkreis, steht in Deinem ersten Link. Geht also nicht. Auch für echte Syrer nicht.

Das ist einfach nur kompetter Schwachsinn und das ist durch Deine eigenen Links belegt.

Gruß,
Norbert
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edmund27
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Re: Nachzug der chinesischen Schwiegereltern

Beitrag von edmund27 »

sonero hat geschrieben:Moin,

Sach ma', hast Du Dir die Links überhaupt selber mal durchgelesen?
Die werden damit ziemlich sicher keinen Erfolg haben, steht im zweiten Link.
Ausserdem wäre es mal spannend zu erfahren, wie das denn funktionieren soll mal eben sie syrische Staatsbürgerschaft anzunehmen oder zu faken, nach der Sache mit dem BW-Soldaten.
Selbst wenn man das noch hinbekommt. Damit dann die offensichtlich chinesischen Schwiegereltern von China nach D holen? Die fallen nichtmal in den engen Familienkreis, steht in Deinem ersten Link. Geht also nicht. Auch für echte Syrer nicht.

Das ist einfach nur kompetter Schwachsinn und das ist durch Deine eigenen Links belegt.

Gruß,
Norbert

Wieso ist das Unsinn . Anscheinend hast du die Seiten nicht richtig gelesen. Aufgeflogen ist das mit der Ukraine, weil sie in der Flüchtlingsunterkunft damit geprahlt haben und damit die Ausländerbehörde auf die Spur gebracht haben. Was wäre gewesen hätten Sie sich still verhalten. Und das mit dem Offenbacher ist auch ein gutes Beispiel. Der ist nur aufgeflogen aus Dummheit, weil er sich in Österreich hat erwischen lassen beim Abholen einer Waffe. Es werden halt immer nur solche Geschichten von Leuten bekannt, die sich durch Ihre eigene Dummheit erwischen. Und der eigentlich Skandal ist, dass es in Deutschland immer noch so Leute gibt wie Du , die dann behaupten es wäre alles Unsinn. In sagen wir immer: Geht net gibts net. :mrgreen:
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Re: Nachzug der chinesischen Schwiegereltern

Beitrag von Laogai »

edmund27 hat geschrieben: Asylant und Einwanderer ist im Endeffekt nicht das Gleiche. Da der Familennachzug im § 26 AsylG geregelt. Genaues kannst du hier nachlesen:
http://www.bamf.de/DE/Fluechtlingsschut ... -node.html.
Das heißt deine Familie fällt unter das Aufenthaltsgesetz.
So so :roll:
Aus deinem Link:
BAMF hat geschrieben:Im Sinne des Familienasyls zählen als Familienmitglied:
- Ehegattinnen oder Ehegatten bzw. eingetragene Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner,
- die minderjährigen ledigen Kinder,
- die personensorgeberechtigten Eltern von minderjährigen Ledigen,
- andere erwachsene Personen, die für minderjährige Ledige personensorgeberechtigt sind,
- die minderjährigen ledigen Geschwister von Minderjährigen.
Was hast du davon nicht verstanden, Edmund?
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Re: Nachzug der chinesischen Schwiegereltern

Beitrag von Laogai »

edmund27 hat geschrieben:Wieso ist das Unsinn .
Weil es hier um den Nachzug der Schwiegereltern geht. Selbst der Nachzug der leiblichen Eltern ist bei nicht minderjährigen Schutzberechtigten nicht möglich.
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Re: Nachzug der chinesischen Schwiegereltern

Beitrag von sweetpanda »

Wie wäre es denn wenn die Schwiegereltern mit einem normalen Touristenvisum kommen und dann eine Aktion vor der chinesischen Botschaft durchziehen? Einen Falun Gung Tanz machen und sich richtig wie Sau aufführen. Dann könnte man echtes politisches Asyl bekommen.
Es handelt sich bei solch einem Fall um einen nachträglich eingetretenen Flucht- oder Asylgrund, dass ist sehr weit verbreitet.
Ein Praxisbeispiel ist eine erst in Deutschland eingetretene Konvertierung zum Christentum bei abschiebungsgefährdeten Moslems.

Meine steile These:

Wer ein "Molli" gegen die chinesische Botschaft wirft kann für immer hier bleiben, oder etwa nicht?
“If you are in favour of global liberal hegemony, you are the enemy.”
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Re: Nachzug der chinesischen Schwiegereltern

Beitrag von Laogai »

Da kriechen mal wieder die rechten (Rechten) Teilnehmer des Forums aus ihren Löchern :roll:
sweetpanda hat geschrieben:Meine steile These:
Wer ein "Molli" gegen die chinesische Botschaft wirft kann für immer hier bleiben, oder etwa nicht?
Deine "steile These" beweist lediglich, dass du nicht den leisesten Schimmer von deutschen Gesetzen hast.
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Re: Nachzug der chinesischen Schwiegereltern

Beitrag von sonero »

edmund27 hat geschrieben:
Wieso ist das Unsinn . Anscheinend hast du die Seiten nicht richtig gelesen. Aufgeflogen ist das mit der Ukraine, weil sie in der Flüchtlingsunterkunft damit geprahlt haben und damit die Ausländerbehörde auf die Spur gebracht haben. Was wäre gewesen hätten Sie sich still verhalten. Und das mit dem Offenbacher ist auch ein gutes Beispiel. Der ist nur aufgeflogen aus Dummheit, weil er sich in Österreich hat erwischen lassen beim Abholen einer Waffe. Es werden halt immer nur solche Geschichten von Leuten bekannt, die sich durch Ihre eigene Dummheit erwischen. Und der eigentlich Skandal ist, dass es in Deutschland immer noch so Leute gibt wie Du , die dann behaupten es wäre alles Unsinn. In sagen wir immer: Geht net gibts net. :mrgreen:
Moin,

Selbst wenn er das hinbekommt:
Was dann? Die chinesischen Schwiegereltern aus China herholen zum getürkten syrischen Asylbewerber? Das ginge nichtmal bei syrischen eigenen Eltern.
Was für ein Unsinn.

@sweetpanda:
Die Anerkennungsrate von Asylbewerbern aus China ist verschwindend gering. Einen Molli gegen die Botschaft werfen hätte dazu auch erstmal einen längeren Aufenthalt auf Staatskosten zur Folge.

Er hat ernsthaft gefragt und Ihr haut ihm hier so einen Schwachsinn um die Ohren.

Gruß,
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Re: Nachzug der chinesischen Schwiegereltern

Beitrag von sweetpanda »

Laogai hat geschrieben:Da kriechen mal wieder die rechten (Rechten) Teilnehmer des Forums aus ihren Löchern :roll:
sweetpanda hat geschrieben:Meine steile These:
Wer ein "Molli" gegen die chinesische Botschaft wirft kann für immer hier bleiben, oder etwa nicht?
Deine "steile These" beweist lediglich, dass du nicht den leisesten Schimmer von deutschen Gesetzen hast.
Die Frage von akx ist nicht ernst zu nehmen, daher kann man sich einen Scherz erlauben.

Minderschwere Brandstiftung wird mit 6 Monaten bis 5 Jahren bestraft. Kann also sogar bei Bewährung bleiben wenn der Sachschaden mit einem neuen Anstrich zu beheben ist.
Die erzielte öffentliche Aufmerksamkeit sollte man vor und während des Prozesses wortgewaltig ausnutzen. Das wird die Strafe in Deutschland nicht erhöhen, die Abschiebung aber erschweren.

Es ist nur ein Gedankenspiel, sei doch bitte nicht so verkrampft. :wink:

Wenn Franko A. und diese ukrainische Familie möglich ist, dann sollte so ein Fall doch keine Probleme bereiten.
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Re: Nachzug der chinesischen Schwiegereltern

Beitrag von vilarinha »

ich denke Eddi meinte die Schwiegereltern sollten als "getürkte" Syrer Asyl beantragen, oder hab ich da jetzt was falsch verstanden ?
verwirrt ....
"Egal wie tief man die Messlatte des menschlichen Verstandes auch anlegt, es kommt jeden Tag einer und marschiert aufrecht drunter durch."
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Re: Nachzug der chinesischen Schwiegereltern

Beitrag von tanzhou »

Eddie, schonmal daran gedacht, dass ach so fuerchterliche Deutschland zu verlassen und in Dein gelobtes Polen zu ziehen? Da ist doch alles besser. Du schwaermst doch so von Bresslau, dem dortigen Bahnhof, dort gibt es freies Wlan laut Deiner Aussage. Waer das nix fuer Dich, ganzen Tag dort abhaengen und surfen?

Es wird Zeit dass Du dich mal vernuneftig informierst und nicht so einen Mumpitz hier ins Forum postest. Laogai war so gut und hat extra fuer Dich nochmal die wirklich wichtigen Worte vom BAMF herausgesucht und zitiert. Vlt macht es das fuer Dich etwas einfacher zu verstehen. Allerdings war das bereits schon laenger klar, auch mich mich der seit Jahren weit weg von DE wohnt hat solche Fakten mitbekommen, wurde recht haeufig in deutschen Nachrichten oder Reportagen erwaehnt.

Es wird Zeit das Du (und auch noch ein paar andere hier) mal ein paar Defizite aufarbeiten und klar bekommen und nicht immer wieder die ollen Kamellen a la Fake Facts wiederholen, denn das macht den Bloedsinn nicht wahrer.

Und lass den beruehmten Eddie-Smiley bzw Mr. Green am Ende Deiner Posts und Falschaussagen mal weg, das zeigt nur auf das Du anscheinend obendrein Komplexe hast.
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