kami hat geschrieben:Redest du vielleicht von der NE ? siehe weiter oben.....
ich bin mit der Terminologie nicht so vertraut. Ab wann bekommt man denn NE und kann man die auch wieder verlieren?
kami hat geschrieben:Redest du vielleicht von der NE ? siehe weiter oben.....
Befrage einfach mal dein Kindermädchenhappyscorpio hat geschrieben:ich bin mit der Terminologie nicht so vertraut. Ab wann bekommt man denn NE und kann man die auch wieder verlieren?
Sie hat bestimmt kein Visum sondern eine Aufenthaltsgenehmigung. Sie soll bei der nächsten Verlängerung einfach einen schriftlichen formlosen Antrag auf eine 3 jährige Aufenthaltsgenehmigung stellen. Das wird die Behörde dann i.d.R. erteilen weil sie die Verkürzung auf 1 Jahr sonst begründen müssten. B1 braucht sie für eine Niederlassungserlaubnis, also unbefristet.happyscorpio hat geschrieben:3.) Eine Freundin hat A1 gemacht, 2015 in Berlin einen Deutschen geheiratet. Soweit so schön. Jetzt hat sie nur Visum für ein Jahr, mit der Auflage, B1 zu machen damit sie ein permanentes bekommt. Kann das sein?
Ist nicht so schlecht, allerdings sind die Kosten für die Kurse enorm und man fällt schonmal durch. Der Betreiber der Schule zieht auch Vieles in die Länge.Wenn sie seit 2 Jahren in Deutschland lebt, wieso ist ihr deutsch dann so schlecht, dass sie B1 nicht schafft?
Und du stehst auch beim Edeka an der Kasse und fragst denjenigen vor dir ob er sein Geld selbst verdient oder vom Staat bekommt und wenn nicht verlangst du vorgelassen zu werden?happyscorpio hat geschrieben:Hinzu kommt: Von 8 Kursteilnehmern ist sie die Einzige , die zahlt, der Rest bekommts vom Staat
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