Beabsichtigte Dauer des Aufenthaltes
Beabsichtigte Dauer des Aufenthaltes
Hi..
Mal eine ganz kurze Frage in die Runde, vielleicht kann mir jemand hier weiterhelfen.
Meine Frau beantragt gerade ein Nationales Visum für Deutschland. Sie würde gerne im April erst mal für ein-zwei Monate nach D um dort das FZF usw. alles zu Beantragen, danach würde sie jedoch erst mal wieder für ein paar Monate nach China kommen.
Im Antragsformular gibt es unter dem Punkt 12. die Frage nach der Dauer des geplanten Aufenthaltes. Leider ist auf unsere Frage diesbezüglich niemand im Konsulat wirklich eingegangen.
Kann man dort evtl. von: April bis: unbekannt angeben? Nachdem ich mir das jetzt genauer angesehen habe (bis jetzt hat sich da eigentlich nur sie drum gekümmert) bin ich mir nicht sicher was passiert wenn man nur 2 Monate angibt. (Nicht das sie dann meinen dann könne man auch ein 90 Tage Schengen beantragen.. oder das sie dann nur 2 Monate bekommt und nachher überlegt sie es sich anders und braucht 4 Monate...
Jemand ne Idee?
Danke
Grüße..
Mal eine ganz kurze Frage in die Runde, vielleicht kann mir jemand hier weiterhelfen.
Meine Frau beantragt gerade ein Nationales Visum für Deutschland. Sie würde gerne im April erst mal für ein-zwei Monate nach D um dort das FZF usw. alles zu Beantragen, danach würde sie jedoch erst mal wieder für ein paar Monate nach China kommen.
Im Antragsformular gibt es unter dem Punkt 12. die Frage nach der Dauer des geplanten Aufenthaltes. Leider ist auf unsere Frage diesbezüglich niemand im Konsulat wirklich eingegangen.
Kann man dort evtl. von: April bis: unbekannt angeben? Nachdem ich mir das jetzt genauer angesehen habe (bis jetzt hat sich da eigentlich nur sie drum gekümmert) bin ich mir nicht sicher was passiert wenn man nur 2 Monate angibt. (Nicht das sie dann meinen dann könne man auch ein 90 Tage Schengen beantragen.. oder das sie dann nur 2 Monate bekommt und nachher überlegt sie es sich anders und braucht 4 Monate...
Jemand ne Idee?
Danke
Grüße..
Re: Beabsichtigte Dauer des Aufenthaltes
Das FZF Visum kann nur in China beantragt werden, nicht in DE.
Bei der Dauer schreibt ihr unbegrenzt, für immer, bis zum Tod......
Die Formulare für Schengen-und nationale Visa sind gleich.
Dauer des Aufenthalts bezieht sich eigentlich nur auf das Schengenvisum.
Das ist den deutschen AV"s aber bekannt und dementsprechend können sie es einordnen.
Bei der Dauer schreibt ihr unbegrenzt, für immer, bis zum Tod......
Die Formulare für Schengen-und nationale Visa sind gleich.
Dauer des Aufenthalts bezieht sich eigentlich nur auf das Schengenvisum.
Das ist den deutschen AV"s aber bekannt und dementsprechend können sie es einordnen.
Re: Beabsichtigte Dauer des Aufenthaltes
Hi..
Danke fuer den Hinweis. Ich hatte es von ihr so verstanden das sie jetzt in China zwar schon das FZF beantragt, aber in D dann noch irgendwas damit machen muss. (Wie gesagt, sie kuemmert sich darum, ich hab genug mit den Dokumenten fuer unseren Sohn zu tun.. )
Dann werden wir das so angeben! Vielen Dank!
Mfg
Danke fuer den Hinweis. Ich hatte es von ihr so verstanden das sie jetzt in China zwar schon das FZF beantragt, aber in D dann noch irgendwas damit machen muss. (Wie gesagt, sie kuemmert sich darum, ich hab genug mit den Dokumenten fuer unseren Sohn zu tun.. )
Dann werden wir das so angeben! Vielen Dank!
Mfg
Re: Beabsichtigte Dauer des Aufenthaltes
Das ist nicht korrekt.qpr hat geschrieben:Die Formulare für Schengen- und nationale Visa sind gleich.
Formular Schengen: http://www.china.diplo.de/contentblob/4 ... 122016.pdf
Formular nationales Visum: http://www.china.diplo.de/contentblob/4 ... 072016.pdf
Aber der Rest stimmt schon.
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