Sprachschule mit Touristenvisum erlaubt?

Alles zum Thema Visum für China und Deutschland: Antrag, benötigte Unterlagen, Bürokratie, Erfahrungsberichte und sonstiger nerviger Kleinkram zu dem Thema.
denblu
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Sprachschule mit Touristenvisum erlaubt?

Beitrag von denblu »

Hallo zusammen,

kann mir jemand von euch sagen, ob folgendes gegen Visabestimmungen verstoßen würde?

Meine chinesische Frau hat ein Schengen-Touristenvisum von Italien für rund 90 Tage erhalten. Nach ein paar Tagen Urlaub in Italen sind wir nach Deutschland geflogen, von wo aus sie mit Ablauf des Visums abreisen wird. In der Zwischenzeit hat sie in D'land eine Sprachschule besucht und auch den A1 Test gemacht.

Für Stundenten und Schüler gibt es ein separates Visum. Ein Visum ist zweckgebunden. Könnten wir zukünftig, z.B. bei Beantragung des Familienzusammenführungsvisums, Probleme wegen der genannten Konstellation bekommen? In dem Reisepass sieht man ja, dass sie zum Zeitpunkt der Sprachprüfung kein Studentenvisum hatte.
Ich meine, man darf z.B. nicht mit einem Touristenvisum in D'land heiraten.

Meine Hoffnung ist, dass mir jemand bestätigen kann, dass man mit einem Touristenvisum fast alles machen darf (außer heiraten).

Schöne Grüße!
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CH1
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Re: Sprachschule mit Touristenvisum erlaubt?

Beitrag von CH1 »

... solange deine Freundin zum Anlauf des Visums wieder ausreist ist es doch
egal wie Sie hier dem Urlaub verbringt. Ein Srachkurs kann kein Problem darstellen.
Selbst Heiraten, wenn ein Standesamt das hier mit macht, sollte lein Problem sein.

Warsch. würde das mit dem Heiraten nur in div. Städten in Dänemark gehen.

Danach ausreisen und später passendes neues Visum beantragen.
qpr
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Re: Sprachschule mit Touristenvisum erlaubt?

Beitrag von qpr »

Wie kommst du drauf, das man mit einem Schengenvisum nicht in DE heiraten darf?
Sicher ist das erlaubt.
Deine Freundin darf auch eine Sprachschule besuchen, auch das ist kein Verbrechen.
Nur solltet ihr euch im klaren sein, daß ihr einen Visumsmißbrauch begangen habt.
Visum für Italien beantragen, um dann 3 Monate in DE zu bleiben, ist ein klarer Mißbrauch.
Auch wenn viele Länder das nicht so eng sehen, DE tut es, wenn ihr Pech habt.
denblu
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Re: Sprachschule mit Touristenvisum erlaubt?

Beitrag von denblu »

Danke für die Antworten.

Nun ist alles glücklich verlaufen. Die deutsche Botschaft stellte meiner Frau zwar kein Schengen-Visum mehr aus. Das örtliche Ausländeramt hatte mir das auch nochmal bestätigt. Zweck sei wohl, dass man bei verheirateten eine illegale Einreise vermeiden will, also angst davor hat, dass die Ehefrau nicht mehr ausreist. Zitat: "Dafür müssen Sie Verständnis haben". Klar, ich verstehe das, dass wir regelmäßig viel Geld investieren müssen, um uns kurzzeitig (zwischen einer Woche und 3 Monaten) sehen können. Ich bin mir sicher, die Bearbeiterin wäre selber heilfroh, wenn sie zwangsweise ein halbes Jahr von ihrem Ehemann getrennt werden könnte - aber dieses Glück haben scheinbar nur wir ;-)

Wenn aber ein anderes Land ein Schengenvisum ausstellt, ist das kein Problem. Das verstehe ich zwar noch weniger, aber es ist mir recht so. Ohne diese Hintertüre hätten wir kaum eine Möglichkeit uns zu sehen, da ich selber nur 25 Urlaubstage im Jahr habe und die schon im ersten Halbjahr aufgebraucht waren.

Wir waren mit dem Visum im Ausländeramt. Die haben alle Unterlagen kopiert. Meine Frau musste natürlich noch mal ausreisen und das Visum zur Familienzusammenführung aus China stellen. 4 Wochen nach Antragstellung in China hat sie das FZF-Visum erhalten. Damit hatte ich nicht gerechnet. Selbst die angekündigten 6 Wochen Bearbeitungszeit lt. deutschem Konsulat in Chengdu hielt ich für Augenwischerei. Das Ausländeramt hatte mich für das Visum nicht weiter kontaktiert - vermutlich weil wir ja schon gemeinsam da waren und Kopien von allen Dokumenten gemacht wurden.

Diese ganzen Probleme mit Visa und Ämtern sind sehr belastend. Wir mussten kurzfristig eine Prüfung bei einem Göthe-Institut buchen, um den A1-Test zu wiederholen. Die Botschaft akzeptiert nämlich nicht jedes A1-Deutsch-Als-Fremdsprache-Zertifikat. Also mussten wir von NRW nach Schwäbisch-Hall reisen, um noch an einer Prüfung teilnehmen zu können. Wieder Geld und Zeit verloren. Nun bin ich aber froh, dass wir ein Jahr nach unserer Hochzeit dauerhaft zusammenleben können, wie es jede andere Familie auch darf. Ich würde mal gerne wissen, ob die Leute, die die Gesetze dazu gemacht haben, sich über die Härte für das niedere Volk bewusst sind. Mal sehen, was das Ausländeramt nach dem Zuzug meiner Frau für uns bereithält...

@ch1: Stimmt, Schule war kein Problem. Ich habe mir viel zu viele Gedanken gemacht.

@qpr: Ein Verstoß gegen Visabestimmungen sehe ich nicht. Ein Schengenvisum gilt ja für den gesamten Schengenraum. Außerdem erfolgte die Einreise über Italien. Wir waren da in einem Hotel, haben eingekauft, historische Gebäude besichtigt - war schön. Die Ausreise erfolgte über Deutschland. Wir haben den Aufenthalten in Deutschland sogar in dem Antrag für das FZF-Visum angegeben. Hat offenbar keine negative Auswirkungen gehabt. Also nein, ich bin mir keiner Schuld bewusst ;-)
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Re: Sprachschule mit Touristenvisum erlaubt?

Beitrag von DanielClaton »

Hallo,

also ich kann hier auch bestätigen: Eine Heirat mit Schengen-Visum ist ohne Probleme möglich. Ich finde, solang wir den Grund wahrheitsgemäß angeben und die uns ein Schengen-Visum ausstellen, kann von Visa-Missbrauch keine Rede sein. (Generell finde ich, dass sich unser Staat ruhig mal mit solchen Äußerungen mäßigen sollte, als wäre unsere Regierung aus lauter kreuzehrlichen, braven Menschen zusammengesetzt...)

Wir haben sogar angegeben, wann wir heiraten und an sich hat meine Frau jetzt sogar noch ein Visum für den Schengenraum, wir hatten letzten Februar gleich ein Jahresvisum beantragt. Also wie sies grad brauchen...*seufz* Aber das mit dem Scheiß-A1-Test nervt uns gerade genauso. Ich hätte auch lieber meine Frau hier bei mir, aber ist im Moment bei uns auch nicht möglich.

Für das niedere Volk? Die Erfinder des A1-Zwanges sind meiner Meinung nach wohl gute Helfer der Rechtspopulisten. Denn dieser A1-Zwang gilt nur für Ehepartner DEUTSCHER Staatsangehöriger...

Wir werden mal sehen, was da noch für Ärger auf uns mit dem A1-Zertifikat zukommt...



Liebe Grüße,
Dominik
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Re: Sprachschule mit Touristenvisum erlaubt?

Beitrag von Flohmops »

DanielClaton hat geschrieben:Hallo,

...

Denn dieser A1-Zwang gilt nur für Ehepartner DEUTSCHER Staatsangehöriger...

...


Liebe Grüße,
Dominik
Nein, der gilt - von besonderen Ausnahmen abgesehen - auch für Ehepartner von Ausländern, die in Deutschland leben. Siehe § 30 Abs. 1, Nr. 2 Aufenthaltsgesetz.
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Re: Sprachschule mit Touristenvisum erlaubt?

Beitrag von rundherum »

Wir werden mal sehen, was da noch für Ärger auf uns mit dem A1-Zertifikat zukommt...
Ich verstehe, dass die Bürokratie in Deutschland eine Behinderung wurde - aber da inzwischen jeder Siebte beim Staat arbeitet, darunter auch sehr viele Hochschulabgänger, musst auch Du verstehen, dass die Prozesse nicht zu effizient sein dürfen. Sonst würde die Arbeitslosigkeit in Deutschland explodieren. Wo sollen die ganzen Philosophen und Historiker sonst arbeiten?

Abgesehen davon ist es aber vernünftig, etwas Deutsch zu lernen bevor man nach Deutschland kommt. Das A1-Zertifikat ist sehr einfach zu erhalten und stellt schon mal eine gute Grundlage dar.
Warum konnte sie das nicht billig an einer Schule in China erstehen? Musste sie arbeiten, während sie in China war?
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Re: Sprachschule mit Touristenvisum erlaubt?

Beitrag von qpr »

denblu hat geschrieben: @qpr: Ein Verstoß gegen Visabestimmungen sehe ich nicht. Ein Schengenvisum gilt ja für den gesamten Schengenraum.
Du mußt das Schengenvisum bei dem Staat beantragen, in dem du die meiste Zeit verbringst.

Aber deine Frau hätte überhaupt kein Schengenvisum benötigt, sondern hätte bei der italienischen Botschaft ein einfaches Einreisevisum als Angehörige eines EU Bürgers beantragen können.
Dieses Einreisevisum kann sie bei jeder AV der EU Staaten außer DE beantragen.
qpr
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Re: Sprachschule mit Touristenvisum erlaubt?

Beitrag von qpr »

DanielClaton hat geschrieben:
Für das niedere Volk? Die Erfinder des A1-Zwanges sind meiner Meinung nach wohl gute Helfer der Rechtspopulisten. Denn dieser A1-Zwang gilt nur für Ehepartner DEUTSCHER Staatsangehöriger...


Liebe Grüße,
Dominik
Woher hast du diese Information, daß das A1 Zertifikat nur für Ehepartner von Deutschen gilt?
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Re: Sprachschule mit Touristenvisum erlaubt?

Beitrag von qpr »

denblu hat geschrieben:
Diese ganzen Probleme mit Visa und Ämtern sind sehr belastend. Wir mussten kurzfristig eine Prüfung bei einem Göthe-Institut buchen, um den A1-Test zu wiederholen. Die Botschaft akzeptiert nämlich nicht jedes A1-Deutsch-Als-Fremdsprache-Zertifikat.
Das Zertifikat muß nach ALTE zertifiziert sein.
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Re: Sprachschule mit Touristenvisum erlaubt?

Beitrag von DanielClaton »

Hallo,

hier ist der Link, aber muss meine Äußerung revidieren: Türken sind nur befreit.

http://www.faz.net/aktuell/politik/euro ... 37766.html

Schöne Grüße,
Dominik
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Re: Sprachschule mit Touristenvisum erlaubt?

Beitrag von edmund27 »

Flohmops hat geschrieben:
DanielClaton hat geschrieben:Hallo,

...

Denn dieser A1-Zwang gilt nur für Ehepartner DEUTSCHER Staatsangehöriger...

...


Liebe Grüße,
Dominik
Nein, der gilt - von besonderen Ausnahmen abgesehen - auch für Ehepartner von Ausländern, die in Deutschland leben. Siehe § 30 Abs. 1, Nr. 2 Aufenthaltsgesetz.
Man muss schon unterscheiden zwischen einem Ausländer aus einem Drittstaat und und einem Unionsbürger. Für einen Unionsbürger gilt in Deutschland das Freizügigkeitsgesetz der EU.
Würden die Menschen verstehen, wie unser Geldsystem funktioniert, hätten wir eine Revolution – und zwar schon morgen früh. ( Henry Ford )
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Re: Sprachschule mit Touristenvisum erlaubt?

Beitrag von qpr »

DanielClaton hat geschrieben:Hallo,

hier ist der Link, aber muss meine Äußerung revidieren: Türken sind nur befreit.

http://www.faz.net/aktuell/politik/euro ... 37766.html

Schöne Grüße,
Dominik
Auch diese Aussage stimmt nicht.
Zwar hat der EuGH so entschieden, aber die Bundesregierung hat dieses Urteil (mal wieder) anders ausgelegt und, bis auf Ausnahmen, gilt weiterhin A1 für Türken.
DanielClaton
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Re: Sprachschule mit Touristenvisum erlaubt?

Beitrag von DanielClaton »

Danke, wieder was gelernt. :-)

Schön, dass unsere Bundesregierung alles so interpretieren darf, wie sie gern mag.
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Re: Sprachschule mit Touristenvisum erlaubt?

Beitrag von CH1 »

qpr hat geschrieben:
DanielClaton hat geschrieben:Hallo,

hier ist der Link, aber muss meine Äußerung revidieren: Türken sind nur befreit.

http://www.faz.net/aktuell/politik/euro ... 37766.html

Schöne Grüße,
Dominik
Auch diese Aussage stimmt nicht.
Zwar hat der EuGH so entschieden, aber die Bundesregierung hat dieses Urteil (mal wieder) anders ausgelegt und, bis auf Ausnahmen, gilt weiterhin A1 für Türken.
...und bei der Umsetzung wird dann noch weiter ausgelegt, denn wie ist es sonst zu verstehen das immer noch viele hier lebende Türken nicht das A1 Niveau haben ?
Ich konnte das z.B. am Integrationskurs meiner Frau gut erkennen, wo die türkischen Damen
haupts. mit Abwesenheit glänzten. Denn es interessiert keine Sau ob man besteht.
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