Besuchsvisum für Verlobte bzw. Ehefrau

Alles zum Thema Visum für China und Deutschland: Antrag, benötigte Unterlagen, Bürokratie, Erfahrungsberichte und sonstiger nerviger Kleinkram zu dem Thema.
AlbertoStone
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Besuchsvisum für Verlobte bzw. Ehefrau

Beitrag von AlbertoStone »

Hallo zusammen,

ich hätte ein paar Fragen zum Besuchsvisum und versuche mich so kurz wie möglich zu halten.

Situation: Ich, 28, Student im letzten Semester möchte meine Verlobte, 25, Job im Marketing Bereich Anfang des Monats gekündigt für 2 Monate nach Deutschland einladen. Sie war bereits 2x in Deutschland mit einem Business Visum, September 2014 (2 Wochen) und Juni 2015 (1 Woche). Ich war bereits unzählige Male in China. Die ersten zwei Male als Tourist, dann während meines Studiums für 1.5 Jahre (1 Jahr an einer Uni und 6 Monate Praktikum bei einem sehr bekannten Deutschen Unternehmen... spielt wahrscheinlich keine Rolle, ich erwähne es trotzdem mal.)

- Da ich Student bin, erbringt mein Onkel die Verpflichtungserklärung
- Wir heiraten im August in Hongkong. Ich fliege am 31.8. zurück und wir hatten eigentlich geplant, dass sie dann zusammen mit mir zurückfliegt und wir dann die Ehe auch hier nachregistrieren lassen.
- Im Dezember haben wir unsere große Hochzeitsfeier in China, 150+ Gäste etc. Anzahlung in Höhe von 20.000 RMB ist bereits getätigt für die location
- Wie bereits oben erwähnt, hat sie ihren Job gekündigt, da sie zum einen keine guten Aufstiegsmöglichkeiten dort hatte und zum anderen der FZF für Anfang nächsten Jahres geplant ist und eben die 2 Monate mit meiner Familie und mir
- Sie besitzt bereits Deutschniveau A1
- Geplant ist ein 2-monatiger Aufenthalt von ihr, inklusive 1-2 Wochen Urlaub in Italien

Nun zu meinen Fragen:

Was genau soll ich nun in meinem Schreiben erwähnen? Dass sie bei mir wohnt und nicht meinem Onkel? Bzgl. des Status? (Verlobt, bzw. zu dem Zeitpunkt verheiratet) Hier wird ja empfohlen es zu verschweigen, allerdings sehe ich unsere Situation als Ausnahme- bzw. Spezialfall, da wir ja später den FZF auf "legalem" Wege durchführen. Sie ist zwar arbeitslos, hat aber mehrere Immobilien und Fahrzeuge in ihrem Namen in China registriert - reicht das als "Grund" für die Rückkehrbereitschaft? Wir haben Dokumente, die alles oben erwähnte belegen, Termin für Hochzeit in HK, Hochzeitsfeier im Hotel, ihre Besitztümer etc..


Vielen Dank für eure Hilfe!
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mjs
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Re: Besuchsvisum für Verlobte bzw. Ehefrau

Beitrag von mjs »

AlbertoStone hat geschrieben:Was genau soll ich nun in meinem Schreiben erwähnen? Dass sie bei mir wohnt und nicht meinem Onkel?
Da du die Einladung schreibst sollte schon klar sein, dass sie dich besucht und nicht irgendeinen alten Onkel. Allerdings: Der eine Halbsatz, dass dein Onkel nur mit der Verpflichtungserklärung aushilft bringt dich ja nicht um. Und da der Reisezweck klargestellt und offengelegt werden muss, muss man da ja nicht gerade so einem Halbsatz sparen, wenn der zur Klarstellung beiträgt. Zur Not kauf halt noch ein paar Buchstaben beim Glücksrad oder wie immer die Sendung heißt.
AlbertoStone hat geschrieben:Bzgl. des Status? (Verlobt, bzw. zu dem Zeitpunkt verheiratet)
Wenn sie denn Antrag stellt, ist sie (noch) deine Verlobte.
AlbertoStone hat geschrieben:Hier wird ja empfohlen es zu verschweigen,
Den Eindruck habe ich nicht unbedingt, dass das hier regelmäßig so empfohlen wird. Eher das Gegenteil.
AlbertoStone hat geschrieben:allerdings sehe ich unsere Situation als Ausnahme- bzw. Spezialfall, da wir ja später den FZF auf "legalem" Wege durchführen.
Das hört sich gut an und mit dem A1 Zeugnis hat man sogar ein Indiz dafür, dass sie sich vor dem FZF Antrag und A1 nicht drücken möchte. Ob das aber als Beleg reicht, weiß man vorher nie.
AlbertoStone hat geschrieben:Sie ist zwar arbeitslos, hat aber mehrere Immobilien und Fahrzeuge in ihrem Namen in China registriert - reicht das als "Grund" für die Rückkehrbereitschaft? Wir haben Dokumente, die alles oben erwähnte belegen, Termin für Hochzeit in HK, Hochzeitsfeier im Hotel, ihre Besitztümer etc..
Kannst du alles so in deine Einladung schreiben. Ob das überzeugt, wird dir hier aber keiner sagen können. Das kann nicht einmal die Visastelle vorab, bevor der Antrag eingeht. Du kannst denen deinen Fall ja mal per E-Mail schildern – aber da wirst du vorab nichts Verbindliches zurückbekommen.

Was ich mich aber nach dem was du geschrieben hast frage: Warum nochmal geht deine Freundin nach China zurück? Nur für die große Hochzeitsfeier und das war es dann? Das ist dann nun wirklich nicht mehr sehr viel als Grund.

Ich will damit nicht sagen, dass ein Schengenvisum zum Besuch völlig aussichtslos ist. Aber wenn das wirklich alles ist, wofür sie nochmal zurückgeht, dann könntet ihr eigentlich auch jetzt schon ein nationales Visum zur Ehegattennachzug beantragen (A1 hat sie ja schon), damit nach Deutschland einreisen, dort Ihren Aufenthaltstitel erhalten und danach kann sie danach dann nochmal kurz zur Hochzeit nach China zurück …

... wenn da nicht das Problem wäre, dass Ihr ja noch nicht verheiratet seid. :(

Nationales Visum zum Ehegattennachzug geht derzeit also noch nicht, mangels Hochzeitsurkunde aus Hong Kong. Nationales Visum zur Eheschließung passt auch nicht, weil Ihr ja vor habt vorher in Hong Kong zu heiraten, nicht in Deutschland. Jetzt schon ein nationales Visum zu erhalten ist also sicher nicht drin, weil euch dafür derzeit noch die Unterlagen fehlen fehlen. Ob für ein Schengenvisum „ich will kurz nochmal zur Hochzeitsfeier heim“ als Rückkehrgrund ausreicht, ist aber auch unsicher.

Was mit hier dann nur noch als Idee einfällt: Beide Anträge stellen.

Einen Antrag auf das nationale Visum (müsst ihr irgendwann sowieso) und währdendessen den Antrag auf ein Schengenvisum für den Kurzbesuch im August. Pässe kann man sich während ein Antrag auf ein nationales Visum läuft ausleihen, um währdend der Bearbeitungszeit für das nationale Visum weiterhin reisen zu können (auch nach Deutschlaand, erlebe ich bei Firmengründungen von Chinesen in Deutschland regelmäßig). Deine Freundin hat dann zwar immer noch nicht mehr als Rückkehrgrund (anscheindend nur die Hochzeitsfeier) wenn sie den Antrag auf ein Schengenvisum stellt. Aber: Mit dem Antrag auf das nationale Visum hat sie nun tatsächlich einen Beleg, dass Sie nicht versucht sich vor diesem nationalen Antrag (und dem A1) zu drücken.

Ob die Visastelle einen Antrag auf ein nationales Visum zum Ehegattennachzug annimmt, wenn ihr noch keine Heiratsurkunde aus Hong Kong habt, ist zwar fraglich – kann man mit einer E-Mail an die Botschaft sicher rausfinden. Vielleicht solltest du grundsätzlich mal eine E-Mail zu deiner Situation hinschicken, mit genauem Zeitplan, was ihr wann genau vorhabt (fand ich oben noch etwas unübersichtlich), ob das mit den beiden Anträgen paralell ginge und falls nicht, was euch die Visastelle stattdessen rät zu machen.

Falls da nichts zurückkommt: Antrag aufs Schengenvisum stellen, Kopie vom A1 Zeugnis beilegen, darauf hinweisen dass der Antrag auf das nationale Visum zum Ehegattennachzug nicht umgangen werden soll und dass dafür auch schon ein guter Teil der Unterlagen bereit steht (A1 schon erledigt, Hochzeitsurkunde aus Hong Kong ist in Arbeit) und euren Zeitplan für das Ganze mitteilen. Richtig tolle Rückkehrgründe konnte ich aus deinem Post zwar nicht herauslesen. Aber eine Chance zu entkräften, dass sie langfristig mit dem Schengenvisum in Deutschland einreisen möchte besteht sicher. Z.B. über das A1 Zeugnis (und evtl. über einen frühen Antrag auf das Visum zum Ehegattennachzug wenn die Visastelle da mitspielt und den auch ohne Heiratsurkunde erst einmal annimmt).
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de guo xiong
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Re: Besuchsvisum für Verlobte bzw. Ehefrau

Beitrag von de guo xiong »

Nixwissen hat geschrieben: [bla, bla, bla ...]
Du solltest Dir professionellen Rat beschaffen!
wenn das nicht mal unser Rechtskonsulat ist, der bald ein unverbindliches Angbot schicken wird (sobald er das Forum mit 5 Beitraegen zugespamt hat).

BTW.: meine Ehefrau bekommt regelmaessig ein Schengenvisum
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mjs
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Re: Besuchsvisum für Verlobte bzw. Ehefrau

Beitrag von mjs »

Nixwissen hat geschrieben:
mjs hat geschrieben:Jetzt schon ein nationales Visum zu erhalten ist also sicher nicht drin, weil euch dafür derzeit noch die Unterlagen fehlen fehlen. ...

Einen Antrag auf das nationale Visum stellen (müsst ihr irgendwann sowieso) und währdendessen den Antrag auf ein Schengenvisum für den Kurzbesuch im August.
Wer da einen Widerspruch erkennt, sollte aufhorchen!
"Antrag stellen" und "Visum erhalten" sind zwei Paar Schuh'. Und bei einem nationalen Visum liegt oft sehr viel Zeit dazwischen. Regelmäßig genug, um zwischendurch auch noch einmal mit einem Schengenvisum nach Deutschland zu reisen - so es denn erteilt wird.

Falls nicht: Pech gehabt, dann fällt die Reise im August eben aus und es wird gewartet, bis der nationale Antrag durch ist. Ärgerlich vielleicht, aber nicht das Ende der Welt.
de guo xiong hat geschrieben:Wenn das nicht mal unser Rechtskonsulat ist, der bald ein unverbindliches Angebot schicken wird (sobald er das Forum mit 5 Beitraegen zugespamt hat).
Vermute ich auch mal.
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Re: Besuchsvisum für Verlobte bzw. Ehefrau

Beitrag von mjs »

Nixwissen hat geschrieben:Ich weiß zwar nicht, was dieser unqualifizierte Angriff soll, wo es doch allgemein bekannt ist, daß Verlobte und Verheiratete schwer Schengenvisa bekommen, professionellen Rat zu empfehlen!?
Auch das kann ich nicht bestätigen, dass die es besonders viel schwerer (oder leichter) hätten.

Die höchste Ablehnungsquote wurde mir mitgeteilt sei bei Touristen (wo sich die ganzen "Pseudotouristen" tummeln).
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Re: Besuchsvisum für Verlobte bzw. Ehefrau

Beitrag von Roger »

de guo xiong hat geschrieben:
Nixwissen hat geschrieben: [bla, bla, bla ...]
Du solltest Dir professionellen Rat beschaffen!
wenn das nicht mal unser Rechtskonsulat ist, der bald ein unverbindliches Angbot schicken wird (sobald er das Forum mit 5 Beitraegen zugespamt hat).

BTW.: meine Ehefrau bekommt regelmaessig ein Schengenvisum
Meine auch und zwar immer für ein Jahr. Als Ehefrau hat sie sogar einen Anspruch darauf und zwar als Familienangehörige eines deutschen Staatsangehörigen nach §52 I Nr.3 AufenthV kostenfrei.
Dabei habe ich meinen Wohnsitz in Deutschland und meine Frau in China.
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Re: Besuchsvisum für Verlobte bzw. Ehefrau

Beitrag von mjs »

Roger hat geschrieben:
de guo xiong hat geschrieben:BTW.: meine Ehefrau bekommt regelmaessig ein Schengenvisum
Meine auch und zwar immer für ein Jahr. Als Ehefrau hat sie sogar einen Anspruch darauf und zwar als Familienangehörige eines deutschen Staatsangehörigen nach §52 I Nr.3 AufenthV kostenfrei. Dabei habe ich meinen Wohnsitz in Deutschland und meine Frau in China.
Das hilft AlbertoStone jetzt aber beides nur sehr unbedingt weiter. Die beiden sind ja weder verheiratet, noch sieht es so aus, als wenn er in China ansässig wäre oder dass sie hier in China noch viel hat, was sie bindet. Im Eingangspost konnte ich zumindest zu all dem nicht viel finden.

Trotzdem: Einfach mal Antrag auf ein Schengenvisum für den Kurzbesuch nach der Hochzeitsreise stellen. Worst case: Wird abgelehnt, dann muss sie eben warten bis sie mit dem nationalen Visum nach Deutschland kann. Ärgerlich vielleicht, aber auch nicht das Ende der Welt.

Und da sie den Antrag auf ein nationales Visum ohnehin irgendwann stellen möchte, kann sie u.U. auch in Erwägung ziehen, beide Anträge parallel laufen zu lassen - je nach konkretem Zeitplan. "FZF sei für Anfang nächstes Jahr geplant" hört sich da diesbezüglich noch sehr schwammig an.
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Re: Besuchsvisum für Verlobte bzw. Ehefrau

Beitrag von ingo_001 »

de guo xiong hat geschrieben:
Nixwissen hat geschrieben: [bla, bla, bla ...]
Du solltest Dir professionellen Rat beschaffen!
wenn das nicht mal unser Rechtskonsulat ist, der bald ein unverbindliches Angbot schicken wird (sobald er das Forum mit 5 Beitraegen zugespamt hat).
Entweder er - oder be_happy.

Anwaltsvermittler sollten schon so ehrlich sein UND GLEICH MITTEILEN, dass sie KOSTENPFLICHTIGE Hilfe vermitteln.

Aber KLARHEIT - die "stört" ja nur ... :roll:

Und: DAFÜR braucht man nicht zwingend einen Rechtsbeistand.
Wenn man sich in die Materie einliest (und dazu braucht man kein Jurist zu sein), dann hat man i.d.R. alle benötigten Infos.

Wer das allerdings nicht will oder kann, der muss dann wohl zahlen - oder auf unentgeltliche Hilfe hoffen.
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Re: Besuchsvisum für Verlobte bzw. Ehefrau

Beitrag von AlbertoStone »

Danke für die vielen zum Großteil hilfreichen Antworten, abgesehen vom Multi-Account Troll der seine "Hilfe" in jedem Thread anbietet - evtl. einfach direkt bannen solche Gestalten. Aber das ist ein anderes Thema.

Ihr seid also nicht der Meinung, dass 2 Autos und eine Wohnung Grund genug sind für eine Rückkehr? Wie gesagt war sie auch bereits 2x in Deutschland und hat ihren Aufenthalt nicht überzogen.
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Re: Besuchsvisum für Verlobte bzw. Ehefrau

Beitrag von ingo_001 »

AlbertoStone hat geschrieben:Ihr seid also nicht der Meinung, dass 2 Autos und eine Wohnung Grund genug sind für eine Rückkehr? Wie gesagt war sie auch bereits 2x in Deutschland und hat ihren Aufenthalt nicht überzogen.
Wie schon gesagt wurde: Eine GARANTIE kann Dir hier keiner geben.

Aber auch nach meinen Erfahrungen (und der unserer Freunde und Bekannten in ähnlichen Situationen), kann ich sagen, dass man mit Ehrlichkeit am Besten fährt.
Dazu gehört aber auch, klar zu formulieren und "würde", "könnte" etc. Auskünfte sein zu lassen.
Schreib klar und sachlich, was beabsichtigt ist und gut is.
Mehr kannst und solltest Du auch nicht machen.

Deine Verlobte soll gleichfalls im Visums-Antrag klare und vollständige Angeben machen.
Alles was an geforderten Angaben fehlt oder schwammig formuliert wird ist da kontraproduktiv

Wenn sie schon mal in D, war und hier auch nicht verbockt hat, dann ist das jedenfalls kein Minus-Punkt, sondern ein Plus-Punkt.

Das solltet ihr durch irgendwelche windigen Fake-Stories nicht aufs Spiel setzen.
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Re: Besuchsvisum für Verlobte bzw. Ehefrau

Beitrag von mjs »

AlbertoStone hat geschrieben:Ihr seid also nicht der Meinung, dass 2 Autos und eine Wohnung Grund genug sind für eine Rückkehr?
Sieh' es mal so: Ich habe in Deutschland auch ein Haus. Das letzte mal war ich 2008 in Deutschland. Und ich habe hier auch genug Freunde in China, die in Deutschland ebenfalls noch Wohnungen, Häuser oder ähnliches haben. Und trotzdem leben wir hier in China. Zurück geht es da nur noch gelegentlich mal (wenn überhaupt).

Und Chinesen, die hier noch Wohnungen haben aber schon lange ausgewandert sind, gibt es auch genug. Nein - Vermögen, Auto und Wohnung halten niemanden davon ab, auszuwandern.
AlbertoStone hat geschrieben:Wie gesagt war sie auch bereits 2x in Deutschland und hat ihren Aufenthalt nicht überzogen.
Das ist sicher hilfreich ... sagt aber gar nichts über die Zukunft aus. Wenn das alleine entscheidend wäre, dann hätte man deiner Freundin beim zweiten mal auch schon ein Schengenvisum "auf ewig" ausstellen können. Ist es aber nicht, denn entscheidend ist die aktuelle Situation. Und die hat sich nun einmal bei deiner Verlobten grundlegend geändert. Job in China bereits aufgegeben - und in Deutschland wartet schon der dort ansässige Bräutigam.

Nicht, dass ich euren Antrag für einen Kurzbesuch im August aussichtslos finde. Aber in ein paar Sätzen mehr darstellen als sonst üblich, was ihr genau vorhabt in der Zukunft, wird wohl schon nötig sein. Dabei sachlich bleiben wie ingo schon gesagt hat.

Kurze Rückfrage: Wann genau wollt ihr nun eigentlich den Antrag auf Ehegattennachzug stellen? Was fehlt euch dazu noch an Unterlagen (außer der Heiratsurkunde aus Hong Kong meine ich)?
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Re: Besuchsvisum für Verlobte bzw. Ehefrau

Beitrag von GigiPineapple »

Auf der anderen Seite könnte man aber auch sagen:
Vermögen ist - viele hier im Forum sind das beste Beispiel - kein Grund, nicht in einem anderen Land zu leben. Ganz im Gegenteil, Sicherheiten im Heimatland stellen sicher einen großen Vorteil dar - im Ernstfall hat man dann noch etwas in der Hinterhand.

Ich sehe Vermögenswerte in der Höhe von Wohneigentum allerdings schon als Grund, der gegen illegale Einwanderung in ein anderes Land spricht. Wer im Heimatland n Auto, ne Bude oder sogar zwei, n gefülltes Sparkonto hat - warum soll dieser Land in Deutschland untertauchen wollen?

Nur so ein Gedanke
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I cook with wine, sometimes I even add it to the food.

All generalizations are false, including this one.

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Re: Besuchsvisum für Verlobte bzw. Ehefrau

Beitrag von mjs »

GigiPineapple hat geschrieben:Nur so ein Gedanke
Der sich aber in nichts in den Merkblättern, welche Unterlagen für ein Schengenvisum eingereicht werden sollen, widerspiegelt.

Da steht nichts von "zeigen Sie uns bitte Ihr Auto, Ihre Villa, Ihre Yacht und Ihr Rennpferd in China" sondern "zeigen Sie uns bitte Ihren Arbeitsplatz, Studienplatz oder Ehegatten mit Gehalt in China". Wonach da nicht gefragt wird sind irgendwelche Werte, die in China schon angehäuft wurden (und die man letztendlich auch flüssig machen und in Deutschland dann weiter genießen kann) sondern Werte, für die der Antragsteller wieder nach China zurückkehren muss, damit er von denen weiter etwas was hat.

Eben: Arbeitsplatz in China, Studienplatz in China, Ehegatte mit Einkommen.
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Re: Besuchsvisum für Verlobte bzw. Ehefrau

Beitrag von ingo_001 »

Wobei das:
mjs hat geschrieben:Ehegatte mit Einkommen.
für den TS der Super-GAU wäre.
Wer Geist hat, hat sicher auch das rechte Wort, aber wer Worte hat, hat darum noch nicht notwendig Geist.

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Re: Besuchsvisum für Verlobte bzw. Ehefrau

Beitrag von AlbertoStone »

Ich habe jetzt ein ausführliches Schreiben angefertigt, dass alles erklärt: Hochzeit im August in Hongkong, wir kommen dann ende August zusammen nach Deutschland, sie bleibt für 2 Monate und reist dann wieder ab damit sie sich weiterhin um die Planung der Hochzeit im Dezember kümmern kann. Als Grund für ihre Reise habe ich genannt, kennen lernen der Familie sowie Kauf der Trauringe für Dezember. Wir werden Kopien des Termins im Standesamt in Hongkong beilegen sowie den Vertrag vom Hotel, wo die Hochzeit im Dezember stattfindet. Irgendjemand hatte erwähnt, dass "nur" eine Hochzeit im Dezember kein genügender Rückehrgrund ist - wenn das keiner ist, an dem unsere beiden Familien und Freunde teilnehmen, was dann?

Für den Antrag zum FZF fehlt uns eigentlich nur die Heiratsurkunde, ja.
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