Kindergeld für Ehefrau

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patti
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Kindergeld für Ehefrau

Beitrag von patti »

Hallo,

angenommen ich heirate meine Chin. Freundin (Studentin) und sie kommt mit zu mir nach Deutschland - steht ihr dann eigentlich auch Kindergeld zu, wenn sie hier ein Studium beginnt oder weiterführt? Da sie noch keine abgeschlossene Ausbildung hat, unter 25 Jahre ist und Kindergeld ja inzwischen direkt zum Kind überwiesen werden kann - und nicht über die Eltern laufen muss, soweit ich das erinnere, müsste Sie dann nicht Anspruch darauf haben?

Danke im Voraus,

Patti
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ingo_001
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Re: Kindergeld für Ehefrau

Beitrag von ingo_001 »

Exakt diese Frage gabs hier schon vor einiger Zeit ...

Ist das jetzt ne Scherzfrage?

Falls nicht, dann hier die kurze Antwort:
Nein, sie bekommt hier natürlich kein Kindergeld.

Kindergeld gibts nur für das eigene Kind - nicht für Freundin, Ehefrau, Tante, Nichte etc.

Burki, Burki, Burki ...
Wer Geist hat, hat sicher auch das rechte Wort, aber wer Worte hat, hat darum noch nicht notwendig Geist.

Die Logik ist Deine Freundin - Wünsch-Dir-Was und Untergangs-Propheten sind falsche Freunde.
patti
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Re: Kindergeld für Ehefrau

Beitrag von patti »

Nein, war keine Scherzfrage.

Hatte gesucht, aber keine Diskussion darüber gefunden. Hast Du nen Link dazu?

Ich dachte, da sie ja Eltern (allerdings in China) hat, ist sie ja grundsätzlich auch ein Kind - mit evtl. Anspruch auf Unterstützung. Denn: Ich glaube wenn ich eine Deutsche Studentin heiraten würde, die Kindergeld bekommt, verliert diese durch die Hochzeit NICHT den Anspruch darauf - dann müsste eine angeheiratete Chinesin doch auch Anspruch darauf haben. Oder geht das immer über die Eltern und weil die keine Deutschen sind, klappt das evtl. nicht?
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Re: Kindergeld für Ehefrau

Beitrag von Laogai »

patti hat geschrieben:Oder geht das immer über die Eltern und weil die keine Deutschen sind, klappt das evtl. nicht?
Nicht eventuell, sondern ganz bestimmt.

Schon mal über eigene Kinder nachgedacht? Für die gibt es dann Kindergeld :wink:
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CH1
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Re: Kindergeld für Ehefrau

Beitrag von CH1 »

...am besten, sie verbrennt nach Ankunft ihren Pass, meldet sich
bei der Ausländerbehörde. Behauptet sie sei minderjährig.
Dann läufts... :twisted:
patti
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Re: Kindergeld für Ehefrau

Beitrag von patti »

Hahaha gute Ideen eigentlich ...
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Re: Kindergeld für Ehefrau

Beitrag von punisher2008 »

ingo_001 hat geschrieben: Kindergeld gibts nur für das eigene Kind - nicht für Freundin, Ehefrau, Tante, Nichte etc.

Burki, Burki, Burki ...
Er oder einer unserer anderen Trolle. KINDERgeld für die Ehefrau! :lol: :lol: :lol:
Eigentlich müsste ich ja auch Kindergeld bekommen, ich bin schließlich das Kind meiner Eltern. :mrgreen:
Fragen gibt es hier, man glaubt es gar nicht!
patti
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Re: Kindergeld für Ehefrau

Beitrag von patti »

Also ich hab auch Kindergeld bekommen damals. Und wenn Du unter 25 bist und noch studierst, steht Dir das auch zu normalerweise... auch wenn Du ggf. mit 24 geheiratet hast. Soweit zumindest mein Kenntnisstand. Warum also nicht auch die Chin. Ehefrau, wenn sie 24 ist?
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Re: Kindergeld für EhefrauCase closed

Beitrag von ingo_001 »

Weils nun mal so ist.

http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Br ... b=true.pdf

Case closed, Burki.
Wer Geist hat, hat sicher auch das rechte Wort, aber wer Worte hat, hat darum noch nicht notwendig Geist.

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Re: Kindergeld für Ehefrau

Beitrag von chinavelo »

patti hat geschrieben:Also ich hab auch Kindergeld bekommen damals. Und wenn Du unter 25 bist und noch studierst, steht Dir das auch zu normalerweise... auch wenn Du ggf. mit 24 geheiratet hast. Soweit zumindest mein Kenntnisstand. Warum also nicht auch die Chin. Ehefrau, wenn sie 24 ist?
Weil es nicht dein Kind ist (deshalb heißt es ja auch Kindergeld und nicht Ehefrau/Ehemanngeld)! Deine Freundin bzw. zukünftige Frau könnte nur Kindergeld bekommen, wenn ihre Eltern hier in Deutschland über eine Niederlassungserlaubnis oder anderweitige Aufenthaltstitel verfügen. Anspruchsberechtige für das Kindergeld ist nicht das Kind sondern ein Elternteil.

http://www.kindergeld.org/kindergeld-fu ... ender.html

Bernd

PS: Du könntest auch deine Freundin adoptieren (dazu müßtest du aber mit einer anderen Frau verheiratet sein - da sind die Erfolgsaussischten am besten). Aber bis die Adoption durch ist, wäre deine chinesische Freundin nicht mehr kindergeldberechtigt!
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Re: Kindergeld für Ehefrau

Beitrag von patti »

Aha. Verstehe. Dann geht das wohl nicht.
Vielen Dank für die Antworten, das hat geholfen!
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Re: Kindergeld für Ehefrau

Beitrag von GigiPineapple »

Nur noch der Vollständigkeit halber:

Kindergeld können auch andere Personen als die Eltern beziehen, wenn die Wohnsituation dies erfordert. Ich lebe seit Jahren bei meinen Großeltern und die sind für mich kindergeldberechtigt.

Um also Kindergeld zu bekommen, muss die berechtigte Person einen Antrag stellen. Das Kind kann diesen gar nicht selbst stellen - es ist auch kein Feld für die Unterschrift des Kindes auf dem Formular.
Weather forecast for tonight: dark.

I cook with wine, sometimes I even add it to the food.

All generalizations are false, including this one.

丑媳妇总得见公婆
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