? Überbeglaubigung und Legalisation in Peking?

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DanielClaton
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? Überbeglaubigung und Legalisation in Peking?

Beitrag von DanielClaton »

Hallo Ihr,

jetzt muss ich Euch leider wieder mit einer Frage löchern. Folgende Situation:

Für die Hochzeit in D haben wir alle Dokumente (bis auf Hukou) über den "normalen" Weg eingereicht, also notariell beglaubigte Kopie, Übersetzung durch Notarsbüro in China, Überbeglaubigung durch chin. Außenministerium, Legalisation durch deutsche Botschaft, ab damit nach D. In D wurde mir dann von der Standesbeamtin mitgeteilt, dass die Dokumente alle in Ordnung sind, die Übersetzung in D nur unbrauchbar, da nicht von einem vereidigten Übersetzer erstellt. Also noch in D übersetzen lassen und gut ist es. Leider hatte jemand in China vergessen, den Hukou der gleichen Prozedur zu unterziehen.

Also wieder ran. Da uns aber vom Standesamt in Fürth erzählt wurde, dass die Übersetzung in China sinnlos ist, haben wir diesmal die Kopie des Hukous nur notariell beglaubigen lassen, ohne Übersetzung.
Laut Auskunft meiner Freundin weigert sich nun das chin. Auswärtige Amt, diese Überbeglaubigung vorzunehmen, da keine Übersetzung vorliegt und die deutsche Botschaft das so nicht akzeptiert.

Ich glaube langsam, hier an eine Art Mafia geraten zu sein. Entweder verarschen uns gerade die Chinesen oder die deutsche Botschaft, denn wie kann eine Übersetzung für die deutsche Botschaft nötig sein (und dann akzeptabel), während die Übersetzung in Deutschland bei einer anderen deutschen Behörde keine Gültigkeit hat?

Unsere Frage: Muss ein chinesisches Dokument, um überbeglaubigt und legalisiert werden zu können, in China ins Deutsche übersetzt werden und dann in Deutschland nochmal übersetzt werden?

Schöne Grüße,
Dominik
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sowa
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Re: ? Überbeglaubigung und Legalisation in Peking?

Beitrag von sowa »

Ob das Hukou ins Deutsche übersetzt sein muß oder nicht entscheidet die deutsche Botschaft.
Es ist so China ist leider ein korruptes Land wo es viel Vetterleswirtschaft gibt!
Am besten ist es Du hackst bei der deutschen Botschaft nach ob das Hukou für die
Legalisation ins Deutsche übersetzt sein muß.
tigerprawn
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Re: ? Überbeglaubigung und Legalisation in Peking?

Beitrag von tigerprawn »

DanielClaton hat geschrieben:denn wie kann eine Übersetzung für die deutsche Botschaft nötig sein (und dann akzeptabel), während die Übersetzung in Deutschland bei einer anderen deutschen Behörde keine Gültigkeit hat?
Üblicherweise hat die deutsche Botschaft Übersetzer denen sie vertraut und von denen die Übersetzung akzeptiert wird. Diese sind natürlich nicht beeidigt, da außerhalb von Deutschland. Da nicht beeidigt, ist die Übersetzung in Deutschland jedoch nicht 'gültig'. Ganz ehrlich: ich finde das eigentlich eine freundliche Regel. Stelle Dir doch mal vor die deutsche Botschaft würde, wie von Dir implizit vorgeschlagen, nur Übersetzungen von beeidigten Übersetzern (d.h. aus Deutschland) akzeptieren! Da ginge das Geheul doch richtig los.
DanielClaton
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Re: ? Überbeglaubigung und Legalisation in Peking?

Beitrag von DanielClaton »

Ja, das Gefühl habe ich nämlich auch. Im Merkblatt steht gar nichts von einer benötigten Übersetzung:

http://www.china.diplo.de/contentblob/3 ... 0322dd.pdf

Aber wie geht man da jetzt vor? Egal was die Botschaft sagt, solange das Außenministerium seinen Stempel nicht draufsetzt, können wir gar nichts tun.

Schöne Grüße,
Dominik
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Re: ? Überbeglaubigung und Legalisation in Peking?

Beitrag von qpr »

Bevor du über irgendwelche Behörden schimpfst, lies dir doch erstmal das Merkblatt der deutschen Botschaft durch.
Hukou im Original mit deutscher Übersetzung.
Ich würde aber nachfragen, ob du es überhaupt legalisieren mußt, beim Familiennachzug ist es nicht nötig.
DanielClaton
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Re: ? Überbeglaubigung und Legalisation in Peking?

Beitrag von DanielClaton »

>Ganz ehrlich: ich finde das eigentlich eine freundliche Regel. Stelle Dir doch mal vor die deutsche >Botschaft würde, wie von Dir implizit vorgeschlagen, nur Übersetzungen von beeidigten Übersetzern >(d.h. aus Deutschland) akzeptieren! Da ginge das Geheul doch richtig los.

Ich meine eher: Entweder die vom Übersetzer des Vertrauens angefertigte Übersetzung reicht aus, dann sollte sie gleich in Deutschland gültig sein, wenn von der Botschaft legalisiert.

Da aber die Botschaft laut Eigenerklärung nichts anderes macht, als dem Stempel des chin. Außenministeriums die Echtheit zu bestätigen. Dazu braucht man laut Botschaft nicht mal eine Übersetzung laut eigener Angabe. Also liegt hier das Problem wohl nicht bei der dt. Botschaft, sondern bei irgendwelchen korrupten/uninformieren Personen die für den chin. Staat arbeiten.

Aber das Theater mit der Geburtsurkunde hatten wir auch, dass das örtliche Notariat sich erstmal geweigert hat eine auszustellen, weil es sowas ja in China gar nicht gibt...

Den Hukou brauchen wir leider legalisiert, da unser Standesamt in Fürth die Kopie des Hukou nicht akzeptiert. Wir möchten aber auch keinen Familiennachzug (wird aber aus meinem ersten Posting auch nicht deutlich, also meine Schuld), sondern wir möchten hier in Fürth erst im Standesamt heiraten und dann in "meiner" Kirche.

Grüße,
Dominik
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Re: ? Überbeglaubigung und Legalisation in Peking?

Beitrag von DanielClaton »

So, jetzt ist auch die Antwort der Botschaft da.

Das Dokument muss in China erstmal für die Botschaft übersetzt werden, dann stempelt die Botschaft. Die Übersetzung muss dann nochmal in D getätigt werden.

Hauptsache Geld gezahlt...

Kopfschüttelnde Grüße,
Dominik
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Re: ? Überbeglaubigung und Legalisation in Peking?

Beitrag von Laogai »

DanielClaton hat geschrieben:Das Dokument muss in China erstmal für die Botschaft übersetzt werden, dann stempelt die Botschaft. Die Übersetzung muss dann nochmal in D getätigt werden.
Vielleicht ist ja diese Vorlage hilfreich (und der Rest des Threads ebenso).
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Re: ? Überbeglaubigung und Legalisation in Peking?

Beitrag von qpr »

DanielClaton hat geschrieben:
Da aber die Botschaft laut Eigenerklärung nichts anderes macht, als dem Stempel des chin. Außenministeriums die Echtheit zu bestätigen. Dazu braucht man laut Botschaft nicht mal eine Übersetzung laut eigener Angabe. Also liegt hier das Problem wohl nicht bei der dt. Botschaft, sondern bei irgendwelchen korrupten/uninformieren Personen die für den chin. Staat arbeiten.
Das ist weder das Problem der deutschen Botschaft, noch irgendwelcher "korrupten" chinesischen Beamte (aber hauptsache mal irgendwelche Behauptungen aufstellen, auch wenn man nicht Bescheid weißt).
Eine Legalisation bestätigt nur die Unterschrift, niemals den Inhalt einer Urkunde.
Die Botschaft verlangt beim Heiratsvisum neben dem Hukou auch eine deutsche Übersetzung.

http://www.china.diplo.de/contentblob/4 ... 2015dd.pdf



DanielClaton hat geschrieben:
Den Hukou brauchen wir leider legalisiert, da unser Standesamt in Fürth die Kopie des Hukou nicht akzeptiert. Wir möchten aber auch keinen Familiennachzug (wird aber aus meinem ersten Posting auch nicht deutlich, also meine Schuld), sondern wir möchten hier in Fürth erst im Standesamt heiraten und dann in "meiner" Kirche.

Grüße,
Dominik
Ich habe es schon verstanden, daß ihr ein Heiratsvisum beantragt und kein FZF. :wink:
Aber für beides benötigt ihr ein nationales Visum und beim Ehegattennachzug verlangt die Botschaft eben keine legalisierte Kopie des Hukou.
Da kann man sich die ganze Prozedur sparen.
Deswegen würde ich auch einmal nachfragen, ob das auch beim Heiratsvisum gilt (wie gesagt, beide sind nationale Visa).
Wenn sich natürlich das deutsche Standesamt quer stellt, müßt ihr wohl oder übel eine Legalisation anfertigen lassen.

Und noch einmal, die chinesischen Behörden halten sich nur an die Vorgaben der deutschen Botschaft und diese verlangt nun einmal deutsche Übersetzungen (siehe meinen link oben).
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Re: ? Überbeglaubigung und Legalisation in Peking?

Beitrag von sowa »

qpr hat geschrieben:Bevor du über irgendwelche Behörden schimpfst, lies dir doch erstmal das Merkblatt der deutschen Botschaft durch.
Hukou im Original mit deutscher Übersetzung.
Ich würde aber nachfragen, ob du es überhaupt legalisieren mußt, beim Familiennachzug ist es nicht nötig.
Kaum hat man seine Meinung zu China gesagt und Kritik geübt steht gleich ein sogenannter Chinafreund zur Stelle: " Was fällt dir ein so über das gute China zu reden?"
Korruption und Bestechung ist in China leider noch weit verbreitet.
Wenn Daniels Freundin beim Notariat die Heiratspapiere beantragt und den Beamten ein " kleines Geschenk " überreicht werden die freundlicher als sonst und die Bearbeitungszeit verkürzt sich um einiges. So war es bei meiner Frau.
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Re: ? Überbeglaubigung und Legalisation in Peking?

Beitrag von qpr »

sowa hat geschrieben:
Kaum hat man seine Meinung zu China gesagt und Kritik geübt steht gleich ein sogenannter Chinafreund zur Stelle: " Was fällt dir ein so über das gute China zu reden?"
Korruption und Bestechung ist in China leider noch weit verbreitet.
Wenn Daniels Freundin beim Notariat die Heiratspapiere beantragt und den Beamten ein " kleines Geschenk " überreicht werden die freundlicher als sonst und die Bearbeitungszeit verkürzt sich um einiges. So war es bei meiner Frau.
Hast du dir mal die Mühe gemacht und den link durchgelesen, den ich gepostet habe?
Anscheinend nicht.

Die DEUTSCHE Behörde fordert eine Übersetzung, nicht die Chinesische.

Das chinesische Außenministerium könnte jetzt auch sagen, was interessiert uns die deutsche Botschaft, wir überbeglaubigen auch ohne deutsche Übersetzung.
Dann reicht deine chinesische Frau die Unterlagen bei der deutschen Botschaft ein und bekommt zu hören, nö, da fehlt die Übersetzung, die Papiere legalisieren wir nicht.
Dann kann sie alles noch einmal beantragen und doppelt Geld bezahlen.

Wäre dir das lieber?

Also, was hat chinesische Korruptheit mit Anforderungen von einer deutschen Behörde zu tun?

Dominik möchte in DE heiraten und somit sind hauptsächlich deutsche Beamte involviert.
Aber natürlich sind Chinesen Schuld, wenn es nicht so läuft, wie er möchte. :roll:
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Re: ? Überbeglaubigung und Legalisation in Peking?

Beitrag von ingo_001 »

qpr hat geschrieben:Dominik möchte in DE heiraten und somit sind hauptsächlich deutsche Beamte involviert.
Yeap - und DIE wollen/brauchen ebend eine Übersetzung von einem vor dt. Gerichten zugelassenen amtl. vereidigtem Übersetzung - nur, um Dich da nochmal zu bestätigen :wink:

Das ist auch keine neue Erfindung, sondern war schon mindestens 2006 so.

Wir hatten zwar in China geheiratet aber irgend eine Urkunde musste ich hier in D. später auch noch mal so übersetzen lassen - welches, das ist meinem Gedächtnis mittlerweile abhanden gekommen.
Und ich bin zu faul, um das jetzt aus unseren Unterlagen raus zu suchen.
sowa hat geschrieben:Kaum hat man seine Meinung zu China gesagt und Kritik geübt steht gleich ein sogenannter Chinafreund zur Stelle: " Was fällt dir ein so über das gute China zu reden?"
Ist das so?
Wer war das denn?
sowa hat geschrieben:Korruption und Bestechung ist in China leider noch weit verbreitet.
Und wer hat da was anderes gesagt?

Apropos Chinafreund ...

Ja - und?
Chinafreunde (s. z.B. qpr) kennen sich eben auch mit den dt. Gesetzen - und UM DIESE GEHT ES - aus.

Und wer hat (s.o.) bestritten, dass Korruption in China an der Tagesordnung ist? Keiner.

Mein Klassenlehrer hätte zu Deinem Post Folgendes gesagt:

Nicht richtig gelesen/verstanden - Thema verfehlt - 6 - setzen :roll: :mrgreen:
Wer Geist hat, hat sicher auch das rechte Wort, aber wer Worte hat, hat darum noch nicht notwendig Geist.

Die Logik ist Deine Freundin - Wünsch-Dir-Was und Untergangs-Propheten sind falsche Freunde.
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Re: ? Überbeglaubigung und Legalisation in Peking?

Beitrag von 康奶昔 »

Hallo Dominik,

ich möchte mich auch dazu äußern :D .
Unsere Frage: Muss ein chinesisches Dokument, um überbeglaubigt und legalisiert werden zu können, in China ins Deutsche übersetzt werden und dann in Deutschland nochmal übersetzt werden?
Unsere Erfahrung: Wir haben 2010 in Deutschland geheiratet. Die chinesischen Dokumente wurden für die Legalisation und Überbeglaubigung (siehe auch den pdf-link von qpr) , nur einmal in China übersetzt, dies wurde dann auch so vom deutschen Standesbeamten akzeptiert und der Rest ging dann ganz flott von der Hand .
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Re: ? Überbeglaubigung und Legalisation in Peking?

Beitrag von edmund27 »

Ich habe auch in China geheiratet. Unsere Dokument wurden alle in China übersetzt und von der Botschaft in Peking abgestempelt. Mein Standesbeamter hat die Dokumente ohne Probleme anerkannt und die Ehe eingetragen.
Würden die Menschen verstehen, wie unser Geldsystem funktioniert, hätten wir eine Revolution – und zwar schon morgen früh. ( Henry Ford )
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Re: ? Überbeglaubigung und Legalisation in Peking?

Beitrag von DanielClaton »

>Unsere Erfahrung: Wir haben 2010 in Deutschland geheiratet. Die chinesischen Dokumente wurden >für die Legalisation und Überbeglaubigung (siehe auch den pdf-link von qpr) , nur einmal in China >übersetzt, dies wurde dann auch so vom deutschen Standesbeamten akzeptiert und der Rest ging >dann ganz flott von der Hand .

Das freut mich. Leider ist das in Fürth anscheinend nicht möglich, da selbst eine von der deutschen Botschaft legalisierte Urkunde nebst notarieller chinesischer Übersetzung hier nicht anerkannt wird, sondern nochmal in einem Übersetzungsbüro hier übersetzt werden muss. Ist wohl von Ort zu Ort bzw. Beamten unterschiedlich...

Danke,
Dominik
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