Benötige To-Do Liste für Heirat in Deutschland

In diesem Forum können alle Fragen rund um Familienangelegenheiten, z.B. Heirat, Geburt, Scheidung, damit verbundene Visumsfragen und andere bürokratische und sonstige Hürden besprochen werden.
cn_ml
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Re: Benötige To-Do Liste für Heirat in Deutschland

Beitrag von cn_ml »

So ein Roman für bisschen heiraten.

Ein Freund von mir hat erst geheiratet. Recht unkompliziert. Das Visum nach dem AufenthG hat 3 Jahre Gültigkeit, danch bekommt Sie ein ständiges Niederlassungsrecht oder nach 5 Jahren. Der Deutschkurs
ist ja wohl zu schaffen. Kostet 18 euro im mon.

Er hat Sie per Einladungsvisum nach Deutschland gebracht. Das machen sehr viele.

Das wichtigste Dokument das du brauchst, ist die notarielle Gütertrennung !
Monkey
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Re: Benötige To-Do Liste für Heirat in Deutschland

Beitrag von Monkey »

Dieser Rechtsanspruch besteht immer, Art. 6 GG. Nutzt das bitte aus.
Niurank
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Re: Benötige To-Do Liste für Heirat in Deutschland

Beitrag von Niurank »

cn_ml hat geschrieben:So ein Roman für bisschen heiraten.

Ein Freund von mir hat erst geheiratet. Recht unkompliziert. Das Visum nach dem AufenthG hat 3 Jahre Gültigkeit, danch bekommt Sie ein ständiges Niederlassungsrecht oder nach 5 Jahren. Der Deutschkurs
ist ja wohl zu schaffen. Kostet 18 euro im mon.

Er hat Sie per Einladungsvisum nach Deutschland gebracht. Das machen sehr viele.

Das wichtigste Dokument das du brauchst, ist die notarielle Gütertrennung !
Bitte liebe Kinder, glaubt den Müll nicht, den der nette Onkel hier schreibt.

Schon die verwendeten Begriffe passen nicht dazu wie sie hier im Kontext verwendet werden.
GoodOldRob
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Re: Benötige To-Do Liste für Heirat in Deutschland

Beitrag von GoodOldRob »

Monkey hat geschrieben:Dieser Rechtsanspruch besteht immer, Art. 6 GG. Nutzt das bitte aus.
Um deine Idee noch einmal zu komplett darzustellen:
1. Wir besorgen uns alle notwendigen Dokumente, die für die Eheanmeldung notwendig sind.
2. Haben wir die, reist sie mit ihrem Geschäftsvisum ein, gibt beim Standesamt ihre eidesstattliche Erklärung ab und davor beim Notar.
3. Sie fliegt wieder zurück.
4. OLG gibt sein ok, die Anmeldung steht.
5. Wir wählen einen sehr zeitnahen Termin für die Eheschliessung, sie kommt noch einmal mit ihrem Geschäftsvisum nach Deutschland und wir heiraten.
6. Sie fliegt wieder zurück.
7. Sie beantragt sofort das FZF Visum, obwohl sie keine Deutschkenntnisse besitzt, und wir bezihen uns auf unseren Rechtsanspruch.
Punkt 7 macht mir da riesige Kopfschmerzen. Mit der gesamten Methode müsste sie evtl. wirklich nicht ihre Stelle aufgeben, aber Punkt 7 wird nicht zeitnah funktionieren, falls überhaupt. Davon gehe ich aus. Ich rechne ehrlich gesagt mit einer Ablehnung, und dann hat das ganze eigentlich gar nichts gebracht aufgrund des fehlenden A1 Zertifikats.

Wäre es dann nicht doch sinnvoller, wenn sie ihre Stelle schmeisst? Wäre dann folgender Ablauf:
1. Wir besorgen uns alle notwendigen Dokumente, die für die Eheanmeldung notwendig sind.
2. Haben wir die, schmeisst sie ihre Stelle, reist mit ihrem Geschäftsvisum ein, gibt beim Standesamt ihre eidesstattliche Erklärung ab und davor beim Notar.
3. Sie bleibt für insgesamt 90 Tage hier bei mir, macht hier einen Deutschkurs und die Prüfung.
4. Während dieser 90 Tage sollte auch das OLG sein Ok gegeben haben, und die Anmeldung steht.
5. Wir wählen einen sehr zeitnahen Termin für die Eheschliessung, idealerweise ebenfalls noch während dieser 90 Tage, sollte das OLG die Befreiung schnell ausstellen. Wir heiraten direkt.
6. Sie fliegt nach ihrem 90-tägigen Aufenthalt wieder zurück.
7. Sie beantragt sofort das FZF Visum mit ihrem A1 aus Deutschland in der Tasche.
Wie lange würde sich Punkt 7 in solch einem Fall in etwa hinziehen? Doch nicht etliche Monate, oder etwa doch? Wenn es sich hier ledliglich um ein paar Wochen bis wenige Monate handelt, kann sie diese Zeit entweder in einem Hotel oder evtl. bei ihrer zweitältesten Schwester absitzen, bevor sie dann mit dem FZF Visum wieder einreisen (und bleiben) kann.
qpr
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Re: Benötige To-Do Liste für Heirat in Deutschland

Beitrag von qpr »

GoodOldRob hat geschrieben: Wie lange würde sich Punkt 7 in solch einem Fall in etwa hinziehen? Doch nicht etliche Monate, oder etwa doch? Wenn es sich hier ledliglich um ein paar Wochen bis wenige Monate handelt, kann sie diese Zeit entweder in einem Hotel oder evtl. bei ihrer zweitältesten Schwester absitzen, bevor sie dann mit dem FZF Visum wieder einreisen (und bleiben) kann.
Über 1 Jahr.

Es gibt ein Urteil darüber, das dir das FZF Visum ohne Sprachkenntnisse zu erteilen ist, wenn der/diejenige sich mindestens 1 Jahr intensiv!!!!! um das A1 Zertifikat (ohne Erfolg) bemüht hat.

Nach der Hochzeit kann deine Frau natürlich den FZF Antrag ohne A1 einreichen.
Die Botschaft/das Konsulat muß diesen auch annehmen.
Erfolgsaussichten? 0%

Du kannst auch gegen das AA klagen.
Momentane Wartezeit über 1 Jahr, bevor über deine Klage entschieden wird.
Emil28
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Re: Benötige To-Do Liste für Heirat in Deutschland

Beitrag von Emil28 »

qpr hat geschrieben:Momentane Wartezeit über 1 Jahr, bevor über deine Klage entschieden wird.
Die würde abgewiesen werden.

Bei Monkey scheint der Name Programm zu sein! Natürlich hat sie einen Rechtsanspruch, aber den zunächst unter Vorbehalt!
GoodOldRob
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Re: Benötige To-Do Liste für Heirat in Deutschland

Beitrag von GoodOldRob »

qpr hat geschrieben:
GoodOldRob hat geschrieben: Wie lange würde sich Punkt 7 in solch einem Fall in etwa hinziehen? Doch nicht etliche Monate, oder etwa doch? Wenn es sich hier ledliglich um ein paar Wochen bis wenige Monate handelt, kann sie diese Zeit entweder in einem Hotel oder evtl. bei ihrer zweitältesten Schwester absitzen, bevor sie dann mit dem FZF Visum wieder einreisen (und bleiben) kann.
Über 1 Jahr.

Es gibt ein Urteil darüber, das dir das FZF Visum ohne Sprachkenntnisse zu erteilen ist, wenn der/diejenige sich mindestens 1 Jahr intensiv!!!!! um das A1 Zertifikat (ohne Erfolg) bemüht hat.

Nach der Hochzeit kann deine Frau natürlich den FZF Antrag ohne A1 einreichen.
Die Botschaft/das Konsulat muß diesen auch annehmen.
Erfolgsaussichten? 0%

Du kannst auch gegen das AA klagen.
Momentane Wartezeit über 1 Jahr, bevor über deine Klage entschieden wird.
Ich meine doch aber, dass sie das FZF mit A1 beantragen soll, da sie ja den Sprachkurs sowie das Zertifikat hier in Deutschland besuchen/erhalten soll (Sprachkurs besuchen und heiraten soll ja mit Geschäftsvisum möglich sein), während sie hier mit ihrem Geschäftsvisum ist.
qpr
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Re: Benötige To-Do Liste für Heirat in Deutschland

Beitrag von qpr »

Sorry ich hatte falsch gequoted.
Die Antwort bezieht sich auf deine Frage, wo deine Frau das FZF ohne A1 beantragen will.
Ansonsten gilt, ein FZF Verfahren dauert in der Regel 4-12Wochen.
Hängt von verschiedenen Faktoren ab.
GoodOldRob
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Re: Benötige To-Do Liste für Heirat in Deutschland

Beitrag von GoodOldRob »

Ich habe heute mit meinem zuständigen Ausländerbüro telefoniert.
Der Herr sagte mir, dass er dringend von einer Heirat in Deutschland mittels Geschäftsvisum abrät, da dies u.U. als Straftat geahndet wird?! Ich habe ihn dann darauf verwiesen, dass mir geraten wurde die Heirat mit dem bestehenden Geschäftsvisum zu schliessen, er war dabei immer nur sehr kurz angebunden und sagte ich "Ich habe Ihnen den offiziellen Weg erklärt, ich rate Ihnen sich an diesen zu halten."...

Auf die Frage, ob meine Verlobte mit ihrem Geschäftsvisum hier einen Sprachkurs besuchen könnte, sagte er nur "was ich nicht weiss, macht mich nicht heiss". Sprich grundsätzlich ist er von dieser Idee auch nicht begeistert...

Meine Frage, wie das mit Ein- und Ausreisen mit dem Geschäftsvisum aussieht, konnte er mir auch nicht beantworten.
Meine Verlobte hat ein 12-monatiges Geschäftsvisum, ausgestellt am 11.01.2016 und gültig vom 26.01.2016 bis zum 25.01.2017. Als Dauer des Aufenthalts steht auf dem Visum 90 Tage, mehrere Einreisen.

Was genau bedeutet das denn jetzt? Das Visum ist jeweils für 90 Tage PRO Aufenthalt gültig, und jeweils für maximal 90 Tage pro Halbjahr, korrekt?
Meine Verlobte war vom 28.01.2016 - 20.02.2016 hier in Deutschland, sprich für insgesamt 24 Tage. Damit hat sie noch 66 Tage für das erste Halbjahr übrig.

Jetzt die Frage: Kann sie damit vom 20.05.2016 - 25.07.2016 nach Deutschland einreisen (wären die verbleibenden 66 Tage für das erste Halbjahr), am 25.07.2016 dann ausreisen für einen Tag, einmal in einem Hotel in China übernachten und dann direkt wieder am 27.07.2016 für weitere 90 Tage einreisen? Geht das?

Dann würde sie versuchen in den 66 Tagen den Kurs zu besuchen, und bei ihrem zweiten Besuch dann die Prüfung ablegen.
GoodOldRob
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Re: Benötige To-Do Liste für Heirat in Deutschland

Beitrag von GoodOldRob »

Nachtrag:

Der Herr vom Auslandsbüro fragte mich zudem, ob meine Verlobte einen Hochschulabschluss hätte. Ich sagte ihm dass sie einen besitzt, es allerdings "nur" ein chinesisches Diplom sei, also kein internationaler Abschluss. Dennoch sagte er, sie könnte ja mal bei dem deutschen Konsulat anfragen, ob dieser Abschluss sie evtl. dazu befähigt, auch ohne ein A1 ein Visum zur Eheschliessung zu bekommen.

Seltsam, oder?
qpr
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Re: Benötige To-Do Liste für Heirat in Deutschland

Beitrag von qpr »

Welche Straftat würdet ihr denn begehen, wenn ihr in DE heiratet?

Es wäre mir neu, wenn es eine Straftat wäre, jemanden zu heiraten.
Bei solchen Auskünften mußt du gleich nach der Rechtsgrundlage fragen.

Und wenn das Heiratsvisum der offizielle Weg ist, was machen dann Paare, die hier nur heiraten möchten, aber keinen Wohnsitz in DE begründen wollen?
Komischerweise wird diesen von den deutschen AV´s ein Schengenvisum zum heiraten ausgestellt.

Nochmal, es ist KEINE Straftat, jemanden in DE zu heiraten.

Und was den Sprachkurs angeht.... was deine Freundin hier in ihrer Freizeit macht, hat die ABH nicht zu interessieren.
Ob sie einen Sprachkurs besucht, in der Innenstadt Gedichte vorträgt oder alten Omis über die Straße hilft, ist einzig und allein ihre Sache.

Ob der Hochschulabschluß deiner Freundin hier anerkannt wird, kannst du hier überprüfen.

http://anabin.kmk.org/anabin-datenbank.html

Die Regelung 90 Tage pro Halbjahr gibt es schon seit Oktober 2013 nicht mehr.
Sie kann sich jetzt 90 Tage pro 180 Tage hier aufhalten.
Hier kannst du dir den Aufenthaltsrechner runterladen

http://www.germania.diplo.de/90tage
Monkey
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Re: Benötige To-Do Liste für Heirat in Deutschland

Beitrag von Monkey »

Der Plan ist im Prinzip gut. Das Geschaeftsvisum nutzen, den Zeitpunkt der Einreise so waehlen, dass deine Frau 90 Tage am Stueck bleiben kann, A1 Kurs besuchen (und Pruefung bestehen:), heiraten und dann - falls erforderlich - ausreisen und mit FZF wieder einreisen.

Aber einen Punkt gilt es zu beachten (ich nehme an, das Geschaeftsvisum ist ein Schengen-Visum): Bei der Einreise muessen die Voraussetzungen, die zur Erteilung des Visums gefuehrt haben, nach wie vor bestehen, d.h.:
1. Bei der Einreise - falls danach gefragt - darf deine Frau dem Beamten der Bundespolizei auf keinen Fall sagen, dass der Grund der Einreise die Absolvierung eines Sprachkurses und die Eheschliessung ist.
2. Idealerweise kann deine Frau bei Einreise belegen, dass sie aus Gruenden, die zur Erteilung des Visums gefuehrt haben, einreist

Insofern hat der Mitarbeiter der ABH nicht ganz Unrecht: Nicht das Heiraten in D bei legalem Aufenthalt ist illegal, aber die Nutzung eines Visums zur Einreise, die nicht dem Zweck der Visumserteilung entspricht. Ob das strafbar ist, weiss ich nicht.

Wenn es moeglich ist, dass deine Frau nachweislich (z.B. eine Einladung) hier aus Gruenden einreist, die zu Erteilung des Visums gefuehrt haben, dann ist der Besuch eines Sprachkurses sowie eure Heirat Privatsache und komplett in Ordnung.

PS.: Der Mitarbeiter der ABH spricht aber einen weiteren interessanten Punkt an, weshalb ihr durchaus Chancen habt, ein FZF ohne A1 zu erhalten. Mal abgesehen davon, dass das AA ohnehin weiss, dass die Erfordernis des Sprachnachweies auf sehr wackeligen Fuessen steht und die Moeglichkeiten fuer die Antragsteller bei fehlender Zumutbarkeit durch das BVerwG sehr weit gesteckt wurden (mE koennt ihr euch darauf berufen), sieht das AufebthaltsG bei 'erkennbar geringem Integrationsbedarf' ebenfalls den Verzicht auf den Sprachtest vor. Auch dieser Fall koennte bei euch gegeben sein.
GoodOldRob
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Re: Benötige To-Do Liste für Heirat in Deutschland

Beitrag von GoodOldRob »

Danke für die beiden Links qpr!

Dann ist der Herr vom Ausländerbüro, mit dem ich heute fast eine halbe Stunde lang telefoniert habe, ja auf dem aktuellsten Stand... Nicht. :?

Die neue Regelung hilft uns auf jeden Fall, denn damit kann sie dann ab Mitte Mai eine komplette, 90-tägige Einreise wieder nutzen, für Sprachkurs und Prüfung (wieso sagte der Herr vom Ausländerbüro, dass er es eigentlich nicht hören möchte, ob sie in diesem Zeitraum hier einen Sprachkurs besucht oder nicht? Muss sie tatsächlich ein Sprachkursvisum beantragen, obwohl sie für noch fast 9 Monate ein gültiges Schengenvisum in Form ihres Geschäftsvisums hat?).
Monkey hat geschrieben:Wenn es moeglich ist, das deine Frau nachweislich (z.B. eine Einladung) hier aus Gruenden einreist, die zu Erteilung des Visums gefuehrt haben, dann ist der Besuch eines Sprachkurses sowie eure Heirat Privatsache und komplett in Ordnung.
Ich drücke es mal so aus: Das Geschäftsvisum ist auf ganz legale Weise entstanden und ausgestellt worden, es hatte tatsächlich einen ganz normalen, ordnungsgemäßen, geschäftlichen Hintergrund. Eine Vertiefung dieser Zusammenarbeit mit der hiesigen Firma ist ebenfalls auch nicht gerade weit her geholt. Ich belasse es mal bei diesem Kommentar.
Monkey hat geschrieben:PS.: Der Mitarbeiter der ABH spricht aber einen weiteren interessanten Punkt an, weshalb ihr durchaus Chancen habt, ein FZF ohne A1 zu erhalten. Mal abgesehen davon, dass das AA ohnehin weiss, dass die Erfordernis des Sprachnachweies auf sehr wackeligen Fuessen steht, deshalb die Moeglichkeiten fuer die Antragsteller bei fehlender Zumutbarkeit durch das BVerwG sehr weit gesteckt wurden (mE koennt ihr euch darauf berufen), sieht das AufebthaltsG bei 'erkennbar geringem Integrationsbedarf' ebenfalls den Verzicht auf den Sprachtest vor. Auch dieser Fall koennte bei euch gegeben sein.
Ich weiss nicht... Mir ist irgendwie ziemlich mulmig bei dem Gedanken sie hier in Deutschland mit dem Geschäftsvisum zu heiraten. Sollte der Mitarbeiter der ABH darauf abgezielt haben, hat er bei mir damit Erfolg gehabt.

===============================

Daher nun unser aktueller Plan:

Wir sammeln alle benötigten Dokumente für die Eheanmeldung so schnell es geht zusammen, ich schaue mich schon einmal nach A1 Sprachkursen hier um, die ab Mitte Mai / Anfang Juni losgehen. Haben wir einen Platz in so einem Kurs fix, gibt sie ihre Stelle und Wohnung auf und reist für 90 Tage ein (zur Sicherheit für die Einreise mit geschäftlicher Einladung, die bekommt sie auf jeden Fall) und besucht diesen 7 Wochen lang (Intensivkurs). Habe da schon 2 mögliche gefunden. Gleichzeitig melden wir auch die Eheschliessung beim Standesamt mit unseren Dokumenten an. Zuvor muss sie jedoch auch noch eine eidesstattliche Erklärung zu ihrem Familienstand bei einem Notar abgeben. Auch ok.

Sie besteht die Prüfung zum A1 und kann mit diesem in der Tasche zurück nach China, dort beantragt sie sofort das Visum zur Eheschliessung mit Wohnsitznahme. Die Bearbeitung sollte sich nicht allzu lange hinziehen, im Notfall kommt sie bei ihrer Schwester unter oder ich helfe ihr solange finanziell aus. Ist zwar eine Tortur, aber wie gesagt, solange sie ihre (miese) Stelle behält wird das nichts mit dem A1, und in Deutschland mit Geschäftsvisum zu heiraten ist mir zu riskant, gerade nach dem heutigen Telefonat mit der ABH.
Monkey
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Re: Benötige To-Do Liste für Heirat in Deutschland

Beitrag von Monkey »

zur Sicherheit für die Einreise mit geschäftlicher Einladung, die bekommt sie auf jeden Fall)
Wenn das der Fall ist: Einreise, Sprachkurs mit A1 und HIER heiraten. Danach - falls ueberhaupt erforderlich - Ausreise und Wiedereinreise mit FZF.
GoodOldRob
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Re: Benötige To-Do Liste für Heirat in Deutschland

Beitrag von GoodOldRob »

Monkey hat geschrieben:
zur Sicherheit für die Einreise mit geschäftlicher Einladung, die bekommt sie auf jeden Fall)
Wenn das der Fall ist: Einreise, Sprachkurs mit A1 und HIER heiraten. Danach - falls ueberhaupt erforderlich - Ausreise und Wiedereinreise mit FZF.
Ich habe Angst, dass da etwas schiefgeht. Ganz ehrlich. Das Geschäftsvisum erlaubt es ihr nicht, zu heiraten. Das hat mir der Mitarbeiter der ABH klipp und klar erklärt.

Zudem habe ich gerade das hier noch gefunden:
Sprachkurs-Auszug hat geschrieben:Teilnahmeberechtigungen werden von folgenden Institutionen ausgestellt:

- dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
- der Ausländerbehörde (Verpflichtung)
- dem Jobcenter (Verpflichtung)

QUELLE
Heisst für mich, sie benötigt eine Zustimmung für den Besuch eines Sprachkurses von offizieller Stelle, oder etwa nicht? Dann sehe ich ebenfalls schwarz mit dem Geschäftsvisum...

Zudem habe ich ebenfalls von einem Rechtskonsulent, dem ich unsere Situation geschildert habe, folgendes zum Thema Heirat mit Geschäftsvisum erfahren:
Rechtskonsulent hat geschrieben:In Ihrem Fall gibt es zwei Alternativen: Eine Eheschließung unter Verwendung des vorhandenen Schengen-Visum oder, um eventuellen Mißbrauchsvorwürfen vorzubeugen und sich im Alltagsleben kennenzulernen, ein Sprachvisum für ein Jahr einschließlich Eheschließung während dieser Zeit. Vorteilhaft wäre, das als berufliche Aufbaumaßnahme zu deklarieren. Das wäre die weitere, von Ihnen ins Spiel gebrachte Alternative, allerdings ohne Rückreise nach China und ohne Familienzusammenführung. Wie im ersten Fall würde sie bleiben und nach Ablauf des Visum eine Aufenthaltserlaubnis beantragen (§ 7 AufenthaltsG). Hier stellt sich, wie auch sonst, die Frage nach der Verbleibdauer wegen des Visum nicht.
Ich bin aktuell nur noch verwirrt... Jedenfalls klingt für mich alles danach, dass ich eine Heirat in Deutschland mit Geschäftsvisum meiden sollte, da es dort Schwierigkeiten geben könnte.
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