(Zoll im Postverkehr) Fragen und Antworten für FAQ
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(Zoll im Postverkehr) Fragen und Antworten für FAQ
Für den Aufbau einer FAQ zum Thema Zoll können hier typische Fragen und Antworten gesammelt werden.
Dieser Teil beschäftigt sich mit zollrechtlichen Bestimmungen im Postverkehr! Für Fragen und Antworten bzgl. Reiseverkehr gibt es hier einen weiteren Ordner.
Interessierte möchte ich gerne bitten aus ihrer eigenen Erfahrung oder Hilfestellung hier im Forum heraus häufig gestellte Fragen zu posten. Danke!
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Stand 02.12.2008:
China --> Deutschland
Bis zu welcher Grenze sind Postsendungen nach Deutschland frei von sämtlichen Abgaben?
Für die Einfuhr von Kleinsendungen im Postverkehr gilt eine Zoll Freigrenze von 150 Euro. Ab einem Wert von 22 Euro muss aber die Einfuhrumsatzsteuer (19% bzw. 7%) entrichtet werden. Somit sind Sendungen im Postverkehr nur bis zu einer Grenze von 22 Euro von sämtlichen Abgaben befreit. (weitere Info)
Welche Waren darf ich im Postversand nach Deutschland einführen?
Zu Verboten und Beschränkungen im Postverkehr siehe bitte hier.
Darf ich im Internet gekaufte, gefälschte Waren nach Deutschland einführen?
Im Postverkehr ist die Einfuhr von gefälschten Waren nach Deutschland verboten. (weitere Info)
Darf ich Arzneimittel von China nach Deutschland per Post einführen?
Die Einfuhr von Arzneimitteln aus China durch eine Privatperson im Postversand ist generell verboten. (weitere Info)
Was passiert, wenn eine Postsendung vom Zoll beschlagnahmt wird?
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Stand 02.12.2008:
China --> Deutschland
Bis zu welcher Grenze sind Postsendungen nach Deutschland frei von sämtlichen Abgaben?
Für die Einfuhr von Kleinsendungen im Postverkehr gilt eine Zoll Freigrenze von 150 Euro. Ab einem Wert von 22 Euro muss aber die Einfuhrumsatzsteuer (19% bzw. 7%) entrichtet werden. Somit sind Sendungen im Postverkehr nur bis zu einer Grenze von 22 Euro von sämtlichen Abgaben befreit. (weitere Info)
Welche Waren darf ich im Postversand nach Deutschland einführen?
Zu Verboten und Beschränkungen im Postverkehr siehe bitte hier.
Darf ich im Internet gekaufte, gefälschte Waren nach Deutschland einführen?
Im Postverkehr ist die Einfuhr von gefälschten Waren nach Deutschland verboten. (weitere Info)
Darf ich Arzneimittel von China nach Deutschland per Post einführen?
Die Einfuhr von Arzneimitteln aus China durch eine Privatperson im Postversand ist generell verboten. (weitere Info)
Was passiert, wenn eine Postsendung vom Zoll beschlagnahmt wird?
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Re: (Zoll im Postverkehr) Fragen und Antworten für FAQ
Bei Privatsendungen gilt eine Freigrenze von 45 Euro. Wer also z.B. zu Weihnachten Geschenke an seine Familie in Deutschland schickt braucht bis zu einem Wert von 45 Euro keine Zollgebuehren oder Einfuhrumsatzsteuer zahlen.
Gilt aber nur wenn der Empfaenger dem Absender nichts dafuer bezahlt, es sich aso um Geschenke handelt, solange wie der Absender keine Firma ist und die Ware fuer den Haushalt des Empfaengers bestimmt ist.
Die ueblichen Grenzen fuer Alkohol, ZIgaretten, Kaffee etc gelten auch hier.
Hab meinen Eltern gerade einen elektrischen Hot-Pot geschickt (Ist ja Winter) und als Wert 400 Yuan draufgeschrieben. Ging wunderbar durch.
Die Zollbehoerden koennen verdaechtige Waren fuer 10 Arbeitstage aufhalten. Der Antragsteller (Der Rechtinhaber muss beim Zoll beantragen das seine geschuetzten Waren/Rechte/Marken beim Auffinden beschlagnahmt werden) wird ueber die Beschlagnahme informiert und erhaelt auch weitreichende Informationen ueber die Lieferung (Menge, Herkunft, Ziel, …). Zudem kann der Antragsteller die zurueckgehaltene Ware auch inspizieren.
Der Zoll muß eine Verletzung des Schutzrechts grundsaetzlich nicht nachweisen. Allerdings muß der Antragsteller innerhalb der 10 Arbeitstage entweder: (A) gegen den Eigentuemer oder Lieferanten gerichtliche Schritte einleiten oder (B) ein vereinfachtes Vernichtungsverfahren beantragen.
Selbstverstaendlich hat der Empfaenger und auch der Lieferant ein Widerspruchsrecht gegen die Vernichtung. Beziehen die Beteiligten (Empfaenger oder Lieferant) keine Stellung, so wird dies als Einverstaendnis zur Vernichtung gewertet.
Die Lagerungskosten und Vernichtungskosten hat vorerst der Antragsteller zu tragen. Er kann die Kosten aber vom Verletzer zurueckfordern.
Die gerichtlichen Schritte und deren moegliche Konsequenzen haengen von Rechteinhaber ab.
Gilt aber nur wenn der Empfaenger dem Absender nichts dafuer bezahlt, es sich aso um Geschenke handelt, solange wie der Absender keine Firma ist und die Ware fuer den Haushalt des Empfaengers bestimmt ist.
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Hab meinen Eltern gerade einen elektrischen Hot-Pot geschickt (Ist ja Winter) und als Wert 400 Yuan draufgeschrieben. Ging wunderbar durch.
Nachdem wir das gerade in einem anderen Thread hatten:Was passiert, wenn eine Postsendung vom Zoll beschlagnahmt wird?
Die Zollbehoerden koennen verdaechtige Waren fuer 10 Arbeitstage aufhalten. Der Antragsteller (Der Rechtinhaber muss beim Zoll beantragen das seine geschuetzten Waren/Rechte/Marken beim Auffinden beschlagnahmt werden) wird ueber die Beschlagnahme informiert und erhaelt auch weitreichende Informationen ueber die Lieferung (Menge, Herkunft, Ziel, …). Zudem kann der Antragsteller die zurueckgehaltene Ware auch inspizieren.
Der Zoll muß eine Verletzung des Schutzrechts grundsaetzlich nicht nachweisen. Allerdings muß der Antragsteller innerhalb der 10 Arbeitstage entweder: (A) gegen den Eigentuemer oder Lieferanten gerichtliche Schritte einleiten oder (B) ein vereinfachtes Vernichtungsverfahren beantragen.
Selbstverstaendlich hat der Empfaenger und auch der Lieferant ein Widerspruchsrecht gegen die Vernichtung. Beziehen die Beteiligten (Empfaenger oder Lieferant) keine Stellung, so wird dies als Einverstaendnis zur Vernichtung gewertet.
Die Lagerungskosten und Vernichtungskosten hat vorerst der Antragsteller zu tragen. Er kann die Kosten aber vom Verletzer zurueckfordern.
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Re: (Zoll im Postverkehr) Fragen und Antworten für FAQ
Ich habe gerade entdeckt, daß ein von Dennis angegebener Link nicht mehr gültig ist...Ich habe ihn entsprechend abgeändertDennis (CDS) hat geschrieben:Für den Aufbau einer FAQ zum Thema Zoll können hier typische Fragen und Antworten gesammelt werden.
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Früher ging es uns gut. heute geht es uns besser...
Es wäre aber besser , es ginge uns wieder gut !
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Re: (Zoll im Postverkehr) Fragen und Antworten für FAQ
Das Thema ist ja relativ alt, aber ich hoffe ihr könnt mir trotzdem helfen.
Wir ziehen zwar erst nächses Jahr nach China, aber ich wollte mich schon einmal vorab informieren. Ich würde gern Kosmetik von China aus dem Ausland bestellen und wollte fragen, ob es da auch eine Höchstgrenze gibt, was die Einfuhr per Postversand betrifft?!
Wir ziehen zwar erst nächses Jahr nach China, aber ich wollte mich schon einmal vorab informieren. Ich würde gern Kosmetik von China aus dem Ausland bestellen und wollte fragen, ob es da auch eine Höchstgrenze gibt, was die Einfuhr per Postversand betrifft?!
Re: (Zoll im Postverkehr) Fragen und Antworten für FAQ
Ja 150 Euro bei Kosmetik Artikel. Parfüme zbs keine Gebühren. Du solltest eventuell Kosmetik iwo im Wholesale kaufen und nicht in China. Originale Kosmetik ist in China meist teurer als im Ausland, falls nicht dann sind es Waren die vom Laster gefallen sind, mit diesen sollte man sich nicht erwischen lassen.
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Re: (Zoll im Postverkehr) Fragen und Antworten für FAQ
Danke schon mal für die Antworten. Ich habe schon einige spezielle (ohne tierische Inhaltsstoffe) Anforderungen an meine Kosmetik und muss sie von daher sowieso über das Internet bestellen. Alle Marken, die ich da so kenne, haben auch keine Niederlassungen in China, von daher lässt sich das einführen sowieso nicht vermeiden. Mit 150€ kann man schon viel anstellen.
- Grufti
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Re: (Zoll im Postverkehr) Fragen und Antworten für FAQ
Eigentlich war dieser Thread als reiner INFO Thread gedacht
Übrigens immer noch im falschen Forum
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Re: (Zoll im Postverkehr) Fragen und Antworten für FAQ
Da dieser Thread rein keine INFO bezüglich des Versands andersherum beinhaltete, dachte ich, ich dürfte nachfragen. Vielen Dank für das herzliche Willkommenheißen.Dennis (CDS) hat geschrieben:Für den Aufbau einer FAQ zum Thema Zoll können hier typische Fragen und Antworten gesammelt werden.
Man möge meine Posts löschen!
Re: (Zoll im Postverkehr) Fragen und Antworten für FAQ
Ist doch ok so, bzw kann man meine Aussage getrost vergessen, habe deine Frage falsch verstanden. Ich weis nicht wie viel du NACH China bestellen kannst. Dürfte aber wohl auch im Rahmen liegen.
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Re: (Zoll im Postverkehr) Fragen und Antworten für FAQ
theatreweird hat geschrieben:Vielen Dank für das herzliche Willkommenheißen.
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Re: (Zoll im Postverkehr) Fragen und Antworten für FAQ
Und ... was sollen wir mit dieser Aussage anfangen?hnoor0033 hat geschrieben:Ich habe schon einige spezielle (ohne tierische Inhaltsstoffe) Anforderungen an meine Kosmetik und muss sie von daher sowieso über das Internet bestellen.
Wer Geist hat, hat sicher auch das rechte Wort, aber wer Worte hat, hat darum noch nicht notwendig Geist.
Die Logik ist Deine Freundin - Wünsch-Dir-Was und Untergangs-Propheten sind falsche Freunde.
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