Benötige To-Do Liste für Heirat in Deutschland

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GoodOldRob
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Benötige To-Do Liste für Heirat in Deutschland

Beitrag von GoodOldRob »

Hallo zusammen,

ich weiss ehrlich gesagt nicht so recht wo ich anfangen soll, daher mache ich zunächst eine Kurzfassung und anschliessend eine recht detaillierte Fassung.

Kurzfassung:

Meine chinesische Verlobte und ich haben uns dazu entschlossen in Deutschland zu heiraten um hier leben zu können. Wir führen zur Zeit eine Fernbeziehung und wollen uns nun ein gemeinsames Leben hier aufbauen. Sie lebt und arbeitet in Shenzhen.

Ich versuche mich nun schon seit ca. einer Woche in die Formalitäten einzulesen, finde hier und da aber immer wieder Aussagen und Niederschriften, die bei einigen Punkten widersprüchlich sind.

Daher hier meine Frage: Gibt es irgendwo eine sehr detaillierte Checkliste (am besten von offizieller Seite), die mir genau sagt welche Dokumente ich wann und wo und bei welchen Behördengängen vorweisen muss? Kurz gesagt: Ich habe schon auf der Seite des auswärtigen Amtes nachgeschaut, bin aber scheinbar zu doof dort irgendwo klare Ansagen zu finden. Die Informationen, die ich mir bis jetzt selbst versucht habe zusammenzutragen, sind doch ziemlich spärlich/unvollständig/ungenau, wie z.B. auch unter den weiterführenden Links des auswärtigen Amtes zum Konsulat. Weniger Informationen kann ich ja gar nicht bekommen.

Daher noch einmal die Frage: Wo kann ich eine (möglichst offizielle) Checkliste bekommen, die mir detailliert aufzeigt, durch welchen Spießrutenlauf wir durch müssen bis wir hier heiraten können und in Deutschland zusammen wohnen können? Bzw. welchem Amt muss ich in welcher Reihenfolge die Türen einrennen, damit ich möglichst sinnig alle notwendigen Schritte chronologisch korrekt abarbeiten kann?

Wäre für jede Information sehr dankbar.

Und, falls es euch im Moment langweilig sein sollte, hier noch eine detaillierte Beschreibung unserer Situation mit vielen kleinen weiteren Fragen...

(WARNUNG: SEHR VIEL Text, NUR WEITERLESEN falls euch wirklich langweilig ist und ihr evtl. zu der einen oder anderen Frage eine Antwort geben möchtet!)



Meine Verlobte ist 33 Jahre alt und lebt allein in einem Block ihrer Firma ziemlich im Norden des Bao'an Bezirks in Shenzhen. Dort arbeitet sie als Verkaufsleiterin für Überseeaufträge. Ihre Eltern sowie 3 ihrer 4 Geschwister leben in einem kleinen Ort ziemlich im Süden von Shaanxi etwa 1200km entfernt, eine Schwester lebt in Qingdao (wo das Tsingtao Bier her kommt) ca. 1600km entfernt, sprich sie ist dort, was Familie angeht, ziemlich auf sich allein gestellt.

Kennen gelernt haben wir uns während einer Geschäftsreise meinerseits nach Shenzhen, die Begegnung war ebenfalls durch dutzende Zufälle zustande gekommen, da ich selbst eigentlich gar nichts mit ihrer Firma zu tun hatte. Aber das würde jetzt den Rahmen sprengen...

Kurz und knapp: Sie war bereits 3x in Deutschland, ich 1x in China. Wir haben darüber diskutiert, was wir tun sollten und wofür wir uns entscheiden sollten, sollten wir uns dafür entscheiden wirklich ernst zu machen. Ob China oder Deutschland unsere gemeinsame Heimat werden soll. Wir kamen relativ schnell zu dem Entschluss dass Deutschland wohl die bessere Wahl ist um dort glücklich zu werden, sowohl beruflich als auch privat. Die einzige große Hürde ist natürlich nun die Heirat...

Bislang tendieren ihre Deutschkenntnisse gegen Null, außer ein paar Schlagwörtern (Bitte, Danke, Guten Morgen, Gute Nacht etc.) sind wir das noch nicht wirklich angegangen bzw. hatten dafür noch keine Zeit. Ihre Englischkenntnisse sind jedoch ziemlich gut. Sie hat an einem College Englisch studiert (allerdings kein internationaler Abschluss, "nur" ein chinesisches Diplom) und hat dies auch anderthalb Jahre unterrichtet, bevor sie zu ihrer aktuellen Stelle gewechselt ist.



Nun kommen meine Fragen...
Der allgemeine Ablauf um mit ihr hier leben zu können, falls ich das richtig verstanden habe, ist ja:

1. Dokumente sammeln für die Eheanmeldung
2. Die Ehe beim Standesamt anmelden
3. Sämtliche relevanten Dokumente bei der Botschaft einreichen und beglaubigen lassen
4. Ihre Dokumente bei der Botschaft einreichen und beglaubigen lassen und Visum zur Eheschließung bekommen
5. Nach Deutschland fliegen, Ehe schließen und endlich zusammen leben können



Für diese Punkte habe ich aber, wie in der Kurzfassung erklärt, kaum sinnvolle Informationen gefunden.



Zu 1: Welche Dokumente benötige ich zunächst für die Eheanmeldung? Ich denke kaum dass es mit Geburtsurkunde, Familienstammbuch und Ehefähigkeitszeugnis getan ist...

Zu 2: Muss sie dafür selbst hier beim Standesamt erscheinen? Wenn ja, ist das mit ihrem aktuellen Geschäftsvisum (gültig bis Januar 2017) und (aktuell noch) ohne deutsche Sprachkenntnisse möglich? Müssen wir zudem ein festes Datum für die geplante Eheschließung schon an diesem Punkt angeben? Was passiert, wenn wir dieses Datum nicht einhalten können (z.B. wegen des Sprachzertifikats, siehe Punkt 4)?

Zu 3: Sobald ich die ganzen Dokumente meinerseits zusammen habe, schicke ich diese direkt an die deutsche Botschaft (die zuständige Botschaft ist glaube ich in Guangzhou)?

Zu 4: Sie besitzt keine Geburtsurkunde, allerdings gibt es dafür ja nach meinem Kenntnisstand eine Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses, oder kann sie dort in China einen "Ersatz" für die fehlende Geburtsurkunde bekommen, der genauso angerechnet wird? Sie meinte es wäre kein Problem, ich weiss allerdings nicht, was als Ersatz für eine geburtsurkunde herhalten soll. Wie sieht es mit einem Familienstammbuch aus, benötigt sie das ebenfalls? Zudem muss ja ein Sprachzertifikat A1 für die Beantragung des Visums zur Eheschließung vorliegen. Müssen alle diese Dinge zeitgleich vorliegen?

Zu 5: Ist es damit dann getan? Standesamtlich heiraten, ein unbefristetes Visum für sie erhalten und wir können unbegrenzt zusammen wohnen und sie darf auch hier arbeiten? Wie sieht es mit einem erweiterten Sprachzertifikat aus? Ein befreundetes Paar von mir hat einen Ehegattennachzug gemacht (im Iran geheiratet und anschließend sie nach Deutschland geholt). Hier musste sie dann das Sprachzertifikat B1 innerhalb von 3 Jahren erreichen. Gilt das auch bei einer Heirat in Deutschland?



Das Sprachzertifikat scheint in meinen Augen die größte Hürde darzustellen, da reiben wir uns momentan am meisten auf...

Meine Verlobte hat eine 48 Stunden Woche, das heisst sie hat lediglich Sonntags frei. Um einen Sprachkurs zu besuchen könnte sie dies nur mit einem Sonntagskurs machen, dieser stellt für sie allerdings keine Option dar, da sie glaubt es würde viel zu lange dauern ( > 6 Monate) und die Lerneffizienz ebenfalls nicht sonderlich gut ist, wenn man nur 1x die Woche für ein paar Stunden deutsch lernt. Unter der Woche hat sie aufgrund ihres Berufs auch nicht die besten Möglichkeiten.

Eine weitere Option, die sie in Erwägung zieht, wäre eine Freistellung für etwa einen Monat, um einen 3-wöchigen Intensivkurs an dieser Schule in Shanghai mit anschließendem Test am Goetheinstitut in Shanghai machen zu können. Sie ist sich allerdings nicht sicher ob sie eine solch lange Freistellung von ihrer Arbeit bekommt und fürchtet auch um ihre Stelle, sollte herauskommen dass sie eine Sprachschule besuchen möchte um nach Deutschland zu ziehen (und damit auch aktiv plant ihre Firma zu verlassen).

Die letzte Option wäre eine 5-wöchige Vormittagsschule in Central Shenzhen, Montags bis Freitags von 09:00 bis 12:00 Uhr. Dafür wäre sie aber jeden Tag sehr lange unterwegs, wenn sie dann noch ab 13:30 bis 18:00 Uhr wieder im Büro sein muss. Zudem besteht auch hier die Gefahr, dass genauer nachgebohrt wird, warum sie nicht mehr Vollzeit arbeitet. Und damit ebenfalls wieder die Gefahr, ihre Stelle zu verlieren.

Was ist in solch einer Situation die für sie beste Lösung? Sie ist selbst ziemlich verzweifelt darüber, ich kann ihr in dieser Frage allerdings auch nicht sonderlich weiterhelfen. Ich habe auf einer Seite mal aufgeschnappt, dass ein Hochschulabschluss in manchen Fällen die Notwendigkeit des A1 für das Heirtasvisum aufheben kann. Damit ist aber lediglich ein internationaler Hochschulabschluss gemeint, korrekt?

Zu guter letzt sei gesagt, dass wir beide nicht sonderlich gut betucht sind. Finanziell können wir uns keine großen Sprünge leisten (wäre dies der Fall, wäre es mir völlig egal ob sie ihre Stelle verliert, aber zwei unabhängige Haushalte kann ich keinesfalls halten). Ich ziehe mit 2 Kollegen aktuell eine neue Firma auf und ihr Monatsgehalt in Shenzhen lässt ebenfalls zu wünschen übrig.

So, viel zu viel geschrieben, aber ich habe ja vorgewarnt, dass wenn jemand weiter liest, es demjenigen auch langweilig sein muss, da viel Text kommt. :wink:

Ich wäre Dankbar für jegliche Tipps/Vorschläge/Erfahrungen, wie wir am besten vorgehen. Vor allem, was das A1 Zertifikat angeht.

Grüße
qpr
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Re: Benötige To-Do Liste für Heirat in Deutschland

Beitrag von qpr »

Kurze Fassung.

Geh zu deinem zuständigen deutschen Standesamt.
Nur die können dir genau sagen, welche Papiere sie von euch benötigen.
Menk
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Re: Benötige To-Do Liste für Heirat in Deutschland

Beitrag von Menk »

In einigen Tagen müssen wir in ähnlicher Situation uns auch entgültig auf die Schule festlegen. Was ist das für ein fünfwöchiger Sprachkurs in Shenzhen?
Meine Dame kommt aus Guangdong, etwas nördlich von Shenzhen. Daher käme diese Schule auch in Frage. Hast du nähere Informationen?
GoodOldRob
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Re: Benötige To-Do Liste für Heirat in Deutschland

Beitrag von GoodOldRob »

@Menk:

Ich frage sie mal morgen.
qpr
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Re: Benötige To-Do Liste für Heirat in Deutschland

Beitrag von qpr »

http://www.china.diplo.de/contentblob/4 ... 2015dd.pdf

Das ist das Informationsblatt für das Hochzeitsvisum.
qpr
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Re: Benötige To-Do Liste für Heirat in Deutschland

Beitrag von qpr »

Zu 1: Welche Dokumente benötige ich zunächst für die Eheanmeldung? Ich denke kaum dass es mit Geburtsurkunde, Familienstammbuch und Ehefähigkeitszeugnis getan ist...

Wie ich schon schrieb, das kann dir nur dein Standesamt sagen.
Ehefähigkeitszeugnis braucht sie nicht, weil so etwas von China nicht ausgestellt wird.
Deswegen braucht sie eine Befreiung beim OLG davon.


Zu 2: Muss sie dafür selbst hier beim Standesamt erscheinen? Wenn ja, ist das mit ihrem aktuellen Geschäftsvisum (gültig bis Januar 2017) und (aktuell noch) ohne deutsche Sprachkenntnisse möglich? Müssen wir zudem ein festes Datum für die geplante Eheschließung schon an diesem Punkt angeben? Was passiert, wenn wir dieses Datum nicht einhalten können (z.B. wegen des Sprachzertifikats, siehe Punkt 4)?

Du kannst die Hochzeit anmelden.
Ihr braucht einen festen Termin für den Visumsantrag.
Könnt ihr den nicht einhalten, verschiebt diesen beim Standesamt.
Das ist kein Problem.


Zu 3: Sobald ich die ganzen Dokumente meinerseits zusammen habe, schicke ich diese direkt an die deutsche Botschaft (die zuständige Botschaft ist glaube ich in Guangzhou)?

Die deutsche Botschaft ist in Beijing, für deine Freundin ist das deutsche Konsulat in Guangzhou zuständig.
Du mußt dort überhaupt nichts hinschicken, den Antrag muß deine Freundin einreichen und alle erforderlichen Papiere einreichen



Zu 4: Sie besitzt keine Geburtsurkunde, allerdings gibt es dafür ja nach meinem Kenntnisstand eine Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses, oder kann sie dort in China einen "Ersatz" für die fehlende Geburtsurkunde bekommen, der genauso angerechnet wird? Sie meinte es wäre kein Problem, ich weiss allerdings nicht, was als Ersatz für eine geburtsurkunde herhalten soll. Wie sieht es mit einem Familienstammbuch aus, benötigt sie das ebenfalls? Zudem muss ja ein Sprachzertifikat A1 für die Beantragung des Visums zur Eheschließung vorliegen. Müssen alle diese Dinge zeitgleich vorliegen?

Ich habe dir ja schon den link vom Konsulat gepostet.
Sämtliche Papiere für den Antrag müssen zeitgleich eingereicht werden.


Zu 5: Ist es damit dann getan? Standesamtlich heiraten, ein unbefristetes Visum für sie erhalten und wir können unbegrenzt zusammen wohnen und sie darf auch hier arbeiten? Wie sieht es mit einem erweiterten Sprachzertifikat aus? Ein befreundetes Paar von mir hat einen Ehegattennachzug gemacht (im Iran geheiratet und anschließend sie nach Deutschland geholt). Hier musste sie dann das Sprachzertifikat B1 innerhalb von 3 Jahren erreichen. Gilt das auch bei einer Heirat in Deutschland?

Sie bekommt am Anfang eine befristetete Aufenthaltserlaubnis über 3 Jahre und darf arbeiten (manche ABH´s erteilen auch nur eine AE über 1 Jahr, dann sofort Einspruch einlegen)
B1 benötigt sie, um nach 3 Jahren eine Niederlassungserlaubnis (unbefristete AE zu beantragen.
Ein Muß ist B1 aber nicht.
Nur hat sie es nicht, gibt es keine NE.
Aber keine Angst, dann wird ihre AE immer um 1 Jahr verlängert.
GoodOldRob
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Re: Benötige To-Do Liste für Heirat in Deutschland

Beitrag von GoodOldRob »

Danke qpr, das hilft mir schon einmal weiter.
Auf das Standesamt werde ich mich auch frühstmöglich begeben. :)
GoodOldRob
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Re: Benötige To-Do Liste für Heirat in Deutschland

Beitrag von GoodOldRob »

@Menk:
Sorry, sie findet die Seite der Schule nicht mehr und hat auch nicht mehr danach geschaut. :(
Sie bekommt das zeitlich nicht geregelt, neben ihrem Beruf noch die Vormittagsschule zu besuchen, ein Rausschmiss bei ihrer Firma ist da fast vorprogrammiert...

So, dann hier aber mal soweit die Infos, die ich letzten Mittwoch von meinem Standesamt bekommen habe:

Der ganze Prozess, um eine Eheschliessung mit dauerhafter Wohnsitznahme in Deutschland durchführen zu können, läuft laut meiner Standesbeamtin wie folgt ab:
1. Dokumente für Eheanmeldung zusammentragen
2. Eheanmeldung mit festem Heiratsdatum durchbekommen
3. Dokumente ihrerseits inkl. beglaubigter Eheanmeldung für die Beantragung des Heiratsvisums zusammentragen
4. Sprachzertifikat A1 ebenfalls benötigt für Visumsbeantragung
5. Visum beantragen, zum festgesetzten Datum in Deutschland heiraten, unbefristetes Visum bekommen
Die Dokumente meinerseits für die Eheanmeldung sind laut meiner Standesbeamtin ziemlich überschaubar:
1. Ich muss meinen Personalausweis mitbringen (kein Problem)
2. Ich benötige einen Auszug aus dem Geburtenregister (beantragt bei der Stadtverwaltung meines Geburtsorts)
3. Eine aktuelle Meldebescheinigung (kann mir die Standesbeamtin dann jederzeit ausdrucken)
4. Ein aktueller Einkommensnachweis im Original (jederzeit vorhanden)
Und das war's. Also ich müsste so gut wie gar nichts für die Anmeldung beschaffen. Bei meiner Verlobten sieht das etwas komplizierter aus:
1. Sie muss ihren gültigen Reisepass mitbringen (Geschäftsvisum bis 01/2017 ist vorhanden)
2. Geburtsurkunde
3. Ehefähigkeitszeugnis
3.1. Geburtsurkunde, ausgestellt durch die zuständige Heimatbehörde (Notariat)
3.2. Eidesstattliche Erklärung über den Familienstand in Form einer Erklärung zur Niederschrift vor einem Notar (staatl. Notariat)
3.3. Eidesstattliche Erklärung, abzugeben vor dem deutschen Standesamt (mit Dolmetscher)
4. Einkommensnachweis (optional)
Reisepass ist da, Geburtsurkunde hat sie aber nicht. Die kann man aber scheinbar irgendwo beantragen und beglaubigen lassen. Da China aber keine Ehefähigkeitszeugnisse ausstellt, muss dafür vom Standesamt eine "Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses" beantragt werden, wofür die Punkte 3.1. - 3.3. benötigt werden. Also scheinbar erneut eine Geburtsurkunde (identisch mit der von Punkt 2???), eine notariell beglaubigte, eidesstattliche Erklärung über ihren Familienstand (diese müsste dann ja hier in Deutschland abgelegt werden, oder irre ich mich da?) sowie eine weitere eidesstattliche Erklärung direkt beim Standesamt bei der Eheanmeldung, bei nicht vorhandenen Deutschkenntnissen muss obendrein noch ein Dolmetscher anwesend sein (entweder Deutsch-Englisch oder Deutsch-Chinesisch, da sie fliessend englisch und chinesisch spricht/schreibt).

Beim Einkommensnachweis war sich meine Standesbeamtin nicht sicher, falls vorhanden, sollte man diesen jedoch einfach mal dazulegen.

Alle diese Dokumente müssen jeweils im Original und als Übersetzung vorliegen. Um kleine Übersetzungsfehler zu vermeiden, die evtl. den ganzen Prozess zeitlich deutlich verlängern, sollen wir die Dokumente dann hier in Deutschland bei einer Übersetzungsagentur unseres Vertrauens übersetzen lassen (habe da bereits eine an der Hand).



So weit, so gut. Das sollten wir alles noch hinbekommen. Das Standesamt stellt dann den Antrag beim Oberlandesgericht (OLG) für die Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis. Wird diese ausgestellt, haben wir eine bestätigte Eheanmeldung und müssen einen genauen Termin für die Eheschliessung festsetzen (Zeitraum: innerhalb von 6 Monaten nach der Ausstellung der Befreiung durch das OLG bzw. bestätigte Eheanmeldung). Diese bestätigte Eheanmeldung schicke ich dann an meine Verlobte, die dann, zusammen mit weiteren Dokumenten (siehe diese Liste), das Visum zur Eheschliessung mit Wohnsitznahme beim deutschen Konsulat beantragt. Für die Beantragung dieses Visums ist jedoch der Sprachnachweis A1 erforderlich (siehe Punkt 10 der Liste).

Sind alle Dokumente vollständig und korrekt, sollte sie dieses Visum in der Regel bekommen (voraussichtlicher Zeitraum für die Bearbeitung?). Dann fliegt sie nach Deutschland, wir heiraten standesamtlich am festgelegten Termin und sie bekommt ein unbefristetes Visum.



Habe ich den kompletten Vorgang damit erfasst? Oder fehlen irgendwo noch fundamentale Dinge, die mir die Standesbeamtin nicht sagen konnte/wollte? Ist die Beantragung dieses Visums bei Vollständigkeit wirklich in der Regel problemlos? Wie lange dauert die Bearbeitung bis zur Ausstellung?



Das große Problem ist jetzt folgendes:
Die Eheanmeldung bekommen wir hin. Sie hat ein Geschäftsvisum und kann hier vor Ort anwesend sein, die Dokumente sollten wir auch zusammenbekommen.
Allerdings hat sie ja keinerlei Deutschkenntnisse und benötigt das A1 Sprachzertifikat. Dieses zu bekommen ist allerdings in ihrer Situation quasi unmöglich. Sie ist dort auf sich alleingestellt, berufstätig mit einer 48 Stunden-Woche und etwas weiter entfernt von der nächsten Schule. Um einen 8-wöchigen Kurs zu besuchen müsste sie ihre Stelle aufgeben, damit verbunden ist ebenfalls ihre Wohnung, da diese von ihrem aktuellen Arbeitgeber gestellt wird (sie zahlt keine Miete, lediglich Nebenkosten).

Eine Garantie, dass sie die Prüfung nach einem solchen 8-wöchigen Sprachkurs besteht, gibt es auch nicht. Sollte sie nicht bestehen, steht sie plötzlich ohne Job, ohne Wohnung und ohne große Rücklagen da. Wir überlegen jetzt schon solch abstruse Ideen, dass sie zunächst alle anderen Dokumente für das Visum zusammentragen soll, dann etwa 3,5 - 4 Monate vor unserem festgesetzten Ehetermin ihren Job schmeisst (und damit auch die Wohnung aufgibt) und ich ihr in dieser Zeit finanziell zur Seite stehe. Ich selbst habe zwar ein festes Einkommen, müsste in dieser Zeit aber an meine (nicht sonderlich hohen) Rücklagen gehen, um ihr den Kurs zu ermöglichen und eine Unterkunft während dieser Zeit zu ermöglichen. Quasi alles auf eine Karte. Hoffen, dass sie die Prüfung besteht, und dann dass es auch keine Probleme bei der Visumsbeantragung und der Bearbeitungsdauer kommt.

Hinrrissig, aber anderweitig sehen wir momentan keine Möglichkeit. Kann uns da irgendwer einen Ratschlag geben? Ich habe in anderen Threads immer wieder Leute schreiben sehen, dass eine Heirat in HongKong doch ebenfalls eine Möglichkeit wäre. Das Problem hier ist doch aber, dass eine solche lediglich eine Vereinfachung der Eheschliessung darstellt, für das Visum zur Familienzusammenführung (Ehegattennachzug) ist aber erneut ein Sprachnachweis A1 notwendig...

Gibt es noch irgendwelche Ratschläge, wie sie möglichst zügig an ein A1 Zertifikat kommen kann, ohne gleich ihre gesamte Existenz auf's Spiel zu setzen? Einen Hochschulabschluss für ihr Englischstudium hat sie ja, dieses ist aber lediglich ein chinesisches Diplom, kein Bachelor oder Master. Dieses ist nicht ausreichend für eine Befreiung vom A1, korrekt?

Grüße
Monkey
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Re: Benötige To-Do Liste für Heirat in Deutschland

Beitrag von Monkey »

Mein Tip: Heiratet nicht in D, sondern in China oder sonstwo im Ausland (z.B. Hong Kong oder Las Vegas). Denn es gibt visumstechnisch einen fundamentalen Unterschied:
Auf ein Visum zur Heirat in D mit anschliessender Wohnsitznahme in D gibt es keinen Rechtsanspruch, was fuer euch ein Problem wird, wenn deine Frau den von der dt. Botschaft verlangten A1 test nicht besteht. Seid ihr aber bereits durch Eheschliessung im Ausland (und ausgestattet mit fuer die Anerkennung in D erforderlichen Apostille oder Legalisation des entsprechenden Nachweises) verheiratet, habt ihr einen einklagbaren Rechtsanspruch auf Visum und Aufenthaltsgehmigung fuer deine Frau, auch wenn die kein Wort deutsch kann.
Zwar verlangt die dt. Botschaft auch in diesem Fall einenNachweis von Sprachkenntnissen, kann diese Forderung aber nicht durchsetzen. Denn wenn einer algerischen Frau ohne jegliche Kenntnisse der dt. Sprache ein Visum bzw. Aufenthaltserlaubnis nicht verweigert werden kann, um mit ihrem franzoesischem Mann in D zusammen zu leben (EU Recht), dann natuerlich auch nicht einer Chinesin, die mit ihrem deutschen Mann hier leben will.
Die Frage ist nur, was schneller geht: Deine Frau lernt rudimentaer deutsch. Oder ihr setzt ggf. eure Rechte durch. Falls letzteres bin ich nicht sicher, ob deine Frau hier gluecklich wird...
Monkey
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Re: Benötige To-Do Liste für Heirat in Deutschland

Beitrag von Monkey »

Ergaenzend dazu: Die dt. Botschaften bzw. das AA wissen, dass die derzeitigen Regelungen weder vor dem EuGH noch dem BVerfG Bestand haetten und bieten deshalb mit deutschen Staatsbuergern breits verheirateten, aber sprachtest-verpflichteten Auslandern einen simplen Deal an: Klagt, nicht, erklaert, dass aufgrund beruflicher oder sonstiger Umstaende ein Erwerb dt. Sprachkenntnisse im Ausland nicht moeglich war, dann bekommst du das Visum und eine auf ein Jahr befristete Aufenthaltsgenehmigung mit der Auflage, in D dieses Manko zu beseitigen. Eine pragmatische Loeseung, mit der der dt. Staat seine klar rechtswidrigen Regelungen aufrecht erhalten kann, dem verheireteten Paar einen jahrelangen Rechtsweg erspart, und die deshalb bislang jedesmal so praktiziert wird.
qpr
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Re: Benötige To-Do Liste für Heirat in Deutschland

Beitrag von qpr »

Monkey hat geschrieben: Zwar verlangt die dt. Botschaft auch in diesem Fall einenNachweis von Sprachkenntnissen, kann diese Forderung aber nicht durchsetzen. Denn wenn einer algerischen Frau ohne jegliche Kenntnisse der dt. Sprache ein Visum bzw. Aufenthaltserlaubnis nicht verweigert werden kann, um mit ihrem franzoesischem Mann in D zusammen zu leben (EU Recht), dann natuerlich auch nicht einer Chinesin, die mit ihrem deutschen Mann hier leben will.
Die algerische Ehefrau würde auch keine AE für Deutschland bekommen, sondern eine EU Aufenthaltskarte.
Diese Karte hat mit dem deutschen Aufenthaltsgesetz aber nichts zu tun.
Eine Chinesin, die aus China zu ihrem deutschen Ehemann nach DE zieht, unterliegt aber dem deutschen AufenthG und nicht EU Recht.

Vergleiche also bitte nicht 2 Dinge, die überhaupt nichts miteinander zu tun haben.
Monkey
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Re: Benötige To-Do Liste für Heirat in Deutschland

Beitrag von Monkey »

Lieber qpr: Was bitte ist eine 'EU-Aufenthaltskarte'?

Und das dt. AufenthaltsG muss natuerlich mit EU-Recht kompatibel sein (das ist es derzeit nicht, nur hat bislang noch niemand den Rechtsweg beschritten, um das gerichtlich feststellen zu lassen), sonst muss es geaendert werden(was wieder ein paar Jahre dauert).
Fest steht: Das dt. AufenthaltsG hat mehr mit EU-Recht zu tun, als dem dt. Staat lieb ist. Das sollten vom AufenthG Betroffene wissen und zu ihrem Vorteil nutzen.
GoodOldRob
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Re: Benötige To-Do Liste für Heirat in Deutschland

Beitrag von GoodOldRob »

Monkey hat geschrieben:Die Frage ist nur, was schneller geht: Deine Frau lernt rudimentaer deutsch. Oder ihr setzt ggf. eure Rechte durch. Falls letzteres bin ich nicht sicher, ob deine Frau hier gluecklich wird...
Hallo Monkey!

Wenn sie erst einmal hier ist, denke ich dass es keinerlei Probleme geben wird wenn sie hier einen B1 Sprachkurs macht. Sie will ja unbedingt deutsch lernen und hier auch einen Beruf ausüben. Mit einigen meiner Familienangehörigen und Freunden konnte sie nur über mich kommunizieren, da diese der englischen Sprache nicht mächtig sind.

Unser Problem ist eben dass sie mit ihrer aktuellen Stelle in Shenzhen keine vernünftige Lösung für einen Sprachkurs dort vor Ort finden können wird (weit abseits vom Schuss in einem Industriegebiet, sehr weit nördlich im Bao'an Bezirk). Ein Sonntagskurs wäre die letzte Option, aber dieser würde sich ja ewig hinziehen, wenn man lediglich 1x in der Woche für nur 3 oder 4 Stunden Deutschunterricht bekommen würde...

Ihre Stelle aufgeben um einen 2-monatigen Intensivsprachkurs zu besuchen würden wir zwar einmalig hinbekommen, allerdings gibt es keine Garantie dass sie dann auch die Prüfung beim ersten Versuch schafft. Rasselt sie mehrmals durch (was ich nicht glaube, aber ich werde es nicht riskieren ihre Existenz dort auf's Spiel zu setzen), haben wir ein ziemlich großes Problem. Leben wir hier zusammen, müssen wir uns hingegen nur um einen Haushalt kümmern, bis sie ihr (in diesem Falle sogar B1 statt "nur" A1) Sprachzertifikat hier in Deutschland nachgeholt hat. Das finanziell und zeitlich zu stemmen ist dagegen ein Kinderspiel, das schaffen wir mit links.

Da du fragst, was schneller gehen würde: Wäre denn "unsere Rechte durchsetzen" so ein gewaltiger Akt, was die zeitliche Komponente angeht? Mit welchem Zeitraum müsste man rechnen?

Monkey hat geschrieben:Ergaenzend dazu: Die dt. Botschaften bzw. das AA wissen, dass die derzeitigen Regelungen weder vor dem EuGH noch dem BVerfG Bestand haetten und bieten deshalb mit deutschen Staatsbuergern breits verheirateten, aber sprachtest-verpflichteten Auslandern einen simplen Deal an: Klagt, nicht, erklaert, dass aufgrund beruflicher oder sonstiger Umstaende ein Erwerb dt. Sprachkenntnisse im Ausland nicht moeglich war, dann bekommst du das Visum und eine auf ein Jahr befristete Aufenthaltsgenehmigung mit der Auflage, in D dieses Manko zu beseitigen.
Ich gehe mal davon aus, dass ihre berufliche Situation eine auszureichende Begründung ist. Deswegen suchen wir ja bislang recht hoffnungslos, wie sie ein A1 dort in China machen könnte.
Monkey hat geschrieben:Eine pragmatische Loeseung, mit der der dt. Staat seine klar rechtswidrigen Regelungen aufrecht erhalten kann, dem verheireteten Paar einen jahrelangen Rechtsweg erspart, und die deshalb bislang jedesmal so praktiziert wird.
Das heisst, dass diese Regelung für die Notwendigkeit eines Sprachnachweises für den Ehegattennachzug niemals bestehen würde, da sie mein Recht als EU Bürger verletzt? Das heisst jetzt aber nicht, dass ich vor das Bundesverfassungsgericht ziehen muss, damit sie ihr FZF-Visum bekommt? Anders ausgedrückt: Wie bekommt sie diesen "Deal" beim Konsulat? Von sich aus wird das Konsulat ja sicherlich nicht mit dieser Möglichkeit "winken".

Grüße
Niurank
Stammgast
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Re: Benötige To-Do Liste für Heirat in Deutschland

Beitrag von Niurank »

Hallo,
Hat schon jemand mal in China geheiratet und seine Frau nach Deutschland eingeladen mit Besuchervisum ohne der Deutschen Botschaft mitzuteilen dass man verheiratet ist?

Wenn sie erst mal in Deutschland ist, wird sie auch bleiben dürfen.

Die Ehefrau eines Deutschen abzuschieben (Solange keine Scheinehen abgewiesen wird) wird wohl kaum möglich sein.

Ist natürlich alles erst mal nicht so romantisch, aber zielführend! :-)
Monkey
Neuling
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Re: Benötige To-Do Liste für Heirat in Deutschland

Beitrag von Monkey »

@GoodOldRob: Kurzfassung:
1. Heiratet in China oder sonstwo im Ausland
2. Sorgt fuer Apostille oder Legalisation und Uebersetzung der Heiratsurkunde
3. Beantragt Visum zur Familienzusammenfuehrung und begruendet den fehlenden A1 Sprachtest mit der persoenlichen Situation deiner Frau

Ich bin mir ziemlich sicher, ihr werdet es erhalten. Denn eine gerichtliche Ueberpruefung der ungleichen Behandlung des Familiennachzugs von Nicht-EU-Buergern zu Deutschen (AufenthaltsG) und des Familiennachzugs von Nicht-EU-Buergern zu nicht-deutschen Unions-Buergern (FreizuegigkeitsG) scheut die dt. Regierung wie der Teufel das Weihwasser.
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