Es gibt nicht die "wenn jene Konstellation, dann diese Staatsangehörigkeit"!steph hat geschrieben:1) Was für eine Staatsangehörigkeit hat ein in Deutschland geborenes Kind, wenn ein Elternteil die deutsche, der andere Elternanteil die chinesische Staatsbürgerschaft hat bei:
a) die Mutter (chines. Staatsangehörigkeit) mit AE ohne NE
b) die Mutter (chines. Staatsangeh.) mit NE
Das Kind nimmt nach dem deutschen Abstammungsprinzip automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit an. Die Eltern können aber wiederum entscheiden, dass das Kind die chinesische Staatsangehörigkeit haben soll. Denn auch in China gilt das Abstammungsprinzip. Das muss dann bei einer chinesischen Auslandsvertretung in Deutschland angemeldet/registriert werden. Mit der Annahme der chinesischen Staatsangehörigkeit verliert das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit, denn China akzeptiert (noch) keine duale oder gar multiple Staatsangehörigkeit.