Drittlandszollsatz
Drittlandszollsatz
Es geht geht um die Liste Warentarifnummern-Zollsätze und Handelsbeschränkungen. Z.B. Warentarifnummer 90241011. Drittlandszollsatz 3,2 %. Darunter sind Länder aufgeführt, welche davon abweichen z.B. Schweiz mit 0 %. Teilweise sind Länder nicht aufgeführt z.B. Japan. Wenn ich eine Ware aus der Schweiz einführe, zahle ich 0 % Einfuhrzoll. Wie sieht es dann bei den nicht aufgeführten Ländern aus z.B. Japan. Gelten da die oben genannten 3,2 %? Vielen Dank!
- Grufti
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Re: Drittlandszollsatz
hallo Polmann !polmann hat geschrieben:Es geht geht um die Liste Warentarifnummern-Zollsätze und Handelsbeschränkungen. Z.B. Warentarifnummer 90241011. Drittlandszollsatz 3,2 %. Darunter sind Länder aufgeführt, welche davon abweichen z.B. Schweiz mit 0 %. Teilweise sind Länder nicht aufgeführt z.B. Japan. Wenn ich eine Ware aus der Schweiz einführe, zahle ich 0 % Einfuhrzoll. Wie sieht es dann bei den nicht aufgeführten Ländern aus z.B. Japan. Gelten da die oben genannten 3,2 %? Vielen Dank!
herzlich willkommen in unsrem Forum!
Im Prinzip ist es so, wie Du es beschrieben hast. ABER:
Der Zollsatz 0 % aus der Schweiz gilt ausschließlich, wenn durch die sogenannten Warenverkehrsbescheinigung EUR 1 bestätigt wird, dass die Ware in der Schweiz hergestellt...oder in wesentlichen Teilen dort bearbeitet worden ist.
Auf die Schnelle habe ich bei Tante Google nur eine Veröffentlichung der IHK Heilbronn gefunden. Für Deine Frage relevant ist nur der Absatz II
Genauere Auskunft gibt das Zollamt Deines Vertrauens ...oder die zentrale Auskunft des Zolls
Wie Du unter dieser Zolltarifnummer 90241011 lesen kannst, gilt ebenfalls der Zollsatz 0 % beim Ursprung aus weiteren Ländern, bei denen es aber verschiedene Präferenzpapiere gibt..z.B. bei Ursprung Ägypten, Marrokko , Algerien und anderen Staaten rund ums Mittelmeer gibt es die EUR1.-MED(iterranee) bei der Türkei nennt sich das Präferenzpapier ATR...bei Ursprung Südkorea gibt es die " Erklärung des ermachtigten Exporteurs) (was im Endeffekt einer EUR1 gleichkommt). bei anderen Entwicklungsländern (GSP etc) benötigt man ein Ursprungszeugnis Form A,was normalerweise einen Zollsatz nur mindert, aber nicht zwingend auf 0% reduziert wie das EUR.1 oder ATR
ach ja ....bei Postsendungen aus Syrien
Für Waren aus China gibt es seit Chinas Beitritt zur WTO beim Import in die EU keine Zollsatzminderung mehr
Früher ging es uns gut. heute geht es uns besser...
Es wäre aber besser , es ginge uns wieder gut !
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