Geburtsurkunden

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VielUnterwegz
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Re: Geburtsurkunden

Beitrag von VielUnterwegz »

Die Geburtsurkunde ist viel leichter zu machen, wenn man noch in China ist. Deine Frau soll sich einfach eine ausstellen und ueberbeglaubigen lassen. Es ist nicht teuer und dann habt ihr Ruhe. Wir haben mit EFZ geheiratet und alle Dokumente angefertigt. Klar du kannst dir hier und da ein Dokument sparen, aber auf Lange Sicht machst du dir nur Aerger. Die Geburtsurkunde meiner Frau, die ohne EFZ nicht noetig gewesen waere, wurde hier in den USA z.B. schon fuer die Green Card gebraucht...

Als binationales Paar wirst du immer wieder mit der Buerokratie konfrontiert sein, Visum fuer Sie, Visum fuer Ihn, fuer Kinder, usw. etc. Auf lange Sicht ist es echt leichter alles einmal fuer jeden in einem Ordner zu haben und bei Bedarf einfach vorzuzeigen.
steph
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Re: Geburtsurkunden

Beitrag von steph »

VielUnterwegz hat geschrieben:Die Geburtsurkunde ist viel leichter zu machen, wenn man noch in China ist. Deine Frau soll sich einfach eine ausstellen und ueberbeglaubigen lassen. Es ist nicht teuer und dann habt ihr Ruhe. Wir haben mit EFZ geheiratet und alle Dokumente angefertigt. Klar du kannst dir hier und da ein Dokument sparen, aber auf Lange Sicht machst du dir nur Aerger. Die Geburtsurkunde meiner Frau, die ohne EFZ nicht noetig gewesen waere, wurde hier in den USA z.B. schon fuer die Green Card gebraucht...

Als binationales Paar wirst du immer wieder mit der Buerokratie konfrontiert sein, Visum fuer Sie, Visum fuer Ihn, fuer Kinder, usw. etc. Auf lange Sicht ist es echt leichter alles einmal fuer jeden in einem Ordner zu haben und bei Bedarf einfach vorzuzeigen.

@viel unterwegs: vielen Dank für Deine sachliche Antwort!
So stelle ich mir das hier im Forum vor...
dankeschön... mal eine klare Meinung ohne blöden Kommentar
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Re: Geburtsurkunden

Beitrag von qpr »

steph hat geschrieben:
qpr hat geschrieben:
steph hat geschrieben: 1.)
Was macht das Standesamt denn, wenn von den Eltern (oder von sagen wir mal der Mutter) keine Geburtsurkunde vorliegt?
Dann wird dein Kind in das Geburtenregister mit dem Hinweis "Identität der Mutter nicht nachgewiesen" eingetragen.

ok, interessant...kann dieser Hinweis in Zukunft irgendwo irgendwelche "Probleme bereiten"?
Sicher, dein Kind bekommt erstmal keine Geburtsurkunde, sondern nur eine beglaubigte Abschrift des Geburtseintrags.
Das sollte aber reichen für die Beantragung von Kindergeld, Krankenversicherung.....

Wenn ihr aber definitiv Nachwuchs einplant, würde ich dir raten, eure Ehe in DE nachbeurkunden zu lassen.
Dann habt ihr eine deutsche Heiratsurkunde und in Zukunft eure Ruhe.
Sprich mit deinem Standesamt, welche Dokumente dafür von deiner Frau benötigt werden.
Solltest du mit einem EFZ geheiratet haben, hat das Standesamt eh schon fast alle benötigten Dokumente vorliegen, ansonsten soll deine Frau, solange sie noch in China lebt, alle erforderlichen Dokumente besorgen.
Ist zwar im Moment ein großer Aufwand, dafür habt ihr in Zukunft aber keinerlei Probleme.
VielUnterwegz
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Re: Geburtsurkunden

Beitrag von VielUnterwegz »

qpr hat geschrieben: Wenn ihr aber definitiv Nachwuchs einplant, würde ich dir raten, eure Ehe in DE nachbeurkunden zu lassen.
Dann habt ihr eine deutsche Heiratsurkunde und in Zukunft eure Ruhe.
Das hatte ich ganz vergessen zu erwaehnen. Das Nachbeurkunden in DE lohnt sich auf jeden Fall. Insbesondere da du dir in Deutschland dann nicht nur eine Heiratsurkunde in Deutsch, sondern auch dreisprachig (Deutsch, Englisch, Franzoesisch) ausstellen lassen kannst. Du hast es also nicht nur in Deutschland deutlich leichter, sondern ueberall, wo man eine der drei genannten Sprachen spricht.
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Re: Geburtsurkunden

Beitrag von ingo_001 »

qpr hat geschrieben:Wenn ihr aber definitiv Nachwuchs einplant, würde ich dir raten, eure Ehe in DE nachbeurkunden zu lassen.
Dann habt ihr eine deutsche Heiratsurkunde und in Zukunft eure Ruhe.
Unsere Nachwüchse sind 3 bzw. 6 Jahre alt, gehen in die Kita bzw. in die Schule - und das Kindergeld wird von Anfang an pünktl. gezahlt.

B4 I 4get: Die jeweilige Geburtsurkunde wurde 3 Tage nach der Geburt durch eine Außenstelle unseres Standesamtes im betr. Krankenhaus innerhalb von 10 Min. ausgestellt.

Alles OHNE dt. Heiratsurkunde.

Eine Übersetzung des chin. Hochzeitsbüchleins durch einem vor dt. Gerichten zugelassenen Übersetzer reichte bei unserem Standesamt (und allen anderen Behörden) völlig aus.
Wer Geist hat, hat sicher auch das rechte Wort, aber wer Worte hat, hat darum noch nicht notwendig Geist.

Die Logik ist Deine Freundin - Wünsch-Dir-Was und Untergangs-Propheten sind falsche Freunde.
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Re: Geburtsurkunden

Beitrag von steph »

ingo_001 hat geschrieben:
qpr hat geschrieben:Wenn ihr aber definitiv Nachwuchs einplant, würde ich dir raten, eure Ehe in DE nachbeurkunden zu lassen.
Dann habt ihr eine deutsche Heiratsurkunde und in Zukunft eure Ruhe.
Unsere Nachwüchse sind 3 bzw. 6 Jahre alt, gehen in die Kita bzw. in die Schule - und das Kindergeld wird von Anfang an pünktl. gezahlt.

B4 I 4get: Die jeweilige Geburtsurkunde wurde 3 Tage nach der Geburt durch eine Außenstelle unseres Standesamtes im betr. Krankenhaus innerhalb von 10 Min. ausgestellt.

Alles OHNE dt. Heiratsurkunde.

Eine Übersetzung des chin. Hochzeitsbüchleins durch einem vor dt. Gerichten zugelassenen Übersetzer reichte bei unserem Standesamt (und allen anderen Behörden) völlig aus.

@ingo: die Geburtsurkunde des Nachwuchs wurde OHNE die Vorlage der Geburtsurkunde der Eltern (also ohne die Deiner Frau) ausgestellt?!
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Re: Geburtsurkunden

Beitrag von ingo_001 »

Wir hatten sie dabei - ob sie allerdings auch gebraucht wurde, weiss ich nicht mehr.

Anmerkung: Die Geburtsurkunde meiner Frau brauchte ich aber, um mein EFZ (Ehe-Fähigkeits-Zeugnis) von meinem Standesamt zu bekommen, womit wir dann in Mainland China (Nanning) beim dortigen Standesamt heiraten konnten.
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Re: Geburtsurkunden

Beitrag von vilarinha »

In Frankfurt/Main gibts die Geburtsurkunde der Kinder OHNE Geburtsurkunde der Chin. Ehefrau.
Im Zweifel einfach dort entbinden ;)
"Egal wie tief man die Messlatte des menschlichen Verstandes auch anlegt, es kommt jeden Tag einer und marschiert aufrecht drunter durch."
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Re: Geburtsurkunden

Beitrag von steph »

mh... so wie es aussieht (Eure Erfahrungen, und das was ich hier so lese) scheint ja dann doch eine Nachbeurkundung der Ehe sinnvoll zu sein...(obwohl es ja auch Personen gibt, die ohne Eintrag der Ehe ins deutsche Eheregister nirgends Probleme hatten, was ich jedem wünsche, das er/sie keine Probleme mit den Behörden hat)
Es stört mich einfach, das es wohl von unserem Vater Staat mal so, und mal so "gehandhabt wird"...so sieht es doch wohl aus!... Im Endeffekt muß man wohl damit leben, ich finds halt trotzdem nicht OK, das von Behörde zu Behörde unterschiedlich entschieden wird, oder entschieden werden kann!!

Zur Geburtsurkunde: also, wenn von einem Elternteil die Geburtsurkunde nicht vorliegt, dann gibts erstmal "nur" diese von Dir erwähnte beglaubigte Abschrift des Geburtseintrags...(mit dem Vermerk: Identität der Mutter nicht nachgewiesen
Kann man dann jederzeit seine fehlende Geburtsurkunde nachreichen, um dann die Geburtsurkunde des Kindes zu erhalten??
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Re: Geburtsurkunden

Beitrag von steph »

vilarinha hat geschrieben:In Frankfurt/Main gibts die Geburtsurkunde der Kinder OHNE Geburtsurkunde der Chin. Ehefrau.
Im Zweifel einfach dort entbinden ;)

haha... hängt das jetzt auch noch vom jeweiligen Krankenhaus ab, wo der Nachwuchs geboren wurde???
Mittlerweile wundert mich nichts mehr!!!
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Re: Geburtsurkunden

Beitrag von qpr »

ingo_001 hat geschrieben:
qpr hat geschrieben:Wenn ihr aber definitiv Nachwuchs einplant, würde ich dir raten, eure Ehe in DE nachbeurkunden zu lassen.
Dann habt ihr eine deutsche Heiratsurkunde und in Zukunft eure Ruhe.
Unsere Nachwüchse sind 3 bzw. 6 Jahre alt, gehen in die Kita bzw. in die Schule - und das Kindergeld wird von Anfang an pünktl. gezahlt.

B4 I 4get: Die jeweilige Geburtsurkunde wurde 3 Tage nach der Geburt durch eine Außenstelle unseres Standesamtes im betr. Krankenhaus innerhalb von 10 Min. ausgestellt.

Alles OHNE dt. Heiratsurkunde.

Eine Übersetzung des chin. Hochzeitsbüchleins durch einem vor dt. Gerichten zugelassenen Übersetzer reichte bei unserem Standesamt (und allen anderen Behörden) völlig aus.
Dann sei froh, daß DU keinerlei Probleme hast/hattest.

In der Regel gibt es auch keine Probleme, aber man sollte dazu wissen, daß, wenn keine deutsche Eheurkunde vorhanden ist, jede deutsche Behörde jederzeit eine Überprüfung der ausländischen Urkunden anordnen kann, wenn diese hier in DE benötigt werden.

Und das kann auch nach 20 Jahren der Fall sein.

Im Endeffekt sollte es jeder selber wissen, aber man sollte die Fragesteller zumindest darauf hinweisen.

Und da du ja mit einem EFZ geheiratet hast, lag dem Standesamt ja schon etliche Unterlagen (inkl. Geburtsurkunde) deiner Frau vor.
Deswegen wurde da bei der Geburt eurer Kinder auch nicht mehr viel benötigt.
Leider schreiben hier ja die wenigsten, ob sie mit einem EFZ oder etwas anderem in China/HK oder sonstwo geheiratet haben.
Das macht schon einen Unterschied aus.
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Re: Geburtsurkunden

Beitrag von ingo_001 »

qpr hat geschrieben:Und da du ja mit einem EFZ geheiratet hast, lag dem Standesamt ja schon etliche Unterlagen (inkl. Geburtsurkunde) deiner Frau vor.
Deswegen wurde da bei der Geburt eurer Kinder auch nicht mehr viel benötigt.
Leider schreiben hier ja die wenigsten, ob sie mit einem EFZ oder etwas anderem in China/HK oder sonstwo geheiratet haben.
Das macht schon einen Unterschied aus.
Das habe ich ja in meinen betr. Postings auch gesagt.
qpr hat geschrieben:In der Regel gibt es auch keine Probleme, aber man sollte dazu wissen, daß, wenn keine deutsche Eheurkunde vorhanden ist, jede deutsche Behörde jederzeit eine Überprüfung der ausländischen Urkunden anordnen kann, wenn diese hier in DE benötigt werden.

Und das kann auch nach 20 Jahren der Fall sein.
Da die vor der Erteilung des EFZ geprüft wurden (sonst hätte ich kein EFZ erhalten) ist dieser Punkt de facto irrelevant.
* Davon abgesehen liegen ja sämtl. Urkunden vor.
qpr hat geschrieben:Im Endeffekt sollte es jeder selber wissen, aber man sollte die Fragesteller zumindest darauf hinweisen.
Was ich ja (wie gesagt) getan habe - in einem anderen Thread, wo es um die Gültigkeit einer in China geschlossenen Ehe und oder Nachbeurkundung hier in D. ging :wink:
Wer Geist hat, hat sicher auch das rechte Wort, aber wer Worte hat, hat darum noch nicht notwendig Geist.

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Re: Geburtsurkunden

Beitrag von qpr »

ingo_001 hat geschrieben:
qpr hat geschrieben:In der Regel gibt es auch keine Probleme, aber man sollte dazu wissen, daß, wenn keine deutsche Eheurkunde vorhanden ist, jede deutsche Behörde jederzeit eine Überprüfung der ausländischen Urkunden anordnen kann, wenn diese hier in DE benötigt werden.

Und das kann auch nach 20 Jahren der Fall sein.
Da die vor der Erteilung des EFZ geprüft wurden (sonst hätte ich kein EFZ erhalten) ist dieser Punkt de facto irrelevant.
* Davon abgesehen liegen ja sämtl. Urkunden vor.
Ich habe nicht dich damit gemeint, sondern es sollte eine allgemeiner Hinweis sein.
Und selbst, wenn deine Urkunden vor der Erteilung des EFZ überprüft wurden, kann z.B. die Kindergeldkasse jederzeit eine Überprüfung verlangen.
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Re: Geburtsurkunden

Beitrag von ingo_001 »

Das trifft doch aber auf sämtl. Urkunden/Dokumente zu, die man ggfs. wo auch immer vorzeigen muss - auch für rein Inländische :wink:

Insofern ist das also ein Sowieso-Tipp:
Gut und richtig für alle behördlichen Belange, die einem Sterblichen im Laufe seines Lebens blühen.
Wer Geist hat, hat sicher auch das rechte Wort, aber wer Worte hat, hat darum noch nicht notwendig Geist.

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