Nach der Heirat / Visa?

In diesem Forum können alle Fragen rund um Familienangelegenheiten, z.B. Heirat, Geburt, Scheidung, damit verbundene Visumsfragen und andere bürokratische und sonstige Hürden besprochen werden.
Breb
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Nach der Heirat / Visa?

Beitrag von Breb »

Hallo ihr Lieben,
ich, deutscher staatsbürger und meine Chinesische Freundin haben vor in Hong Kong zu heiraten.

Da ist auch alles klar, außer dass ich irgendwo gelesen habe, dass man unbedingt Trauzeugen braucht, ist da was dran?
Die in Hong Kong geschlossene Ehe ist hier in deutschland ( eventuell wird eine übersetzung verlangt) anerkannt, also sollten da ja keine Probleme auftauchen.

Nun ist es jetzt so, dass ich mir recht unklar bin, bezüglich einer Aufenhaltserlaubnis.
Allein durch die Ehe hat sie das Recht sich in Deutschland (natürlich bei mir) aufzuhalten?

Aber in welchem Rahmen ?
Da wir beide noch jung sind und ich z.B. noch studiere frage ich mich wie das gehandhabt wird.
Welche möglichen Visen gibt es überhaupt?
Da ich in einer WG wohne und wir auch noch nicht vorhaben in Deutschland zusammen zu ziehen, frage ich mich, ob es überhaupt möglich ist, zwischen China und Deutschland hin und her zu pendeln ? also ein halbes Jahr deutschland dann mal wieder rüber nach China und wieder zurück ?

Oder sind diese speziellen Ehe visen eigentlich nur für das zusammenziehen gedacht und wir müssen uns trotz heirat mit Schengenvisen rumschlagen ?

Ich hoffe hier kann mir wer Licht ins Dunkeln bringen ;)

Mit freundlichen Grüßen Karl
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Sachse28
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Re: Nach der Heirat / Visa?

Beitrag von Sachse28 »

Durch die Ehe hat Dein Schatz das Recht auf sogenannte Familienzusammenführung, daher der Ausstellung eines Visums mit dem Ziel in D eine Aufenthaltserlaubnis für das Zusammenleben mit Dir zu bekommen. Wenn sie die dann hat, kann sie jederzeit auch wieder zwischen CN und D hin- und herreisen.

Beachte bitte, dass ein Aufenthaltstittel erlischt, wenn sie sich länger als 6 Monate außerhalb Deutschlands aufhält. Nur in begründeten Fällen kann die Ausländerbehörde dann eine Befreiung von dieser Regel zulassen (§51 schießmichtot des Aufenthaltsgesetzes).
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Breb
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Re: Nach der Heirat / Visa?

Beitrag von Breb »

Zunächst danke erstmal für die flotte Antwort.
Da ich selbst noch Student bin und sich daher ( Visum zur Familienzusamenführung ) sehr komisch anhört, bin ich unsicher.
Muss ich dazu nicht schon im Berufsleben stehen ? also festes Einkommen, Wohnung und und und ?
Das ist ja bei mir nicht der Fall :O

Wenn der Aufenhaltstitel erlischt, ist es möglich den einfach wieder zu beantragen ? oder kann es da zu Problemen kommen ?

Eine andere Möglichkeit gibt es nicht?
Also wenn wir das eher flexibel halten wollen müssen wir wieder auf das Schengenvisum zurück greifen ?

Ach ja und wenn sie die Aufenhaltserlaubnis hat, kann sie ohne Visum hin und her reisen ? und wie lange gilt diese Aufenhaltserlaubnis ?

Und heißt das, 6 Monate ausreisen, kurz einreisen und wieder 6 Monate ausreisen wäre möglich ? oder ist das nach Zeit geregelt ? sprich einmal D für bis zu 6 monate verlassen, einmal im Jahr ?
Gruß
qpr
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Re: Nach der Heirat / Visa?

Beitrag von qpr »

Da ist auch alles klar, außer dass ich irgendwo gelesen habe, dass man unbedingt Trauzeugen braucht, ist da was dran?

Ja, du brauchst 2 Trauzeugen.Findest du hier im Forum, auf der Straße in HK, das Standesamt stellt euch welche,ihr fragt Freunde.... aber ihr braucht sie.

Die in Hong Kong geschlossene Ehe ist hier in deutschland ( eventuell wird eine übersetzung verlangt) anerkannt, also sollten da ja keine Probleme auftauchen.

Ja, eine in HK rechtsgültig geschlossene Ehe, ist auch in DE rechtsgültig.
Aber bitte an die Apostille denken, sonst ist die Eheurkunde in DE nicht gültig.


Nun ist es jetzt so, dass ich mir recht unklar bin, bezüglich einer Aufenhaltserlaubnis.
Allein durch die Ehe hat sie das Recht sich in Deutschland (natürlich bei mir) aufzuhalten?

Als deine Ehefrau hat sie einen Rechtsanspruch auf ein FZF Visum, wenn die Vorraussetzungen dafür erfüllt sind.


Welche möglichen Visen gibt es überhaupt?

Sie beantragt ein FZF Visum zum deutschen Ehegatten, dann wäre sie an dich gebunden.
Sollte sie schwanger von dir sein sein, kann sie ein Visum zum deutschen Kind beantragen, dann wäre sie an das Kind, aber nicht an dich gebunden


Da ich in einer WG wohne und wir auch noch nicht vorhaben in Deutschland zusammen zu ziehen, frage ich mich, ob es überhaupt möglich ist, zwischen China und Deutschland hin und her zu pendeln ? also ein halbes Jahr deutschland dann mal wieder rüber nach China und wieder zurück ?

Das Visum heißt FamilienZUSAMMENFÜHRUNGSvisum.Also müßt ihr wohl oder übel zusammenwohnen, ansonsten wird das Visum nicht erteilt.
Ihr müßt auch schriftlich bestätigen, daß ihr beide bereit seit, eine Ehe in DE zu führen, das bedeutet auch, zusammenzuleben.
Ist sie mit einer AE nach § 28 hier, darf sie max. 6 Monate im Jahr außer Landes sein.
Alles was zeitlich darüber geht, muß mit der ABH abgesprochen und genehmigt werden.


Oder sind diese speziellen Ehe visen eigentlich nur für das zusammenziehen gedacht und wir müssen uns trotz heirat mit Schengenvisen rumschlagen ?

Siehe meine Antwort oben.
qpr
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Re: Nach der Heirat / Visa?

Beitrag von qpr »

Muss ich dazu nicht schon im Berufsleben stehen ? also festes Einkommen, Wohnung und und und ?
Das ist ja bei mir nicht der Fall :O

Beim Zuzug zum deutschen Ehegatten muß der Unterhalt nicht gesichert sein.
Es darf aber keine Obdachlosigkeit vorliegen, ihr müßt also irgendwo gemeldet sein. Die Größe der Wohnung spielt beim Zuzug zum deutschen keine Rolle.




Ach ja und wenn sie die Aufenhaltserlaubnis hat, kann sie ohne Visum hin und her reisen ? und wie lange gilt diese Aufenhaltserlaubnis ?

In der Regel soll die AE für 3 Jahre erteilt werden, leider halten sich einige ABH´s nicht daran.
Nach 3 Jahren hat sie einen Anspruch auf eine Niederlassungserlaubnis.
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Sachse28
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Re: Nach der Heirat / Visa?

Beitrag von Sachse28 »

Auch wenn ihr ein Schengen-Touristenvisum beantragen würdet, dürfte es Probleme gebe, da man Euch dann evtl. ein zukünftiges eheliches Zusammenleben in D unterstellt. Dann wird der Antrag abgelehnt und auf das FZF-Visum verwiesen.

Das System ist ein bißchen blöd. War auch für uns nicht einfach, als meine Frau eine längere Zeit ein Praktikum in CN machen wollte.

Mach es doch so: Deine Frau bleibt erstmal in CN, arbeitet dort und lernt gleichzeitig Deutsch. Du kannst mit einem Besuchsvisum jederzeit nach China. Wenn sie nach D will, dann besorg ihr über eine dritte Person eine Einladung für ein Touristenvisum und verschweig die Heirat mit Dir. Wenn Du dann fertig mit studieren bist, dann hol sie mit dem FZF-Visum nach D.

Mal was anderes: Erst im Mai kennen gelernt und jetzt schon heiraten wollen?
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qpr
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Re: Nach der Heirat / Visa?

Beitrag von qpr »

Natürlich kann sie auch erstmal in China wohnen bleiben und sie beantragt ein unechtes Jahresvisum, dann kann sie in einem Zeitraum von 180 Tagen für 90 Tage nach DE reisen.
Breb
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Re: Nach der Heirat / Visa?

Beitrag von Breb »

Was ist ein ''unechtes Jahresvisum'' ? :D

@Sachse28
soll vorkommen ;)
Außerdem sind wir beide der Meinung, dass es das beste sei, mit dem Hin und Her mit Schengenvisum und der andauernden Ungewissheit über Ablehnung und den ganzen Stress.
Gruß
qpr
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Re: Nach der Heirat / Visa?

Beitrag von qpr »

Breb hat geschrieben:Was ist ein ''unechtes Jahresvisum'' ? :D
Ein Schengenvisum, das für Besuche von 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen ausgestellt wird.

Gültig ist es meistens für 1 Jahr, es kann aber auch für bis zu 5 Jahre ausgestellt werden.
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Re: Nach der Heirat / Visa?

Beitrag von Breb »

Wird eigentlich mit der aufenhaltserlaubnis auch eine erwerbstätigkeit erteilt?
Gruß
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Re: Nach der Heirat / Visa?

Beitrag von qpr »

Breb hat geschrieben:Wird eigentlich mit der aufenhaltserlaubnis auch eine erwerbstätigkeit erteilt?
Gruß
Eine AE nach § 28 bedeutet auch eine gleichzeitige Arbeitserlaubnis.
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Sachse28
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Re: Nach der Heirat / Visa?

Beitrag von Sachse28 »

Breb hat geschrieben:@Sachse28
soll vorkommen ;)
:wink: Und wieder eine männliche Seele verloren. https://www.youtube.com/watch?v=4j9i-Pn2sUU
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Re: Nach der Heirat / Visa?

Beitrag von steph »

Breb hat geschrieben:Hallo ihr Lieben,
ich, deutscher staatsbürger und meine Chinesische Freundin haben vor in Hong Kong zu heiraten.

Da ist auch alles klar, außer dass ich irgendwo gelesen habe, dass man unbedingt Trauzeugen braucht, ist da was dran?
Die in Hong Kong geschlossene Ehe ist hier in deutschland ( eventuell wird eine übersetzung verlangt) anerkannt, also sollten da ja keine Probleme auftauchen.

Nun ist es jetzt so, dass ich mir recht unklar bin, bezüglich einer Aufenhaltserlaubnis.
Allein durch die Ehe hat sie das Recht sich in Deutschland (natürlich bei mir) aufzuhalten?

Aber in welchem Rahmen ?
Da wir beide noch jung sind und ich z.B. noch studiere frage ich mich wie das gehandhabt wird.
Welche möglichen Visen gibt es überhaupt?
Da ich in einer WG wohne und wir auch noch nicht vorhaben in Deutschland zusammen zu ziehen, frage ich mich, ob es überhaupt möglich ist, zwischen China und Deutschland hin und her zu pendeln ? also ein halbes Jahr deutschland dann mal wieder rüber nach China und wieder zurück ?

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Mit freundlichen Grüßen Karl

Hallo Karl...

Ich (wir) haben die Prozedur mit HK und Visa gerade hinter uns... Bei weiteren Fragen kannst Du gerne eine PN senden...
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Re: Nach der Heirat / Visa?

Beitrag von Laogai »

steph hat geschrieben:
Breb hat geschrieben:[Etliche Fragen]
Hallo Karl...
Ich (wir) haben die Prozedur mit HK und Visa gerade hinter uns...
Das ist doch endlich mal eine hilfreiche Antwort!
steph hat geschrieben:Bei weiteren Fragen kannst Du gerne eine PN senden...
Genau! Klärt das bitte unter euch per PN ab. Mach das nicht so wie steph, der das Forum mit lauter Fragen löchert... :roll:
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Re: Nach der Heirat / Visa?

Beitrag von Breb »

Der Antrag für des ich nenne es jetzt einfach mal ''Ehe visa'', kann unter Umständen abgelehnt werden ?
Also wenn Sprachkenntnisse, besser als A1 vorliegen und die Heirat und die Dokumente alle rechtens sind, kann es trotzdem passieren, dass es abgelehnt wird?
Gruß
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