Ich sammele aktuell ein paar Infos bzgl. "Heirat in Dänemark und was danach zu tun ist". Habe im allgemeinen sehr hilfreiche Infos gefunden / bekommen, lediglich bei einem Thema finde ich immer sehr widersprüchliche Sachen im Inet.
Situation:
- Sie in D für Sprachkurs (Aufenthaltstitel bis Mitte 2016)
- Sprachzertifikat A1 oder höherwertig (Goethe oder TELC) wird vorhanden sein
- Mit deutschen Staatsbürger in Dänemark getraut (inkl. Apostille)
Kann sie den Aufenthaltstitel als Ehefrau nun bekommen, ohne nochmal ausreisen zu müssen und mit FZF zurückzukommen, oder nicht?
hier ein paar Links:
eher nicht
auch eher nicht
wobei sich beide Links eher auf Schengenvisa beziehen
hier eher positiv (Ursprungsfrage auch auf Schengen Visum, Antwort auf Nachfrage bezieht sich auf ein nationales Visum, was meine Freundin ja auch hat)
oder hier aus dem Forum ... blurs Antwort ist eigentlich das was ich hören möchte (und was er mir auch als PN nochmal bestätigt hat (Vielen Dank dafür)). Kann das jemand bestätigen?
Ist hier der Unterschied "Schengenvisum" und "Aufenthaltstitel" das entscheidende Detail?
Sorry für diese ziemliche "Basic"-Frage, aber mit den SuFu-Ergebnissen habe ich mich nicht 100% bestätigt/widerlegt gesehen.
Gruß