Führerschein

Alles zum Thema Visum für China und Deutschland: Antrag, benötigte Unterlagen, Bürokratie, Erfahrungsberichte und sonstiger nerviger Kleinkram zu dem Thema.
steph
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Führerschein

Beitrag von steph »

Hallo zusammen,

ich habe jetzt gerade keine andere Rubrik gefunden, deshalb schreibe ich es unter Visum...

Meine chinesische Frau hat nun Ihr Visum für Deutschland beantragt... Sie hat einen chinesischen Führerschein.
Darf Sie mit diesem sofort in Deutschland Auto fahren, oder gilt dieser Schein in Deutschland nicht?
Dann müsste Sie hier eine neue Prüfung mit Fahrstunden und auch Theorie ablegen?!



Gruß
Steph
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sanctus
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Re: Führerschein

Beitrag von sanctus »

谁想要大成绩,就要有更大的目标!

„Solange es Leute gibt, die nichts können, nichts wissen und nichts geleistet haben, wird es auch Rassismus geben“ Farin Urlaub
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sowa
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Re: Führerschein

Beitrag von sowa »

Es ist besser, wenn deine Liebste in Deutschland eine ordentliche Fahrschule besucht
und dort den Führerschein neu macht!
Die meisten Chinesen können in Europa eh nicht richtig
Autofahren obwohl sie in China den Führerschein gemacht haben.
Was meinst du, das Rumgegurke im ersten Gang mit
einen alten Santana auf einen Übungsparkplatz kann nie
die Fahrpraxis einer deutschen Fahrschule gleichwertig sein !
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Re: Führerschein

Beitrag von jackie_chan »

Viele Chinesen können auch in China nicht richtig Auto fahren :mrgreen:

Ich würde auch empfehlen hier Fahrstunden zu nehmen und dann den deutschen Führerschein zu machen. Theoretisch kann sie auch ohne zusätzliche Fahrstunden nach Bestehen der Theorieprüfung gleich die praktische Prüfung machen, dann aber vermutlich mit Durchfallgarantie ..
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SimonSayz
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Re: Führerschein

Beitrag von SimonSayz »

Hatte vor einigen Wochen das Vergnügen bei einem Festlandchinesen als Beifahrer. Rückspiegel ist unnötiger Balast, gefühlte 200x geblitzt worden, abenteuerliche Spurwechsel, kein Schimmer von allgemeiner Geschwindigkeitsbegrenzung, die Hand immer auf der Hupe, etc. Aber Mietwagen mit Vollkasko ohne Selbstbeteiligung ist dann alles auch egal...
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Re: Führerschein

Beitrag von cayman »

Durchfallgarantie...

nicht jeder macht sich gleich in die Hose :mrgreen:
Anstatt zu klagen was ihr wollt, solltet ihr dankbar sein, dass ihr nicht all das bekommt, was ihr verdient
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Re: Führerschein

Beitrag von Shenzhen »

sowa hat geschrieben:Es ist besser, wenn deine Liebste in Deutschland eine ordentliche Fahrschule besucht
und dort den Führerschein neu macht!
Die meisten Chinesen können in Europa eh nicht richtig
Autofahren obwohl sie in China den Führerschein gemacht haben.
Was meinst du, das Rumgegurke im ersten Gang mit
einen alten Santana auf einen Übungsparkplatz kann nie
die Fahrpraxis einer deutschen Fahrschule gleichwertig sein !
Nur weil Deine allerliebste nicht Auto fahren kann gilt das nicht fuer alle Chines(inne)n. Meine Dame fahrt seit fast 8 Jahren unfallfrei (kleine Parkkratzer mal ausgenommen) und nicht nur mit 7km/h durch die Satadt sondern auch oft und gerne Autobahn und Schnellstrasse wo sie immer das Tempolimt ausnutzt...
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Re: Führerschein

Beitrag von steph »

hallo zusammen,

danke für Eure Kommentare...
ich denke, das ist von Person zu Person unterschiedlich, ob die Damen oder auch Herren hier einigermaßen vernünftig fahren können, ohne nochmals Theorie oder Praxisstunden nehmen zu müssen...

Indem "Merkblatt": Benutzung eines chinesischen Führerscheins in Deutschland steht:

II. Ständiger Aufenthalt in Deutschland
Sofern in Deutschland ein ordentlicher Wohnsitz begründet wird, kann die chinesische
Fahrerlaubnis mit einer deutschen Übersetzung (siehe Ziffer I.) bis zu sechs Monate benutzt
werden. Nach Ablauf dieser Frist wird die Fahrerlaubnis nicht mehr anerkannt und
ein in Deutschland ausgestellter Führerschein ist erforderlich.
Bezüglich des Erwerbs und den damit verbundenen Voraussetzungen für die deutsche
Fahrerlaubnis setzen Sie sich bitte rechtzeitig mit der für Sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde
Ihres Wohnortes in Verbindung. In Ausnahmefällen kann die Fahrerlaubnisbehörde
die Frist zur Benutzung des chinesischen Führerscheins auf Antrag um bis zu weitere
sechs Monate verlängern, wenn Sie glaubhaft machen können, dass Sie Ihren ordentlichen
Wohnsitz nicht länger als 12 Monate in der Bundesrepublik Deutschland haben
werden.



Meine Frage: Ist es da nicht einfacher (wenn meine Frau NICHT den deutschen Führerschein macht),sondern sich SOFORT den deutschen Führerschein ausstellen zu lassen, dann spart man sich die Übersetzung... oder braucht man die sowieso, um den deutschen Führerschein zu erhalten?!
Wenn ich es richtig verstehe, muss der chinesische Führerschein einfach nur gegen den deutschen Führerschein "getauscht" werden?!
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SimonSayz
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Re: Führerschein

Beitrag von SimonSayz »

Ich würde es davon abhängig machen, wie lange die Person tatsächlich in Deutschland bleibt und ob sie in Zukunft auch noch vor hat in Deutschland Auto zu fahren.
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Re: Führerschein

Beitrag von steph »

SimonSayz hat geschrieben:Ich würde es davon abhängig machen, wie lange die Person tatsächlich in Deutschland bleibt und ob sie in Zukunft auch noch vor hat in Deutschland Auto zu fahren.


es ist geplant das wir für immer in Deutschland bleiben... und mobil sollte man hier sein
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GigiPineapple
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Re: Führerschein

Beitrag von GigiPineapple »

Habe das richtige Merkblatt gerade nicht zur Hand, aber soweit ich mich erinnern kann (haben auch schonmal das Thema Führerschein auf dem Tisch gehabt), muss nach den 6 Monaten eine theoretische und praktische Prüfung abgelegt werden. Einfach tauschen geht nicht. Allerdings ist keine Fahrausbildung, wie man in Beamtensprech sagt, nötig.
Soweit meine Erinnerung, Fehler sind möglich :mrgreen:
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Re: Führerschein

Beitrag von SimonSayz »

steph hat geschrieben:
SimonSayz hat geschrieben:Ich würde es davon abhängig machen, wie lange die Person tatsächlich in Deutschland bleibt und ob sie in Zukunft auch noch vor hat in Deutschland Auto zu fahren.


es ist geplant das wir für immer in Deutschland bleiben... und mobil sollte man hier sein
Dann brauchen wir uns ja die Frage nicht mehr zu stellen. Sinnvoll wäre es vielleicht für die Übergangszeit doch den chin. Führerschein zu übersetzen und gleichzeitig einen deutschen zu beantragen.

Getauscht wird der Führerschein m.E. nicht, denn dann müsste sie den chin. ja abgeben.

KfZ-Versicherung ggf. anfragen, falls sie mit deinem Auto fahren will...
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Re: Führerschein

Beitrag von sowa »

Gehe mit deiner Frau am besten zu einer oder 2 guten Fahrschulen deines
Wohnortes. Lasst euch beraten eventuell macht dort eine Probefahrstunde.
Ein guter Fahrlehrer wird erkennen wie gut sie Autofahren kann.
Ob sie gleich zur Prüfung antreten kann oder besser sie besucht eine Fahrschule
und nimmt Fahrstunden ehe deine Frau zur Prüfung geht.
Wie siehts aus mit ihren Deutschkenntnissen aus?
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Re: Führerschein

Beitrag von bue48 »

sowa hat geschrieben:Gehe mit deiner Frau am besten zu einer oder 2 guten Fahrschulen deines
Wohnortes. Lasst euch beraten eventuell macht dort eine Probefahrstunde.
Ein guter Fahrlehrer wird erkennen wie gut sie Autofahren kann.
Ob sie gleich zur Prüfung antreten kann oder besser sie besucht eine Fahrschule
und nimmt Fahrstunden ehe deine Frau zur Prüfung geht.
Wie siehts aus mit ihren Deutschkenntnissen aus?
Darüberhinaus kannst du dich ja auch schon einmal mit dem für deinen Wohnort zuständigen Straßenverkehrsamt in Verbindung setzen.
Das von dir verlinkte Merkblatt hat geschrieben:Bezüglich des Erwerbs und den damit verbundenen Voraussetzungen für die deutsche Fahrerlaubnis setzen Sie sich bitte rechtzeitig mit der für Sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde Ihres Wohnortes in Verbindung.
steph
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Re: Führerschein

Beitrag von steph »

GigiPineapple hat geschrieben:Habe das richtige Merkblatt gerade nicht zur Hand, aber soweit ich mich erinnern kann (haben auch schonmal das Thema Führerschein auf dem Tisch gehabt), muss nach den 6 Monaten eine theoretische und praktische Prüfung abgelegt werden. Einfach tauschen geht nicht. Allerdings ist keine Fahrausbildung, wie man in Beamtensprech sagt, nötig.
Soweit meine Erinnerung, Fehler sind möglich :mrgreen:

im Merkblatt steht das:
Sofern in Deutschland ein ordentlicher Wohnsitz begründet wird, kann die chinesische
Fahrerlaubnis mit einer deutschen Übersetzung (siehe Ziffer I.) bis zu sechs Monate benutzt
werden. Nach Ablauf dieser Frist wird die Fahrerlaubnis nicht mehr anerkannt und
ein in Deutschland ausgestellter Führerschein ist erforderlich.


Ich lese das so, das Sie sich vom Strassenverkehrsamt nach max. 6 Monaten (von dem Tag an, wo Sie hier gemeldet ist) einen neuen Führerschein, einen deutschen Führerschein ausstellen lassen muss, da nach den 6 Monaten der chinesische in Deutschland nicht mehr gilt... von Ablegen bez. Prüfungen oder sowas steht da nix...
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