mit nationalem Visum innerhalb der EU

Alles zum Thema Visum für China und Deutschland: Antrag, benötigte Unterlagen, Bürokratie, Erfahrungsberichte und sonstiger nerviger Kleinkram zu dem Thema.
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alexxanten
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mit nationalem Visum innerhalb der EU

Beitrag von alexxanten »

Hallo,
ich habe zwar danach gesucht, wurde jedoch nicht fündig. Falls die Frage also schon mal da war, bitte ich schon jetzt um Entschuldigung.

Meine Frau habe ich in China im letzten Monat geheiratet. Wir haben nun ein Visum zur Familienzusammenführung beantragt. Meine Frage wäre, wie verhält es sich denn mit anderen Europäischen Staaten wenn sie hier ist? Können wir diese auch mit diesem Visum besuchen? Gibt es da irgendwelche Regelungen? Ausnahmen?
Danke für Eure Antworten
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ingo_001
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Re: mit nationalem Visum innerhalb der EU

Beitrag von ingo_001 »

Da sie Deine Ehefrau ist, könnt Ihr in den Schengen-Staaten hin und her reisen.

UK gehört übrigens nicht dazu.
Wer Geist hat, hat sicher auch das rechte Wort, aber wer Worte hat, hat darum noch nicht notwendig Geist.

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Squire
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Re: mit nationalem Visum innerhalb der EU

Beitrag von Squire »

kommt darauf an ...

ein Nationales Visum (D Visum) gilt explizit nur für Deutschland. Da ihr aber verheiratet seit, kann und sollte Deine Frau einen Aufenthaltstitel beantragen - damit kann sie dann im Schengenraum reisen
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Re: mit nationalem Visum innerhalb der EU

Beitrag von qpr »

Squire hat geschrieben:kommt darauf an ...

ein Nationales Visum (D Visum) gilt explizit nur für Deutschland. Da ihr aber verheiratet seit, kann und sollte Deine Frau einen Aufenthaltstitel beantragen - damit kann sie dann im Schengenraum reisen
Nein das stimmt nicht.
Ein nationales Visum ist schengen fähig und man kann damit in die anderen Schengen Staaten reisen.
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Re: mit nationalem Visum innerhalb der EU

Beitrag von ingo_001 »

Als Ehefrau eines Dt. fällt sie doch unter die EU-Freizügigkeits-Regelung, wonach Ehepartner von Dt. innerhalb der Schengen-Staaten hin und her reisen können.

Um aber unnötiges Argumentieren (Mitführen einer amtl. Übersetzung der Eheurkunde u.ä.) zu vermeiden, bin ich auch dafür (solange die Ehe oder das Leben des Ehepaares nicht davon abhängt) mit dem Reisen out of Germany zu warten, bis das FZF in eine befristete Aufenthaltsgenehmigung umgewandelt wurde.
Zur Info: Die unbefristet Niederlassungserlaubnis gibts erst nach 3 Jahren, sofern die dafür nötigen Voraussetzungen erfüllt werden.
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Re: mit nationalem Visum innerhalb der EU

Beitrag von tigerprawn »

ingo_001 hat geschrieben:Als Ehefrau eines Dt. fällt sie doch unter die EU-Freizügigkeits-Regelung, wonach Ehepartner von Dt. innerhalb der Schengen-Staaten hin und her reisen können.
Wenn Du meinst, dass sie unter Freizügigkeit fällt (tut sie nicht so einfach), dann dürfte sie auf nach England und Irland und nicht in die Schweiz. Schengen und Freizügigkeit sind zwei sehr verschiedene Sachen.
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Re: mit nationalem Visum innerhalb der EU

Beitrag von vilarinha »

Ein D-Visum gilt in allen Schengen-Staaten für maximalem Aufenthalt von 90 Tagen innerhalb 180 Tagen.
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Re: mit nationalem Visum innerhalb der EU

Beitrag von edmund27 »

Meine Frau hatte ein D-Visum und das ist ein Schengenvisum. Und meine Frau ist mit diesem Visum in Deutschland eingereist. Hätte sie ein nationales Visum für Polen gehabt hätte Sie nicht in Deutschland einreisen dürfen. So hat es uns bei der Einreise in die BRD der Bundespolizist am Frankfurter Flughafen erklärt. Warum kein Shengenvisum beantragen ? Wir haben ein FZF als Schengenvisum in der polnischen Botschaft beantragt. 8)
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Re: mit nationalem Visum innerhalb der EU

Beitrag von qpr »

edmund27 hat geschrieben:Meine Frau hatte ein D-Visum und das ist ein Schengenvisum. Und meine Frau ist mit diesem Visum in Deutschland eingereist. Hätte sie ein nationales Visum für Polen gehabt hätte Sie nicht in Deutschland einreisen dürfen. So hat es uns bei der Einreise in die BRD der Bundespolizist am Frankfurter Flughafen erklärt. Warum kein Shengenvisum beantragen ? Wir haben ein FZF als Schengenvisum in der polnischen Botschaft beantragt. 8)
Ich habe selten soviele Falschinformationen in einem thread gelesen, wie bei dir.

Ein D Visum ist ein nationales Visum und man kann damit im Schengenraum reisen.
Für Aufenthalte über 3 Monate muß man mit einem D Visum einreisen, ein Schengenvisum berechtigt nur für Aufenthalte bis max. 3 Monate.

Lies dir doch bitte einmal durch was das AA wegen nationalem Visum und Reisefreiheit schreibt.

http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Einre ... _node.html
Aufgrund der VO 265/2010 ist es nun möglich, sich mit einem nationalen Visum ("D-Visum") und einem gültigen Reisedokument bis zu drei Monate in einem Zeitraum von sechs Monaten im Schengen-Raum frei zu bewegen.
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Re: mit nationalem Visum innerhalb der EU

Beitrag von edmund27 »

@qpr

Da muss ich mich entschuldigen. Meine Frau hatte ein C-Visum. Aber offentsichtlich handhaben die Polen das etwas anders als die Deutschen. Die polnische Konsularchefin hat uns erklärt mit einen nationalen polnischen Visum kann meine Frau nicht in den Schegenraum einreisen. Daher hatten wir auch Shengenvisum beantragt. Die 3 Manats Regel ist mir auch bekannt. Die gilt übrigends auch für mich in Polen. Ich frage mich nur, warum 2 Arten von Visa, wenn man mit beiden im Schengenraum sich frei bewegen kann. :mrgreen:
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alexxanten
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Re: mit nationalem Visum innerhalb der EU

Beitrag von alexxanten »

Vielen Dank für die vielen Antworten. Aber ich bin noch mehr verwirrt als vorher.
Irgendwie kommt man auf den offiziellen Seiten auch nicht so richtig weiter.
:?
qpr
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Re: mit nationalem Visum innerhalb der EU

Beitrag von qpr »

alexxanten hat geschrieben:Vielen Dank für die vielen Antworten. Aber ich bin noch mehr verwirrt als vorher.
Irgendwie kommt man auf den offiziellen Seiten auch nicht so richtig weiter.
:?
Ich hatte dir doch einen link des AA gegeben.

http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Einre ... _node.html
Aufgrund der VO 265/2010 ist es nun möglich, sich mit einem nationalen Visum ("D-Visum") und einem gültigen Reisedokument bis zu drei Monate in einem Zeitraum von sechs Monaten im Schengen-Raum frei zu bewegen.
Offizieller geht es kaum.
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