Ehegattennachzug und "Registrierung der Hochzeit in Deutschl
Re: Ehegattennachzug und "Registrierung der Hochzeit in Deut
danke für Eure Antworten...
Ich würde gerne noch mehr dazu wissen:
a)was sind die Vorteile einer Eintragung ins Eheregister
b)wo finde ich so etwas wie ein "Urteil", das die in HK geschlossene Ehe auch in Deutschland rechtskräftig ist (der gute Mann vom Amt schreibt ja: ... wir tragen die Ehe melderechtlich ein, ... weisen aber darauf hin dass sie in Deutschland nicht anerkannt ist .....)
c)was bedeutet eigentlich genau: nach deutschem Recht
Desweiteren würde ich mich um Kommentare bez. Eurer Erfahrungen, Länge der Bearbeitung Visaantrag Ehegattennachzug, freuen... Erfahrungsberichte. Meine Frau hat alle Unterlagen zusammen, und beantragt heute Ihr Visum.
Kann man den Vorgang selbst bei der zuständigen Ausländerbehörde "beschleunigen"?
Ich meine 12 Wochen wären schon ne Ewigkeit
danke und Grüsse
steph
Ich würde gerne noch mehr dazu wissen:
a)was sind die Vorteile einer Eintragung ins Eheregister
b)wo finde ich so etwas wie ein "Urteil", das die in HK geschlossene Ehe auch in Deutschland rechtskräftig ist (der gute Mann vom Amt schreibt ja: ... wir tragen die Ehe melderechtlich ein, ... weisen aber darauf hin dass sie in Deutschland nicht anerkannt ist .....)
c)was bedeutet eigentlich genau: nach deutschem Recht
Desweiteren würde ich mich um Kommentare bez. Eurer Erfahrungen, Länge der Bearbeitung Visaantrag Ehegattennachzug, freuen... Erfahrungsberichte. Meine Frau hat alle Unterlagen zusammen, und beantragt heute Ihr Visum.
Kann man den Vorgang selbst bei der zuständigen Ausländerbehörde "beschleunigen"?
Ich meine 12 Wochen wären schon ne Ewigkeit
danke und Grüsse
steph
Re: Ehegattennachzug und "Registrierung der Hochzeit in Deut
oder um es noch konkreter zu sagen:
d) die in HK geschlossene Ehe ist in Deutschland rechtskräftig und anerkannt, d.h. für mich erstmal gleichzustellen mit einer in Deutschland geschlossenen Ehe?!
Mein Familienstand wird im Amt auf verheiratet gesetzt!
Was "passiert" denn nun, wenn man "zusätzlich" die Ehe ins Eheregister eintragen lässt?!
Und sind die dafür benötigten Unterlagen (die mir der gute Mann vom Amt gesagt hat) richtig?!
Wenn es durch die Eintragung irgendwelche "Vorteile" gibt, dann wäre natürlich zu überlegen, das durchzuführen... andererseits (wenn nicht!) warum sollte man sich den Aufwand (Besorgungen von Dokumenten und Urkunden mit Legalisation usw. usw. antun?!)
d) die in HK geschlossene Ehe ist in Deutschland rechtskräftig und anerkannt, d.h. für mich erstmal gleichzustellen mit einer in Deutschland geschlossenen Ehe?!
Mein Familienstand wird im Amt auf verheiratet gesetzt!
Was "passiert" denn nun, wenn man "zusätzlich" die Ehe ins Eheregister eintragen lässt?!
Und sind die dafür benötigten Unterlagen (die mir der gute Mann vom Amt gesagt hat) richtig?!
Wenn es durch die Eintragung irgendwelche "Vorteile" gibt, dann wäre natürlich zu überlegen, das durchzuführen... andererseits (wenn nicht!) warum sollte man sich den Aufwand (Besorgungen von Dokumenten und Urkunden mit Legalisation usw. usw. antun?!)
- AngelofMoon
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Re: Ehegattennachzug und "Registrierung der Hochzeit in Deut
steph hat geschrieben:b)wo finde ich so etwas wie ein "Urteil", das die in HK geschlossene Ehe auch in Deutschland rechtskräftig ist (der gute Mann vom Amt schreibt ja: ... wir tragen die Ehe melderechtlich ein, ... weisen aber darauf hin dass sie in Deutschland nicht anerkannt ist .....)
Sende das mal den besagten HerrnOb eine Ehe für den deutschen Rechtsbereich wirksam ist, beurteilt sich
nach Artt. 11, 13 EGBGB (Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch).
Die materiell-rechtlichen Voraussetzungen der Eheschließung für jeden
Verlobten unterliegen nach Art. 13 EGBGB dem Recht des Staates, dem er
angehört. Ist einer der
Verlobten deutscher Staatsangehöriger, kann das Vorliegen der
materiell-rechtlichen Eheschließungsvoraussetzungen für den deutschen
Verlobten durch ein Ehefähigkeitszeugnis nachgewiesen werden.
Ob die Ehe formwirksam geschlossen wurde, beurteilt sich gemäß Art. 11
EGBGB unter anderem nach dem Ortsrecht, also dem am Ort der
Eheschließung geltenden Recht.
Konfuzius sprach: “Mach’ Dir keine Sorgen darüber, dass die Menschen Dich nicht kennen, sondern darüber, dass Du sie nicht kennst.”
Re: Ehegattennachzug und "Registrierung der Hochzeit in Deut
noch etwas:
e) der gute Mann schreibt ja von einem "melderechtlichen Eintrag"... nach meinen Recherchen ist das ein Eintrag ins Personenstandsregister, welches elektronisch geführt wird...
Was und wo wird da was geändert? Meiner Meinung halt nur mein "Status" auf verheiratet
f) Wenn meine Frau dann in Deutschland ist, muss Sie sich ja auch beim Einwohnermeldeamt anmelden.
Welche Unterlagen braucht Sie dafür?
g) Desweiteren muss Sie meines Wissens dann auch zur Ausländerbehörde...
Wie ist da der Ablauf?
e) der gute Mann schreibt ja von einem "melderechtlichen Eintrag"... nach meinen Recherchen ist das ein Eintrag ins Personenstandsregister, welches elektronisch geführt wird...
Was und wo wird da was geändert? Meiner Meinung halt nur mein "Status" auf verheiratet
f) Wenn meine Frau dann in Deutschland ist, muss Sie sich ja auch beim Einwohnermeldeamt anmelden.
Welche Unterlagen braucht Sie dafür?
g) Desweiteren muss Sie meines Wissens dann auch zur Ausländerbehörde...
Wie ist da der Ablauf?
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Re: Ehegattennachzug und "Registrierung der Hochzeit in Deut
Diesen "bis zu 12 Wochen" Passus gabs auch schon 2006.steph hat geschrieben:de ich mich um Kommentare bez. Eurer Erfahrungen, Länge der Bearbeitung Visaantrag Ehegattennachzug, freuen... Erfahrungsberichte. Meine Frau hat alle Unterlagen zusammen, und beantragt heute Ihr Visum.
Kann man den Vorgang selbst bei der zuständigen Ausländerbehörde "beschleunigen"?
Ich meine 12 Wochen wären schon ne Ewigkeit
Aber selbst da hatte meine Frau nur 4-6 Wochen warten müssen (wenn ich mich da noch richtig erinnere).
Mittlerweile kanns aber auch durchaus schneller gehen.
Dazu einfach mal die SuFu (Such Funktion) nutzen.
Wer Geist hat, hat sicher auch das rechte Wort, aber wer Worte hat, hat darum noch nicht notwendig Geist.
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Re: Ehegattennachzug und "Registrierung der Hochzeit in Deut
qpr hat geschrieben:Die Nachbeurkundung der Ehe ist nicht vorgeschrieben, das kannst du auf freiwilliger Basis tun.steph hat geschrieben:
zu2.) Es geht sich um die Anerkennung der Ehe in Deutschland (nach deutschem Recht, was hier wohl in Fachkreisen "Nachbeurkundung der Eheschliessung" heisst...
Dies ist keine Vorraussetzung für das Visum meiner Frau, aber um z.B. die Steuerklasse zu ändern muss ich diese Anerkennung nach deutschem Recht haben...
Ich bin davon ausgegangen, das die Heiratsurkunde mit Apostille ausreichend ist, damit die Ehe nach deutschem Recht anerkannt wird, der Standesbeamte hat mir allerdings mitgeteilt, das er noch folgende Unterlagen (von meiner Frau) benötigt:
Auch ohne Nachbeurkundung ist eure Ehe in DE rechtskräftig.
Die Unterlagen, die das Standesamt fordert, werden nur für die Nachbeurkundung benötigt.
Ansonsten reicht eure Heiratsurkunde mit Apostille für den Nachweis der Ehe aus (es kann höchstens noch passieren, daß eine deutsche Übersetzung verlangt wird).
Wer hat dir erzählt, daß man die Steuerklasse nur mit einer Nachbeurkundung wechseln kann?
Das hat mir das Finanzamt mitgeteilt... die scheinen sich ebenfalls nicht auszukennen.
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Re: Ehegattennachzug und "Registrierung der Hochzeit in Deut
In welchem BL /welcher Stadt lebst Du denn?
Wer Geist hat, hat sicher auch das rechte Wort, aber wer Worte hat, hat darum noch nicht notwendig Geist.
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Re: Ehegattennachzug und "Registrierung der Hochzeit in Deut
ich habe nun erfolgreich meinen Familienstand auf verheiratet beim Einwohnermeldeamt ändern lassen können...
Dazu habe ich die Eheurkunde von Hong Kong vorgelegt, zusätzlich eine Reispasskopie meiner Frau (wegen Ihrem Geburtsdatum... die Geburtsdaten stehen nicht auf der Eheurkunde, nur das aktuelle Alter)
Die Dame im Einwohnermeldeamt hat alles elektronisch eingegeben, und ich habe eine neue Meldebestätigung (mit Stempel und Unterschrift) angefordert und erhalten.
Darin stehen jetzt meine Angaben, (Name, Anschrift, Familienstand, Staatsangehörigkeit, gemeldete Wohnung...) und zusätzlich Angaben meiner Frau (ebenfalls Name und Anschrift, Geburtsdatum und Staatsangehörigkeit)
Was bedeutet nun genau diese Meldebestätigung für mich, bzw. die Ämter hier?
Wenn das Finanzamt noch etwas verlangt bez. Steuerklassenänderung, dann kann ich denen ja diese Meldebestätigung und die Eheurkunde vorlegen... aber einen Eintrag ins Eheregister werde ich nicht vornehmen (zu viele Behördengänge bes. in China für meine Frau notwendig) und was würde mir dieser Eintrag bringen? Gut, eine deutsche Eheurkunde, aber was hab ich davon?
Dazu habe ich die Eheurkunde von Hong Kong vorgelegt, zusätzlich eine Reispasskopie meiner Frau (wegen Ihrem Geburtsdatum... die Geburtsdaten stehen nicht auf der Eheurkunde, nur das aktuelle Alter)
Die Dame im Einwohnermeldeamt hat alles elektronisch eingegeben, und ich habe eine neue Meldebestätigung (mit Stempel und Unterschrift) angefordert und erhalten.
Darin stehen jetzt meine Angaben, (Name, Anschrift, Familienstand, Staatsangehörigkeit, gemeldete Wohnung...) und zusätzlich Angaben meiner Frau (ebenfalls Name und Anschrift, Geburtsdatum und Staatsangehörigkeit)
Was bedeutet nun genau diese Meldebestätigung für mich, bzw. die Ämter hier?
Wenn das Finanzamt noch etwas verlangt bez. Steuerklassenänderung, dann kann ich denen ja diese Meldebestätigung und die Eheurkunde vorlegen... aber einen Eintrag ins Eheregister werde ich nicht vornehmen (zu viele Behördengänge bes. in China für meine Frau notwendig) und was würde mir dieser Eintrag bringen? Gut, eine deutsche Eheurkunde, aber was hab ich davon?
Re: Ehegattennachzug und "Registrierung der Hochzeit in Deut
In meiner Meldebestätigung bzw. Aufenthaltsbescheinigung ist auch eine Rubrik für den Familienstand. Damit bin ich zum Finanzamt und 5min später hatte ich Steuerklasse 3.
Re: Ehegattennachzug und "Registrierung der Hochzeit in Deut
@Roger: Dann hatte Deine Frau aber bereits eine Steuer ID - weil diese benötigt das Finanzamt normalerweise von beiden Partnern um die Eintragung vorzunehmen. Zusätzlich natürlich das Formular auf dem beide Eheleute unterschreiben müssen, dass sie mit der Abänderung der Steuerklasse einverstanden sind
Re: Ehegattennachzug und "Registrierung der Hochzeit in Deut
Squire hat geschrieben:@Roger: Dann hatte Deine Frau aber bereits eine Steuer ID - weil diese benötigt das Finanzamt normalerweise von beiden Partnern um die Eintragung vorzunehmen. Zusätzlich natürlich das Formular auf dem beide Eheleute unterschreiben müssen, dass sie mit der Abänderung der Steuerklasse einverstanden sind
Ich verstehe das so:
1.) ich habe nun meine Meldebescheinigung, mit dem Vermerk: Familienstand verheiratet
2.) nachdem meine Frau in Deutschland eintrifft, geht Sie mit Ihrem Reisepass (ID card) zum Einwohnermeldeamt (zusammen mit mir und der Eheurkunde aus HK) und meldet sich dort an... dann erhält Sie ebenfalls eine Meldebescheinigung mit dem Vermerk: Familienstand: Verheiratet
3.) Mit diesen beiden Meldebescheinigungen und dem beim Finanzamt erhältlichen und benötigten "Antragsformulars auf Steuerklassenänderung 3/5 (von mir und meiner Frau zu unterschreiben) gehen wir beide zum Finanzamt, oder reichen diese Unterlagen dort ein
4.)Die Steueridentifikationsnummern (ich habe ja bereits eine, meine Frau aber nicht) werden doch dann vom Finanzamt ausgestellt, oder??
liege ich soweit richtig?
Was für mich nochmal ganz wichtig wäre: Verlangt irgendeine Behörde oder sonst wer eine deutsche Heiratsurkunde? (ich möchte mich nicht mit den Behörden "rumschlagen"... viele der Beamten scheinen aber nicht zu wissen, das die in HK geschlossene Ehe rechtskräftig ist, und es somit keine deutscher Urkunde bedarf!!!)... Liege ich dann im Falle eines Falles in der Beweispflicht?...
z.B. wenn jetzt das zuständige Finanzamt eine deutsche Eheurkunde "fordert"?!
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Re: Ehegattennachzug und "Registrierung der Hochzeit in Deut
Ihr geht zusammen zum Meldeamt.steph hat geschrieben:Ich verstehe das so:Squire hat geschrieben:@Roger: Dann hatte Deine Frau aber bereits eine Steuer ID - weil diese benötigt das Finanzamt normalerweise von beiden Partnern um die Eintragung vorzunehmen. Zusätzlich natürlich das Formular auf dem beide Eheleute unterschreiben müssen, dass sie mit der Abänderung der Steuerklasse einverstanden sind
1.) ich habe nun meine Meldebescheinigung, mit dem Vermerk: Familienstand verheiratet
2.) nachdem meine Frau in Deutschland eintrifft, geht Sie mit Ihrem Reisepass (ID card) zum Einwohnermeldeamt (zusammen mit mir und der Eheurkunde aus HK) und meldet sich dort an... dann erhält Sie ebenfalls eine Meldebescheinigung mit dem Vermerk: Familienstand: Verheiratet
Dort gibts dann eine Meldebescheinigung in der Ihr zusammen drin steht, denn ich nehme mal an, dass Ihr in der selben Wohnung leben werdet.
Ist m.E. immer von Vorteil, wenn Beide in einer Meldebescheinigung drin stehen.
Ihre chin.-ID-Card interessiert hier Keinen - ihr Reisepass ist hier ihr alleiniges Ausweisdokument.
Ja, aber mit einer Meldebescheinigung, in der Ihr Beide zusammen drin steht.steph hat geschrieben:3.) Mit diesen beiden Meldebescheinigungen und dem beim Finanzamt erhältlichen und benötigten "Antragsformulars auf Steuerklassenänderung 3/5 (von mir und meiner Frau zu unterschreiben) gehen wir beide zum Finanzamt, oder reichen diese Unterlagen dort ein
Nein, die bekommt Jeder vom Bundeszentralamt für Steuernsteph hat geschrieben:4.)Die Steueridentifikationsnummern (ich habe ja bereits eine, meine Frau aber nicht) werden doch dann vom Finanzamt ausgestellt, oder??
http://www.bzst.de/DE/Home/home_node.html
Wie ich schon schrieb: Keine dt. Behörde.steph hat geschrieben:Was für mich nochmal ganz wichtig wäre: Verlangt irgendeine Behörde oder sonst wer eine deutsche Heiratsurkunde? (ich möchte mich nicht mit den Behörden "rumschlagen"... viele der Beamten scheinen aber nicht zu wissen, das die in HK geschlossene Ehe rechtskräftig ist, und es somit keine deutscher Urkunde bedarf!!!)... Liege ich dann im Falle eines Falles in der Beweispflicht?...
z.B. wenn jetzt das zuständige Finanzamt eine deutsche Eheurkunde "fordert"?!
Und in Berlin gibts ne Menge davon.
Die betr. Amtsschimmel in NRW sollten sich mal tunlichst mit den dies bzgl. Gesetzen, bilateralen Abkommen und den damit im Zusammenhang stehenden Regelungen beschäftigen.
Im WWW-Zeitalter (ich geh mal davon aus, das sie Zugang zum WWW haben) ist das bei Leibe alles andere als ne Mission Impossible.
Die sollen in der Landeshauptstadt nachfragen, die wissen das.
* Liest sich für mich so, als wenn Du in einem Ort wohnst, der aus 10 Häusern, einem Zigarrettenautomaten und einer Bushaltestelle besteht, an der 2 x tägl. ein Bus hält
Wer Geist hat, hat sicher auch das rechte Wort, aber wer Worte hat, hat darum noch nicht notwendig Geist.
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Re: Ehegattennachzug und "Registrierung der Hochzeit in Deut
Dann frag die mal, was die machen würden, falls Du nicht Deutscher (oder Flüchtling) wärst. Nicht jeder darf ja eine Nachbeurkundung (und damit eine deutsche Heiratsurkunde) überhaupt beantragen.steph hat geschrieben:z.B. wenn jetzt das zuständige Finanzamt eine deutsche Eheurkunde "fordert"?!
Re: Ehegattennachzug und "Registrierung der Hochzeit in Deut
Nein, hatte sie nicht und erst später bekommen. Ich war alleine beim Finanzamt und habe auch nichts unterschreiben müssen.Squire hat geschrieben:@Roger: Dann hatte Deine Frau aber bereits eine Steuer ID - weil diese benötigt das Finanzamt normalerweise von beiden Partnern um die Eintragung vorzunehmen. Zusätzlich natürlich das Formular auf dem beide Eheleute unterschreiben müssen, dass sie mit der Abänderung der Steuerklasse einverstanden sind
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