Ehegattennachzug und "Registrierung der Hochzeit in Deutschl

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steph
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Ehegattennachzug und "Registrierung der Hochzeit in Deutschl

Beitrag von steph »

Hallo zusammen,

meine chinesische Freundin und ich haben nun in Hong Kong geheiratet...
Der nächste Schritt wäre jetzt:

1. Ehegattennachzug
2. "Anmeldung" der Ehe in Deutschland

zu 1:
Meine Frau hat alle Unterlagen zusammen, und hat nächste Woche einen Termin in Kanton beim deutschen Generalkonsulat. Wie lange dauert es (mindestens bis max.), bis Sie Ihr Visum erhält... und kann Ich bei der zuständigen Ausländerbehörde den Vorgang "beschleunigen"?

zu 2:
was brauche ich, um die Ehe in Deutschland "anzumelden"?
Reicht da die Kopie der Heiratsurkunde mit Apostille beim zuständigen Amt?... und ist eine Eintragung der Ehe beim Standesamt notwendig?



danke und Gruß
Steph
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Re: Ehegattennachzug und "Registrierung der Hochzeit in Deut

Beitrag von Roger »

Zu 1.) Mit ca. 12 Wochen musst du rechnen, hast du eine zugängliche ABH, der man die Situation freundlich schildern kann, kommuniziert diese bereits im Vorfeld mit Kanton, dann kann es etwas kürzer werden.

Zu 2.) Was willst du hier anmelden? Ihr seid verheiratet! Allein die Anlegung eines Familienbuchs erfordert den Gang zum Standesamt. Das habe ich mir erspart, da nutzlos.
Die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt bleibt davon unberührt.
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ingo_001
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Re: Ehegattennachzug und "Registrierung der Hochzeit in Deut

Beitrag von ingo_001 »

Roger hat geschrieben:Zu 1.) Mit ca. 12 Wochen musst du rechnen, hast du eine zugängliche ABH, der man die Situation freundlich schildern kann, kommuniziert diese bereits im Vorfeld mit Kanton, dann kann es etwas kürzer werden.

Zu 2.) Was willst du hier anmelden? Ihr seid verheiratet! Allein die Anlegung eines Familienbuchs erfordert den Gang zum Standesamt. Das habe ich mir erspart, da nutzlos.
Die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt bleibt davon unberührt.
Das Finanzamt nicht zu vergessen - die St.-Klasse muss ja auch abgeändert werden.
Wer Geist hat, hat sicher auch das rechte Wort, aber wer Worte hat, hat darum noch nicht notwendig Geist.

Die Logik ist Deine Freundin - Wünsch-Dir-Was und Untergangs-Propheten sind falsche Freunde.
steph
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Re: Ehegattennachzug und "Registrierung der Hochzeit in Deut

Beitrag von steph »

danke für die Antworten...
Ich war heute bei meinem zuständigen Standesamt

zu2.) Es geht sich um die Anerkennung der Ehe in Deutschland (nach deutschem Recht, was hier wohl in Fachkreisen "Nachbeurkundung der Eheschliessung" heisst...
Dies ist keine Vorraussetzung für das Visum meiner Frau, aber um z.B. die Steuerklasse zu ändern muss ich diese Anerkennung nach deutschem Recht haben...
Ich bin davon ausgegangen, das die Heiratsurkunde mit Apostille ausreichend ist, damit die Ehe nach deutschem Recht anerkannt wird, der Standesbeamte hat mir allerdings mitgeteilt, das er noch folgende Unterlagen (von meiner Frau) benötigt:

- Kopie des Personalausweises/Reisepasses (evtl. übersetzt)

- Aufenthaltsbescheinigung, aus der neben dem Wohnsitz die Staatsangehörigkeit hervorgeht

- Eidesstattliche Erklärung über den Familienstand als Niederschrift von einem staatl. Notariat („Ledigkeitsbescheinigung“) für den Zeitpunkt vor der Heirat in HongKong

- Geburtsurkunde, ausgestellt durch die zuständige Heimatbehörde



Ist das wirklich so?


zu 1.)
12 Wochen, oje, das ist lange... ich habe von "einigen" (10 Tagen) BIS zu 12 Wochen gehört
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Re: Ehegattennachzug und "Registrierung der Hochzeit in Deut

Beitrag von steph »

danke für die Antworten...
Ich war heute bei meinem zuständigen Standesamt

zu2.) Es geht sich um die Anerkennung der Ehe in Deutschland (nach deutschem Recht, was hier wohl in Fachkreisen "Nachbeurkundung der Eheschliessung" heisst...
Dies ist keine Vorraussetzung für das Visum meiner Frau, aber um z.B. die Steuerklasse zu ändern muss ich diese Anerkennung nach deutschem Recht haben...
Ich bin davon ausgegangen, das die Heiratsurkunde mit Apostille ausreichend ist, damit die Ehe nach deutschem Recht anerkannt wird, der Standesbeamte hat mir allerdings mitgeteilt, das er noch folgende Unterlagen (von meiner Frau) benötigt:

- Kopie des Personalausweises/Reisepasses (evtl. übersetzt)

- Aufenthaltsbescheinigung, aus der neben dem Wohnsitz die Staatsangehörigkeit hervorgeht

- Eidesstattliche Erklärung über den Familienstand als Niederschrift von einem staatl. Notariat („Ledigkeitsbescheinigung“) für den Zeitpunkt vor der Heirat in HongKong

- Geburtsurkunde, ausgestellt durch die zuständige Heimatbehörde



Ist das wirklich so?


zu 1.)
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Squire
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Re: Ehegattennachzug und "Registrierung der Hochzeit in Deut

Beitrag von Squire »

Falsch! "Nachbeurkundung der Eheschliessung" bedeutet, dass eine deutsche Eheurkunde ausgestellt wird! Das ist nicht notwendig.

Wir haben 2012 als meine Frau nach Deutschland kam einen Rundumschlag gemacht. Nachdem sie sich ja eh bei der Meldebehörde anmelden musste, sind wir mit der überbeglaubigten und legalisierten chinesischen notariellen Eheurkunde inkl. deut. Übersetzung eine Tür weiter zum Standesamt und haben die Ehe eintragen lassen.
Das sollte bei Dir mit der Apostille prinzipiell genauso sein.
Man bekommt halt keine gesonderte deutsche Eheurkunde aber dafür hat man ja die originale ...

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Re: Ehegattennachzug und "Registrierung der Hochzeit in Deut

Beitrag von ingo_001 »

steph hat geschrieben:danke für die Antworten...
Ich war heute bei meinem zuständigen Standesamt

zu2.) Es geht sich um die Anerkennung der Ehe in Deutschland (nach deutschem Recht, was hier wohl in Fachkreisen "Nachbeurkundung der Eheschliessung" heisst...
Dies ist keine Vorraussetzung für das Visum meiner Frau, aber um z.B. die Steuerklasse zu ändern muss ich diese Anerkennung nach deutschem Recht haben...
Eine in China (und auch in Hongkong) geschlossene Ehe, ist auch in D. rechtskräftig gültig.

Wir hatten (2006) in Mainland-China geheiratet.

Das Standesamt wollte nur eine Übersetzung des "Hochzeits-Büchleins" sehen, damit sie eben wissen, was drin steht.
Diese Übersetzung erfolgte durch einen hier in D. amtl. vereidigten Übersetzer.
* Unser Finanzamt wollte das auch (aber wohl nur aus Neugier) sehen.
Gleiches traf auf die Lohnbuchhaltung meines Arbeitgebers zu.
steph hat geschrieben:Ich bin davon ausgegangen, das die Heiratsurkunde mit Apostille ausreichend ist, damit die Ehe nach deutschem Recht anerkannt wird, der Standesbeamte hat mir allerdings mitgeteilt, das er noch folgende Unterlagen (von meiner Frau) benötigt:

- Kopie des Personalausweises/Reisepasses (evtl. übersetzt)

- Aufenthaltsbescheinigung, aus der neben dem Wohnsitz die Staatsangehörigkeit hervorgeht

- Eidesstattliche Erklärung über den Familienstand als Niederschrift von einem staatl. Notariat („Ledigkeitsbescheinigung“) für den Zeitpunkt vor der Heirat in HongKong

- Geburtsurkunde, ausgestellt durch die zuständige Heimatbehörde



Ist das wirklich so?


zu 1.)
12 Wochen, oje, das ist lange... ich habe von "einigen" (10 Tagen) BIS zu 12 Wochen gehört
Das können Dir diejenigen sagen, die in Hongkong geheiratet haben.

Einfach mal die betr. Threads checken und eine PN schicken - gibt ggfs. ne schnellere Antwort :wink:
Wer Geist hat, hat sicher auch das rechte Wort, aber wer Worte hat, hat darum noch nicht notwendig Geist.

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Re: Ehegattennachzug und "Registrierung der Hochzeit in Deut

Beitrag von Be_happy »

steph hat geschrieben: ... zu 1.)
12 Wochen, oje, das ist lange... ich habe von "einigen" (10 Tagen) BIS zu 12 Wochen gehört
Warum hast Du sie nicht mit Schengen-Visum geholt? Haben wir gemacht...
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Re: Ehegattennachzug und "Registrierung der Hochzeit in Deut

Beitrag von qpr »

steph hat geschrieben:
zu2.) Es geht sich um die Anerkennung der Ehe in Deutschland (nach deutschem Recht, was hier wohl in Fachkreisen "Nachbeurkundung der Eheschliessung" heisst...
Dies ist keine Vorraussetzung für das Visum meiner Frau, aber um z.B. die Steuerklasse zu ändern muss ich diese Anerkennung nach deutschem Recht haben...
Ich bin davon ausgegangen, das die Heiratsurkunde mit Apostille ausreichend ist, damit die Ehe nach deutschem Recht anerkannt wird, der Standesbeamte hat mir allerdings mitgeteilt, das er noch folgende Unterlagen (von meiner Frau) benötigt:
Die Nachbeurkundung der Ehe ist nicht vorgeschrieben, das kannst du auf freiwilliger Basis tun.
Auch ohne Nachbeurkundung ist eure Ehe in DE rechtskräftig.
Die Unterlagen, die das Standesamt fordert, werden nur für die Nachbeurkundung benötigt.
Ansonsten reicht eure Heiratsurkunde mit Apostille für den Nachweis der Ehe aus (es kann höchstens noch passieren, daß eine deutsche Übersetzung verlangt wird).

Wer hat dir erzählt, daß man die Steuerklasse nur mit einer Nachbeurkundung wechseln kann?
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Re: Ehegattennachzug und "Registrierung der Hochzeit in Deut

Beitrag von qpr »

Be_happy hat geschrieben:
Warum hast Du sie nicht mit Schengen-Visum geholt? Haben wir gemacht...
Ein Schengenvisum ist das falsche Visum um einen Daueraufenthalt zu beantragen.

Hör bitte auf, solche Sachen zu verbreiten.

Oder kommt demnächst dann wieder Werbung für einen Anwalt, der dann für viel Geld weiterhelfen kann?

Es gibt mittlerweile genug Urteile, die die ABH´s unterstützen, in solch einem Fall den AT zu verweigern.
steph
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Re: Ehegattennachzug und "Registrierung der Hochzeit in Deut

Beitrag von steph »

Hallo zusammen,

vielen Dank für Eure Antworten...
Ich war heute dann nochmals beim Einwohnermeldeamt (in meiner "Stadt" ist dies ein sehr kleines Amt, wo der zuständige Sachbearbeiter sowohl für das dortige Einwohnermeldeamt als auch für das Standesamt verantwortlich ist...
Ahnung hat der gute Mann leider keine... hier einige Auszüge der heutigen emails zwischen Ihm und mir...




für die Nachbeurkundung Ihrer Eheschließung benötige ich aufgrund des vorher nicht ausgestellten Ehefähigkeitszeugnisses folgende Unterlagen Ihrer Frau:

- Kopie des Personalausweises/Reisepasses (evtl. übersetzt)

- Aufenthaltsbescheinigung, aus der neben dem Wohnsitz die Staatsangehörigkeit hervorgeht

- Eidesstattliche Erklärung über den Familienstand als Niederschrift von einem staatl. Notariat („Ledigkeitsbescheinigung“) für den Zeitpunkt vor der Heirat in HongKong

- Geburtsurkunde, ausgestellt durch die zuständige Heimatbehörde


Dies alles muss mindestens in Englisch verfasst/übersetzt sein, um von uns gelesen werden zu können und zusätzlich legalisiert werden, siehe Länderverzeichnis OLG Köln.



ich möchte KEINE Nachbeurkundung meiner Eheschliessung, ich möchte beim Bürgeramt meinen Status von "ledig", bzw. "geschieden" auf verheiratet ändern lassen.
Da Hong Kong ein Abkommen mit Deutschland hat, ist die in Hong Kong geschlossene Ehe in Deutschland anerkannt und somit rechtskräftig! DAS IST FAKT!!!!!
Ich war nun heute schon 2 mal bei Ihnen... aber ohne Erfolg.
Ich bitte um einen Bescheid mit Rechtsmittelbelehrung, da Sie mein "Anliegen" (Anerkennung der Ehe in Deutschland) und somit Änderung des Status im Einwohnermeldeamt auf verheiratet verweigert haben!!!
Falls Sie sich doch noch informiert haben, und zu der "Erkenntnis" gekommen sind, das meine Ehe in Deutschland anerkannt und somit rechtskräftig ist, teilen Sie mir dies bitte mit... damit ich ENDLICH im dritten Anlauf das erledigen kann (ich war bereits 2 mal heute vor ORT!!!!)




Bis zu Ihrem zweiten Besuch war Hintergrund Ihres Antrages die Anerkennung Ihrer Eheschließung. Diese verweigere ich Ihnen weiterhin und benötige dafür die Ihnen beschriebenen Unterlagen. Erst dann wird Ihre Ehe auch nach Deutschem Recht anerkannt und löst auch Rechte und Pflichten nach diesem aus.

Erst im zweiten Besuch durfte ich zum Schluss hin erfahren, dass es Ihnen lediglich um die steuerliche Anerkennung und den Eintrag im Melderegister geht.

Hier konnte ich zwischenzeitlich Rechtssicherheit erlangen und Ihnen mitteilen, dass wir ihre Ehe mit Vorlage der Urkunde melderechtlich eintragen werden.

Ich weise jedoch darauf hin, dass die Ehe weiterhin nach deutschem Recht nicht anerkannt ist und keinerlei Rechte und Pflichten nach diesem auslöst! Mich beruhigt zudem, dass sowohl Ausländerbehörde als auch Finanzamt den Status mit Auslandsbeteiligung nicht einfach als gegeben hinnehmen und in Zusammenarbeit mit dem Standesamt von Ihrem Prüfungsrecht Gebrauch machen. Denn ansonsten würde unser Rechtssystem ad absurdum geführt, wie ich Ihnen ja schon beschrieben habe. Da es diese Kontrolle gibt, spricht einer Eintragung somit nichts entgegen.

Ich bedaure den harschen Umgangston und dass Sie bisher schon zweimal vorgesprochen haben und verweise Sie nun an das Einwohnermeldeamt (Zimmer 12), welches zwischenzeitlich von mir über die Eintragung informiert wurde.
steph
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Re: Ehegattennachzug und "Registrierung der Hochzeit in Deut

Beitrag von steph »

es ist doch 100% so, das die Ehe in HK nach deutschem Recht anerkannt ist!!!
Für den Eintrag ins "Register" (Eheregister) braucht man schon noch diverse Unterlagen, diesen Eintrag möchte ich aber gar nicht... was wäre denn überhaupt die Vorteile eines solchen Eintrags?

und was heisst eigentlich genau "nach deutschem Recht"... also auch gerne auf praktische Beispiele bezogen?
Für mich ist es so: die Hochzeit in HK ist in Sachen Recht genauso wie als wenn wir in Deutschland geheiratet hätten?!... wozu dieser Eintrag ins Eheregister?



Grüsse
Steph
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Re: Ehegattennachzug und "Registrierung der Hochzeit in Deut

Beitrag von qpr »

Geh in Zimmer 12, laß deinen Personenstand umändern und gut ist.

Wenn du andauernd von "Anerkennung der Ehe" sprichst, ist es klar, daß der Beamte eine Nachbeurkundung einleiten möchte (und da kann er die genannten Papiere anfordern).

Sei aber drauf gefaßt, daß von eurer Heiratsurkunde eine deutsche Übersetzung verlangt wird (muß nicht sein, aber da die Amtssprache deutsch ist, kann eine Übersetzung verlangt werden).

Befindet sich die original Heiratsurkunde bei dir?

P.S. Der Vorteil einer Nachbeurkundung wäre der, wenn sich bei euch Nachwuchs ansagen sollte.
Spätestens dann müßtet ihr die Papiere deiner Frau überprüfen lassen.
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Re: Ehegattennachzug und "Registrierung der Hochzeit in Deut

Beitrag von ingo_001 »

qpr hat geschrieben:P.S. Der Vorteil einer Nachbeurkundung wäre der, wenn sich bei euch Nachwuchs ansagen sollte.
Spätestens dann müßtet ihr die Papiere deiner Frau überprüfen lassen.
Könntest Du das etwas präzisieren?

Stehe da gerade aufm Schlauch.
Wer Geist hat, hat sicher auch das rechte Wort, aber wer Worte hat, hat darum noch nicht notwendig Geist.

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Re: Ehegattennachzug und "Registrierung der Hochzeit in Deut

Beitrag von ingo_001 »

steph hat geschrieben:Für mich ist es so: die Hochzeit in HK ist in Sachen Recht genauso wie als wenn wir in Deutschland geheiratet hätten?!... wozu dieser Eintrag ins Eheregister?
Die in Hongkong geschlossene Ehe ist auch hier in D. rechtskräftig.

Wie ich in unserem Beispiel geschrieben hatte:
Nur das rote Hochzeitsbüchlein musste übersetzt werden, damit der Standesbeamte das eben auch auf deutsch lesen konnte - Amtssprache ist ja hier immerhin deutsch :wink:

Der Eintrag ins Eheregister ist freiwillig und nicht obligatorisch.

Wir haben das nicht gemacht - und uns sind dadurch auch keine Nachteile entstanden.
Unsere Tochter, die 2,5 Jahre nach der der Migration meiner Frau hier in Berlin geboren wurde, hatte/hat auch keine Nachteile.

Wenns Vorteile bei einem Eintrag ins Eheregister gibt, dann sind mir die nicht bekannt und für uns bis dato nicht relevant.
Wer Geist hat, hat sicher auch das rechte Wort, aber wer Worte hat, hat darum noch nicht notwendig Geist.

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