Rueckkehr nach Deutschland, Gesetzliche Krankenkasse

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PeterB
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Rueckkehr nach Deutschland, Gesetzliche Krankenkasse

Beitrag von PeterB »

Hallo. Ich war vor meinem Aufenthalt in China, in Deutschland freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert. Kann mir jemand aus der Erfahrung heraus sagen, wie bei der Rueckkehr die Chancen stehen, wieder zurueck in die gesetzliche Versicherung zu gehen, und wie das im Extremfall aussehen kann, wenn man z.B. schwer krank zurueck geht und keinen Arbeitsvertrag hat. Kann einen die gesetzliche Krankenversicherung ablehnen?

Einige Infos zu meiner Person: Ich bin nicht entsendet, sondern arbeite in China mit einem lokalen Vertrag, das heisst ich werde nach Vertragsende in China nicht zurueck nach Deutschland in die deutsche Niederlassung wechseln, sondern mir in Deutschland eine neue Stelle suchen muessen.

Ich war vorher freiwillig gesetzlich versichert, wie bereits oben erwaehnt, da ich als Freiberufler taetig war. Das ist mittlerweile drei Jahre her... so lange bin jetzt schon hier in China.

Ich habe auch schon die Suchfunktion bemueht, aber zum Teil widerspruechliches gefunden. Vielen Dank fuer die Hilfe.
Helfer
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Re: Rueckkehr nach Deutschland, Gesetzliche Krankenkasse

Beitrag von Helfer »

Am besten lesen was die offizielle Stelle sagt:

http://tablet.bundesgesundheitsminister ... kkehr.html
PeterB
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Re: Rueckkehr nach Deutschland, Gesetzliche Krankenkasse

Beitrag von PeterB »

Vielen Dank, ich glaube diesen Text hatte ich schon mal gelesen. Zum Teil finde ich das widerspruechlich...

Einerseits schreiben sie, ziemlich unmissverstaendlich:

Alle Bürger, die keinen anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall haben, deren Wohnsitz in Deutschland liegt und die zuletzt gesetzlich krankenversichert waren, werden kraft Gesetzes in die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung einbezogen. Dies gilt auch für Bürger, die nach einem langen Auslandsaufenthalt wieder nach Deutschland zurückkehren, wenn sie vor ihrer Auswanderung zuletzt in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert waren.

Dann aber wieder am Ende:

Ungeachtet der vorstehend aufgezeigten Zugangsmöglichkeiten zur gesetzlichen Krankenversicherung kann bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt unter Umständen eine Anwartschaftsversicherung sinnvoll sein. Betroffenen ist daher vor dem Auslandsaufenthalt die Kontaktaufnahme mit ihrer Krankenkasse zu empfehlen.

Ich hatte vorher mit meiner GKV gesprochen, diese haben mir auch eine Anwartschaft empfohlen. Ich bin aber der Meinung, die wollen natuerlich Beitraege kassieren, aber der Gesetzestext ist eigentlich (im ersten Bereich) eindeutig. Leider ist nicht klar, was "unter Umstaenden" bedeuten soll. Diese Umstaende sind naemlich im vorhergehenden Text nicht genau erlaeutert worden.

Wer kann mir aus seiner Erfahrung hier helfen?
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Sugoi
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Re: Rueckkehr nach Deutschland, Gesetzliche Krankenkasse

Beitrag von Sugoi »

Bei mir gab es früher (vor 10 Jahren) keine Probleme.
Obiwan2
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Re: Rueckkehr nach Deutschland, Gesetzliche Krankenkasse

Beitrag von Obiwan2 »

Sobald du eine Beschäftigung aufnimmst oder dich arbeitslos meldest wirst du in der GKV versichert, sofern die vorher nicht in der PKV warst. Dein Gesundheitszustand hierbei ist egal, eine Möglichkeit einer Ablehnung gibt es nicht.

Anwartschaft in der GKV ist heute sinnlos.
PeterB
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Re: Rueckkehr nach Deutschland, Gesetzliche Krankenkasse

Beitrag von PeterB »

Ich habe folgendes gefunden:

http://wirelesslife.de/anwartschaft-wie ... ufenthalt/

Dank einiger sehr hilfreicher Kommentar, an dieser Stelle ein Punkt, der für die Anwartschaft in der GKV sprechen kann. Es geht um den Leistungsausschluss nach § 52a SGB V:

“Auf Leistungen besteht kein Anspruch, wenn sich Personen in den Geltungsbereich dieses Gesetzbuchs begeben, um in einer Versicherung nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 oder auf Grund dieser Versicherung in einer Versicherung nach § 10 missbräuchlich Leistungen in Anspruch zu nehmen…”

Das bedeutet einfach übersetzt: Wer keine Anwartschaft abgeschlossen hat und krank zurückkehrt, dem wird die Leistung im Zusammenhang mit dieser Erkrankung verwehrt, trotzdem er wieder in der Krankenkasse versichert ist (gilt auch für Angehörige, die familienversichert werden). Bei einem Schnupfen sicherlich kein Problem, bei Krebs (Krankenhaus, Reha etc.) sieht die Sache dann aber anders aus. Unabhängig davon ist Derjenige dann arbeitsunfähig. Normale Versicherungspflicht durch Aufnahme einer Beschäftigung oder Arbeitslosengeldanspruch ist Fehlanzeige.


Kann das wirklich sein? Wer schwer krank nach Hause zurueck kommt, dem wird die Leistung verwehrt? Wenn du also krebskrank zurueck kommst, lassen die dich krepieren? Obwohl du jahrelang tausende von Euro fuer andere Menschen eingezahlt hast und selber kaum Leistungen in Anspruch genommen hast.

Und gleichzeitig kommen tausende sogenannte Fluechtlinge nach Deutchland und bekommen kostenlose Gesundheitsversorgung, obwohl die noch nie einen Euro eingezahlt haben?

Ist das irre oder bin ich irre?
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sanctus
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Re: Rueckkehr nach Deutschland, Gesetzliche Krankenkasse

Beitrag von sanctus »

Hier wird ja der Teufel an die Wand gemalt. Anwartschaft schließt doch jeglich Leistungspflicht aus. Das wäre eher vor deinem Auslandsaufenthalt ratsam gewesen, bringt dir jetzt aber überhaupt nichts.

Hast du dir die hier aufgegriffenen Paragraphen mal durchgelesen? Der wichtigste dürfte hier § 5 I Nr. 13 a SGB V:

Personen, die keinen anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall haben und
a) zuletzt gesetzlich krankenversichert waren


Dazu dürftest du nun zweifelsfrei gehören. Also hast du einen Anspruch auf Krankenversicherung

Der § 52a SBG V sagt:

Auf Leistungen besteht kein Anspruch, wenn sich Personen in den Geltungsbereich dieses Gesetzbuchs begeben, um in einer Versicherung nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 oder auf Grund dieser Versicherung in einer Versicherung nach § 10 missbräuchlich Leistungen in Anspruch zu nehmen. Das Nähere zur Durchführung regelt die Krankenkasse in ihrer Satzung.

Diesen Missbrauch müsste man dir doch erstmal vorwerfen. Habe dazu folgendes Urteil, was alles weitere aufklären sollte:

Landessozialgericht Berlin-Brandenburg 1. Senat, Az: L 1 KR 246/12:

(Krankenversicherung - Rückkehr ins Inland nach Auslandsaufenthalt - sachlich hinreichende Rechtfertigung des Anspruchsausschlusses nach § 52a SGB 5 - (vorsätzlich) missbräuchliche Leistungsinanspruchnahme - Versicherungs- und Beitragspflicht bisher Nichtversicherter iSv § 5 Abs 1 Nr 13 SGB 5)

Leitsatz
Das sichere Wissen, nach einer Rückkehr in das Inland Behandlungsleistungen in Anspruch nehmen zu müssen, reicht für die Anwendung des § 52a SGB 5 nicht aus. (Rn.21)

Orientierungssatz
1. Zur Anwendung des Leistungsausschlusses nach § 52a SGB 5 kommt es nicht darauf an, ob der Versicherte sich mit Recht oder sonstigen Gründen in das Inland begeben hat, sondern ob die Inanspruchnahme von Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung sachlich hinreichend gerechtfertigt erscheint. (Rn.23)

2. Werden über eine Akutbehandlung hinausgehende Leistungen in Anspruch genommen, erscheint die Inanspruchnahme der gesetzlichen Krankenversicherung sachlich nur angemessen, wenn bereits über den zufälligen Aufenthalt im Inland hinausgehende Beziehungen zu der Versichertengemeinschaft aufgebaut worden sind oder zumindest in Zukunft noch aufgebaut werden. Die Inanspruchnahme erscheint so nur dann missbräuchlich, wenn dafür nicht als Gegenleistung auch entsprechende Versicherungsbeiträge über einen längeren Zeitraum entrichtet werden. (Rn.23)

3. Ein auf die Inanspruchnahme von Leistungen auf der Grundlage einer Versicherung nach § 5 Abs 1 Nr 13 SGB 5 gerichteter Vorsatz muss auch das Wissen umfassen, nach dieser Vorschrift (wieder) Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung zu sein. (Rn.25)

4. Auf die zwischen der vorherigen Versicherung und dem Wiedereintritt nach § 5 Abs 1 Nr 13 SGB 5 verstrichene Zeit kommt es nicht an. (Rn.20)


Ist nur die Kurzform. Bei Bedarf lasse ich gerne den Volltext über PN zukommen!
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Re: Rueckkehr nach Deutschland, Gesetzliche Krankenkasse

Beitrag von RoyalTramp »

@ PeterB

Befinde mich in einer ähnlichen Situation. Bin auf dem Sprung zurück nach D. War 8 Jahre in China mit Lokalvertrag. Nicht entsendet. Vor meinem Chinaaufenthalt GKV gehabt. Im letzten Jahr 2 Mal wegen größerer Sachen im Krankenhaus gewesen. Ich in gespannt, wie das jetzt in D sein wird, wenn ich zurück bin.

ALLERDINGS gibt es einen großen Unterschied. Ich hatte damals meine Mitgliedschaft auf Anwartschaft gestellt und die gesamte Zeit monatlich €45 für nix und wieder nix bezahlt. Mal schauen, ob es mir jetzt was bringt.

Ansonsten kleiner Tipp:

Melde dich bei dem Integrationscenter für Arbeit... der Arbeitsagentur... ach, scheiß auf die Namen... beim Arbeitsamt arbeitssuchend, sprich Antrag auf Hartz IV, und dann wirst du automatisch über die Agentur bei der GKV deiner Wahl angemeldet und bist wieder im "System" drin!
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Re: Rueckkehr nach Deutschland, Gesetzliche Krankenkasse

Beitrag von Lotti »

Ich hatte keine Probleme.
War im 5. Monat schwanger, hab die Krankenkasse also auch direkt in Anspruch genommen.
In 3 Sekunden ist der Huehnerfuss aus meiner Suppe verschwunden, sonst gibts morgen Kaesefondue!!!
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Re: Rueckkehr nach Deutschland, Gesetzliche Krankenkasse

Beitrag von PeterB »

Ja, also ich denke auch, dass ich gar keine Anwartschaft brauche. Die doofe Frau von der Barmer in meiner Heimatstadt hat mir das zwar so aufschwatzen wollen, damals bevor ich nach China abgehauen bin, aber ich habe gleich dankend abgelehnt.

Weil mir das Thema gar keine Ruhe gelassen hat, habe ich gestern auch gleich nochmal bei der Info-Hotline angerufen...

https://www.gkv-spitzenverband.de/servi ... mation.jsp

Da kann man sich ganz fuer lau voll gut beraten lassen.

Falls einer von euch also mal Fragen zur Krankenversicherung, hier ist die Nummer gegen Kummer:
030 340 60 66 - 01

Die gute Frau an der Strippe hat mir dann gesagt, dass es Leistungsauschluss geben kann, dies ist aber von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich und betrifft wohl auch eher die Privaten Halsabschneider.

Daraufhin habe ich dann erneut zum Hoerer gegriffen und bei der Service-Hotline der Barmer angerufen, das ist meine Ex-Versicherung.

https://www.barmer-gek.de/barmer/web/Po ... fon__.html

Falls da einer auch mal anrufen will, hier die die Nummer gegen den Brummer:

0800 333 1010

Die Leute da in der Hotline waren alle sehr nett, aber irgendwie war die Verbindung mit Skype nicht so berauschend, obwohl bei der Hotline vom GKV-Spitzenverband keine Verbindungsprobleme aufgetreten sind. Nachdem ich mich dann ueber einen anderen VPN Server eingewaehlt hatte ging es besser.

Jedenfalls hat mir der Mann von der Barmer gesagt, ich kann auch todkrank zurueck kommen nach Germany, die nehmen mich immer, weil Deutschland ist voll ein Sozialstaat und so. Die muessen mich immer wieder nehmen, egal was los ist. Hauptsache ich war vorher bei der Barme und that's it. Yeah! :mrgreen:
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Re: Rueckkehr nach Deutschland, Gesetzliche Krankenkasse

Beitrag von RoyalTramp »

Siehste! Kannste mal sen wie bekloppt ich eigentlich bin.

Habe jetzt 8 Jahre lang jeden Monat meinen Anwartsobulus bei der Bundesknappschaft bezahlt, weil ich typisch naiv und obrigkeitshörig bin. Das sind nach Adamriese immerhin 96 Monate x € 53 für nix und wieder nix! Immerhin ca. €5000. Und als jemand, der hier in China nur auf Basis eines Lokalvertrags gearbeitet hat, ist das kein Zuckerschlecken für mich gewesen. Aber was tut man nicht alles, um zum Erhalt der sozialen Sicherungssystem in Deutschland beizutragen, damit diese nicht kollabieren.

Schon gut, schon gut... man muss mir dafür keine Bronzestatue gießen, aber auf ein wenig Anerkennung hoffe ich schon noch.
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Re: Rueckkehr nach Deutschland, Gesetzliche Krankenkasse

Beitrag von sanctus »

Naja, so eine Anwartschaft hat auch seine Vorteile. Du kannst bspw. sofort zur Versicherung zurückkehren und das zumeist zum früheren gleichen Tarif. Auch eine neue Risikobewertung muss nicht stattfinden. Wenn man also gesund zurück kommt, dann können sich da schon einige Vorteile offenbaren. Dass die dann betreffs der Kosten einige Jahrzehnte brauchen, um einen Vorteil zu verschaffen ist natürlich klar.

Beim TE könnte daher nicht das Problem lauten, ob man versichert werden kann, sondern dann wie. Gerade wenn man mit schweren chronischen Erkrankungen zurückkommt, kann das eher zum finanziellen Problem bei den Tarifen werden.
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Re: Rueckkehr nach Deutschland, Gesetzliche Krankenkasse

Beitrag von Helfer »

sanctus hat geschrieben:Naja, so eine Anwartschaft hat auch seine Vorteile. Du kannst bspw. sofort zur Versicherung zurückkehren und das zumeist zum früheren gleichen Tarif. Auch eine neue Risikobewertung muss nicht stattfinden. Wenn man also gesund zurück kommt, dann können sich da schon einige Vorteile offenbaren. Dass die dann betreffs der Kosten einige Jahrzehnte brauchen, um einen Vorteil zu verschaffen ist natürlich klar.

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Re: Rueckkehr nach Deutschland, Gesetzliche Krankenkasse

Beitrag von sanctus »

:oops: Sorry, stimmt. Ging von der privaten Krankenversicherung aus.
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