Sorgerecht im Testament klaeren
Sorgerecht im Testament klaeren
Hallo zusammen,
habe die SuFu erst einmal benutzt, aber nichts zu dem Thema gefunden, dass ich gerne ansprechen moechte.
Wie sieht es aus, wenn ihr mit eurem minderjaehrigen Nachwuchs in China lebt (z. B. Wohnsitz in D. abgemeldet)und ihr ein Testament erstellen moechtet, in dem ja auch die Sorgerechtsfrage angesprochen wird, u. a. auch wenn beide Elternteile gleichzeitig sterben.
Hab ihr ein Testament in D. oder in C. erstellt? Und es wird wohl komplizierter, wenn ein Elternteil Chinese ist...?
Vielleicht hat ja jemand Erfahrung, bzw. kann mir weiter helfen, bevor ich hier in Shanghai zum deutschsprachigen Anwalt laufe und hohe Honorarkosten auf mich zu kommen
Annie
habe die SuFu erst einmal benutzt, aber nichts zu dem Thema gefunden, dass ich gerne ansprechen moechte.
Wie sieht es aus, wenn ihr mit eurem minderjaehrigen Nachwuchs in China lebt (z. B. Wohnsitz in D. abgemeldet)und ihr ein Testament erstellen moechtet, in dem ja auch die Sorgerechtsfrage angesprochen wird, u. a. auch wenn beide Elternteile gleichzeitig sterben.
Hab ihr ein Testament in D. oder in C. erstellt? Und es wird wohl komplizierter, wenn ein Elternteil Chinese ist...?
Vielleicht hat ja jemand Erfahrung, bzw. kann mir weiter helfen, bevor ich hier in Shanghai zum deutschsprachigen Anwalt laufe und hohe Honorarkosten auf mich zu kommen
Annie
Re: Sorgerecht im Testament klaeren
Hey Annie,
ich kenn mich damit zwar nicht wirklich aus, aber wenn ihr vorhabt in C. zu bleiben, dann macht es für mich Sinn, dort wo ihr lebt auch ein Testament erstellen zu lassen. Ich denke aber, dass es im großen und ganzen keine Rolle spielt wo das Testament erstellt wird - hauptsache es gibt dann eins.
LG!
ich kenn mich damit zwar nicht wirklich aus, aber wenn ihr vorhabt in C. zu bleiben, dann macht es für mich Sinn, dort wo ihr lebt auch ein Testament erstellen zu lassen. Ich denke aber, dass es im großen und ganzen keine Rolle spielt wo das Testament erstellt wird - hauptsache es gibt dann eins.
LG!
Re: Sorgerecht im Testament klaeren
Das deutsche Sorgerecht kann man nicht vererben, man kann lediglich einen Brief aufsetzen, in dem man begründet, wer nach dem Tod der Eltern warum die Sorge für das Kind übertragen bekommen soll. Deutsche Familiengerichte entsprechen wohl in der Regel auch dem Wunsch, wenn die vorgeschlagene(-n) Person(-en) in der Lage sind das Kind aufzunehmen und die Aufnahme dem Kindswohl dient, was beispielsweise bei der 82jährigen bettlägrigen Oma nicht mehr der Fall sein dürfte. Zu klären wären in eurem Fall wohl vor allem, ob das Kind zurück nach Deutschland soll/muss und falls es in China verbleiben soll, wie sein Aufenthalt geregelt werden könnte (ich gehe mal von deutscher Staatsangehörigkeit des Kindes aus), wenn ihr beide sterben solltet. Eventuell wäre auch eine Anfrage bei einem deutschen Jugendamt durchaus ein sinnvoller erster Schritt, Stichwort unbegleitetes minderjähriges Kind im Ausland.
Re: Sorgerecht im Testament klaeren
Ich hatte mir ein paar mehr Antworten erhofft, da ich (als stille Mitleserin) weiss, dass hier einige Forenmitglieder binationale Ehen haben, und auch mit ihrem Nachwuchs in China leben.. Aber vielen Dank fuer eure Antworten, Shark und Linnea.
Linnea, ich werde deinen Rat befolgen und mal das Jugendamt kontaktieren, wo ich zuletzt meinen Wohnsitz hatte.
LG, Annie
Linnea, ich werde deinen Rat befolgen und mal das Jugendamt kontaktieren, wo ich zuletzt meinen Wohnsitz hatte.
LG, Annie
Re: Sorgerecht im Testament klaeren
Die kommen doch ohnehin auf Dich zu und die Beratung bzw. Aufsetzung fallen nun mal mit in den Preis. Was nützte es, wenn ich hier unsere Klausel einstellte? Nix!Annie. hat geschrieben: ... Vielleicht hat ja jemand Erfahrung, bzw. kann mir weiter helfen, bevor ich hier in Shanghai zum deutschsprachigen Anwalt laufe und hohe Honorarkosten auf mich zu kommen
Annie
Re: Sorgerecht im Testament klaeren
@be_happyBe_happy hat geschrieben:Die kommen doch ohnehin auf Dich zu und die Beratung bzw. Aufsetzung fallen nun mal mit in den Preis. Was nützte es, wenn ich hier unsere Klausel einstellte? Nix!
Aber die Ausgangsfrage war doch, ob man ein Testament in D. oder C. erstellen sollte... Wenn ich mich also an einen Anwalt in C. wenden wuerde, feststelle, dass das Testament in D. nicht anerkannt wird, dann waere es raus geschmissenes Geld. Ausserdem kann man in D. ein Testament auch ohne Notar erstellen.
Es wird doch auch staendig ueber Heirat, Scheidung etc in diesem Forum geschrieben, und da geben Forenmitglieder auch ihre Erfahrungen wieder, also wo ist das Problem?
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Re: Sorgerecht im Testament klaeren
Ich bin mir nicht sicher, ob es wirklich eine Hilfe sein kann, aber ich würde an deiner Stelle dieses Problem einmal bei info4alien.de einstellen.
Es gibt dort zumindest im Forum eine Abteilung "Randthemen › Sonstige (deutsche) Rechtsgebiete › Erbrecht" - vielleicht bekommst du da ja auch den ein oder anderen Rat? Im übrigen gibt es natürlich auch Foren, in denen man sich mit dem Erbrecht beschäftigt.
Es gibt dort zumindest im Forum eine Abteilung "Randthemen › Sonstige (deutsche) Rechtsgebiete › Erbrecht" - vielleicht bekommst du da ja auch den ein oder anderen Rat? Im übrigen gibt es natürlich auch Foren, in denen man sich mit dem Erbrecht beschäftigt.
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Re: Sorgerecht im Testament klaeren
Da Annie sich beschwert, dass keiner was dazu schreibt...
Wir haben auch ein binationales Kind, allerdings ist es bei uns ziemlich klar, dass wen beiden Eltern was passiert, dass er in China bei den Verwandten bleibt. Meine Verwandschaft in D ist inzwischen ueberschaubar klein und zu alt um sich um ihn zu kuemmern, hier in China gibt es die Grosseltern und Schwager/Schwaegerin die beide ohne Probleme ein weiteres Kind umsorgen koennen und es im Falle des Falles auch machen.
Ein Testament habe ich in Deutsch und Englisch voll handschriftlich aufgesetzt, da ich mit der Mutter nicht verheiratet bin dachte ich mir ich stelle sicher, dass im Falle meines Ablebens alles was in Deutschland besteht (einige vermietete Immobilien) an meinen Sohn geht, verwaltet bis er 18 ist von meiner Partnerin. Nicht, dass einem der deutschen buckligen Verwandtschaft einfaellt da Anspruch drauf anzumelden. Mit dem Testament kann Sie dann in Deutschland die Immobilien fuer meinen Sohn beanspruchen.
Wir haben auch ein binationales Kind, allerdings ist es bei uns ziemlich klar, dass wen beiden Eltern was passiert, dass er in China bei den Verwandten bleibt. Meine Verwandschaft in D ist inzwischen ueberschaubar klein und zu alt um sich um ihn zu kuemmern, hier in China gibt es die Grosseltern und Schwager/Schwaegerin die beide ohne Probleme ein weiteres Kind umsorgen koennen und es im Falle des Falles auch machen.
Ein Testament habe ich in Deutsch und Englisch voll handschriftlich aufgesetzt, da ich mit der Mutter nicht verheiratet bin dachte ich mir ich stelle sicher, dass im Falle meines Ablebens alles was in Deutschland besteht (einige vermietete Immobilien) an meinen Sohn geht, verwaltet bis er 18 ist von meiner Partnerin. Nicht, dass einem der deutschen buckligen Verwandtschaft einfaellt da Anspruch drauf anzumelden. Mit dem Testament kann Sie dann in Deutschland die Immobilien fuer meinen Sohn beanspruchen.
Re: Sorgerecht im Testament klaeren
Die schwierigest Rechtslage ist wohl die deutsche, womit die Frage beantwortet sein sollte. Wir haben ein "Berliner Testament", das, wie ich mir sagen lassen habe, international anekannt wird. Und dann sollte der Betreffende auch Kenntnisse im Ausländerrecht haben.Annie. hat geschrieben:@be_happyBe_happy hat geschrieben:Die kommen doch ohnehin auf Dich zu und die Beratung bzw. Aufsetzung fallen nun mal mit in den Preis. Was nützte es, wenn ich hier unsere Klausel einstellte? Nix!
Aber die Ausgangsfrage war doch, ob man ein Testament in D. oder C. erstellen sollte... Wenn ich mich also an einen Anwalt in C. wenden wuerde, feststelle, dass das Testament in D. nicht anerkannt wird, dann waere es raus geschmissenes Geld. Ausserdem kann man in D. ein Testament auch ohne Notar erstellen.
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