Eheabsicht "beweisen" und beurkunden

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Shanghaifrank
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Eheabsicht "beweisen" und beurkunden

Beitrag von Shanghaifrank »

Mal was neues....

Der Rechtsanwalt will fuer einen Strafprozess eine Bescheinigung oder Nachweis, dass eine Eheschließung geplant ist. Natürlich offiziell mit chinesischem Regierungsstempel. Und natürlich innerhalb einer Woche.

Nun haben wir zwar vor zu heiraten und bereiten dies auch vor, aber zum einen haben wir das noch bei keiner Behoerde angezeigt (wer macht so was?) und zum zweiten ist mir nicht klar, was der schnellste Weg ist auf so etwas einen Regierungsstempel zubekommen. Soweit ich weiß macht dies nur das chinesische Außenministerium und auch nur nachdem bestimmte Legalisierungsschritte erfolgt sind durch z.b. das Regierungspraesidium und das dauert besonders lange.

Meine einzige Idee wäre wenn mir das deutsche Standesamt bestätigt,dass ich dort vorgesprochen habe wegen Heirat (was ich getan habe). Oder ich finde eine Email, in der ich das Thema angesprochen habe.
Aber Kernproblem wäre immer noch wie man schnell (irgendeinen) chinesischen Regierungsstempel drauf bekommt. Oder Notariat in China? Üebersetzt muss es nämlich auch noch werden.

Irgendwelche Ideen oder Erfahrungen?

Frank
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Re: Eheabsicht "beweisen" und beurkunden

Beitrag von Helfer »

Eine chinesische Behörde kann dir keine Eheabsicht beurkunden, da du bei denen ja nich garnicht vorstellig geworden bist. Du kannst eine Eheabsicht nur beurkunden, wenn du die Absicht zu heiraten beantragt hast.

Ich würde mal den Rechtsanwalt wechseln, wenn er euch das noch nichtberzählt hat.
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Luntan
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Re: Eheabsicht "beweisen" und beurkunden

Beitrag von Luntan »

Wenn ich nun 1 + 1 zusammenzähle, und auch Deinen Beitrag unter dem Titel “Personensuche“ berücksichtige, erscheint mir dies alles wie eine gute Show um Dich soweit zu bringen Geld zu zahlen, und schnell zu heiraten.

Wer da involviert ist und wer dann wie viel von Deinem Geld bekommt ist mir nicht klar, und ich kann es Dir auch nicht beweisen. Was dagegen sicher ist: Diese Nummer wurde mit gutgläubigen Ausländern auch schon vor 20 Jahren in Shanghai und anderswo gespielt. Da es funktioniert wird dies auch immer gerne noch einmal mit anderen wiederholt.

Mein Ratschlag: Lass Dir keine Geschichten erzählen und such Dir was Besseres.
Be_happy
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Re: Eheabsicht "beweisen" und beurkunden

Beitrag von Be_happy »

Shanghaifrank hat geschrieben:Mal was neues....

Der Rechtsanwalt will fuer einen Strafprozess eine Bescheinigung oder Nachweis, dass eine Eheschließung geplant ist. Natürlich offiziell mit chinesischem Regierungsstempel. Und natürlich innerhalb einer Woche.
Da stellt sich doch zuerst die Frage: Ist Dir ein gegen Dich laufendes Strafverfahren bekannt?

Welchen Gegenstand hat es, also wie lautet der Vorwurf?

Welchen Sinn soll eine solche Urkunde erfüllen? Sinn würde sie nur dann machen, wenn man Dir eine Mehrehe nachweisen will, Du also trotzdem verheiratet, eine weitere Ehe eingehen wolltest. Den Beweis würde ich doch dann lieber dem Staatsanwalt überlassen!
Shanghaifrank
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Re: Eheabsicht "beweisen" und beurkunden

Beitrag von Shanghaifrank »

Lol

Leute, ich weiss ich bin hier neu aber ich lebe viele Jahre in China. Und ja, so was als Scam ist vorstellbar. Aber ich habe genug Einsichten hier und aus Sicherheitsgründen kann ich in einem offenen Forum nicht alles auslegen, sonst geht der Schuss nach hinten los.

Wenn jemand freiwillig in einen chinesischen Provinz-Knast geht um relativ wenig Geld von einem dummen Ausländer zu bekommen, wo die Hochzeit schon lange geplant ist wäre das ziemlich doof. Ist es in China auszuschließen? Nein! Aber so ein hoch komplizierter und sophistizierter Scam passt nicht zu den Beteiligten. Aber die Version so wie sie sich darstellt macht Sinn. Und wir haben mehrere Anwälte kontaktiert. Was hier passiert ist sehr typisch chinesisches Recht. Es wird ein Vorwand gesucht der alle Beteiligten das Gesicht wahren lässt. Ist völlig idiotisch und das Eheversprechen ist auch nicht einklagbar. Aber auf dem Papier wird später keiner nachfragen. Problem gelöst.

Es ist eine gute Illustration wie das moderne China vielfach noch genauso funktioniert wie vor 30 und 100 Jahren. Wenn mehr von unseren Firmenverantwortlichen das akzeptieren könnten gäbe es nicht so viele Fehlschläge bei den Geschaeftsbeziehungen, bei denen China und so oft über den Tisch zieht.

Zurück zum Thema, wer kann mir einen guten Notar mit Deutsch Chinesisch Übersetzer und Zugang zu Weiban (lokale Provinzbehoerde Abteilung Ausland) in Peking oder Shanghai empfehlen?

Frank
Shanghaifrank
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Re: Eheabsicht "beweisen" und beurkunden

Beitrag von Shanghaifrank »

Helfer hat geschrieben:Eine chinesische Behörde kann dir keine Eheabsicht beurkunden, da du bei denen ja nich garnicht vorstellig geworden bist. Du kannst eine Eheabsicht nur beurkunden, wenn du die Absicht zu heiraten beantragt hast.

Ich würde mal den Rechtsanwalt wechseln, wenn er euch das noch nichtberzählt hat.
Soll sie auch nicht sondern das deutsche Dokument als valide bestätigen. Also sozusagen legalisieren
Shanghaifrank
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Re: Eheabsicht "beweisen" und beurkunden

Beitrag von Shanghaifrank »

Be_happy hat geschrieben:
Shanghaifrank hat geschrieben:Mal was neues....

Der Rechtsanwalt will fuer einen Strafprozess eine Bescheinigung oder Nachweis, dass eine Eheschließung geplant ist. Natürlich offiziell mit chinesischem Regierungsstempel. Und natürlich innerhalb einer Woche.
Da stellt sich doch zuerst die Frage: Ist Dir ein gegen Dich laufendes Strafverfahren bekannt?

Welchen Gegenstand hat es, also wie lautet der Vorwurf?

Welchen Sinn soll eine solche Urkunde erfüllen? Sinn würde sie nur dann machen, wenn man Dir eine Mehrehe nachweisen will, Du also trotzdem verheiratet, eine weitere Ehe eingehen wolltest. Den Beweis würde ich doch dann lieber dem Staatsanwalt überlassen!
Gerne! Auch noch das Aktenzeichen und das Photo von der Verhaftung beifügen?

Im Ernst. Natürlich läuft kein Strafverfahren gegen mich. In chinesischen Knästen sind Wifi und Computer eher selten...
Be_happy
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Re: Eheabsicht "beweisen" und beurkunden

Beitrag von Be_happy »

Naja, wenn Du auf dem Level weiter machen willst, gerne, aber ohne mich!
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Re: Eheabsicht "beweisen" und beurkunden

Beitrag von punisher2008 »

Shanghaifrank hat geschrieben:Der Rechtsanwalt will fuer einen Strafprozess eine Bescheinigung oder Nachweis, dass eine Eheschließung geplant ist.
Frank
Strafprozess, Eheschließung? Also was jetzt? Oder ist deine Strafe die Ehe? Wieviele Jahre hast du bekommen? :mrgreen:
Mal was neues....
Für mich auch. Dass man für Scheidung Rechtsanwälte braucht war mir bekannt. Neuerdings auch für die Heirat? Man lernt nie aus. :lol:
Shanghaifrank
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Re: Eheabsicht "beweisen" und beurkunden

Beitrag von Shanghaifrank »

Lebenslaenglich ohne Bewaehrung hehe
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Re: Eheabsicht "beweisen" und beurkunden

Beitrag von Grufti »

Shanghaifrank hat geschrieben:Lebenslaenglich ohne Bewaehrung hehe

da kommt man/frau nur bei schlechter Führung raus ... 8)
Früher ging es uns gut. heute geht es uns besser...
Es wäre aber besser , es ginge uns wieder gut !
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Re: Eheabsicht "beweisen" und beurkunden

Beitrag von otternase »

da Du keine näheren Infos geben kannst/willst, wozu diese Bescheinigung benötigt wird, kann folgende Bemerkung von mir jetzt wichtig oder unwichtig sein:

in den meisten Rechtsgebieten in Deutschland (zB. Ausländerrecht) wird von einer "bevorstehenden Eheschließung" gesprochen, wenn bereits die Unterlagen dazu beim Standesamt eingereicht wurden, ein Eheschließungstermin beantragt wurde oder zB. beim OLG die Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses beantragt wurde, mit anderen Worten, wenn nur noch verwaltungstechnische Schritte zwischen dem Single-Zustand der Partner und der Hochzeit stehen.
Einfach mal beim Standesamt angefragt zu haben oder in einer Mail mal das Thema angesprochen zu haben, ist da eher irrelevant.
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Re: Eheabsicht "beweisen" und beurkunden

Beitrag von ingo_001 »

Ehefähigkeitszeugnis.
Wird von Deinem Wohnsitz-Standesamt ausgestellt (wenn alle dafür erforderl. Unterlagen/Urkunden vorgelegt werden).

Nutz die SUFu (Suchfunktion) hierzu.

Kurz-Version:
Das muss beglaubigt (für Eheschließungen von D. im Ausland ist da das Standesamt I in Berlin zuständig), dann vom BVA (Bundesverwaltungsamt) in Köln überbeglaubigt und letztlich von der chin. Botschaft in D. legalisiert werden.

Das wird dann von jedem chin. Standesamt anerkannt.

* Solltest Du aber ein 007,5, V-Mann, Kronzeuge o.ä. sein, dann kann Dir keiner helfen :mrgreen:
Wer Geist hat, hat sicher auch das rechte Wort, aber wer Worte hat, hat darum noch nicht notwendig Geist.

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