Ex-Gastmutter verlangt von Aupair 270 Euro.

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sanctus
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Re: Ex-Gastmutter verlangt von Aupair 270 Euro.

Beitrag von sanctus »

Canis Lupus hat geschrieben:Falls ich den Dienst dann verweiger, steht der Familie ja zu für den Zeitraum in dem das eigentliche Au-Pair (auch nach Kündigung unter Einhaltung einer Kündigungsfrist) regulär arbeiten müsste, einen Ersatz zu suchen und die Aufwendungen dafür entsprechend dem Au-Pair in Rechnung zu stellen....
Deswegen würde ich ja gerne mal in so einen Vertrag rein sehen wollen. Nach der klassischen Variante ist das Verhältnis so: Au-Pair liefert Arbeit und Kinderbetreuungsdienste und erhält im Gegenzug dafür Unterbringung und Verpflegung zzgl. Taschengeld. Nur wenn hier Taschengeld bereits im Voraus geleistet wurde, kann ich mir vorstellen, woher hier entgeltliche Ansprüche gegenüber dem Au-Pair entstehen sollen.

Ansonsten sind wir, wie ich sehe, hier fast alle der selben Meinung!

Aber gerne nochmal an sowa: Wenn man im Leben Probleme erfährt, dann sollte man sich mit den Parteien, die das Problem ausgelöst haben oder direkt damit zu tun haben in Verbindung setzen und nach Lösungen suchen. Ich weiß gar nicht, was wir hier als Forengemeinde da groß tun können?

Zumindest sollte man doch im Vorfeld sich mal mit den Beteiligten auseinandergesetzt haben, bevor man sich an eine unbeteiligte nicht involvierte anonyme Gruppe bzw. Forum wendet, weil, wie du siehst, treten wir hier auf der Stelle und driften in andere Diskussionen ab.
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tigerprawn
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Re: Ex-Gastmutter verlangt von Aupair 270 Euro.

Beitrag von tigerprawn »

Canis Lupus hat geschrieben:
tigerprawn hat geschrieben:a) Es gibt gar keine diesbezügliche Vertragspflicht --> und schon braucht man sich keine Gedanken mehr zu machen
Bist du dir ganz sicher?
Ich bin kein Rechtsanwalt, ABER es besteht ja ein Unterschied zu einer vertraglich geregelten Schadensersatz Höhe von XXX EUR bei Nicht-Antritt der Arbeit
Ja. Aber wir haben da ein Missverständnis. Es könnte ja z.B. Schadensersatz im Vertrag ausgeschlossen sein. Es könnte sein, dass der Vertrag so schlecht ist, das sie eigentlich gar keine Pflichten verletzt. Vielleicht ist auch alles mit Ihrem Urlaubsanspruch erledigt. Das meine ich. Falls Sie gegen den Vertrag verstößt und Haftung nicht ausgeschlossen wurde, dann gibt es m.M.n und D.M.n einen Haftungsanspruch nach BGB.
Canis Lupus
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Re: Ex-Gastmutter verlangt von Aupair 270 Euro.

Beitrag von Canis Lupus »

ja, das mit Urlaubsanspruch ist auch ein Argument bzw. eine Idee...

Im Prinzip stimmt alles was gesagt wurde, eine Ferndiagnose ohne Rahmenbedingungen zu kennen ist reine Spekulation und fast unmöglich.

Ich bin sowieso grundsätzlich ein Verfechter von Kommunikation.
In der Regel kann man mit Gesprächen, welche Empathie und Einfühlvermögen beinhalten eigentlich fast alles aus der Welt schaffen. Sofern beide Parteien dazu bereit sind.

Wenn dir soviel an der Sache liegt versuch dich doch als Moderator / Mediator und versuche zu vermitteln...
Wobei das eigentlich unmöglich ist, da du in der Sache wohl viel zu befangen bist....
Aber einfach mal mit der Familie Kontakt aufzunehmen, mit Ihnen zu sprechen, fragen was denn los ist - Ihre Perspektive mal anhören schadet sicher nicht....
Du hörst eine Partei und bist gleich fest überzeugt dass die andere der Teufel höchstpersönlich ist... Das ist naiv und unprofessionell... Vielleicht hat dein chinesisches Au-Pair auch schlicht eine andere Interpretation von (Haus)Arbeit und Engagement....

Grundsätzlich steht der Familie sicher das Recht zu in der Zeit wo regulär zu Arbeiten ist einen Ersatz zu suchen und die Aufwendungen hierfür entsprechend der Pflichtverletzenden Partei in Rechnung zu stellen.
Aber hier machen eben auch Rahmenbedingungen den entscheidenden Unterschied....


Hier wird dir keiner großartig helfen können, denke ich.
Aber wie gesagt - versuch es doch am besten mal mit direkter Kommunikation... da erreichst du sicher mehr als wenn dir hier 10 Foren-User in die Suppe spucken (auch wenn alles korrekt und lieb gemeint ist)
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Re: Ex-Gastmutter verlangt von Aupair 270 Euro.

Beitrag von Canis Lupus »

http://www.au-pair-agenturen.de/notrufhotline.html


Bitte sehr, die sollten dir (oder besser ihr) doch da akkurat helfen können.
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Yingxiong
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Re: Ex-Gastmutter verlangt von Aupair 270 Euro.

Beitrag von Yingxiong »

Vielleicht dürfte noch eine Rolle spielen, warum die Gastmutter ihr eine Ohrfeige gegeben hat.
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Re: Ex-Gastmutter verlangt von Aupair 270 Euro.

Beitrag von punisher2008 »

sanctus hat geschrieben:Ich weiß gar nicht, was wir hier als Forengemeinde da groß tun können?
So ist es. Alles was man in einem Forum tun kann ist ihm subjektive Meinungen geben. Das ist geschehen, aber er ist nicht zufrieden damit. OK, Fall erledigt, mehr gibt es hier nicht zu sagen. Wenn man um Ratschläge bittet und diese dann ablehnt ist man wirklich selbst schuld. Wir sind auch nur Laien und versuchen in unserer privaten eigenen Zeit Leuten wie ihm Rat zu geben. Wenn das nicht genug ist soll er sich halt einen Anwalt suchen oder sonst was. Ich sage hier erst mal tschüssikovsky!
Mann Mann Mann, schalte mal deinen Kopf (ich meine den OBEREN, welcher auf dem Hals sitzen sollte) ein statt dich von deiner selbstgemachten Gefühlsduselei verrückt machen zu lassen. Mehr Hilfe wirste hier glaube ich nicht bekommen Alter. Oder spiel doch zum 10000000sten mal den deutschen Trottel und zahl alles für sie. Wenn du glaubst dafür im Leben punkten zu können dann mal viel Glück!!
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Re: Ex-Gastmutter verlangt von Aupair 270 Euro.

Beitrag von sweetpanda »

Ist doch eh alles egal, wie will man denn die 270€ eintreiben gegenüber einer Chinesin die in ein paar Wochen wieder in China ist, lächerlich. Der Aufwand überschreitet bei weitem den Ertrag.
Könnte man 500€ oder mehr erwarten würde ich es überhaupt erst in Erwägung ziehen meine Nerven damit zu strapazieren. Und ich bin kein Topmanager der sich jede eigene Stunde Freizeitverbrauch unterbewusst mit mindestens 200€ in Rechnung stellen muss.

Was kann der in der Zeit Golf spielen oder mit dem Porsche Cabrio rumfahren oder was ich mir ganz naiv unter angemessenem Topmanagerfreizeitvertreib so vorstelle.
Das sind nur leere Drohungen oder die Geschichte ist eine komplette Räuberpistole.
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Re: Ex-Gastmutter verlangt von Aupair 270 Euro.

Beitrag von Linnea »

Yingxiong hat geschrieben:Vielleicht dürfte noch eine Rolle spielen, warum die Gastmutter ihr eine Ohrfeige gegeben hat.
Findest du, dass das eine Rolle spielen sollte?
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Re: Ex-Gastmutter verlangt von Aupair 270 Euro.

Beitrag von Yingxiong »

Ja.

Wenn das Mädchen durch ihr Verhalten die Frau zu der Ohrfeige provoziert hat. (Beschimpfungen, Sachbeschädigung, Gewalt gegen die Kinder, ...)

oder

Wenn kein ausreichender Grund für eine Ohrfeige vorlag.
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Re: Ex-Gastmutter verlangt von Aupair 270 Euro.

Beitrag von Linnea »

Yingxiong hat geschrieben:Wenn das Mädchen durch ihr Verhalten die Frau zu der Ohrfeige provoziert hat. (Beschimpfungen, Sachbeschädigung, Gewalt gegen die Kinder, ...)
Das (Beschimpfungen, Sachbeschädigung, Gewalt gegen die Kinder) dürfte für eine fristlose Kündigung von Seiten der Gastfamilie ganz ohne Ohrfeige reichen. Dass man ein Au-pair weiterhin beschäftigt, das den Kindern gegenüber gewalttätig wurde, mag ich mir gar nicht vorstellen. Wer dann allerdings das Au-pair schlägt, verhält sich auch keinen Deut besser. Die beiden anderen von dir erwähnten und für dich scheinbar ebenfalls "ausreichenden Gründe" für körperliche Gewalt sind schlicht nichts anderem als nicht akzeptabler mangelnder Beherrschung geschuldet.
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Re: Ex-Gastmutter verlangt von Aupair 270 Euro.

Beitrag von rundherum »

Wenn man frech genug ist, kann man sagen dass man schon weiter arbeitet und einfach unter vier Augen mit kleinen "Versehen" drohen, die eben passieren könnten... Wäre zu schaden, wenn man unglücklich stürzt und der neue Flachbildfernseher dabei kaputt ginge...
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Re: Ex-Gastmutter verlangt von Aupair 270 Euro.

Beitrag von blur »

rundherum hat geschrieben:Wenn man frech genug ist, kann man sagen dass man schon weiter arbeitet und einfach unter vier Augen mit kleinen "Versehen" drohen, die eben passieren könnten... Wäre zu schaden, wenn man unglücklich stürzt und der neue Flachbildfernseher dabei kaputt ginge...
Sind Aurpair nicht i.d.R. Haftpflichtversichert gegenüber der Gastfamilie?
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Re: Ex-Gastmutter verlangt von Aupair 270 Euro.

Beitrag von ingo_001 »

@ rundherum:

Wie es aussieht hat sich der Fall ja mittlerweile erledigt.

Zu Deiner Idee - Vorsätzliche Androhung von Sach- bzw. Personenschäden, denn genau das ist es: Mehr als nur grenzwertig ...

Im worst Case erreicht man damit genau das Gegenteil und landet selbst vor Gericht.

Würde mir einer mir eine/r mit dieser Tour kommen, dann würde ihm/ihr ziemlich schnell klar werden, dass er/sie sich da den Falschen ausgesucht hat.
Wer Geist hat, hat sicher auch das rechte Wort, aber wer Worte hat, hat darum noch nicht notwendig Geist.

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Re: Ex-Gastmutter verlangt von Aupair 270 Euro.

Beitrag von ingo_001 »

blur hat geschrieben:
rundherum hat geschrieben:Wenn man frech genug ist, kann man sagen dass man schon weiter arbeitet und einfach unter vier Augen mit kleinen "Versehen" drohen, die eben passieren könnten... Wäre zu schaden, wenn man unglücklich stürzt und der neue Flachbildfernseher dabei kaputt ginge...
Sind Aurpair nicht i.d.R. Haftpflichtversichert gegenüber der Gastfamilie?
Das sollte über die betr Vermittlungsagenturen laufen.

Aber auch da durfte bei solchen "Super"-Ideen ggfs. geprüft werden, ob der betr. Schaden vorsätzl. verursacht wurde - gerade dann, wenn vorher solche Äußerungen gefallen sind.
Wer Geist hat, hat sicher auch das rechte Wort, aber wer Worte hat, hat darum noch nicht notwendig Geist.

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Re: Ex-Gastmutter verlangt von Aupair 270 Euro.

Beitrag von rundherum »

Zu Deiner Idee - Vorsätzliche Androhung von Sach- bzw. Personenschäden, denn genau das ist es: Mehr als nur grenzwertig ...

Im worst Case erreicht man damit genau das Gegenteil und landet selbst vor Gericht.
Ist leider gängiger, als man denkt. Ein Arbeitnehmer eines Bekannten von mir hat das gemacht und dann dessen Unternehmen einen sechsstelligen Schaden zugefügt. Es gab keine Aufzeichnung der Androhung und das Gericht urteilte im Zweifel für den Angeklagten. Da kannste als Arbeitgeber relativ wenig tun, wenn keine Beweise vorhanden sind.

Eine Haftpflicht des Arbeitnehmers gegenüber des Arbeitgebers besteht nur, wenn der Schaden nachweislich mutwillig zugefügt wurde. Selbst bei grober Fahrlässigkeit haftet der Arbeitgeber.
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