ledigkeitsbescheinigung oder Ehefähigkeitszeugniss

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Niurank
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Re: ledigkeitsbescheinigung oder Ehefähigkeitszeugniss

Beitrag von Niurank »

Weiter Frage zu diesem Thema.

Wer hat Erfahrung in der Hinsicht gemacht, dass die Aufenthaltsbescheinigung mit dem Vermerk
-LEDIG- für die Heirat in China ausreichend war?

Ich habe vom Deutschen Konsulat in Chengdu folgende Auskunft bekommen:

"leider kann eine Aufenthaltsbescheinigung nicht durch eine deutsche Auslandsvertretung in China legalisiert werden".

Wie hat es dann jemand geschafft nur mit der Aufenthaltsbescheinigung bewaffnet in China zu heiraten? :)

Was musste dazu mit der Aufenthaltsbescheinigung geschehen, dass sie von einer Chinesischen Behörde akzeptiert wude?

Schöne Grüße...FR
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Squire
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Re: ledigkeitsbescheinigung oder Ehefähigkeitszeugniss

Beitrag von Squire »

Hallo,

ich habe mit der erweiterten Meldebescheinigung in China (Taiyuan/Shanxi) geheiratet. Allerdings wurde die Bescheinigung in Deutschland ausgestellt, vom Landratsamt, Bezirksregierung und Bundesverwaltungsamt überbeglaubigt und vom chinesischen Konsulat legalisiert

Gruß
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tanzhou
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Re: ledigkeitsbescheinigung oder Ehefähigkeitszeugniss

Beitrag von tanzhou »

Es gibt eine Suchfunktion hier, ich habe es glaube ich, so auch andere Forumskollegen, gefuehlte 100mal gepostet:

Zum Einwohnermeldeamt, Meldebescheinigung mit Ledigkeitsvermerk ausstellen lassen, beglaubigen lassen durch die Bezirksregierung, ueberbeglaubigen lassen durch das BVA Koeln, dann zur chin. Botschaft nach Berlin zur Legalisierung.

Dann zur Heirat: Wir haben vor fast 5 Jahren in Wuhan geheiratet, dort vor der Eheschliessung die Ledigkeitsbescheinigung uebersetzen lassen, und diese Uebersetzung nebst beglaubigten, legaliserten Originaldokument dann zur Eheschliessung mitgenommen, fertig.

So einfach lief das damals bei uns, ob das heute so geht und vor allem ob es bei der zustaendigen Behoerde vor Ort Deiner Zukuenftigen so geht, musst Du, wie Ingo schreibt, erfragen. Fakt ist, wir musste den ganzen Ehefaehigkeitsrummel nicht machen. Unsere Ehe ist in DE anerkannt.
Niurank
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Re: ledigkeitsbescheinigung oder Ehefähigkeitszeugniss

Beitrag von Niurank »

tanzhou hat geschrieben:Es gibt eine Suchfunktion hier, ich habe es glaube ich, so auch andere Forumskollegen, gefuehlte 100mal gepostet:
Wie nennt man gleich nochmal die Art von Persönlichkeitsstörung, wenn jemand zuerst "Suchfunktion Suchfuntion" schreibt und dann doch eine Elend lange Antworten verfasst? :lol:

Der einzige verlässliche Ratschlag ist übrigens (für alle die die Suchfunktion verwenden):
deswegen sag ich ja immer wieder:
Wenn in Mainland-China geheiratet werden soll, dann soll die Zukünftige sich bei dem für sie zuständigen Standesamt genau sagen lassen, was explizit zur Eheschließung mit einem Deutschen in China an Dokumenten gebraucht wird.
Sicherheitshalber sollte die Auskunft auch schriftlich erteilt werden.
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tanzhou
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Re: ledigkeitsbescheinigung oder Ehefähigkeitszeugniss

Beitrag von tanzhou »

Niurank hat geschrieben:
tanzhou hat geschrieben:Es gibt eine Suchfunktion hier, ich habe es glaube ich, so auch andere Forumskollegen, gefuehlte 100mal gepostet:
Wie nennt man gleich nochmal die Art von Persönlichkeitsstörung, wenn jemand zuerst "Suchfunktion Suchfuntion" schreibt und dann doch eine Elend lange Antworten verfasst? :lol:

Der einzige verlässliche Ratschlag ist übrigens (für alle die die Suchfunktion verwenden):
deswegen sag ich ja immer wieder:
Wenn in Mainland-China geheiratet werden soll, dann soll die Zukünftige sich bei dem für sie zuständigen Standesamt genau sagen lassen, was explizit zur Eheschließung mit einem Deutschen in China an Dokumenten gebraucht wird.
Sicherheitshalber sollte die Auskunft auch schriftlich erteilt werden.
Was bist Du denn fuer ein Heini? Und welche ellenlange Antwort meinst Du, meine 2,5 Saetze? Habe es nochmals schnell heruntergetippt, damit Du dir das Suchen sparen kannst und ja, was du als verlaesslichen Ratschlag bezeichnest, hatte ich im letzten Absatz geschrieben, denn von selbst scheinst Du darauf ja nicht zu kommen. :roll:
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Re: ledigkeitsbescheinigung oder Ehefähigkeitszeugniss

Beitrag von edmund27 »

ingo_001 hat geschrieben:Deswegen sag ich ja immer wieder:
Wenn in Mainland-China geheiratet werden soll, dann soll die Zukünftige sich bei dem für sie zuständigen Standesamt genau sagen lassen, was explizit zur Eheschließung mit einem Deutschen in China an Dokumenten gebraucht wird.
Sicherheitshalber sollte die Auskunft auch schriftlich erteilt werden.
Du bist der einzige der hier recht hat. Genau diesen Weg bin ich gegangen. Und bei uns halt alles prima geklappt. Und habe hier deutlich weniger Stempel gebraucht, als manche hier geschrieben haben. Und das war kein Glück, wie hier einer behauptet. Ich habe die Dokumente in der Form vorgelegt, wies es die zuständige Standesbeamtin in Nanchang haben wollte. Und nur so geht es. Wie es andere gemacht haben ist deren Sache und nicht übertragbar. :mrgreen:
Würden die Menschen verstehen, wie unser Geldsystem funktioniert, hätten wir eine Revolution – und zwar schon morgen früh. ( Henry Ford )
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Squire
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Re: ledigkeitsbescheinigung oder Ehefähigkeitszeugniss

Beitrag von Squire »

Die Frage ist weitgehend sinnlos, da das überall in China anders gehandhabt wird.

Deine Freundin sollte einfach bei dem für euch zuständigen Standesamt nachfragen, was benötigt wird.

VG
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Re: ledigkeitsbescheinigung oder Ehefähigkeitszeugniss

Beitrag von Robber40 »

Ich habe letztes Jahr in Chengdu geheiratet. Das Standesamt für Chinesen die Ausländer heiraten benötigt eine vom deutschen Konsular (in Chengdu) ausgestellte Ledigkeitsbescheinigung (Konsularbescheinigung / Single Certificate)
In meinem Fall habe ich mir aber in Deutschland ein Ehefähigkeitszeugnis austellen lassen womit ich zum deutschen Konsular in Chengdu gegangen bin um das Single Certificate zu erhalten. Das Ehefähigkeitszeugnis muss nicht beglaubigt und legalisiert werden da es ein deutsches Dokument ist welches ja nur zum Erwerb einer weiteren Urkunde durch das deutsche Konsular benötigt wird. Das Konsular stellt auf Wunsch auch direkt eine beglaubigte chinesich übersetzte Version aus.
Bei mir war zusammengefasst der Ablauf wie folgt.
1. Vom Standesamt in Deutschland eine Liste der von beiden Partnern benötigte Dokumente für das Ehefähigkeitszeugnis erhalten.
2. Mit allen Dokumenten (chinesische Dokumente übersetzt und beglaubigt) zum Standesamt für das Ehefähigkeitszeugnis
3. Mit dem Ehefähigkeitszeugnis zum deutschen Konsular nach Chengdu und dort eine Konsularbescheinigung erhalten.
4. Mit der Konsularbescheinigung zum Standesamt in Chengdu und geheiratet
5. Internationales Ehezeugnis ausstellen lassen und vom deutschen Konsular beglaubigen lassen
6. Als wir dieses Jahr in Deutschland waren, sind wir zum Standesamt und haben unsere Ehe auch in Deutschland ofiziell registrieren lassen und eine deutsche Eheurkunde erhalten.

Im Zweifelsfall einfach an das zuständige Standesamt in Deutschland oder aber auch and das deutsche Konsular in Chengdu wenden. Ich war extrem positiv überrascht wie gut ich von den Behörden beraten und unterstützt worden bin!
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Re: ledigkeitsbescheinigung oder Ehefähigkeitszeugniss

Beitrag von ingo_001 »

Was ist an dieser Aussage falsch?
ingo_001 hat geschrieben:Deswegen sag ich ja immer wieder:
Wenn in Mainland-China geheiratet werden soll, dann soll die Zukünftige sich bei dem für sie zuständigen Standesamt genau sagen lassen, was explizit zur Eheschließung mit einem Deutschen in China an Dokumenten gebraucht wird.
Sicherheitshalber sollte die Auskunft auch schriftlich erteilt werden.
Nichts, weil sie die einzig Zielführende ist.

Alles andere, wie "hat irgendeiner in China mit Dokument/Urkunde xyz geheiratet", bringt nur subjektive Erfahrungen - aber keine Sicherheit.

Noch mal in aller Deutlichkeit: Die Standesämter in Mainland-China ticken nicht im Gleichtakt.

Und deshalb, weils so schön, einfach und SICHER ist - noch mal:
ingo_001 hat geschrieben:Deswegen sag ich ja immer wieder:
Wenn in Mainland-China geheiratet werden soll, dann soll die Zukünftige sich bei dem für sie zuständigen Standesamt genau sagen lassen, was explizit zur Eheschließung mit einem Deutschen in China an Dokumenten gebraucht wird.
Sicherheitshalber sollte die Auskunft auch schriftlich erteilt werden.
Alles andere ist nur russisches Roulette.

Insofern ist die Frage von Postbote tatsächlich sinnfrei - vorausgesetzt, er hat den Thread gelesen.
Wer Geist hat, hat sicher auch das rechte Wort, aber wer Worte hat, hat darum noch nicht notwendig Geist.

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Re: ledigkeitsbescheinigung oder Ehefähigkeitszeugniss

Beitrag von ingo_001 »

Was ist einfacher und SICHERER, als Deine Zukünftige bei IHREM Standesamt nachfragen zu lassen, was denn KONKRET gebraucht wird?
Denn: NUR DESSEN AUSKÜNFTE SIND RELEVANT FÜR EUCH.

Kein Vertrauen zu Ihren Fragefähigkeiten?

Alle HIER SUBJEKTIV gemachten Erfahrungen, sind für EUCH KEINE GARANTIE.

Die kann nur anhand der KONKRETEN AUSKÜNFTE VOM BETR. STANDESAMT, bei welchem die Eheschließung erfolgen soll, kommen - von Niemanden sonst.

Da ändern auch potentielle 20 eintrudelnde Aussagen von "Bei uns wars so und so" ... Nichts.
Wer Geist hat, hat sicher auch das rechte Wort, aber wer Worte hat, hat darum noch nicht notwendig Geist.

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Re: ledigkeitsbescheinigung oder Ehefähigkeitszeugniss

Beitrag von Squire »

Hallo Burkhardt,

wird das nicht langsam langweilig - den Beratungsresistenten zu spielen und im Forum immer wieder sinnfreie Threads zu eröffnen?

Sollte das Thema wider Erwarten für Dich doch Relevanz besitzen ... Ingo und ich hab es ja schon gesagt - jedes Standesamt in China tickt anders - bei dem einen muss es ein Ehefähigkeitszeugnis sein - beim anderen reicht eine erweiterte Meldebescheinigung. Fragt beim zuständigen Standesamt in China nach - die geben sogar Auskunft

Damit ist für diesen Thread bereits alles Notwendige gesagt
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Re: ledigkeitsbescheinigung oder Ehefähigkeitszeugniss

Beitrag von Squire »

Was pöbelst Du eigentlich hier rum?

Erstens bst Du nicht der Thread-Ersteller, sondern hast den Thread gekapert, so dass niemand mehr auf die Frage des TO antwortet.

Zweitens ist es vieleicht Deiner subjektiv, selektiven Wahrnehmung entgangen, dass sehr wohl die einzig richtigen Antworten von Ingo und mir zu Deiner Kaperfrage kamen, nämlich im zuständigen Standesamt nachzufragen, welche Dokumente benötigt werden und das das in China von Standesamt zu Standesamt unterschiedlich gehandhabt wird.

und drittens und letztens - mäßige Dich in Deinem Ton - derjenige der rumrotzt bist nämlich Du und beratungsresistent bist Du ebenfalls noch
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Re: ledigkeitsbescheinigung oder Ehefähigkeitszeugniss

Beitrag von RoyalTramp »

Sorry, dass ich mich da einhake, @ingo und @squire, ABER Postbote hat nicht gefragt, welche Dokumente man braucht, um in Mainland-China zu heiraten, sondern die Frage gestellt:
Ist es jemandem im Jahre 2014/15 gelungen mit etwas anderem in China zu heiraten als mit einem EFZ. Z.B. mit einer endbeglaubigten Aufenthaltsbescheinigung.
Das ist dann doch was anderes, insofern sind eure Antworten wirklich nicht zielgerichtet, auch wenn sie gutgemeint waren.

P.S.:@postbote ... kann dir die Frage nicht beantworten, da ich 2010 geheiratet habe und das "Standesamt" in Changsha auf jeden Fall ein EFZ haben wollte.
Thank you for your contribution to China's flourishing and prosperity! 感谢你为祖国繁荣昌盛作出的贡献!
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Re: ledigkeitsbescheinigung oder Ehefähigkeitszeugniss

Beitrag von ingo_001 »

@ RT:

Würdest DU (oder jemand anders, der sich ERNSTHAFT mit dem Thema beschäftigt) SO auf die gegebenen Antworten reagieren, wie es Burkh ... ähem ... Postbote gemacht hat - oder nicht besser, so, wie es vorgeschlagen wurde?

Seine Beratungs- und Realitätsresistenz lässt nur zwei logische Schlüsse zu:

1. Er ist Burkh ...
2. Er will russ. Roulette spielen, weil ihm ein "Ja" auf seine Frage eben keine Sicherheit geben kann.

Ich hab alles, was es zu seiner Frage SINNVOLLES zu sagen gab, geantwortet.

Mehr kann man nicht machen.

Sollte es Burkh ... sein, dann sollten seine Posts aus dem Thread gelöscht werden, weil sie diesen nämlich vorsätzlich verhunzen.

Amen.
Wer Geist hat, hat sicher auch das rechte Wort, aber wer Worte hat, hat darum noch nicht notwendig Geist.

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Re: ledigkeitsbescheinigung oder Ehefähigkeitszeugniss

Beitrag von denblu »

Robber40 hat geschrieben: Im Zweifelsfall einfach an das zuständige Standesamt in Deutschland oder aber auch and das deutsche Konsular in Chengdu wenden. Ich war extrem positiv überrascht wie gut ich von den Behörden beraten und unterstützt worden bin!
Stimmt. Aber leider hilft das nicht immer.

Das gleiche (Infos einholen, welche Dokumente wir benötigen) haben wir auch gemacht. Leider hat das Standesamt in Chongqing nicht gesagt, wo ich ein Single Certificate bekomme. Ich ging davon aus, dass das Standesamt soetwas austellt. Das Standesamt in DE kannte nur Ehefähigkeitszeugnisse. Somit hat alles Nachfrage nicht geholfen um unnötige Dokumente und Behördengänge zu vermeiden. Hilfsbereit ware alle Beamten. Aber internationale Eheschließungen sind immer sehr speziell und immer etwas anders. Unser Standesamt im Dorf hatte vorher noch nie eine Eheschließung mit einer Chinesin.

Alles Gute

Nachtrag: Nachfragen beim Konsulat in Chengdu sind erfahrungsgemäß schwierig. Häufig wird einfach auf die Webseite verwiesen anstatt eine Antwort zu geben - zumindest wenn meine Frau da beispielsweise wegen der Familienzusammenführung nachfragt. Fragen kostet nichts. Aber eine Antwort ist nicht garantiert.
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