Minderjährige Schwester aus China nach Deutschland

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mirco84
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Minderjährige Schwester aus China nach Deutschland

Beitrag von mirco84 »

Hallo liebes Forum,

wir haben ein kleines Anliegen, wo wir versucht haben uns nach besten Wissen und Gewisssen schlau zu machen, jedoch seitens der Botschaft etc. nur schlechte bzw. nicht alle Möglichkeiten erwähnt werden.

Wir hoffen hier jemanden zu finden, der uns eventuell einen Gedankenanstoß geben kann, oder am besten, sogar dieselbe Situation durch gemacht hat....

Ich beschreibe einmal am besten die Problematik:

Wir(30,27, verheiratet zwei Kinder (Ich deutsch - meine Frau Chinesin seit vier Jahren in Deutschland) (Kinder--> 4 jahre China geboren, 2 Deutschland geb. beide Deutsche Staatsangehörigkeit)

leben hier glücklich in Lohn und Brot.
Jetzt kommt das Problem das die Mutter meiner Frau nicht mehr Sorge für die minderj. Schwester ( 11 Jahre) in China tragen kann.
Sie hat sehr stark abgebaut körperlich, fängt an verwirrt zu werden, hat schwarze Flecken an den Armen ( 50 Jahre ) etc....

Für uns steht jetzt natürlich das Wohl der kleinen im Vordergrund und wir würden mit aller Liebe Sie gerne aufnehmen um Ihr eine gesegnete Zukunft geben.
Wer China kennt, weiß um die Problematik....vorher wurde die Mutter unterstüzt durch die Tante (zwanzig Jahre lang), jedoch traut Sie sich das nach Schlaganfall verständlicher weise nicht mehr zu.....der Vater verließ kurz nach der Geburt des zweiten Kindes die Familie...

Wir haben schon viele Möglichkeiten in Betracht gezogen, leider alle am Ende ohne Erfolg bzw. haben wir nicht die nötige Sicherheit...

Wir haben von der Botschaft folgende Aussage bekommen :

------------>
Sehr geehrter Herr R.

Gerne kann ich Ihnen folgende generelle Informationen zu Adoptionen geben:
Sowohl Deutschland als auch China sind Vertragsstaaten des Haager Übereinkommens vom 29. Mai 1993 über den Schutz von Kindern und die

Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption (HAÜ). Um das Verfahren bei internationalen Kindesadoptionen zu vereinheitlichen und zu verbessern, sind in den jeweiligen Vertragsstaaten zentrale Behörden benannt, die für alle Fragen zu Auslandsadoptionen zuständig sind.

Das o.g. HAÜ kommt nur bei sogenannten Auslandsadoptionen zur Anwendung, d.h. wenn der gewöhnliche Aufenthalt des Kindes in direktem Zusammenhang mit der Adoption wechseln würde wie bei Ihnen.
In Deutschland ist diese zentrale Behörde die Bundeszentralstelle für Auslandsadoption beim Bundesamt für Justiz, Webseite:

https://www.bundesjustizamt.de/DE/Theme ... _node.html

Auf dieser Webseite finden Sie bereits umfangreiche Informationen zum Adoptionsverfahren selbst und für darüber hinaus gehende Fragen auch
deren Kontaktadresse.
Die zentrale Behörde in der Volksrepublik China ist das "China Center for Adoption Affairs", Website:

http://www.china-ccaa.org/frames/index_unlogin.jsp

Ich würde Ihnen daher empfehlen mit Ihren Anwälten auszuloten, ob in Ihrem Fall eine Adoption in Deutschland oder in China sinnvoller ist.

Sollten Sie einen anderen Weg als den der Adoption gehen wollen, möchte ich die Hinweise der Visastelle in Erinnerung rufen, nach denen eine Aufenthaltserlaubnis zum Kindernachzug hier nicht in Frage kommen würde, da dafür ein rechtliches Eltern-Kind-Verhältnis Voraussetzung ist – die Übertragung der Vormundschaft, bzw. Personensorge genügt laut Gesetz nicht. Zu den Erfordernissen zum „Nachzug sonstiger Familienangehöriger“, bei dem eine außergewöhnliche Härte vorliegen muss, möchte ich Sie ebenfalls auf Ihre bisherige Korrespondenz mit der Visastelle verweisen.
Ich hoffe Ihnen damit etwas weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Amtsrätin
_______________________
Rechts- und Konsularabteilung
Generalkonsulat Shanghai<<-----------------------

Ok leider funktioniert keine Adoption, von Schwester zur Schwester....-.-

was wir gehört haben wäre evetuell eine pflegebedürftig seitens der Schwester?!? Die Mutter hat kein großes Interesse nach Deutschland zu kommen, wobei Sie nachtürlich Ihre beiden Töchter sehr vermissen würde, wenn diese in Deutschland leben und Sie alleine in China.

Perfekt wäre natürlich wenn ein kompletter Familiennachzug gehen würde ( Mutter und Schwester)


Puuh ok, ich hoffe ich konnte das grob Beschreiben für welches Problem wir uns Hilfe erhoffen und danken allen vorab schon einmal für die genommene Zeit und das Interesse uns zu helfen !!!!

Liebe Grüße, Mirco und Lily und Kinder
``Xie Xie ´´
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sanctus
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Re: Minderjährige Schwester aus China nach Deutschland

Beitrag von sanctus »

Kompliziertes Thema. Da würde ich mich an deiner Stelle an einen Fachanwalt für Ausländerrecht wenden. Ich denke, dass ist hier die beste Adresse um nützliche Infos und Hilfe zu finden.
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Re: Minderjährige Schwester aus China nach Deutschland

Beitrag von Lars.HA »

Vielleicht sollte deine Schwiegermutter eine Wurmkur nötig haben. Entweder Appoplex, oder eine Parasitenbefall.

Ich habe dein Posting nicht ganz verstanden.

Du möchtest deine minderjährige Schwägerin in eure Obhut nehmen, oder wen? Zwei Kinder deiner Frau?
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AngelofMoon
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Re: Minderjährige Schwester aus China nach Deutschland

Beitrag von AngelofMoon »

sanctus sagt es schon:
sanctus hat geschrieben:Kompliziertes Thema.
mirco84 hat geschrieben:Wir hoffen hier jemanden zu finden, der uns eventuell einen Gedankenanstoß geben kann
Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz - AufenthG)
§ 36 Nachzug der Eltern und sonstiger Familienangehöriger
(1) Den Eltern eines minderjährigen Ausländers, der eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 1 oder Abs. 2 oder eine Niederlassungserlaubnis nach § 26 Abs. 3 besitzt, ist abweichend von § 5 Abs. 1 Nr. 1 und § 29 Abs. 1 Nr. 2 eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, wenn sich kein personensorgeberechtigter Elternteil im Bundesgebiet aufhält.
(2) Sonstigen Familienangehörigen eines Ausländers kann zum Familiennachzug eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, wenn es zur Vermeidung einer außergewöhnlichen Härte erforderlich ist. Auf volljährige Familienangehörige sind § 30 Abs. 3 und § 31, auf minderjährige Familienangehörige ist § 34 entsprechend anzuwenden.
Das Stichwort ist hier außergewöhnlichen Härte, diese muss entsprechend nachgewiesen sein.
Hinzu kommt noch das deine Frau für ihre Schwester Personenberechtigt sein müsste, also die Vormundschaft über ihre Schwester.
Ob dieses in China Gerichtlich oder über ein Notar gemacht werden müsste kann ich nicht sagen, dieses müsste deine Frau oder die Verwandten in China selber in Erfahrung bringen.
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sanctus
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Re: Minderjährige Schwester aus China nach Deutschland

Beitrag von sanctus »

Der Paragaraph 36 AufenthG Abs. 2 zeigt, dass hier ein Anwalt erforderlich ist. Die hier angesprochene Härte ist in der Kommentierung des Gesetzes umschrieben und zeigt auf, was hier dazu zählt. Weiter muss man hier Präzedenzfälle hinzuziehen um eine juristische Lösung für das Problem finden zu können.

Ich habe Zugang zum Juristenportal Juris, wo man uneigeschränkten Zugang zur Kommentierung und damit verbundenen Präzendenzfällen bekommt, allerdings kann ich das nur vom Büro aus machen und dort liegt noch ein Haufen Arbeit von letzter Woche - d.h. der Gang zum Anwalt ist damit schneller und am Ende auch besser und unvermeidlich.
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Re: Minderjährige Schwester aus China nach Deutschland

Beitrag von Roger »

Lars.HA hat geschrieben:Vielleicht sollte deine Schwiegermutter eine Wurmkur nötig haben. Entweder Appoplex, oder eine Parasitenbefall.Ich habe dein Posting nicht ganz verstanden.Du möchtest deine minderjährige Schwägerin in eure Obhut nehmen, oder wen? Zwei Kinder deiner Frau?
Bei manchen bleibt der Hirntod jahrelang unendeckt!

Sehr komplizierte Angelegenheit, hier Gesetzestexte zu zitieren ist wenig hilfreich.
Aus eigenen Erfahrungen würde ich das Pferd von hinten aufzäumen und die zuständige Ausländerbehörde konsultieren und denen die Sachlage schildern. Die Auslandsvertretungen als Botschaft oder Konsulat sind ja nur für die Einreiseformalitäten zuständig, nicht aber für eventuelle Bleiberechte. Bei einer 11 jährigen dürfte das keinerlei Schwierigkeiten geben, der Ausbildungsweg steht doch noch vor ihr! Es wird ja immer betont, daß wir ein Einwanderungsland sind.
Was mich ein wenig befremdet, ist das Schicksal der Mutter, was wird aus ihr?
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Re: Minderjährige Schwester aus China nach Deutschland

Beitrag von belrain »

Wenn ich es richtig verstanden habe denkt ihr darüber nach, nicht nur das Kind sondern auch die kranke Mutter zu holen. Ihr solltet euch erkundigen was genau die Krankheit ist und die Folgen Bedenken. Was wenn sie im Wahn jemand angreift, euch oder eure Kinder? Auch finanziell hat es Folgen. Ihr werdet die Kosten für die medizinische Betreuung tragen müssen. So ehrenhaft und löblich eure Gedanken sind solltet ihr das nicht vergessen. Ihr habt zwei Kinder die auch finanzielle Sicherheit brauchen.
Zur rechtlichen Situation empfehle ich einen qualifizierten Anwalt.
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Re: Minderjährige Schwester aus China nach Deutschland

Beitrag von AngelofMoon »

Roger hat geschrieben:Sehr komplizierte Angelegenheit, hier Gesetzestexte zu zitieren ist wenig hilfreich.
mirco84 hat geschrieben:Wir hoffen hier jemanden zu finden, der uns eventuell einen Gedankenanstoß geben kann, oder am besten, sogar dieselbe Situation durch gemacht hat....
Roger es geht hier um einen Gedankenanstoß, dass Lily und Mirco Rechtsbeistand brauchen werden steht außer Frage.
mirco84 hat geschrieben:Ok leider funktioniert keine Adoption, von Schwester zur Schwester....-.-
Mirco hat es schon geschrieben, Adoption wird nicht funktionieren aber dass Übertragen der Vormundschaft schon.
mirco84 hat geschrieben:Perfekt wäre natürlich wenn ein kompletter Familiennachzug gehen würde ( Mutter und Schwester)
Wenn der Lebensunterhalt für die Mutter gesichert ist und eine Krankenversicherung vorliegt würde dieses auch gehen.
Ob ihr diese Belastung tragen könnt steht auf einen anderen Blatt.
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Re: Minderjährige Schwester aus China nach Deutschland

Beitrag von sanctus »

Ich habe hier ein Urteil zu einem ähnlichen Fall (Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg 11. Senat, Aktenzeichen: OVG 1 B 16.14 vom 20.03.2014)

"Erteilung eines Visums; Nachzug zu in Deutschland lebenden Geschwistern; Angewiesensein auf familiäre Lebenshilfe; formale Anforderungen an ein ärztliches Attest; Anforderungen an Arbeitsplatzzusage zwecks Lebensunterhaltssicherung; Wiederkehranspruch eines in Deutschland geborenen und aufgewachsenen Ausländers; Unerheblichkeit der Gründe für die späte Rückkehr"

Hier dürften sicherlich einige Punkte von Bedeutung sein, allerdings auch nicht wirklich überraschen.

Hier die Orientierungssätze:

1. Fehlen hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte für die Annahme, dass der nachzugswillige Geschwister in der Türkei kein eigenständiges Leben führen kann und deshalb auf die Gewährung familiärer Lebenshilfe in Deutschland durch seine hier lebenden Geschwister dringend angewiesen ist, scheidet eine Visumerteilung aus. (Rn.36)

2. In einem berücksichtigungsfähigen ärztlichen Attest müssen nachvollziehbar die tatsächlichen Umstände angegeben werden, auf deren Grundlage eine fachliche Beurteilung erfolgt (Befundtatsache), müssen ggf. die Methoden der Tatsachenerhebung benannt werden, ist die fachlich-medizinische Beurteilung des Krankheitsbildes (Diagnose) nachvollziehbar darzulegen und muss schließlich eine prognostische Diagnose erstellt werden.(Rn.39)

3. Da es einem Ausländer, der erstmalig den Zuzug begehrt oder der seit Jahren nicht mehr in Deutschland gelebt hat, nicht möglich ist, eine prognostisch dauerhafte Lebensunterhaltssicherung aus eigenen Kräften durch eine bereits bestehende und voraussichtlich zukünftig fortdauernde Erwerbstätigkeit zu belegen, können für diesen Personenkreis im Einzelfall auch konkrete Arbeitsplatzzusagen genügen. Das setzt allerdings voraus, dass ihre (Schul- oder Berufs-)Ausbildung und die bisherige Erwerbsbiographie die positive Prognose zulassen, dass die Person den Anforderungen des ihm angebotenen Arbeitsplatzes genügt und er diese Erwerbstätigkeit voraussichtlich auch tatsächlich für längere Zeit ausüben wird.(Rn.47)

4. Kennzeichnend für den typischen Wiederkehrer ist zum einen eine durch einen langjährigen rechtmäßigen Aufenthalt und Schulbesuch in Deutschland eingetretene Aufenthaltsverfestigung und zum anderen, dass der Ausländer trotz seines zwischenzeitlichen Aufenthalts die hierdurch bewirkte Integration und seine Integrationsfähigkeit nicht wieder verloren hat. Daran fehlt es bei einem in Deutschland geborenen und aufgewachsenen Ausländer, der im Zeitpunkt der Visumantragstellung 36 Jahre alt ist und sich seit 14 Jahren im Ausland aufhält.(Rn.60)

5. Dass bei einem derart langen Auslandsaufenthalt, der die gesetzliche Höchstfrist von fünf Jahren um neun (bzw. sieben) Jahre überschreitet, die frühere Integration bei einem zudem dem jugendlichen Alter längst entwachsenen Ausländer noch fortbesteht, erscheint allenfalls in einem besonderen Ausnahmefall denkbar.(Rn.63)

6. Auf die Gründe, die dazu geführt haben, dass ein Ausländer nicht dem Typus des Wiederkehrers entspricht oder gleicht, er insbesondere nicht die notwendige Reintegrationsfähigkeit aufweist, bzw. auf die Frage, ob ihn insoweit ein (alleiniges) Verschulden trifft, kommt es schon grundsätzlich nicht an.(Rn.67)


Quelle: Juris.de
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Re: Minderjährige Schwester aus China nach Deutschland

Beitrag von bue48 »

Vielleicht solltest du euer Problem auch mal bei Info4alien reinzustellen, denn in diesem Forum sitzen Fachleute, die z.B. bei den ABHs arbeiten. Hier der Link: http://www.info4alien.de bzw. direkt zum Forum http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi
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Re: Minderjährige Schwester aus China nach Deutschland

Beitrag von mirco84 »

Puh erstmal allerliebsten Dank für die Erfahrungen, die ich aus euren Erfahrungen nehmen kann.
Fazit ist bei uns sowieso das wir Rechtsbeistand nehmen müssen, das war uns von vorhinein klar. Jedoch kann man bei vielen auch das Geld zum Fenster raus werfen, da jeder eine "ähnliche" Vorstellenung hat, jedoch gobt ja auch verschiedenste Vorgehensweisen der Anwälte. Darum war für mich ein Weg zu finden, der recht akzeptabel und hoffnungsvoll wäre, die erste Etappe. Ich kenne ja schon alleine die Behöreden in China und deren Korruptheit und derer Sorgnis um ausländischer Probleme....

Bei uns ist jetzt erstmal die Hoffnung dahin, da wir denken das ein Weg, wie auch immer, einfach nicht möglich ist...was ich sehr schade finde...Die kleine ist in der Region die 2. Beste in der Region, die Mutter würde Ihnren Lebensabend hier in medizinischer, angstfreien Behütung verbringen können ( mein erstes Kind wurde durch einne Kaiserschnitt in China/Yizhang geboren, und ich durfte im Flur rauch "HAB ICH NICHT!!!" und es wurden im OP halt nur Holztüren zu gezogen...ich musste meine Frau waschen, Essen bringen etc, also ein himmelweiter Unterschied zu Deutschen Standarts,nur nebenbei :) )

Und dem deutschen staat nicht auf der Tsche liegen würde...naja ok der Krankenvers. ein wenig, aber wenn ich sehe wasich jeden Monat an hunderte an die überweise kann ich damit leben! Und ich rufe nicht für ne kleine Schnittwunde nen RTW ^^


Sorry für die sehr späte Antwort, ich bitte dieses zu entschuldigen! Ich bin beruflich mit dem LKW sehr viel unterwegs und wir die Hoffnung schon aufgegeben haben. Die Mutter wäre in Deutschland auf jeden Fall von der Familie hilfebedürftig, jedoch wohl kein Härtefall....also abwarten das die Katastrophe beginnt und erneut Hoffnung durch euch und unserer Energie zu schöppfen --

Dennoch nochmal Danke an jede Kritik und Hilfe!
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Re: Minderjährige Schwester aus China nach Deutschland

Beitrag von mirco84 »

Lieben Dank "Sanktus" das ein oder andere ist seeehr gut!, Jedoch genau wie du sagst nicht neu
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Re: Minderjährige Schwester aus China nach Deutschland

Beitrag von ingo_001 »

Gabs denn ein Feedback von

Link: http://www.info4alien.de bzw. direkt zum Forum http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi

I.d.R. wird da auch gerne versucht weiter zu helfen.
Wer Geist hat, hat sicher auch das rechte Wort, aber wer Worte hat, hat darum noch nicht notwendig Geist.

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Re: Minderjährige Schwester aus China nach Deutschland

Beitrag von blur »

mirco84 hat geschrieben:Und dem deutschen staat nicht auf der Tsche liegen würde...naja ok der Krankenvers. ein wenig, aber wenn ich sehe wasich jeden Monat an hunderte an die überweise kann ich damit leben! Und ich rufe nicht für ne kleine Schnittwunde nen RTW ^^
Nur um das deutlich zu machen, das Kind könnte erst nach einer Adoption in die gesetzliche Familienversicherung (sofern ihr denn gesetzlich krankenversichert seid). Die Mutter könnte überhaupt nicht kostenlos mitversichert werden und bräuchte wohl eine private Krankenversicherung die dich sicher viele hundert Euro im Monat kosten wird und bei der dann Vorschäden ausgeschlossen sind! So leicht wie du dir das vorstellst ist es nicht, die Hürden sind da sehr hoch da man sich keine Sozialfälle ins Land holen will.
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Re: Minderjährige Schwester aus China nach Deutschland

Beitrag von blackrice »

blur hat geschrieben:...da man sich keine Sozialfälle ins Land holen will.
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wir sind hier nicht bei WÜNSCH' DIR WAS sondern bei SO ISSES' HALT
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