Rente - chinesische Partnerin & Mutter

In diesem Forum können alle Fragen rund um Familienangelegenheiten, z.B. Heirat, Geburt, Scheidung, damit verbundene Visumsfragen und andere bürokratische und sonstige Hürden besprochen werden.
Antworten
Kop
Mitglied
Mitglied
Beiträge: 60
Registriert: 21.12.2010, 07:48
Wohnort: Hagen

Rente - chinesische Partnerin & Mutter

Beitrag von Kop »

Hallo allerseits,
(ich habe nichts via Suchfunktion gefunden, entschuldigt wenn ich etwas übersehen habe.)

Ich bin seit einiger Zeit mit einer Chinesin verheiratet und wir leben in Deutschland; haben auch vor, hier zu bleiben und eine Familie zu gründen.
Bis dato hat meine Partnerin Deutschkurse besucht und noch nicht gearbeitet (hat jedoch eine Aufenthalts- und in Folge derer auch Arbeitserlaubnis) - ist also nicht berechtigt, eine Rente o.ä. zu beanspruchen - dachte ich.

Nach einigen Gesprächen und Infofetzen bin ich jedoch unsicher und wollte deshalb das Forum hier und Eure Erfahrungen konsultieren - entschuldigt meine allgemeine Unwissenheit.
1) Kann ich meine Frau auch ohne aktuelle Arbeit bei der dt. Rentenversicherung und Ihre Arbeitszeiten in China wenigstens melden?
2) Sobald meine Frau gemeldet ist, kann dann auch die bald anstehende Mutterzeit offiziell gemeldet werden und eingetragen werden?

Kann jemand weiterhelfen und in Kürze schildern, was Ihr ggfs. mit Euren chinesischen Partnern gemeldet habt?

Danke & Gruß,
Kop
AlexanderB
Teilnehmer
Teilnehmer
Beiträge: 35
Registriert: 01.04.2015, 17:09

Re: Rente - chinesische Partnerin & Mutter

Beitrag von AlexanderB »

Hallo,

zu dem speziellen Fall kann ich nichts sagen - ich kann dir nur eine "Leitlinie" geben, die mir damals von der Deutschen Rentenversicherung am Telefon erzählt wurde:

Die chinesische und die deutsche Rentenversicherung haben nichts gemein und erkennen sich nicht gegenseitig an. Wenn es tatsächlich um eine Rentenzahlung geht, musst du in beiden Ländern die Mindestzeit eingezahlt haben um die Rente in beiden Ländern zu erhalten.
Es wird nichts angerechnet.

Empfehlung: Ruf doch mal bei deren Service Hotline an. Die können dir da sicherlich schneller und verbindlicher weiterhelfen als hier das Forum.

Beste Grüße,

Alex
"How to be Chinese - A step by step guide how to survive and enjoy the madness in China” (Book)
Free Preview: http://h2bc.ctrt.de

"Financial, Administrative and Trade Management in China” (Artikel)
http://management.ctrt.de
Benutzeravatar
ingo_001
Titan
Titan
Beiträge: 12205
Registriert: 02.09.2008, 14:41
Wohnort: Berlin
Hat sich bedankt: 1 Mal
Danksagung erhalten: 21 Mal

Re: Rente - chinesische Partnerin & Mutter

Beitrag von ingo_001 »

Kop hat geschrieben:Bis dato hat meine Partnerin Deutschkurse besucht und noch nicht gearbeitet (hat jedoch eine Aufenthalts- und in Folge derer auch Arbeitserlaubnis) - ist also nicht berechtigt, eine Rente o.ä. zu beanspruchen - dachte ich.
Das ist richtig.
Kop hat geschrieben:Nach einigen Gesprächen und Infofetzen bin ich jedoch unsicher und wollte deshalb das Forum hier und Eure Erfahrungen konsultieren - entschuldigt meine allgemeine Unwissenheit.
Anders lautende Infos sind falsch.
Kop hat geschrieben:1) Kann ich meine Frau auch ohne aktuelle Arbeit bei der dt. Rentenversicherung und Ihre Arbeitszeiten in China wenigstens melden?
Nein.
Kop hat geschrieben:2) Sobald meine Frau gemeldet ist, kann dann auch die bald anstehende Mutterzeit offiziell gemeldet werden und eingetragen werden?
Mutterzeit -> Mutterschutz?
Ist irrelevant, weil kein Arbeitsverhältnis vorliegt.

Was es aber gibt: Elterngeld ab der Geburt des Kindes (bei arbeitslosen Müttern sind das 300 Euro pro Monat bis zur Vollendung des 12. Monats).
Das muss aber beantragt werden.
Wo, das hängt vom Wohnort ab.
ACHTUNG: Elterngeld zählt auch in dem Fall als Lohnersatzleistung, obwohl es da de facto eine Sozial-Leistung ist, da ja kein Lohn/Gehalt zu dessen Berechnung zugrunde gelegt werden kann.
Elterngeld ist steuerpflichtig - nicht vergessen.

Bei der Rentenversicherung werden pro Kind 3 Jahre Kindererziehungszeit berücksichtigt, so dass die Mutter bei 2 Kindern auf 6 Beitragsjahre kommt - so also auf die 5 Beitragsjahre kommt, die erfüllt sein müssen, um einen Rentenanspruch zu haben.
Wer Geist hat, hat sicher auch das rechte Wort, aber wer Worte hat, hat darum noch nicht notwendig Geist.

Die Logik ist Deine Freundin - Wünsch-Dir-Was und Untergangs-Propheten sind falsche Freunde.
Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 29 Gäste