Gewerbe für ausländischen Ehegatten

Alles um Zoll, Import & Export zwischen China und dem Rest der Welt.
Kikki
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Gewerbe für ausländischen Ehegatten

Beitrag von Kikki »

Guten Tag liebes Forum,

kurz schon mal vorab. Ich weiß das ich bei solchen Fragen lieber direkt einen Steuerberater aufsuche, dies werde ich auch tun, ich hoffe dennoch das jemand mal ein paar grundsätzliche Dinge sagen kann.

Mein Mann (Chinese) und ich haben vor kurzem geheiratet. Er zieht bald zu mir nach Deutschland durch die FZF. Mein Mann stellt Okarinas her und hat die letzten Jahre bei verschiedenen Meistern die Baukunst perfektioniert. Nun möchte er in Deutschland eine Werkstatt haben und Einzelstücke verkaufen. Es handelt sich dabei um besondere Fertigungen, bei dem ein Musikinstrument schon mal zwischen 1000-12000€ betragen kann, es wird also keine Massenproduktion und die Einnahmen sind Aufgrund der Handfertigungszeit abschätzbar. Es ist ein 1-Mann Betrieb und Angestellte sind nicht geplant.

Die Frage die sich uns stellt. Kann man als Ausländer mit befristeter Aufenhaltsgenehmigung und guten Deutschkentnissen ohne Probleme ein Gewerbe in Deutschland anmelden und Dinge über einen Webshop verkaufen? Hat es steuerliche Vorteile/Nachteile, wenn ich oder er das Unternehmen gründe? Wie ist der grundsätzliche Ablauf - muss man einfach 1x im Jahr eine Steuererklärung abgeben und gut? Mit welchen generellen Kosten ist denn bei einem Gewerbe mind. zu rechnen? (ich meine Dinge wie IHK - die wollen ja alle Geld).

Wir möchten halt keine Probleme haben. Es ist mehr ein Hobby meines Mannes, neben dem Haushalt ^^, da ich vollzeit arbeiten werde für unsere kleine Familie. Unsere Tochter ist bereits zwei Jahre alt.

Mich interessieren eben vor allem Tipps, worauf ich aufjedenfall achten sollte, damit ich beim Steuerberater auch die richtigen Fragen stellen kann. Da verlasse ich mich lieber mit auf Drittmeinungen aus erster Hand, statt auf Drittmeinungen irgendwelcher Selbstständig-Ratgeber-Seiten :) !

Ich bedanke mich vielmals

Liebe Grüße,

Kikki
cayman
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Re: Gewerbe für ausländischen Ehegatten

Beitrag von cayman »

Mach dir mal nicht zu viele Gedanken.

Meine Frau (Chinesin) und ich haben ein Unternehmen hier in Deutschland gegründet ohne das Sie eine AE hatte. Gründet einfach ein UG, früher hieß das 1 Euro Gesellschaft. Bedeutet mindestens 1 Euro Stammkapital.

Sucht Euch einen Steuerberater, die kennen sich damit bestens aus. Die entstehenden Kosten sind wirklich überschaubar.

Benötigt wird noch ein Notar für die Unternehmensgründung, bei uns hat er 5% Honorar bei 5000 Euro Stammkapital verlangt.
Anstatt zu klagen was ihr wollt, solltet ihr dankbar sein, dass ihr nicht all das bekommt, was ihr verdient
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Topas
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Re: Gewerbe für ausländischen Ehegatten

Beitrag von Topas »

Hallo Kikki,

erst mal herzlich willkommen hier im Forum.
Ganz pauschal und ohne weitere Infos (Welche Rechtsform, welches Gewerbe, Höhe der kalkulierten Einnahmen/Ausgaben, angestrebte Versicherungen etc.) lässt sich euer Frage nicht beantworten. Das kann nur euer Steuerberater - dafür ist er ja da - anhand ganz konkreter Planzzahlen. Habt ihr ein Finanzplan erstellt? Wenn nicht, macht das bitte als erstes.
http://www.gruenderlexikon.de/magazin/muster-finanzplan

In eurem Fall - also erster Wohnsitz und Erwerbstätigkeit/Lebensmittelpunkt in Deutschland (sofern ich dein Eingangsposting jetzt richtig interpretiere - gelten dementsprechend auch die deutschen Steuern. Ihr seid also Steuerinländer. http://de.wikipedia.org/wiki/Steuerinl%C3%A4nder

Dann gibt es verschiedene Einkunftsarten, laut Einkommensteuergesetz. Dort wird unter anderem grundsätzlich definiert, welche Arten von Einkünften dein Mann erwirtschaftet:
http://de.wikipedia.org/wiki/Einkunftsart

Da ihr an den Verkauf von Musikinstrumenten denkt, betreibt ihr also ein Gewerbe und seit demnach z.B. Gewerbesteuerpflichtig. Die Höhe dieser Steuer bemisst sich je nach Kommune und dessen Hebesatz unterschiedlich.

Die Einkommenssteuer wird aus eurem Gewinn berechnet, nach Abzügen von z.B. Betriebsausgaben oder auch auch steuerlichen Vorteilen die geltend gemacht werden können. Auch hier gibt es haufenweise Variablen und Möglichkeiten, wie eure Steuer berechnet wird

Dann gibt es die Umsatzsteuer. Für euch nur eine durchlaufende Steuer, die ihr vom Kunden einnehmen werdet und letztlich an dem Staat weiterleitet. Hier gibt es z.B. die Möglichkeit einer Umsatzsteuerbefreiung.

Versicherungen: Arbeitslosen-, Kranken- und Pflege-, Renten-, Betriebshaftpflicht- und und und....lauter Versicherungen, die ihr zu einem guten Teil freiwillig abschließen könnt. Also hängt hier die Ausgabenlast von eurer eigenen Entscheidung ab.

Ich rate euch wirklich, bevor ihr etwas in die Wege leitet (auch ohne Anmeldung in Handelsregister können Handlungen, die das zukünftige Unternehmen betreffen, später steuerrelevant sein), ein Finanzkonzept zu erstellen. Sobald dies steht, könnt ihr daraus eine Einnahmenplankalkulation erstellen, anhand deren ihr dann dementsprechend die Höhe der Steuern berechnen könnt.
Topas grüsst recht herzlich WHSAP
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Kikki
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Re: Gewerbe für ausländischen Ehegatten

Beitrag von Kikki »

Hallo Topas, hallo cayman,

vielen Dank für eure Antworten und euer Willkommen :) !
Das sind natürlich nun ganz viele Dinge, von denen ich (noch) keine Ahnung habe und die man zunächst klären muss. Ich werde mich demnach zeitig an meinen Steuerberater wenden.

Ich danke euch.
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Re: Gewerbe für ausländischen Ehegatten

Beitrag von tigerprawn »

Erstmal: ja, er darf grundsaetzlich ein Gewerbe anmelden.
Nein, er darf kein Gewerbe (so einfach) ausüben in dem noch Meisterzwang gilt. Vermutlich jedoch gab es Meisterzwang bei Musikinstrumentebauern aber der ist vermutlich abgeschafft worden. Es lohnt sich dies zu überprüfen.
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Re: Gewerbe für ausländischen Ehegatten

Beitrag von canni »

cayman hat eigentlich alles in vereinfachter Form gesagt! Ich denke genau so läuft es am besten für ein Ein Mann Unternehmen. Topas was Du anführst ist zwar alles richtig, aber doch zu umfangreich für das was Kikki geschildert hat. Also folge Caymans Rat, das ist der einfachste und zunächst auch günstigste Weg.

Da gibts ja auch noch den Begriff Freiberufler. Zwischen der kleinen GmbH und diesem Freiberufler Status wird es wohl liegen. Steuerberater erklärt das und hilft beim Einstieg.
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Re: Gewerbe für ausländischen Ehegatten

Beitrag von wingtsun »

Was soll denn der Tipp mit einer UG?
Wenn ihr Mann sowieso ein Einzelunternehmer ist, reicht auch das einfache Gewerbe und dann ist er automatisch schon Einzelunternehmer. Raus aus der Kleinunternehmerregelung und dann kann er auch schön die Steuer absetzen. Die IHK will auch erst einmal nichts von einem, außer einen Fragebogen, den man etwas unterschätzend ausfüllen sollte.

Monatlich / Quartalsweise die Umsatzsteuervonanmeldung, jährlich Einkommensteuer und das war's. Kann man, mit ein wenig Mühe auch selber machen. ELSTER geht ja online.

Mit der UG hast du nur unnötig notariellen Aufwand und zahlst dafür viel Geld. Absichern kann man sich auch ohne UG mit anständigen Versicherungen - wenn überhaupt nötig.
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Re: Gewerbe für ausländischen Ehegatten

Beitrag von gzs »

Größter Fixkostenpunkt wird die Krankenkasse. Bei gesetzlicher mind 300€/Monat.
Wobei hier zu prüfen wäre ob er nicht anfangs unter der Grenze für die Familienversicherung fällt. Die liegt, so weit ich mich erinnere, irgendwo bei 350 Euro steuerpflichtigen Einnahmen (nicht Umsatz) monatlich. Aber das klärt ein Anruf bei der Krankenkasse - sofern du bei einer gesetzlichen bist.
Gerhard

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Re: Gewerbe für ausländischen Ehegatten

Beitrag von Topas »

canni hat geschrieben:Topas was Du anführst ist zwar alles richtig, aber doch zu umfangreich für das was Kikki geschildert hat. Also folge Caymans Rat, das ist der einfachste und zunächst auch günstigste Weg.
Günstigster Weg? Zu umfangreich? Bitte erklär mir, was denn Caymans Weg so günstiger macht? "Geh einfach zum Notar und gründe eine UG" - über den Rest wie z.B. Krankenversicherung gar nicht erst nachdenken? Du bist mir ja einer :mrgreen:


Kikki hat konkrete Fragen gestellt, die sich mit "meine Frau und ich haben hier eine UG gegründet, ohne AE" nicht wirklich beantworten lassen. Und schon gar nicht, wenn die Threaderstellerin sich mit der Rechtsform UG gar nicht auskennt. Aber Hauptsache es sind nur allgemeine 5 Sätze, dass macht das Ganze dann einfacher ...ja, einfach zu lesen. Was einfacher zu lesen ist, muss nicht unbedingt auch einfacher zu verstehen sein.

Also, bitte lasst diese Abwatscherei sein!
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Re: Gewerbe für ausländischen Ehegatten

Beitrag von edmund27 »

Also macht es doch nicht so kompliziert. Man geht zum Gewerbeamt und meldet ein Gewerbe an. Der Gewerbeschein kostet so um die 20€. Jedenfalls bei uns. Da er ein Handwerk ausüben will, sollte er sich bei der Handwerkkammer erkundigen, ob dazu ein Meisterbrief notwendig ist. Die Steuern kann man selber machen oder sich dann einen Steuerberater suchen. Umsatzsteuer wird er erstmal nicht bezahlen, da er bei den geringen Umsätzen als Kleinunternehmer geführt wird. Bei so kleinen Umsätzen ist es erstmal nicht notwendig an eine andere Unternehmensform zu denken. Für mich die billigste Lösung. 8)
Würden die Menschen verstehen, wie unser Geldsystem funktioniert, hätten wir eine Revolution – und zwar schon morgen früh. ( Henry Ford )
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Re: Gewerbe für ausländischen Ehegatten

Beitrag von wingtsun »

edmund27 hat geschrieben:Umsatzsteuer wird er erstmal nicht bezahlen, da er bei den geringen Umsätzen als Kleinunternehmer geführt wird.
Wenn so ein Produkt gut und gerne mal 12.000 € kosten kann (es ist ja die Rede von 1000-12000), dann wird das mit der Kleinunternehmerregelung nichts. Und wenn man von Kleinunternehmer im laufenden Geschäftsjahr umstellt, darf rückwirkend für das laufende Jahr auch noch Knete bezahlt werden. Das würde ich finanziell nicht riskieren.
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Re: Gewerbe für ausländischen Ehegatten

Beitrag von cayman »

@Topas
jeder Fall ist individuell, wir brauchten uns über eine Krankenversicherung keine Gedanken machen da meine Frau seit über 10 Jahren hier in Deutschland eine Vollversicherung hat.

Die Eingangsfrage war doch ob man als Ausländer mit befristeter AE ein Gewerbe gründen darf oder nicht. Die Frage habe ich beantwortet so wie wir es gemacht haben.

Zu den Steuer Fragen habe ich geraten zu einem Steuerberater zu gehen.

Meine allgemeinen 5 Sätze betreffen meinen Fall und es sind nur Erfahrungen meinerseits die ich hier preisgebe.

Also bitte lass die Abwatscherei sein!
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Re: Gewerbe für ausländischen Ehegatten

Beitrag von Topas »

Sorry Cayman,

wenn du es jetzt abbekommen hast. Liegt daran, dass Canni auf dich verwiesen hat, und ich dem blind gefolgt bin. Gerne nehme ich meine Abwatsche wieder zurück.

Meine Kritik bezog sich auf das Zitat von Canni, wo er von Infos, die seiner Meinung nach nicht "einfach" genug sind, gezielt abgeraten und dementsprechend als unrelevant bewertet hat. Das finde ich nicht gut.
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Re: Gewerbe für ausländischen Ehegatten

Beitrag von canni »

Die Eingangsfrage war doch ob man als Ausländer mit befristeter AE ein Gewerbe gründen darf oder nicht.

Bei dem von Cayman geschilderten Fall wissen wir nun es geht!
Und wenn sie ein Gewerbe anmeldet kann der Mann im Sinne von Familienhilfe auch mitarbeiten.
Das weiss ich!

Ob das mit Deinen Vorschlägen geht hast nicht gesagt?
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Re: Gewerbe für ausländischen Ehegatten

Beitrag von tigerprawn »

Wenn es ein Handwerk ist, ist uebrigens die Handwerkskammer zustaendig und nicht die IHK (Industrie und Handelskammer)
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