Hauptwohnsitz/Nebenwohnsitz (Deutschland)

Alles zum Thema Visum für China und Deutschland: Antrag, benötigte Unterlagen, Bürokratie, Erfahrungsberichte und sonstiger nerviger Kleinkram zu dem Thema.
DaLongRen
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Re: Hauptwohnsitz/Nebenwohnsitz (Deutschland)

Beitrag von DaLongRen »

Hallo,

da ich aktuell auch vor der Frage stehe, ob ich mich hier abmelden soll oder nicht, hole ich das Thema noch einmal hoch:

Bisher habe ich folgende Pro und Contra Punkte aufgeschnappt:

Pro: Abmelden in Deutschland (Wenn man in China längerfristig arbeitet):
  • Bei der Rückkehr kann UMZUGSGUT kostenlos nach Deutschland eingeführt werden
  • GEZ Gebühr fällt nicht an
  • Leistungen der Botschaft in China werden ggf. günstiger
Contra:
  • ? Nix ?
Ohne Auswirkung:
  • Steuern: da Doppelbesteuerungsabkommen
  • Gesetzlich Krankenkasse: Da sie verpflichtet sind Rückkehrer aufzunehmen.
Gibt es dazu noch mehr Ideen?
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egon
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Re: Hauptwohnsitz/Nebenwohnsitz (Deutschland)

Beitrag von egon »

DaLongRen hat geschrieben:Hallo,

da ich aktuell auch vor der Frage stehe, ob ich mich hier abmelden soll oder nicht, hole ich das Thema noch einmal hoch:

Bisher habe ich folgende Pro und Contra Punkte aufgeschnappt:

Pro: Abmelden in Deutschland (Wenn man in China längerfristig arbeitet):
  • Bei der Rückkehr kann UMZUGSGUT kostenlos nach Deutschland eingeführt werden
  • GEZ Gebühr fällt nicht an
  • Leistungen der Botschaft in China werden ggf. günstiger
Contra:
  • ? Nix ?
Ohne Auswirkung:
  • Steuern: da Doppelbesteuerungsabkommen
  • Gesetzlich Krankenkasse: Da sie verpflichtet sind Rückkehrer aufzunehmen.
Gibt es dazu noch mehr Ideen?
Auf alle Faelle abmelden!
Gemaess KK-Gesetz von 2007 ist die Gesetzliche ohnehin verpflichtet, jeden aufzunehmen, selbst ohne Einkommen.
Bankkonto kann man auch mit Wohnsitz im Ausland haben. Habe mich Ende 2000 in Deutschland abgemeldet und der Bank (Sparkasse) die neue Adresse im Ausland mitgeteilt. Einzig der Dispokredit wurde reduziert, was mir egal war, da nie benutzt.
Steuern muessen dann nur in China bezahlt werden. Wer abgemeldet ist, ist nicht steuerpflichtig fuer Einkommen im Ausland. Ausnahme: Aussensteuergesetz. Duerfte aber fuer China und in deinem Fall nicht greifen. Aber Achtung. Es gibt Finanzaemter, die bewerten selbst ein Zimmer bei den Eltern als "nicht abgemeldet" und wollen hinterher noch die Differenz zwischen der Steuer die man im Ausland bezahlt hat und der Steuer, die in Deutschland angefallen waere. Prominentestes Beispiel: Der Tennis Boris. Abklaeren und bei der Abmeldung erklaeren, dass man keine Raeumlichkeiten mehr in Deutschland hat. Man kann zwar nachweisen, dass man sich in China aufgehalten hat, den Aerger hat man aber dennoch.
Umzugsgut wurde bereits erwaehnt. Kann man i.d.R. nur dann zoll-/steuerfrei einfuehren, wenn man abgemeldet war.
Fahrzeuge, die man noch in Deutschland hat, muessen auf andere Personen, z.B. Eltern angemeldet werden, da die Zulassungsstellen einen Halter mit Wohnsitz im Ausland nicht akzeptieren. Zumindest sind das meine Erfahrungen, welche ich vor 2 Wochen beim Autokauf gemacht habe. Hat keine Vollmacht usw. geholfen. Kommt dann mindestens ein Briefeintrag dazu, was den Wiederverkaufswert mindern kann.
Wer kriecht, der stolpert nicht.
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hktraveller
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Re: Hauptwohnsitz/Nebenwohnsitz (Deutschland)

Beitrag von hktraveller »

egon hat geschrieben:...Es gibt Finanzaemter, die bewerten selbst ein Zimmer bei den Eltern als "nicht abgemeldet" und wollen hinterher noch die Differenz zwischen der Steuer die man im Ausland bezahlt hat und der Steuer, die in Deutschland angefallen waere...
Das sind nicht einzelne Finanzaemter, das ist die allgemeine Rechtslage. Eine Abmeldung beim Einwohnermeldeamt reicht nicht als Wohnsitzaufgabe. Der Wohnsitz muss nachweislich aufgegeben werden. Das kann z.b. durch langfristige Vermietung oder zumindest durch den Nachweis des Versuches der Vermietung erfolgen. Selbst ein Kleiderschrank im Gaestezimmer der Eltern kann schon als Indiz eines Wohnsitzes ausreichen. Ein eigenes Zimmer sowieso.
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Re: Hauptwohnsitz/Nebenwohnsitz (Deutschland)

Beitrag von cayman »

Achtung: wenn man sich in D abmeldet erlischt automatisch die Zulassung von einem Fahrzeug welches auf die abgemeldete Person zugelassen war.
Anstatt zu klagen was ihr wollt, solltet ihr dankbar sein, dass ihr nicht all das bekommt, was ihr verdient
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egon
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Re: Hauptwohnsitz/Nebenwohnsitz (Deutschland)

Beitrag von egon »

cayman hat geschrieben:Achtung: wenn man sich in D abmeldet erlischt automatisch die Zulassung von einem Fahrzeug welches auf die abgemeldete Person zugelassen war.
...und damit auch der Versicherungsschutz.
Wer kriecht, der stolpert nicht.
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Re: Hauptwohnsitz/Nebenwohnsitz (Deutschland)

Beitrag von DaLongRen »

Puh, das ist jetzt doch schwieriger als ich gedacht hatte.

Und ja: Auch alle Nicht-Expats dürfen antworten ;-)

Als Contra gegen eine Abmeldung in Deutschland kommt also hinzu:
  • Auto muss abgemeldet werden
  • Mietverträge, etc. müssen ggf. umgeschrieben werden, damit das Finanzamt nicht doch einen Wohnsitz in Deutschland anerkennt.
Wobei ich mir jetzt folgende Frage stelle: Wenn ich in China lediglich mein Gehalt habe und das dort versteuert wird, dann muss ich es (wegen dem Doppelbesteuerungsabkommen) in Deutschland doch nicht noch einmal versteuern, oder?
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Re: Hauptwohnsitz/Nebenwohnsitz (Deutschland)

Beitrag von Helfer »

DaLongRen hat geschrieben:
Wobei ich mir jetzt folgende Frage stelle: Wenn ich in China lediglich mein Gehalt habe und das dort versteuert wird, dann muss ich es (wegen dem Doppelbesteuerungsabkommen) in Deutschland doch nicht noch einmal versteuern, oder?
Die Verstuerung haengt nicht am Wohnsitz ab. Die Versteuerung des Einkommens haengt davon ab, ob Du mehr als 185 Tage in Deutschland aufhaelst. Falls Du mehr also 185 Tage in Deutschland aufhaelst, so laeuft dein Einkommen, welches Du in China verstuert hast, in den Progressionsvorbehalt.

Uebrigens auch ohne Wohnsitz in und ohne 185 Tage Regelung sind gewisse Einkuenfte, die man in Deutschland erzielt steuerpflichtig (Mieteinkuenfte oder gewisse Kapitalertraege).
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Re: Hauptwohnsitz/Nebenwohnsitz (Deutschland)

Beitrag von Donnervogel »

Helfer hat geschrieben: Uebrigens auch ohne Wohnsitz in und ohne 185 Tage Regelung sind gewisse Einkuenfte, die man in Deutschland erzielt steuerpflichtig (Mieteinkuenfte oder gewisse Kapitalertraege).
Welche Kapitalerträge?
DaLongRen
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Re: Hauptwohnsitz/Nebenwohnsitz (Deutschland)

Beitrag von DaLongRen »

Insgesamt fasse ich es den vorherigen Sachstand mal so für mich zusammen:

Wenn ...
  • (GEZ-Gebühren) PLUS (Einfuhrsteuer bei einem Rück-Umzug nach Deutschland) PLUS (Leistungen der Botschaft in China)
  • GRÖSSER sind als
  • die (Kosten die für die Ummeldung des Autos) PLUS (Änderung der Mietverträge),
...dann macht es Sinn sich komplett abzumelden.


Und davon abgesehen:
Donnervogel hat geschrieben:
Helfer hat geschrieben: Uebrigens auch ohne Wohnsitz in und ohne 185 Tage Regelung sind gewisse Einkuenfte, die man in Deutschland erzielt steuerpflichtig (Mieteinkuenfte oder gewisse Kapitalertraege).
Welche Kapitalerträge?
Das müssten z.B. Zinsen sein, die z.B. Dein Tagesgeldkonto bei einer deutschen Bank (in Deutschland) abwirft.

Allerdings greifen hier doch auch wieder die Freibeträge, oder?
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Jenniffer
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Re: Hauptwohnsitz/Nebenwohnsitz (Deutschland)

Beitrag von Jenniffer »

hktraveller hat geschrieben:Selbst ein Kleiderschrank im Gaestezimmer der Eltern kann schon als Indiz eines Wohnsitzes ausreichen. Ein eigenes Zimmer sowieso.
Ist das wirklich der Fall? Erstens kann das Finanzamt ja nicht in das Elternhaus reingucken und zweitens, was soll man denn mit seinem alten Zimmer machen? Soll die betreffende Person alle Moebel, Buecher und Kleidung wegscheissen? Das Zimmer steht eben 5 Jahre unbenutzt und verstaubt?
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Re: Hauptwohnsitz/Nebenwohnsitz (Deutschland)

Beitrag von Donnervogel »

DaLongRen hat geschrieben: Das müssten z.B. Zinsen sein, die z.B. Dein Tagesgeldkonto bei einer deutschen Bank (in Deutschland) abwirft
Nein, dafür zahlst du als Steuerausländer keine Steuern. Die Bank möchte hierfür die Abmeldung sowie deine chinesische Adresse haben.
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Re: Hauptwohnsitz/Nebenwohnsitz (Deutschland)

Beitrag von Donnervogel »

Jenniffer hat geschrieben: Ist das wirklich der Fall? Erstens kann das Finanzamt ja nicht in das Elternhaus reingucken und zweitens, was soll man denn mit seinem alten Zimmer machen? Soll die betreffende Person alle Moebel, Buecher und Kleidung wegscheissen? Das Zimmer steht eben 5 Jahre unbenutzt und verstaubt?
Das interessiert auch keinen Menschen. Abmelden und in China anmelden. Fertig.
DaLongRen
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Re: Hauptwohnsitz/Nebenwohnsitz (Deutschland)

Beitrag von DaLongRen »

Donnervogel hat geschrieben:
DaLongRen hat geschrieben: Das müssten z.B. Zinsen sein, die z.B. Dein Tagesgeldkonto bei einer deutschen Bank (in Deutschland) abwirft
Nein, dafür zahlst du als Steuerausländer keine Steuern. Die Bank möchte hierfür die Abmeldung sowie deine chinesische Adresse haben.
Ich habe jetzt gerade einmal ins Doppelbesteuerungsakommen reingesehen (http://www.bundesfinanzministerium.de/C ... onFile&v=2
  • und da steht in der Tat, dass die Zinsen aus dem Herkunftsland (in diesem Fall Deutschland) im Wohnsitzland (in diesem Fall China) besteuert werden können -> §11(1)
  • Alternativ gibt es aber auch die Möglichkeit, dass die Steuern im Aufkommensland besteuert wird (allerdings mit maximal 10%) -> §11(2).
Mir stellen sich jetzt zwei Fragen:
  1. Ist das ein Wahlrecht? D.h. kann ich mir aussuchen, wo ich meine deutschen Zinsen besteuert lasse?
  2. Gibt es den Sparerfreibetrag bei "Beschränkt Steuerpflichigen" (der man ohne Wohnsitz in Deutschland ist) noch?
In diesem Fall würden nämlich die ersten 801€ an Zinserträgen nicht besteuert werden (Sparerfreibetrag) und der Rest mit 10%.

Da es den Sparerfreibetrag in China nicht gibt, wäre die Besteuerung in China wohl teurer.
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Re: Hauptwohnsitz/Nebenwohnsitz (Deutschland)

Beitrag von tigerprawn »

DaLongRen hat geschrieben:Mir stellen sich jetzt zwei Fragen:
Ist das ein Wahlrecht?
Für die betreffenden Staaten, wie sie es denn regeln möchten : ja.
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Re: Hauptwohnsitz/Nebenwohnsitz (Deutschland)

Beitrag von Donnervogel »

DaLongRen hat geschrieben:
Da es den Sparerfreibetrag in China nicht gibt, wäre die Besteuerung in China wohl teurer.
Du zahlst so weit ich weiß nur 5% Steuern. Mein KPMG Berater meine, dass man im ersten Jahr weder in D, noch in China Kapitalertragssteuern zahlen muss.
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