DaLongRen hat geschrieben:Hallo,
da ich aktuell auch vor der Frage stehe, ob ich mich hier abmelden soll oder nicht, hole ich das Thema noch einmal hoch:
Bisher habe ich folgende Pro und Contra Punkte aufgeschnappt:
Pro: Abmelden in Deutschland (Wenn man in China längerfristig arbeitet):
- Bei der Rückkehr kann UMZUGSGUT kostenlos nach Deutschland eingeführt werden
- GEZ Gebühr fällt nicht an
- Leistungen der Botschaft in China werden ggf. günstiger
Contra:
Ohne Auswirkung:
- Steuern: da Doppelbesteuerungsabkommen
- Gesetzlich Krankenkasse: Da sie verpflichtet sind Rückkehrer aufzunehmen.
Gibt es dazu noch mehr Ideen?
Auf alle Faelle abmelden!
Gemaess KK-Gesetz von 2007 ist die Gesetzliche ohnehin verpflichtet, jeden aufzunehmen, selbst ohne Einkommen.
Bankkonto kann man auch mit Wohnsitz im Ausland haben. Habe mich Ende 2000 in Deutschland abgemeldet und der Bank (Sparkasse) die neue Adresse im Ausland mitgeteilt. Einzig der Dispokredit wurde reduziert, was mir egal war, da nie benutzt.
Steuern muessen dann
nur in China bezahlt werden. Wer abgemeldet ist, ist nicht steuerpflichtig fuer Einkommen im Ausland. Ausnahme: Aussensteuergesetz. Duerfte aber fuer China und in deinem Fall nicht greifen. Aber Achtung. Es gibt Finanzaemter, die bewerten selbst ein Zimmer bei den Eltern als "nicht abgemeldet" und wollen hinterher noch die Differenz zwischen der Steuer die man im Ausland bezahlt hat und der Steuer, die in Deutschland angefallen waere. Prominentestes Beispiel: Der Tennis Boris. Abklaeren und bei der Abmeldung erklaeren, dass man keine Raeumlichkeiten mehr in Deutschland hat. Man kann zwar nachweisen, dass man sich in China aufgehalten hat, den Aerger hat man aber dennoch.
Umzugsgut wurde bereits erwaehnt. Kann man i.d.R. nur dann zoll-/steuerfrei einfuehren, wenn man abgemeldet war.
Fahrzeuge, die man noch in Deutschland hat, muessen auf andere Personen, z.B. Eltern angemeldet werden, da die Zulassungsstellen einen Halter mit Wohnsitz im Ausland nicht akzeptieren. Zumindest sind das meine Erfahrungen, welche ich vor 2 Wochen beim Autokauf gemacht habe. Hat keine Vollmacht usw. geholfen. Kommt dann mindestens ein Briefeintrag dazu, was den Wiederverkaufswert mindern kann.