qpr hat geschrieben:VielUnterwegs hat geschrieben:. Und von einem diktatorischen Unrechtsstaat zwangsweise zum Staatsbürger gemacht zu werden muss nicht jeder toll finden.
Wenn du nur wieder hetzen willst, dann informiere dich doch bitte vorher erst einmal.
Hier wird niemand zwangsweise zum chinesischen Staatsbürger gemacht.
Die Kinder haben automatisch die chinesische Staatsbürgerschaft, wenn sie in China geboren wurden und mindestens ein Elternteil die chinesische Staatsbürgerschaft besitzt.
Und wenn sie außerhalb von China geboren werden,haben sie auch die chinesische Staatsbürgerschaft (solange wie der chinesische Elternteil noch keine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis der jeweiligen Landes besitzt).
China setzt nur seine Gesetze um, womit einige hier anscheinend Probleme haben.
Ja, und genau das ist das Problem. Dass diese Diktatur Gesetze erlaesst, die fuer die Betroffenen keinerlei Nutzen bieten, sondern eine Schikane darstellen.
Tatsachen: Geht aus einer binationalen Beziehung chinesisch/deutsch ein Kind hervor, bekommt es von beiden Staaten die jeweilige Staatsbuergerschaft. Ob dies als zwangsweise oder nicht bezeichnet wird, ist Ansichtssache. Bis hierher so weit, so gut und eigentlich kein Problem, da von zahlreichen anderen Staaten auch so gehandhabt.
Nun beginnen die Unterschiede. Waehrend Deutschland die Existenz der zweiten (chinesischen) Staatsbuergerschaft anerkennt, tut dieses China nicht, was die Schizophrenie ist. Einerseits wird kein chinesischer Pass ausgestellt, weil das Kind bereits den deutsche Pass hat. Andererseits erkennt man diesen dann doch nicht an, so dass dieser Wisch von chinesischem Reisedokument gebraucht wird, damit der eigentlich doch chinesische Staatsbuerger dann in sein sog. Heimatland einreisen kann. Die Ausreise auf Basis und unter Vorlage des selbigen Wischs ist dann nur moeglich, wenn zahlreiche und nicht nachvollziehbare Auflagen erfuellt und Dokumente beschafft werden. Dabei bleibt dann stets das Restrisiko, dass diese Dokumente nicht beschafft werden koennen und die Ausreise des Kindes nicht moeglich ist. Im schlimmsten Fall laeuft dann das Visum des deutschen Elternteils aus, so dass das chinesische Elternteil mit dem Kind in China bleiben muss, die Familie zwangsweise auseinandergerissen wird. Grundzuege eines rechtsstaatlichen Systems lassen sich auch mit grossem Toleranzdenken nicht erkennen.
Nun die Variante andersherum, also Wohnsitz der Familie ist China und Reise nach Deutschland, begrenzt auf die Betrachtung der Ein- und Ausreise Deutschland.
Bei Ankunft deutschen Pass zeigen, einreisen. Bei Ausreise deutschen Pass zeigen, ausreisen.
Unterschied zwischen Rechtsstaat und Diktatur bemerkt? Gut.
Und damit bleibe ich bei meiner persoenlichen Meinung, insbesondere unter Betrachtung des Risikos dass mein Kind zwangsweise in China zurueckbleiben muss oder man im guenstigesten Fall seinen Urlaub dazu verschwendet, sinnlose Behoerdenkriecherei zu betreiben.
Ohne unter dem Einfluss grosser Mengen Alkohol und/oder anderer berauschender Substanzen, welche dem Betaeubungsmittelgesetz unterliegen, wuerde ich nie und nimmer daran denken, mit meiner Familie eine Reise nach China anzutreten.