einige Fragen zum Visumsantrag
einige Fragen zum Visumsantrag
Hallo zusammen,
ich bin neu hier im Forum und habe mir schon so einiges durchgelesen zum Thema: Visumsantrag für den Partner für einen Kurzbesuch in Deutschland.
Trotzdem möchte ich an dieser Stelle noch einige Fragen stellen und hoffe auf Eure Hilfe und Erfahrungen.
Nun zur Sache: Ich bin seit 9 Monaten beruflich in China (Ingenieur) und wohne in Guangzhou. Seit einigen Monaten bin ich glücklich mit einer Chinesin zusammen. Da ich wegen meiner Vertragsverlängerung (für weitere 3 Jahre) nach Deutschland zurück muss um einige Sachen zu klären, wollte ich nun meine Freundin mitnehmen, um sie meiner Familie vorzustellen und das Land zu zeigen.
Den Trip plane ich in 2 Monaten und hoffe, dass die Zeit noch ausreicht um alles fertig zu bekommen. Wir haben auch schon angefangen wichtige Dokumente zu sammeln.
Wie ich im Forum gelesen habe, nutzen viele TLS. Auch ich habe mich dort nun durchgeklickt, den Antrag ausgefüllt und tue die angefügte Dokumentenliste verfolgen.
Dabei haben sich mir allerdings einige Fragen gestellt, ich hoffe Ihr könnt mir da weiterhelfen:
1. Ist es ratsam bei dem Freundesbesuch wirklich nur eine freundschaftliche Beziehung vorzugaukeln oder sollte man lieber ehrlich an die Sache herangehen und direkt angeben, dass man in einer Beziehung lebt? Auf TLS wird auch ein Nachweis zur Freundschaftlichen Beziehung angemerkt. Sollte man darauf eingehen und sogar Bilder voneinander mitschicken oder ähnliches?
2. Bankauszüge: Mir ist klar worum es hier geht, zu zeigen, dass man arbeiten ist und war und zur Bestätigung über das Gehalt. Das Problem ist, dass meine Freundin zumeist Cash bezahlt wird und sich daher eher sehr wenig auf dem Konto abspielt. Wie sind eure Erfahrungen dazu? Es wird wohl eher wenig bringen, wenn wir jetzt höhere Summen auf Ihr Konto einzahlen… Oder sollte ich den Jobstatus lieber auf „Arbeitslos“ ändern? Ich habe vorsichtshalber jetzt Ihre Kreditkartenbewegungen der letzten 6 Monate besorgt, auf denen man sehr gut sehen kann, dass diese „irgendwie“ immer ausgeglichen wurde, was nur mit Ihrem Gehalt passiert sein kann. Das soll mir als Beweis dienen.
3. Einladungsschreiben: Da ich mich in China befinde, müssen dann meine Eltern ein Einladungsschreiben verfassen oder kann das trotzdem noch von mir verfasst werden? Schließlich wird meine Freundin mit mir zusammen Deutschland bereisen und ich werde für Ihre Kosten aufkommen und bürgen.
4. Im Visumsantrag finde ich auf der 3. Seite unter Punkt 35 das Verwandtschaftsverhältnis zum Unionsbürger. Hier kann ich aber natürlich nichts ankreuzen, also einfach frei lassen? Ich wundere mich über diesen Punkt, da er nicht obligatorisch ist.
5. Thema Aufenthaltsgenehmigung: Das Hukou meiner Freundin wurde in einer anderen Provinz ausgestellt, wir haben Ihr jetzt eine ID Card aus Guangzhou ausstellen lassen, das sollte reichen oder?
6. Wie sieht das mit den Flügen aus? Ich kann ja schlecht jetzt schon die Flüge buchen und hoffen, dass alles klappt. Wann habt Ihr die Flüge gebucht und die Buchung als Nachweis vorgelegt?
Ich danke Euch schon mal vielmals im Voraus und hoffe auf Eure Hilfe.
Beste Grüße
Tim
ich bin neu hier im Forum und habe mir schon so einiges durchgelesen zum Thema: Visumsantrag für den Partner für einen Kurzbesuch in Deutschland.
Trotzdem möchte ich an dieser Stelle noch einige Fragen stellen und hoffe auf Eure Hilfe und Erfahrungen.
Nun zur Sache: Ich bin seit 9 Monaten beruflich in China (Ingenieur) und wohne in Guangzhou. Seit einigen Monaten bin ich glücklich mit einer Chinesin zusammen. Da ich wegen meiner Vertragsverlängerung (für weitere 3 Jahre) nach Deutschland zurück muss um einige Sachen zu klären, wollte ich nun meine Freundin mitnehmen, um sie meiner Familie vorzustellen und das Land zu zeigen.
Den Trip plane ich in 2 Monaten und hoffe, dass die Zeit noch ausreicht um alles fertig zu bekommen. Wir haben auch schon angefangen wichtige Dokumente zu sammeln.
Wie ich im Forum gelesen habe, nutzen viele TLS. Auch ich habe mich dort nun durchgeklickt, den Antrag ausgefüllt und tue die angefügte Dokumentenliste verfolgen.
Dabei haben sich mir allerdings einige Fragen gestellt, ich hoffe Ihr könnt mir da weiterhelfen:
1. Ist es ratsam bei dem Freundesbesuch wirklich nur eine freundschaftliche Beziehung vorzugaukeln oder sollte man lieber ehrlich an die Sache herangehen und direkt angeben, dass man in einer Beziehung lebt? Auf TLS wird auch ein Nachweis zur Freundschaftlichen Beziehung angemerkt. Sollte man darauf eingehen und sogar Bilder voneinander mitschicken oder ähnliches?
2. Bankauszüge: Mir ist klar worum es hier geht, zu zeigen, dass man arbeiten ist und war und zur Bestätigung über das Gehalt. Das Problem ist, dass meine Freundin zumeist Cash bezahlt wird und sich daher eher sehr wenig auf dem Konto abspielt. Wie sind eure Erfahrungen dazu? Es wird wohl eher wenig bringen, wenn wir jetzt höhere Summen auf Ihr Konto einzahlen… Oder sollte ich den Jobstatus lieber auf „Arbeitslos“ ändern? Ich habe vorsichtshalber jetzt Ihre Kreditkartenbewegungen der letzten 6 Monate besorgt, auf denen man sehr gut sehen kann, dass diese „irgendwie“ immer ausgeglichen wurde, was nur mit Ihrem Gehalt passiert sein kann. Das soll mir als Beweis dienen.
3. Einladungsschreiben: Da ich mich in China befinde, müssen dann meine Eltern ein Einladungsschreiben verfassen oder kann das trotzdem noch von mir verfasst werden? Schließlich wird meine Freundin mit mir zusammen Deutschland bereisen und ich werde für Ihre Kosten aufkommen und bürgen.
4. Im Visumsantrag finde ich auf der 3. Seite unter Punkt 35 das Verwandtschaftsverhältnis zum Unionsbürger. Hier kann ich aber natürlich nichts ankreuzen, also einfach frei lassen? Ich wundere mich über diesen Punkt, da er nicht obligatorisch ist.
5. Thema Aufenthaltsgenehmigung: Das Hukou meiner Freundin wurde in einer anderen Provinz ausgestellt, wir haben Ihr jetzt eine ID Card aus Guangzhou ausstellen lassen, das sollte reichen oder?
6. Wie sieht das mit den Flügen aus? Ich kann ja schlecht jetzt schon die Flüge buchen und hoffen, dass alles klappt. Wann habt Ihr die Flüge gebucht und die Buchung als Nachweis vorgelegt?
Ich danke Euch schon mal vielmals im Voraus und hoffe auf Eure Hilfe.
Beste Grüße
Tim
Re: einige Fragen zum Visumsantrag
Hallo und herzlich Willkommen im Forum.
Hast du diesen Thread gelesen: http://forum.chinaseite.de/ftopic18824.html
Da steht das meiste nämlich schon drin.
Für dich trotzdem nochmal im Schnelldurchgang:
Die Verpflichtungserklärung ist bei der für den Wohnort der einladenden Person zuständigen Auslandsvertretung erhältlich
Einladungsschreiben kannst du selbst machen.
Gruß
Luigi
Hast du diesen Thread gelesen: http://forum.chinaseite.de/ftopic18824.html
Da steht das meiste nämlich schon drin.
Für dich trotzdem nochmal im Schnelldurchgang:
Das bleibt euch überlassen. Ich würde zur Ehrlichkeit raten.TimGZ hat geschrieben:1. Ist es ratsam bei dem Freundesbesuch wirklich nur eine freundschaftliche Beziehung vorzugaukeln oder sollte man lieber ehrlich an die Sache herangehen und direkt angeben, dass man in einer Beziehung lebt? Auf TLS wird auch ein Nachweis zur Freundschaftlichen Beziehung angemerkt. Sollte man darauf eingehen und sogar Bilder voneinander mitschicken oder ähnliches?
Wenn deine Freundin eine Arbeit nachweisen kann (mit Lizenz etc.) dann solltet ihr das auch tun. Über das Geld auf dem Konto, kann ich nur spekulieren - kA.TimGZ hat geschrieben: 2. Bankauszüge: Mir ist klar worum es hier geht, zu zeigen, dass man arbeiten ist und war und zur Bestätigung über das Gehalt. Das Problem ist, dass meine Freundin zumeist Cash bezahlt wird und sich daher eher sehr wenig auf dem Konto abspielt. Wie sind eure Erfahrungen dazu? Es wird wohl eher wenig bringen, wenn wir jetzt höhere Summen auf Ihr Konto einzahlen… Oder sollte ich den Jobstatus lieber auf „Arbeitslos“ ändern? Ich habe vorsichtshalber jetzt Ihre Kreditkartenbewegungen der letzten 6 Monate besorgt, auf denen man sehr gut sehen kann, dass diese „irgendwie“ immer ausgeglichen wurde, was nur mit Ihrem Gehalt passiert sein kann. Das soll mir als Beweis dienen.
Wenn die deutsche einladende Person in China lebt:TimGZ hat geschrieben: 3. Einladungsschreiben: Da ich mich in China befinde, müssen dann meine Eltern ein Einladungsschreiben verfassen oder kann das trotzdem noch von mir verfasst werden? Schließlich wird meine Freundin mit mir zusammen Deutschland bereisen und ich werde für Ihre Kosten aufkommen und bürgen.
Die Verpflichtungserklärung ist bei der für den Wohnort der einladenden Person zuständigen Auslandsvertretung erhältlich
Einladungsschreiben kannst du selbst machen.
Naja, wenn da Hukou steht, dann meinen die auch HukouTimGZ hat geschrieben: 5. Thema Aufenthaltsgenehmigung: Das Hukou meiner Freundin wurde in einer anderen Provinz ausgestellt, wir haben Ihr jetzt eine ID Card aus Guangzhou ausstellen lassen, das sollte reichen oder?
Ctrip.com ist dein Freund. Reservierung reicht und steht auch so bei den erforderlichen Dokumenten.TimGZ hat geschrieben: 6. Wie sieht das mit den Flügen aus? Ich kann ja schlecht jetzt schon die Flüge buchen und hoffen, dass alles klappt. Wann habt Ihr die Flüge gebucht und die Buchung als Nachweis vorgelegt?
Gruß
Luigi
Re: einige Fragen zum Visumsantrag
Luigi hat schon das meiste geschrieben, was ich dir auch mitgeteilt hätte. Wobei eure Situation ja merklich besser zu sein scheint, als seine damals, da deine Freundin wohl einen Arbeitsplatz und Einkommen belegen kann.
Egal: Einzahlung jetzt am Ende bringt wirklich nicht viel. Und wieviel sie auf dem Konto hat, ist für die Reisekosten auch nicht mehr relevant, wenn ihr eine Verpflichtungserklärung abgebt. Die Verpflichtungserklärung kannst du u.U. sogar selbst bekommen am Konsulat in Kanton wenn du in China ansässig bist (frag mal dort).
Bez. ihrer Situation in China hingegen ist wichtig, dass man einigermaßen Ihr Einkommen nachvollziehen kann. Und das kann man dem Konsulat nun mehr oder weniger schwer machen. Grundsätzlich: Eher mal ein Konto mehr als zu wenig vorlegen. Und wenn es unübersichtlich wird: Kleines Erläuterungsschreiben dazu, was wo wie fließt und wichtige Positionen auf den Bankbelegen markieren / kommentieren.
Je weniger das Konsulat raten muss, desto besser. Raten = Unklarheit. Raten = kostet Zeit. Im Visaverfahren herrscht aber kein Amtsermittlungsgrundsatz. Da kann auch mal schnell abgelehnt werden, wenn der Sachverhalt einfach zu verworren ist. Fallen dann am schnellsten die hinten runter, die meinen mit Nebelkerzen und Verschleierung am besten zu fahren.
Letzte Woche Kunden von mir: 3 Geschäftsleute, wollten dann noch ein paar (4) Verwandte und Familie mitnehmen. Aber statt dass alle zusammen beantragt haben, hat man das getrennt und die Verwandten mit irgendeinem Bullshit-Reiseplan einen auf 08/15 Tourist machen lassen. Totaler Blödsinn, gefakte Reiseroute und als die Botschaft mal angerufen und nachgefragt hat, wo's denn so hingehen soll, gab es nur nutzloses Gestammel von den Verwandten am Telefon.
Jetzt haben die 3 Geschäftsleute ihre Visa, wollen aber ohne Familie nicht mehr kommen. Ich erfahre von der ganzen Schwachsinnsaktion natürlich erst hinterher.
Auf Arbeitslos setzen ist nun wirklich lustig. Ich habe ja schon von vielen gelesen, die einen Job vorgaukeln. Umkekehrt sehe ich die Idee nun zum ersten mal. Auf was für Quatsch Leute bisweilen kommen.TimGZ hat geschrieben:2. Bankauszüge: Mir ist klar worum es hier geht, zu zeigen, dass man arbeiten ist und war und zur Bestätigung über das Gehalt. Das Problem ist, dass meine Freundin zumeist Cash bezahlt wird und sich daher eher sehr wenig auf dem Konto abspielt. Wie sind eure Erfahrungen dazu? Es wird wohl eher wenig bringen, wenn wir jetzt höhere Summen auf Ihr Konto einzahlen… Oder sollte ich den Jobstatus lieber auf „Arbeitslos“ ändern? Ich habe vorsichtshalber jetzt Ihre Kreditkartenbewegungen der letzten 6 Monate besorgt, auf denen man sehr gut sehen kann, dass diese „irgendwie“ immer ausgeglichen wurde, was nur mit Ihrem Gehalt passiert sein kann. Das soll mir als Beweis dienen.
Egal: Einzahlung jetzt am Ende bringt wirklich nicht viel. Und wieviel sie auf dem Konto hat, ist für die Reisekosten auch nicht mehr relevant, wenn ihr eine Verpflichtungserklärung abgebt. Die Verpflichtungserklärung kannst du u.U. sogar selbst bekommen am Konsulat in Kanton wenn du in China ansässig bist (frag mal dort).
Bez. ihrer Situation in China hingegen ist wichtig, dass man einigermaßen Ihr Einkommen nachvollziehen kann. Und das kann man dem Konsulat nun mehr oder weniger schwer machen. Grundsätzlich: Eher mal ein Konto mehr als zu wenig vorlegen. Und wenn es unübersichtlich wird: Kleines Erläuterungsschreiben dazu, was wo wie fließt und wichtige Positionen auf den Bankbelegen markieren / kommentieren.
Je weniger das Konsulat raten muss, desto besser. Raten = Unklarheit. Raten = kostet Zeit. Im Visaverfahren herrscht aber kein Amtsermittlungsgrundsatz. Da kann auch mal schnell abgelehnt werden, wenn der Sachverhalt einfach zu verworren ist. Fallen dann am schnellsten die hinten runter, die meinen mit Nebelkerzen und Verschleierung am besten zu fahren.
Letzte Woche Kunden von mir: 3 Geschäftsleute, wollten dann noch ein paar (4) Verwandte und Familie mitnehmen. Aber statt dass alle zusammen beantragt haben, hat man das getrennt und die Verwandten mit irgendeinem Bullshit-Reiseplan einen auf 08/15 Tourist machen lassen. Totaler Blödsinn, gefakte Reiseroute und als die Botschaft mal angerufen und nachgefragt hat, wo's denn so hingehen soll, gab es nur nutzloses Gestammel von den Verwandten am Telefon.
Jetzt haben die 3 Geschäftsleute ihre Visa, wollen aber ohne Familie nicht mehr kommen. Ich erfahre von der ganzen Schwachsinnsaktion natürlich erst hinterher.
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Re: einige Fragen zum Visumsantrag
Ehrlichkeit ist ein Gebot, an das man sich beim Beantragen prinzipiell schon halten sollte.
Das heißt für mich aber eigentlich nur, dass man nicht versuchen sollte, denen in der Botschaft irgendwas vorzumachen und irgendwelche Geschichten zu erfinden.
Bzgl. Beziehung: In der deutschen Sprache ist der Begriff "Freundin" neutral, und das würde ich auch genau so ins Einladungsschreiben reinpacken. In beiden Fällen - ob sie nun die feste Freundin ist oder nicht - hättest du den richtigen Begriff verwendet.
Die größte Hürde sehe ich darin, Reisezweck sowie Rückkehrbereitschaft eindeutig darzustellen. Den Reisezweck hab ich im Einladungsschreiben aufgeführt, wobei meine Freundin auch noch ein eigenes Schreiben an die Botschaft zur Erläuterung ihrer Verwurzelung in China (wohlhabende Familie, Studium an einer 211-Uni, etc.) verfasst hat. Dabei hat sie auch nochmal den Reisezweck aufgegriffen.
Bei uns ist es der Fall, dass sie noch studiert und kein eigenes Einkommen hat. Ihre Eltern, die beide über Wohneigentum verfügen, haben dann diese als Nachweis angegeben (Ich habe keine Ahnung, wie man das gegenüber der Botschaft darstellt. vermutlich genügt der Kaufvertrag).
Ich würde prinzipiell alles angeben, was eure Position irgendwie verbessern kann. Wenn die Eltern Eigentumswohnungen haben, die eventuell mal an deine Freundin weitergegeben werden, würde ich das auch mit reinpacken.
Das heißt für mich aber eigentlich nur, dass man nicht versuchen sollte, denen in der Botschaft irgendwas vorzumachen und irgendwelche Geschichten zu erfinden.
Bzgl. Beziehung: In der deutschen Sprache ist der Begriff "Freundin" neutral, und das würde ich auch genau so ins Einladungsschreiben reinpacken. In beiden Fällen - ob sie nun die feste Freundin ist oder nicht - hättest du den richtigen Begriff verwendet.
Die größte Hürde sehe ich darin, Reisezweck sowie Rückkehrbereitschaft eindeutig darzustellen. Den Reisezweck hab ich im Einladungsschreiben aufgeführt, wobei meine Freundin auch noch ein eigenes Schreiben an die Botschaft zur Erläuterung ihrer Verwurzelung in China (wohlhabende Familie, Studium an einer 211-Uni, etc.) verfasst hat. Dabei hat sie auch nochmal den Reisezweck aufgegriffen.
Bei uns ist es der Fall, dass sie noch studiert und kein eigenes Einkommen hat. Ihre Eltern, die beide über Wohneigentum verfügen, haben dann diese als Nachweis angegeben (Ich habe keine Ahnung, wie man das gegenüber der Botschaft darstellt. vermutlich genügt der Kaufvertrag).
Ich würde prinzipiell alles angeben, was eure Position irgendwie verbessern kann. Wenn die Eltern Eigentumswohnungen haben, die eventuell mal an deine Freundin weitergegeben werden, würde ich das auch mit reinpacken.
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Re: einige Fragen zum Visumsantrag
Bei Ctrip kannst du internationale Flüge reservieren, also ohne Bezahlung?Luigi hat geschrieben:Ctrip.com ist dein Freund. Reservierung reicht und steht auch so bei den erforderlichen Dokumenten.i
Wie geht das
Re: einige Fragen zum Visumsantrag
Wenn es nicht geändert wurde, geht es so:
Luigi hat geschrieben: Da ich gestern nochmal gefragt wurde, hier nochmal ein Hinweis zur Flugreservierung auf ctrip.com.
Um einen Flug reservieren zu können, müsst ihr euch erstmal registrieren und einloggen. Danach könnt ihr dann bei der Flugbuchung (nach Auswahl von Hin- und Rückflug) die Option "Delay issue of my ticket(s) until I notify Ctrip. (Airline may cancel order after ticket issue deadline.)" auswählen. Ihr gebt dann die Reisedaten ein und das Ticket wird für euch eine gewisse Zeit reserviert. Ihr könnt dann über My Account -> Orders, eure Reservierungen einsehen und ggf. buchen. Die Gültigkeit der Reservierung (abgelaufen oder nicht) ist der Botschaft wahrscheinlich egal, es geht nur darum das es eine passende Flugverbindung für euren Visums-Zeitraum gibt.
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Re: einige Fragen zum Visumsantrag
@TimGZ:
Kann es sein, dass du Einladungsschreiben und Verpflichtungserklärung verwechselst? Aber egal, was du jetzt meinst, beides musst/solltest du abgeben, da du sonst im Einladungsschreiben auch irgendwie begründen musst, warum jetzt deine Eltern einladen bzw. die Kosten übernehmen. Da du aber alles übernehmen möchtest, musst du natürlich auch das Einladungsschreiben verfassen und die Verpflichtungserklärung besorgen.
Kann es sein, dass du Einladungsschreiben und Verpflichtungserklärung verwechselst? Aber egal, was du jetzt meinst, beides musst/solltest du abgeben, da du sonst im Einladungsschreiben auch irgendwie begründen musst, warum jetzt deine Eltern einladen bzw. die Kosten übernehmen. Da du aber alles übernehmen möchtest, musst du natürlich auch das Einladungsschreiben verfassen und die Verpflichtungserklärung besorgen.
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Re: einige Fragen zum Visumsantrag
TimGZ hat geschrieben: 5. Thema Aufenthaltsgenehmigung: Das Hukou meiner Freundin wurde in einer anderen Provinz ausgestellt, wir haben Ihr jetzt eine ID Card aus Guangzhou ausstellen lassen, das sollte reichen oder?
Vorsichtshalber solltest du aber auch noch kontrollieren, ob das Konsulat in Guangzhou überhaupt für die Provinz zuständig ist, aus der deine Freundin kommt.Luigi hat geschrieben: Naja, wenn da Hukou steht, dann meinen die auch Hukou
Re: einige Fragen zum Visumsantrag
Die temporary ID-Card sollte ausreichen.
Die temporary ID-Card sollte ausreichen.bue48 hat geschrieben:...
Vorsichtshalber solltest du aber auch noch kontrollieren, ob das Konsulat in Guangzhou überhaupt für die Provinz zuständig ist, aus der deine Freundin kommt.
"Egal wie tief man die Messlatte des menschlichen Verstandes auch anlegt, es kommt jeden Tag einer und marschiert aufrecht drunter durch."
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Re: einige Fragen zum Visumsantrag
Anstatt was jetzt? Anstatt des Hukous? Also ich bin mir sicher, dass es einen Grund haben wird, warum auf der TLS Seite als erforderliches DOkument eine Kopie des gesamten Hukous verlangt wird...vilarinha hat geschrieben:Die temporary ID-Card sollte ausreichen.
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Re: einige Fragen zum Visumsantrag
Kopie des Hukous wird immer benoetigt. Eine (temopraere) ID Card wird benoetigt, sofern das Hukou in einem anderen Zustaendigkeitsbereich liegt als der Wohnort (Ort an dem das Visum beantragt wird).
Re: einige Fragen zum Visumsantrag
Ich habe so einen Antrag noch nie gesehen aber Seite 3 Frage 35 finde ich schon eine Zumutung.TimGZ hat geschrieben: 4. Im Visumsantrag finde ich auf der 3. Seite unter Punkt 35
Tim
Meine Abschlussarbeit an der UNI hatte wahrscheinlich weniger Seiten wie dieser Fragebogen. (natürlich nicht aber was wollen die alles wissen?)
Was ist denn wenn Ihr ein Besuchsvisum für einen anderen Schengenstaat beantragt, da gibt es welche die machen es den " Besuchern" relativ einfach.
Ich war auch schon mal mit einer Chinesin auf "Europareise"
( Ankunft in München und Abflug ab München )
die einzinsten Europäer die sie gesehen hatte waren auf dem Oktoberfest und dann auch noch betrunken.
Bei der Einreise müsst Ihr nur glaubhaft erklären das Ihr mit dem Auto die nächsten 8 Wochen durch Europa fahrt. Selbst mir haben die Bayern dieses abgekauft. Jedenfalls das Land welches das Visum ausgestellt hatte haben wir bis heute nicht besucht.
Wenn die Sonne Erkenntnis tief steht, werfen auch Zwerge lange Schatten.
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.guckt auch hier nach http://alternative.aktiv-forum.com/
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Re: einige Fragen zum Visumsantrag
Das hat schon seine Berechtigung, da dieser Punkt nur auszufüllen ist, wenn man mit der einladenden Person verwandt ist. Andererseits muß man u.A. dann die Reisekostenfrage / Lebensunterhalt aufgrund der Inanspruchnahme der Freizügigkeit nicht beantworten.Suedchina hat geschrieben:Ich habe so einen Antrag noch nie gesehen aber Seite 3 Frage 35 finde ich schon eine Zumutung.TimGZ hat geschrieben: 4. Im Visumsantrag finde ich auf der 3. Seite unter Punkt 35
Tim
:
35. Verwandtschaftsverhältnis zum Unionsbürger oder Staatsangehörigen des EWR oder der Schweiz.
Ehegatte / Kind / Enkelkind / abhängiger Verwandter in aufsteigender Linie.
Re: einige Fragen zum Visumsantrag
Roger hat geschrieben:Das hat schon seine Berechtigung, da dieser Punkt nur auszufüllen ist, wenn man mit der einladenden Person verwandt ist. Andererseits muß man u.A. dann die Reisekostenfrage / Lebensunterhalt aufgrund der Inanspruchnahme der Freizügigkeit nicht beantworten.Suedchina hat geschrieben:Ich habe so einen Antrag noch nie gesehen aber Seite 3 Frage 35 finde ich schon eine Zumutung.TimGZ hat geschrieben: 4. Im Visumsantrag finde ich auf der 3. Seite unter Punkt 35
Tim
:
35. Verwandtschaftsverhältnis zum Unionsbürger oder Staatsangehörigen des EWR oder der Schweiz.
Ehegatte / Kind / Enkelkind / abhängiger Verwandter in aufsteigender Linie.
Ich meinte nicht die Frage direkt sondern das es 3 Seiten sind und wohl auch mehr wie 35 Fragen
Werden denn da auch Fangfragen gestellt um die Unehrlichkeit des Antragstellers zu prüfen ?
Hier noch eine Tipp:
"1,5 Millionen Chinesen haben laut der Internetseite China.org.cn im vergangenen Jahr Frankreich besucht und dabei 571 Millionen Euros ausgegeben. In diesem Jahr soll die Zahl um weitere 40 Prozent steigen, da Frankreich die Visa-Anforderungen gelockert hat."
der Rest hier: http://www.spiegel.de/reise/aktuell/chi ... 68078.html
Wenn die Sonne Erkenntnis tief steht, werfen auch Zwerge lange Schatten.
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