sozialer Fall heiratet Chinesin / Chinesen

In diesem Forum können alle Fragen rund um Familienangelegenheiten, z.B. Heirat, Geburt, Scheidung, damit verbundene Visumsfragen und andere bürokratische und sonstige Hürden besprochen werden.
Suedchina
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sozialer Fall heiratet Chinesin / Chinesen

Beitrag von Suedchina »

wie ist es eigentlich wenn ein H4ler eine Chinesin oder Chinesen heiratet.
Es soll ja vorkommen das sich auch solche Leute ( ja es sind Menschen mit geringem Einkommen)
sich ausgerechnet in eine Chinesin / einen Chinesen verliebt und dann irgendwann heiratet.
Ihr schreibt immer es muss ausreicht Einkommen nachgewiesen werden aber der / die hat ja nun mal selbst kaum Geld.
Werden die nach der Eheschließung nicht ins Land gelassen ?
A1 und den restlichen Bürokrieg wurde positiv bestanden.
Ohne ausreichendes Einkommen kein Visum für den ausländischen Ehepartner/in ?
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alanos
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Re: sozialer Fall heiratet Chinesin / Chinesen

Beitrag von alanos »

Ehegattennachzug sollte möglich sein. Eine Eheschließung in Deutschland würde wohl an der fehlenden Verpflichtungserklärung des zukünftigen Ehegatten scheitern.
http://www.china.diplo.de/contentblob/3 ... 1127dd.pdf
http://www.china.diplo.de/contentblob/4 ... 1127dd.pdf

Das ist jedenfalls das, was man den Merkblättern entnehmen kann, ob das nun auch tatsächlich so umgesetzt wird weiß ich allerdings nicht.
Chinese war tactics: attack in small groups of 2-3 millions.

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sweetpanda
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Re: sozialer Fall heiratet Chinesin / Chinesen

Beitrag von sweetpanda »

Es waren zwei verliebte Kinder,
Die hatten einander so lieb,
Sie konnten zusammen nicht kommen,
Das Einkommen war viel zu tief. :wink:

Ich würde es so machen:

1.Flüge nach China vom Munde absparen oder von Freunden/Verwandten finanzieren/spenden lassen.
2. In China Heiraten
3. Dann bei der Hürde Verpflichtungserklärung mittels Anwalts und Prozesskostenhilfe daraufhin wirken, dass es ja nicht sein kann, dass man seine Ehe nicht Leben kann, nur weil man kein Geld hat.
4. Ein motivierter Anwalt kann die Sache dann noch so drehen, dass das "Einfliegen" der neuen Ehefrau auch finanziert werden muss.

Ich sehe da keine Probleme:

Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
Und neben einer lebenslangen Alimentierung könnte man auch eine Ehe als Bestandteil eines menschenwürdigen Lebens interpretieren. Das Verwehren der Ehe verletzt die Menschenwürde.
Man müsste das nur mit einem politisch motovierten Anwalt und Prozesskostenhilfe durchboxen.
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sweetpanda
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Re: sozialer Fall heiratet Chinesin / Chinesen

Beitrag von sweetpanda »

qpr hat geschrieben:
Suedchina hat geschrieben: Ohne ausreichendes Einkommen kein Visum für den ausländischen Ehepartner/in ?
Beim Ehegattennachzug zu einem Deutschen spielt das Einkommen keine Rolle.
Danke!
Habe ich mir schon gedacht, würde auch sonst dem GG widersprechen.
Man muss also noch nicht einmal den Anwalt bemühen und das Theater, welches ich mir ausgedacht habe, ist auch unnötig.
Schlau, dann spart sich der Steuerzahler den sinnlosen Prozess, denn kommen dürfen sie ja eh.
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Re: sozialer Fall heiratet Chinesin / Chinesen

Beitrag von AngelofMoon »

Suedchina hat geschrieben:Ohne ausreichendes Einkommen kein Visum für den ausländischen Ehepartner/in ?
Ja und Nein:
28 Zu § 28 – Familiennachzug zu Deutschen
28.1 Voraussetzungen der erstmaligen Erteilung
Die Sicherung des Lebens-
unterhaltes (§ 5 Absatz 1 Nummer 1, § 2 Absatz 3) ist wegen des uneingeschränkten Aufenthaltsrechts von Deutschen im Bundesgebietgemäß § 28 Absatz 1 Satz 3 im Regelfall keine
Voraussetzung für den Ehegattennachzug zu Deutschen und nicht durchgängig zu prüfen.
Bei Vorliegen besonderer Umstände kann jedoch auch der Ehegattennachzug zu Deutschen
von dieser Voraussetzung abhängig gemacht werden. Besondere Umstände können bei Per-
sonen vorliegen, denen die Herstellung der ehelichen Lebensgemeinschaft im Ausland zumutbar ist. Dies kann in Einzelfällen in Betracht kommen bei Doppelstaatern in Bezug auf den Staat, dessen Staatsangehörigkeit sie neben der deutschen besitzen, oder bei Deutschen, die geraume Zeit im Herkunftsland des Ehegatten gelebt und gearbeitet haben und die Sprache dieses Staates sprechen.
Darüber hinaus kann unter den Voraussetzungen des § 27 Absatz 3 trotz des grundsätzlich bestehenden Anspruchs die Aufenthaltserlaubnis verweigert werden; vgl. näher Nummer 27.3. Im Rahmen der nach § 27 Absatz 3 erforderlichen Ermessensabwägung ist maßgeblich darauf abzustellen, dass dem Deutschen regelmäßig nicht zugemutet
werden kann, die familiäre Lebensgemeinschaft im Ausland zu leben, und dass der besondere
grundrechtliche Schutz aus Artikel 6 GG eingreift.

27.3 Absehen von der Erteilung der Aufenthaltserlaubnis in Fällen des Angewiesenseins auf
Leistungen nach dem SGB II oder XII

27.3.1 Selbst wenn die Voraussetzungen eines gesetzlichen Anspruchs auf Erteilung oder Verlängerung des Aufenthaltstitels vorliegen, kann dieser im Ermessenswege versagt werden, wenn
die Person, zu der der Nachzug stattfindet, unabhängig von deren Staatsangehörigkeit für den
Unterhalt
– von mindestens einem ausländischen oder
deutschen Familienangehörigen, selbst
wenn diese nicht im selben Haushalt leben,
oder
– von mindestens einem anderen Haushalt-
sangehörigen, unabhängig von dessen
Staatsangehörigkeit oder dessen familien-
rechtlicher Stellung gegenüber der Person,
zu der ein Nachzug stattfinden soll,
auf Leistungen nach dem SGB II oder XII an-
gewiesen ist.
Ob tatsächlich Leistungen nach dem SGB II oder XII bezogen werden oder beantragt worden sind, ist unerheblich; es kommt nur darauf an, ob ein Anspruch besteht.....
Ein Ehegattennachzug wird auf jeden Fall dann verweigert, wenn Obdachlosigkeit besteht.
Es gibt einige Fälle (waren auch im Fernsehn) wo das Visum zum Ehegattennachzug zu einen Deutschen auch bei Arbeitslosengeld II erteilt wurde.
Wie viele Fälle es gibt wo das Visum verweigert wurde, auf Grund des zu geringen Einkommens, müsste man aus Gerichtsurteilen heraussuchen und was der Grund war warum es von den zuständigen Behörden verweigert wurde.
Konfuzius sprach: “Mach’ Dir keine Sorgen darüber, dass die Menschen Dich nicht kennen, sondern darüber, dass Du sie nicht kennst.”
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Re: sozialer Fall heiratet Chinesin / Chinesen

Beitrag von Lotti »

AngelofMoon hat geschrieben: Es gibt einige Fälle (waren auch im Fernsehn) wo das Visum zum Ehegattennachzug zu einen Deutschen auch bei Arbeitslosengeld II erteilt wurde.
Sogar massig fälle. Nur die konstellation ist da meist anders.
Bei i4a gibt es da jede menge zu. Wenn man infos zum fzf sucht findet man das zwangsweise immer wieder zu hauf.
In 3 Sekunden ist der Huehnerfuss aus meiner Suppe verschwunden, sonst gibts morgen Kaesefondue!!!
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Re: sozialer Fall heiratet Chinesin / Chinesen

Beitrag von Suedchina »

na dann kann ich ich auch heiraten, danke für die Tipps
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Re: sozialer Fall heiratet Chinesin / Chinesen

Beitrag von tigerprawn »

Es kann eigentlich nur Schwierigkeiten geben wenn es noch 'Altlasten' gibt (d.h. Unterhaltsverpflichtungen die duch den Nachzug gefährdet würden.)
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Laogai
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Re: sozialer Fall heiratet Chinesin / Chinesen

Beitrag von Laogai »

Suedchina hat geschrieben:na dann kann ich ich auch heiraten, danke für die Tipps
Da fehlt ein "m" vor dem zweiten "ich".
Sag Bescheid wenn es soweit ist, damit wir ordentlich gratulieren können. Hoffentlich hält die Ehe zwischen dir und dir möglichst lange :wink: :P
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Re: sozialer Fall heiratet Chinesin / Chinesen

Beitrag von Suedchina »

Laogai hat geschrieben: Sag Bescheid wenn es soweit ist, damit wir ordentlich gratulieren können. Hoffentlich hält die Ehe zwischen dir und dir möglichst lange :wink: :P
Der beste Beitrag von Dir hier seit Jahren, heimlich Holländische Kekse gegessen oder die Ehefrau gewechselt ?
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Re: sozialer Fall heiratet Chinesin / Chinesen

Beitrag von sweetpanda »

Nennt es ruhig Hartz4 bashing, aber ich habe da mal eine fundamentale Frage.
Wie vermieten seit einiger Zeit ( ca.3 Jahre ) ein kleine Souterrainwohnung an eine junge Hartz4 Empfängerin. Die junge Frau wechselt mindestens einmal im Monat ihre Haarfarbe von grellgrün auf blau oder blond. Sie hat noch einige wenige Piercings im Gesicht und Tattoos auf Arm und Beinen.

Ich will mich als konservativer CDU-Freak outen und frage mich:

Warum dürfen Hartz4 Empfänger durch "bodymodifications", verrückte Frisuren ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt verringern?
Sollte es nicht zum Gesellschaftsvertrag gehören, dass dann wenn man sich von der Gesellschaft alimentieren lässt, man sein Erscheinungsbild wenigstens so zu gestalten hat, dass man nicht sofort aus fasst jedem Bewerbungsprozess herausfliegt.
Ja es gibt bestimmte Metropolen und Branchen wo dieses Aussehen sogar förderlich ist, aber bei 95% der Menschen ist es eher eine Einstellungshindernis.
Warum ist es möglich, dass diese Menschen ihre "Scheinindividualität" auf Kosten der Allgemeinheit ausleben?

Wenn man sich durch besondere Fähigkeiten und Vermögen dem allgemeinen Arbeitsmarktkonkurrenzkampf entziehen kann, dann kann man ruhig aussehen wie Klaus Zopf. Der fällt niemanden zur Last, zahlt einen Haufen Steuern und sieht trotzdem aus wie ein "Obdachloser". Dann finde ich das geil sich gehen zu lassen, wenn man Herr seines eigenen Lebens ist, aber sonst ist diese "Nonkonfomität" nur kindische Bockigkeit.

https://www.google.de/search?q=Klaus+Za ... 4&dpr=1.25
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Re: sozialer Fall heiratet Chinesin / Chinesen

Beitrag von tigerprawn »

sweetpanda hat geschrieben:Nennt es ruhig Hartz4 bashing, aber ich habe da mal eine fundamentale Frage.
Wie vermieten seit einiger Zeit ( ca.3 Jahre ) ein kleine Souterrainwohnung an eine junge Hartz4 Empfängerin.
Ganz ehrlich: du profitierst von hartz iv. Gäbe es das nicht mehr wären die Mietpreise für Souterrainwohnungen im freien Fall. Zudem waer die Miete nicht so sicher.
Denk mal drüber nach.
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Re: sozialer Fall heiratet Chinesin / Chinesen

Beitrag von vilarinha »

krasses Outing

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:shock:
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Re: sozialer Fall heiratet Chinesin / Chinesen

Beitrag von Yingxiong »

Es ist doch wichtiger, was im Kopf drin ist, als was auf dem Kopf drauf ist!

Immer diese Vorurteile! :roll:
R.I.P. Little Yingxiong Engelskind 05.01.2013

Die Erinnerung ist das Fenster durch das wir Dich sehen können, wann immer wir wollen...

Man sagt, die Zeit heilt alle Wunden - ich hab die Zeit noch nicht gefunden!
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Re: sozialer Fall heiratet Chinesin / Chinesen

Beitrag von edmund27 »

@ sweetpanda

Die Antwort hättest Du Dir eigenlicht selbst geben können. Wir leben in einer Demokratie und in einem Rechtsstaat. Und da können Menschen so leben wie Sie wollen, wenn Sie dabei gegen keine Gesetze verstoßen. In einer Diktatur ist dieses Leben wahrscheinlich nicht möglich. Oder möchtest Du gerne die Diktatur wieder. Dann würde mansolche Menschen ins Arbeitlager stecken. Das ist der Nachteil einer Demokratie und ich akzetiere halt, dieses verhalten. :mrgreen:
Würden die Menschen verstehen, wie unser Geldsystem funktioniert, hätten wir eine Revolution – und zwar schon morgen früh. ( Henry Ford )
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