Verheiratet mit einer Chinesin

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edmund27
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Re: Verheiratet mit einer Chinesin

Beitrag von edmund27 »

Wir können noch so viele Gesetze zitieren. Aber Fakt ist doch, dass die meisten Gesetze sehr schwammig sind und jeder die auslegen kann wie er will. Die meisten Gesetze sind reine Arbeitsbeschaffungsmassnahmen von Anwälten. Und wenn man sich das Ergebniss des Urteils vom Bundesverwaltungsgericht am 4.09.2012 anschaut, dann sieht ganz klar wie hier sich jeder die Gesetze zurecht biegt. Und dies fordert doch eine Klage regelrecht heraus. Und dann stellt sich dan noch die Frage ? Wer legt eigentlich fest, wen man als hochqualifiziert bezeichnen kann. :mrgreen:
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sweetpanda
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Re: Verheiratet mit einer Chinesin

Beitrag von sweetpanda »

Ist euch hier ein einziger Fall bekannt, wo eine ernsthaft gewollte binationale Ehe der deutschen Gesetze wegen, nicht zu Stande gekommen ist?
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Re: Verheiratet mit einer Chinesin

Beitrag von sweetpanda »

edmund27 hat geschrieben:Und dann stellt sich dan noch die Frage ? Wer legt eigentlich fest, wen man als hochqualifiziert bezeichnen kann. :mrgreen:
Du und ich nicht, sondern die Bundesregierung:

http://www.bundesregierung.de/ContentAr ... erter.html

Nur weil man persönlich von einem Gesetz nicht profitieren kann, ist es noch nicht schlecht.
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edmund27
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Re: Verheiratet mit einer Chinesin

Beitrag von edmund27 »

sweetpanda hat geschrieben:Ist euch hier ein einziger Fall bekannt, wo eine ernsthaft gewollte binationale Ehe der deutschen Gesetze wegen, nicht zu Stande gekommen ist?
Du wirfst hier die Begriffe durcheinander. Das zu Stande kommen einer binationalen Ehe nach deutschem Recht berechtigt noch lange nicht das Leben der Ehe in Deutschland. Es sind zwei verschiedene Angelegenheiten. :mrgreen:
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Re: Verheiratet mit einer Chinesin

Beitrag von sweetpanda »

Dann umreiße bitte kurz woran es gescheitert ist?
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sweetpanda
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Re: Verheiratet mit einer Chinesin

Beitrag von sweetpanda »

Ich lege mal kurz meine Gedanken zu solch einer Situation dar.
Ein Deutscher lernt eine Chinesin kennen, übers Internet oder China.
Die Frau hat also den A1 Test mehrmals nicht bestanden.
Auf welcher Sprache hatten die sich denn bisher unterhalten?
Eine Chinesin die gut genug Englisch kann um mit ihr eine Beziehung zu entwickeln, ist auch dazu in der Lage den A1-Test zu bestehen.
Wenn der deutsche Mann Chinesisch kann, ist er in meinen Augen ein Intellektueller/Feingeist.
Ich bin nämlich immer davon beeindruckt wenn Leute etwas können was ich nicht kann.
Wie kann so jemand eine Beziehung zu einer Frau entwickeln die auch mit Unterstützung nicht dazu in der Lage ist, einen A1 Test zu schaffen oder wenigstens gut Englisch zu sprechen.
Vom vernünftigen Englisch bis zum A1 Deutsch ist der Schritt ja noch kleiner.
Die einzige Chance, dass ein A1 eine Familienzusammenführung verhindern kann ist, dass ein Deutscher mit wenig ausgeprägten Talenten eine ebensolche Frau mit gestammeltem Englisch kennen gelernt hat.
Ok, vielleicht habe ich kein Herz für Underdogs.
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Re: Verheiratet mit einer Chinesin

Beitrag von sweetpanda »

Hier sind wir im Chinaforum und ich nehme somit die für uns hier gängige Situation zum Beispiel.
Jeder der ehrlich zu sich ist, Menschenkenntnis und Lebenserfahrung hat, muss doch einfach einsehen:
Wer den A1 Test nicht schafft, kann kein Englisch können. Es gibt aber auch in Deutschland niemanden der muttersprachlich Deutsch ist, Chinesisch kann, aber nicht Englisch.
Wer in Deutschland Chinesisch sprechen kann, ist zu 90% ein Akademiker und führt sehr wahrscheinlich keine Beziehung mit Ehewunsch zu einer Person die weder Englisch kann, noch keine Chancen hat einen A1-Test zu bestehen.
Pretty woman war ein Film, die wenigsten Sinologieprofessoren bringen sich ein Bauernmädchen mit. :wink:

Das sind keine Vorurteile sondern für manche unbequeme Wahrheiten.
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Re: Verheiratet mit einer Chinesin

Beitrag von edmund27 »

sweetpanda hat geschrieben:
edmund27 hat geschrieben:Und dann stellt sich dan noch die Frage ? Wer legt eigentlich fest, wen man als hochqualifiziert bezeichnen kann. :mrgreen:
Du und ich nicht, sondern die Bundesregierung:

http://www.bundesregierung.de/ContentAr ... erter.html

Nur weil man persönlich von einem Gesetz nicht profitieren kann, ist es noch nicht schlecht.

Aber das absurde ist doch im Inland proftiere ich nicht vom europäischen Freizügigkeitsgesetz. Aber hätte ich einen Wohnsitz in Österreich, dann kann ich heiraten wen ich will und die Frau braucht kein A1 vor der Einreise. Und dies zeigt doch, dass man den Sprachtest legal umgehen kann. Und wer es kann macht das auch. :mrgreen:
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Re: Verheiratet mit einer Chinesin

Beitrag von edmund27 »

sweetpanda hat geschrieben:Ich lege mal kurz meine Gedanken zu solch einer Situation dar.
Ein Deutscher lernt eine Chinesin kennen, übers Internet oder China.
Die Frau hat also den A1 Test mehrmals nicht bestanden.
Auf welcher Sprache hatten die sich denn bisher unterhalten?
Eine Chinesin die gut genug Englisch kann um mit ihr eine Beziehung zu entwickeln, ist auch dazu in der Lage den A1-Test zu bestehen.
Wenn der deutsche Mann Chinesisch kann, ist er in meinen Augen ein Intellektueller/Feingeist.
Ich bin nämlich immer davon beeindruckt wenn Leute etwas können was ich nicht kann.
Wie kann so jemand eine Beziehung zu einer Frau entwickeln die auch mit Unterstützung nicht dazu in der Lage ist, einen A1 Test zu schaffen oder wenigstens gut Englisch zu sprechen.
Vom vernünftigen Englisch bis zum A1 Deutsch ist der Schritt ja noch kleiner.
Die einzige Chance, dass ein A1 eine Familienzusammenführung verhindern kann ist, dass ein Deutscher mit wenig ausgeprägten Talenten eine ebensolche Frau mit gestammeltem Englisch kennen gelernt hat.
Ok, vielleicht habe ich kein Herz für Underdogs.
In deinem Beitrag wimmelt nahezu von Vorurteilen und ist eigentlich eine Beleidigung an Menschen die kein A1 haben und trotzdem deutsch können. Ich kann auch gut englisch und habe keinen Kurs belegt. Ich bin mit amerikanischen Sodaten befreundet gewesen und habe kein Englisch Zertifikat.
Das A1 ist bloß ein Zertifikat und noch lange kein Beweis, dass man die Deutsche Sprache beherrscht. Und Sprachen lernt man am besten wenn man sich unter Menschen begibt, die diese Sprache beherrschen. Außerdem kann ich ein wenig chinesisch und bewege mich frei ohne meine Frau in Ihrer Heimatstadt. Und je mehr ich mich unters Volk, desto besser wird mein chinesisch. Und ich bin kein Akademiker. :mrgreen:
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Re: Verheiratet mit einer Chinesin

Beitrag von cmstein »

sweetpanda hat geschrieben:Hier sind wir im Chinaforum und ich nehme somit die für uns hier gängige Situation zum Beispiel.
Jeder der ehrlich zu sich ist, Menschenkenntnis und Lebenserfahrung hat, muss doch einfach einsehen:
Wer den A1 Test nicht schafft, kann kein Englisch können. Es gibt aber auch in Deutschland niemanden der muttersprachlich Deutsch ist, Chinesisch kann, aber nicht Englisch.
Wer in Deutschland Chinesisch sprechen kann, ist zu 90% ein Akademiker und führt sehr wahrscheinlich keine Beziehung mit Ehewunsch zu einer Person die weder Englisch kann, noch keine Chancen hat einen A1-Test zu bestehen.
Pretty woman war ein Film, die wenigsten Sinologieprofessoren bringen sich ein Bauernmädchen mit. :wink:

Das sind keine Vorurteile sondern für manche unbequeme Wahrheiten.
Was Du für Deine Wahrheiten hältst, das ist einfach nur Schwachsinn aus Deiner kleinen, einfachen Welt. Dir fehlt die Fähigkeit zum Abstrahieren, daher sind Deine unbequemen Wahrheiten letztlich halt doch nur kümmerlich und kleingeistige Vorurteile eines bornierten Einfaltspinsels. Musste mal gesagt werden :twisted:, den sachlichen Teil hat ja edmund27 mit engelsgleicher Geduld übernommen :wink:
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Re: Verheiratet mit einer Chinesin

Beitrag von sweetpanda »

edmund27 hat geschrieben: Außerdem kann ich ein wenig chinesisch und bewege mich frei ohne meine Frau in Ihrer Heimatstadt. Und je mehr ich mich unters Volk, desto besser wird mein chinesisch. Und ich bin kein Akademiker. :mrgreen:
Also dann hast du schon A1 Chinesisch und gehörst zu den übrigen 10%. Wenn du anscheinend länger schon in China lebst, hättet ihr doch gemeinsam diese kleine Hürde überspringen können.
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Re: Verheiratet mit einer Chinesin

Beitrag von sweetpanda »

cmstein hat geschrieben:
Was Du für Deine Wahrheiten hältst, das ist einfach nur Schwachsinn aus Deiner kleinen, einfachen Welt. Dir fehlt die Fähigkeit zum Abstrahieren, daher sind Deine unbequemen Wahrheiten letztlich halt doch nur kümmerlich und kleingeistige Vorurteile eines bornierten Einfaltspinsels. Musste mal gesagt werden :twisted:, den sachlichen Teil hat ja edmund27 mit engelsgleicher Geduld übernommen :wink:
Oh du Quelle der Weisheit konstruiere bitte für einen Unwissenden einen Fall bei dem meine Argumentation aus den Angeln gehoben wird, auf das sich mich kleiner Geist an dieser nimmer versiegenden Frohlockung laben darf.
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Re: Verheiratet mit einer Chinesin

Beitrag von VielUnterwegs »

Gegenfrage, wer kennt ein Beispiel bei dem der Sprachnachweiss so wie von AngelofMoon beschrieben wegfällt? Keiner, nehme ich an, da die Regel nicht zutrifft. Ich wäre der erste der jubelt, wenn die Nummer stimmt, denn dann wäre meine Frau schon aus dem Schneider...
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Re: Verheiratet mit einer Chinesin

Beitrag von AngelofMoon »

VielUnterwegs hat geschrieben:Gegenfrage, wer kennt ein Beispiel bei dem der Sprachnachweiss so wie von AngelofMoon beschrieben wegfällt? Keiner, nehme ich an, da die Regel nicht zutrifft. Ich wäre der erste der jubelt, wenn die Nummer stimmt, denn dann wäre meine Frau schon aus dem Schneider...
Hast Du einen Wohnsitz in Deutschland und bist hier noch gemeldet?
Wenn ja, dann zählt diese Regel hier:
§ 28 Familiennachzug zu Deutschen
(1) Die Aufenthaltserlaubnis ist dem ausländischen

1.Ehegatten eines Deutschen,
2.minderjährigen ledigen Kind eines Deutschen,
3.Elternteil eines minderjährigen ledigen Deutschen zur Ausübung der Personensorge

zu erteilen, wenn der Deutsche seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet hat. Sie ist abweichend von § 5 Abs. 1 Nr. 1 in den Fällen des Satzes 1 Nr. 2 und 3 zu erteilen. Sie soll in der Regel abweichend von § 5 Abs. 1 Nr. 1 in den Fällen des Satzes 1 Nr. 1 erteilt werden. Sie kann abweichend von § 5 Abs. 1 Nr. 1 dem nicht personensorgeberechtigten Elternteil eines minderjährigen ledigen Deutschen erteilt werden, wenn die familiäre Gemeinschaft schon im Bundesgebiet gelebt wird. § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2, Satz 3 und Abs. 2 Satz 1 ist in den Fällen des Satzes 1 Nr. 1 entsprechend anzuwenden.
Konfuzius sprach: “Mach’ Dir keine Sorgen darüber, dass die Menschen Dich nicht kennen, sondern darüber, dass Du sie nicht kennst.”
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Re: Verheiratet mit einer Chinesin

Beitrag von VielUnterwegs »

Wohnsitz ist schon mehrere Jahre nicht in Deutschland, wir haben beide in den USA eine Green Card, leben die Ehe (Nachweise kann ich mehr bringen als die zu Sichten bereit sind) schon mehrere Jahre im Ausland, usw. Also sollte ja deiner Logik nach meine Frau ohne Sprachnachweis ein FZF Visum bekommen, richtig? So lief es aber bei niemandem den ich kenne, da war IMMER A1 angesagt, ohne Ausnahme.
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