Z Visum China - Was ist erforderlich?

Alles zum Thema Visum für China und Deutschland: Antrag, benötigte Unterlagen, Bürokratie, Erfahrungsberichte und sonstiger nerviger Kleinkram zu dem Thema.
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Phytagoras
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Z Visum China - Was ist erforderlich?

Beitrag von Phytagoras »

Ich war vor 2 Wochen bei ner Firma in Peking, die mich, wie es aussieht, auch genommen hätte. Das einzige Problem war, dass ich nicht "eligible" für ein Arbeitsvisum bin.

Das ist der ungefähre Lebenslauf:

Letztes Jahr 1. Staatsexamen gemacht in Rechtswissenschaften.
Währenddessen auch fast 3 Jahre gearbeitet bei einer deutschen Firma.

Nun ist die Frage, ob das nicht reicht? Es scheint, dass die chin. Regierung nur Leuten ein Arbeitsvisum erteilt, die anscheinend mindestens zwei Jahre nach dem Abschluss gearbeitet haben. Gibt es dafür Ausnahmen. Gearbeitet habe ich ja 3 Jahre inzwischen während des Studiums, nur halt eben nicht danach.

Es wäre halt ein richtig guter Job und wie gesagt. Anscheinend ist für die Firma das einzige Problem das Arbeitsvisum für mich zu besorgen.

Ich kenn dennoch einige Leute in China, die direkt nach dem Abschluss des Studiums nen Arbeitsvisum bekommen haben.

Ich würde mir die Chance nicht entgehen lassen wollen, daher frage ich und frag mich, was man da machen kann.


Danke schonmal für Antworten :)
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blackrice
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Re: Z Visum China - Was ist erforderlich?

Beitrag von blackrice »

Phytagoras hat geschrieben:Ich kenn dennoch einige Leute in China, die direkt nach dem Abschluss des Studiums nen Arbeitsvisum bekommen haben.
ok le..dann mach´s halt so wie es diese Leute in China getan hatten :P

btw..frage Kim ob er dir gestattet dein Obenstehendes zu editieren :wink:
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wir sind hier nicht bei WÜNSCH' DIR WAS sondern bei SO ISSES' HALT
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Re: Z Visum China - Was ist erforderlich?

Beitrag von Phytagoras »

Also genau genommen Beijing.

Einen, den ich kenne, der auch in Beijing arbeitet, hat sogar den selben Abschluss wie ich und seine Firma hat es letztes Jahr beantragt. Nur anscheinend gibt es da ne (berechtigte) Angst bei den Arbeitgebern, dass diese 2 Jahre nach dem Studium immer eingehalten werden.

Ich hab betreffende Person ja gefragt, wie ers gemacht hat und er meint halt nur, dass es da keine Probleme gab. Er hat das Zeugnis und alles abgegeben und musste nichtmal aus China raus.

Ich persönlich würds ja einfach probieren, aber am Ende sitzt die Firma da ja am längeren Hebel. Ist jetzt nur die Frage, wie ich sie überzeuge, dass sie das Risiko eingehen.

(Zudem ich persönlich die Regelung schwachsinnig finde. Hab ja schon 3 Jahre während des Studiums gearbeitet und frag mich, warum diese zwei Jahre nach dem Studium so wichtig sind...)
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Re: Z Visum China - Was ist erforderlich?

Beitrag von Der neue Waiguoren »

Phytagoras hat geschrieben: Zudem ich persönlich die Regelung schwachsinnig finde. Hab ja schon 3 Jahre während des Studiums gearbeitet und frag mich, warum diese zwei Jahre nach dem Studium so wichtig sind...
Tja, nicht alle Regelungen hier sind nachzuvollziehen.
Ich habe auch gerade mal ein halbes Jahr "Arbeitserfahrung" nach dem Studium vorweisen können, allerdings vorher eine Ausbildung und habe auch während des Studiums in Teilzeit gearbeitet. Das hat dann auch gereicht und mein Visum ist problemlos durchgegangen. Momentan wird auch für eine andere Arbeitsstelle ein Expertenzertifikat für mich beantragt, was bislang auch anstandslos angenommen wurde.
Ich denke einfach, dass falls die Firma dich wirklich haben wollte, sie es auch versuchen würde. Ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass nur der Versuch einer Beantragung des Visums irgendwelche Konsequenzen für die Firma mit sich bringen würde.
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Re: Z Visum China - Was ist erforderlich?

Beitrag von Taiyang »

Die zwei Jahre nach dem Abschluss (Bachelor!) sind womoeglich die chinesische Interpretation eines Lebenslaufs weil hier die meisten wohl erst nach dem BA anfangen zu arbeiten.
Irgendwo habe ich auch mal gelesen, dass man die zwei Jahre bei einem MA (Master)-Abschluss nicht braucht, wenn das so ist, dann solltest du das bei Staatsexamen auch nicht brauchen. Vielleicht kannst du dir eine Bestaetigung von deiner Uni holen, die sagt was dein Abschluss auf internationalem Niveau bedeutet.

Ich hatte auch keine zwei Jahre Arbeitserfahrung nach dem MA-Abschluss (aber dafuer mehrere Jahre Studentenjobs nebenher), aber weil meine alte Firma das ganze damals ueber eine Agentur hat machen lassen, konnten die etwas kreativer sein (bzw. mehr Geld in den hongbao stecken).

Kann gut sein dass die Anforderungen jetzt genauer ueberprueft werden, aber wie schon zuvor geschrieben wurde, wenn die Firma dich wirklich haben will, dann sollten sie sich auch etwas ins Zeug legen.
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Re: Z Visum China - Was ist erforderlich?

Beitrag von Phytagoras »

Naja. Ich glaub die denken sich "Ja gut. 4 andere haben sich auch noch beworben. Irgendwas findet sich jetzt schon.

Für die Firma wäre es wohl dann, dass sie halt das Arbeitsvisum beantragen, was ja seine Zeit dauert, während sie in der Zeit wohl jemanden finden könnten, bei dem es einfacher wäre das Visum zu bekommen, weil sie sich sicher sind, dass der andere 2 Jahre Arbeitserfahrung nach dem Studium hat.

Ich hatte denen ja nochmal geschrieben, dass sie nachgucken sollen und hab denen auch gesagt, dass ich Leute kenne, die ebenfalls keine zwei Jahre Arbeitserfahrung haben, mit genau dem selben Abschluss, und dennoch ohne Probleme das Visum bekommen konnten ohne das Land verlassen zu müssen.
Wäre halt schon nen Traumjob, gute Bezahlung und etwas, was mir viel Spaß machen würde.

Werd die heute nochmal anschreiben diesbzgl.
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