Das ist der ungefähre Lebenslauf:
Letztes Jahr 1. Staatsexamen gemacht in Rechtswissenschaften.
Währenddessen auch fast 3 Jahre gearbeitet bei einer deutschen Firma.
Nun ist die Frage, ob das nicht reicht? Es scheint, dass die chin. Regierung nur Leuten ein Arbeitsvisum erteilt, die anscheinend mindestens zwei Jahre nach dem Abschluss gearbeitet haben. Gibt es dafür Ausnahmen. Gearbeitet habe ich ja 3 Jahre inzwischen während des Studiums, nur halt eben nicht danach.
Es wäre halt ein richtig guter Job und wie gesagt. Anscheinend ist für die Firma das einzige Problem das Arbeitsvisum für mich zu besorgen.
Ich kenn dennoch einige Leute in China, die direkt nach dem Abschluss des Studiums nen Arbeitsvisum bekommen haben.
Ich würde mir die Chance nicht entgehen lassen wollen, daher frage ich und frag mich, was man da machen kann.
Danke schonmal für Antworten

