Jetzt kriege ich aber auch einen großen Schreck.Ihr müßt die Geburtsurkunde vorbeglaubigen lassen (deutsche Übersetzung gleich mitmachen lassen), dann beim chinesischen Außenministerium überbeglaubigen und anschließend von der deutschen Botschaft legalisieren lassen.
In Deutschland braucht ihr aber auch noch einmal eine deutsche Übersetzung der Urkunde, also dürft ihr hier auch noch einmal zum Übersetzungsbüro ( es sei denn, die zuständige deutsche Behörde verzichtet darauf).
Ihr schreibt, dass das deutsche Standesamt eine legalisierte Geburtsurkunde (in deutsch, legalisiert vom deutschen Konsulat in Guangzhou) nicht akzeptiert?
Was soll man denn da noch übersetzen? Das ist doch schon übersetzt.