Dir wurde doch unter Hinweis auf explizite Paragraphen rechtverbindlich dargelegt, dass es keinerlei Gesetzesgrundlage gibt, bei einer Familienzusammenführung ein Gesundheitsuntersuchung durchzuführen. Das ist ja das tolle an Deutschland, die Gesetze sind bekannt und jeder muss sich daran halten.ruewue hat geschrieben:Hallo,
so nun waren wir da und die ganze Untersuchung bezog sich ganz allein auf eine Torax Aufnahme zur Sicherstellung, dass keine Lungenerkrankung vorliegt. Angeblich sei dies generell so.
MfG
Rüdiger
Schließlich ist sie deine Ehefrau und du deutscher Staatsbürger. Selbst wenn sie krank wäre, könnte keiner fordern, dass deine Frau nicht zu dir kann.
Wie gesagt, hatte kaum Kontakt zu netteren Menschen, als in der Ausländerbehörde.
Es kommt wohl auch immer darauf an, wer sich bei denen vorstellt, wir sind beide Akademiker mit guten Einkommen und da haben die sich gedacht:
"Toll! Zwei nette junge Menschen, ohne Tattoos und Piercings, Klamotten als kämen sie von der Jungen Union, die werden mind. 35 Jahre Steuern und Beiträge zahlen, die können wir immer gebrauchen, mehr noch als viele "Biodeutsche".