Dt. Führungszeugnis für China
Dt. Führungszeugnis für China
Paßt zwar nicht 100%ig in dieses Forum, aber hat im weitesten Sinne doch damit zu tun, da eine Uni in Jilin mir ein Jobangebot unterbreitet hat, aber eine Voraussetzung für den Job ist ein deutsches Führungszeugnis. Da ich seit 7 Jahren nicht mehr in D lebe, ist das mE ziemlicher Schwachsinn, aber bitte ...
Jetzt habe ich mich mal ein bißchen kundig gemacht, wie der Ablauf wohl aussieht. Da das wohl kein Einzelfall ist (
http://www.china-briefing.com/news/de/p ... bnis.html/
), will ich hier mal schreiben, wie sich mir die Situation darstellt. Einerseits als Info für jene, die auch damit zu tun haben, andererseits um zu erfahren, ob ich etwas übersehen habe & es einfachere (v.a. auch billigere) Wege gibt.
(Ich nenne jetzt alles einfach mal Beglaubigung/beglaubigen, da ich keinen Bock auf diesen bürokratischen Scheiß habe & sowieso schon zuviel dazu gelesen habe. Wer's braucht, kann sich das Vor-, Über-, Scheiß- dazu denken.)
1. Ausgefüllten Antrag bei der Botschaft in Bangkok beglaubigen lassen (20 €, nehme an, das gilt auch für Bangkok) & nach D faxen.
http://www.china.diplo.de/Vertretung/ch ... 111-s.html
2. Führungszeugnis bezahlen. (13 €)
https://www.bundesjustizamt.de/DE/Theme ... _node.html
FZ wird nach Bangkok versandt. (Hatte irgendwo gesehen, daß auch an eine c/o-Adresse in D versandt werden könne, aber auf dem Antrag sieht man davon nix.)
3. FZ zurück nach D senden, ins Chinesische übersetzen lassen. (Kosten?)
4. Diverse Beglaubigungen einholen (Kosten?):
http://frankfurt.china-consulate.org/det/lsfw/lsfw2/
"Die in der V.R. China benötigten deutschen Dokumente müssen zunächst beim Notar, dann beim Landgericht (oder bei der Bezirksregierung) und zuletzt beim Bundesverwaltungsamt beglaubigt werden."
5. Versand an Konsulat oder Botschaft der VRC in D. (Kosten 15 € pro Dokument + Porto/Rückporto)
6. Versand per Einschreiben nach China
Soweit so schlecht. Bleibt aber noch die Frage, ob die Übersetzung dann auch nochmal beglaubigt werden muß, bevor d. chin. Konsulat sie beglaubigt? Ist ja eigentlich Schwachsinn, da - sofern ich das richtig sehe - das Konsulat ja gerade bestätigen soll, daß die Übersetzung OK ist.
Die Kosten wären mit 100 € vermutlich noch deutlich zu niedrig angesetzt. Es sei denn, die Übersetzung ins Chinesische könnte privat erfolgen. Dann fielen zumindest die Übersetzungskosten (30 € ?) weg.
Habe ich irgendwas übersehen? Verbesserungsvorschläge?
Wenn das wirklich so kompliziert & teuer ist, verzichte ich wohl lieber auf den Job. Der Aufwand ist mir zu hoch für einen Vertrag, der nicht mal 1 Jahr läuft. V.a. ist ja noch nicht mal sicher, daß ich den Job wirklich bekomme. Auf mündliche Zusagen kann man sich nicht verlassen.
Addendum: Die erste Beglaubigung des FZ kann IIRC schon beim Bundesjustizamt erfolgen, aber den Link kann ich jetzt auch nicht mehr finden. Würde zumindest etwas Zeit sparen.
Jetzt habe ich mich mal ein bißchen kundig gemacht, wie der Ablauf wohl aussieht. Da das wohl kein Einzelfall ist (
http://www.china-briefing.com/news/de/p ... bnis.html/
), will ich hier mal schreiben, wie sich mir die Situation darstellt. Einerseits als Info für jene, die auch damit zu tun haben, andererseits um zu erfahren, ob ich etwas übersehen habe & es einfachere (v.a. auch billigere) Wege gibt.
(Ich nenne jetzt alles einfach mal Beglaubigung/beglaubigen, da ich keinen Bock auf diesen bürokratischen Scheiß habe & sowieso schon zuviel dazu gelesen habe. Wer's braucht, kann sich das Vor-, Über-, Scheiß- dazu denken.)
1. Ausgefüllten Antrag bei der Botschaft in Bangkok beglaubigen lassen (20 €, nehme an, das gilt auch für Bangkok) & nach D faxen.
http://www.china.diplo.de/Vertretung/ch ... 111-s.html
2. Führungszeugnis bezahlen. (13 €)
https://www.bundesjustizamt.de/DE/Theme ... _node.html
FZ wird nach Bangkok versandt. (Hatte irgendwo gesehen, daß auch an eine c/o-Adresse in D versandt werden könne, aber auf dem Antrag sieht man davon nix.)
3. FZ zurück nach D senden, ins Chinesische übersetzen lassen. (Kosten?)
4. Diverse Beglaubigungen einholen (Kosten?):
http://frankfurt.china-consulate.org/det/lsfw/lsfw2/
"Die in der V.R. China benötigten deutschen Dokumente müssen zunächst beim Notar, dann beim Landgericht (oder bei der Bezirksregierung) und zuletzt beim Bundesverwaltungsamt beglaubigt werden."
5. Versand an Konsulat oder Botschaft der VRC in D. (Kosten 15 € pro Dokument + Porto/Rückporto)
6. Versand per Einschreiben nach China
Soweit so schlecht. Bleibt aber noch die Frage, ob die Übersetzung dann auch nochmal beglaubigt werden muß, bevor d. chin. Konsulat sie beglaubigt? Ist ja eigentlich Schwachsinn, da - sofern ich das richtig sehe - das Konsulat ja gerade bestätigen soll, daß die Übersetzung OK ist.
Die Kosten wären mit 100 € vermutlich noch deutlich zu niedrig angesetzt. Es sei denn, die Übersetzung ins Chinesische könnte privat erfolgen. Dann fielen zumindest die Übersetzungskosten (30 € ?) weg.
Habe ich irgendwas übersehen? Verbesserungsvorschläge?
Wenn das wirklich so kompliziert & teuer ist, verzichte ich wohl lieber auf den Job. Der Aufwand ist mir zu hoch für einen Vertrag, der nicht mal 1 Jahr läuft. V.a. ist ja noch nicht mal sicher, daß ich den Job wirklich bekomme. Auf mündliche Zusagen kann man sich nicht verlassen.
Addendum: Die erste Beglaubigung des FZ kann IIRC schon beim Bundesjustizamt erfolgen, aber den Link kann ich jetzt auch nicht mehr finden. Würde zumindest etwas Zeit sparen.
Re: Dt. Führungszeugnis für China
qpr hat geschrieben:4. Das Führungszeugnis muß vom Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof/Bonn vorbeglaubigt werden.
Danach wird es beim Bundesverwaltungsamt in Köln endbeglaubigt.
Anschließend wird es von der Botschaft/Konsulat legalisiert.
Problem ist, das BVA schickt die Endbeglaubigung nur an eine deutsche Adresse.
Du brauchst also jemanden in Deutschland, der eine Vollmacht von dir hat.
Die Botschaft/Konsulat legalisiert nicht die Übersetzung, sondern bestätigt nur die Richtigkeit der Unterschriften.
Über den Inhalt der Urkunde sagt es nichts aus.
Du mußt mit der legalisierten Urkunde in China beim Notar eine Übersetzung anfertigen lassen.
Übersetzt ist gut, was der Name? Wenn es was zu übersetzen gibt bist du raus aus dem Spiel
Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses
Jede Person, die das 14. Lebensjahr vollendet hat, kann einen Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses stellen.
Die Antragstellung kann nur persönlich unter Vorlage des gültigen Personalausweises / Reisepasses bei der Meldebehörde erfolgen, wo der Bürger mit Haupt-oder Nebenwohnung gemeldet ist.
Es gibt zwei verschiedene Arten von Führungszeugnissen:
Auskunft an eine private Stelle (Belegart N) - dieses erhalten sie direkt nach Hause
Auskunft an eine Behörde (Belegart O) - dieses wird direkt an die Behörde geschickt. Für dieses Führungszeugnis wird bei der Beantragung die genaue Anschrift der Behörde und der Verwendungszweck benötigt.
Wenn die Sonne Erkenntnis tief steht, werfen auch Zwerge lange Schatten.
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.guckt auch hier nach http://alternative.aktiv-forum.com/
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Re: Dt. Führungszeugnis für China
Danke für die Info.qpr hat geschrieben:4. Das Führungszeugnis muß vom Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof/Bonn vorbeglaubigt werden.
Danach wird es beim Bundesverwaltungsamt in Köln endbeglaubigt.
Anschließend wird es von der Botschaft/Konsulat legalisiert.
Was ich oben geschrieben habe, ist aber ein Zitat von der Webseite (bzw. verlinkt von dort) des chinesischen Konsulats in Frankfurt. Heißt das, die wissen selber nicht, was sie brauchen? Oder, daß bei einem Führungszeugnis, da eh schon amtliches Dokument, andere Regeln gelten?
Apropos, habe gefunden, wo das stand mit der Überbeglaubigung durch das BfJ:
#https://www.bundesjustizamt.de/DE/Theme ... D.1_cid377
Das wäre kein Problem.Problem ist, das BVA schickt die Endbeglaubigung nur an eine deutsche Adresse.
Du brauchst also jemanden in Deutschland, der eine Vollmacht von dir hat.
Ich will ja auch, daß das BfJ das FZ erstmal an eine deutsche Adresse sendet. Ist ja Blödsinn, das FZ aus Thailand dann wieder nach D zur Beglaubigung zu schicken.
Außerdem weiß ich ja nicht, ob die thailändische Post genauso zuverlässig wie die chinesische ist (in 4 Jahren Peking ist 1 [!] Brief angekommen, & es waren deutlich mehr avisiert, bei Paketen gab es aber seltsamerweise kein Problem). Besser, wenn eine vernünftige Adresse in thailändischer Schrift draufkommt, bevor es hierhin weitergeschickt wird.
Werde nächste Woche mal beim BfJ anrufen & fragen, ob es möglich ist.
& dafür soviel Geld? Na, danke...Die Botschaft/Konsulat legalisiert nicht die Übersetzung, sondern bestätigt nur die Richtigkeit der Unterschriften.
Über den Inhalt der Urkunde sagt es nichts aus.
Was dann wohl bedeutet hätte, daß ich auch noch jemanden in China mit einer Vollmacht hätte losschicken müssen (falls das in der VRC möglich ist).Du mußt mit der legalisierten Urkunde in China beim Notar eine Übersetzung anfertigen lassen.
Glücklicherweise hat sich die Uni aber umentschieden, nachdem ich ihnen mitgeteilt hatte, daß ich eher auf den Job verzichte als mich durch diesen Bürokratendschungel zu kämpfen. Jetzt meinen sie, es reiche, das Führungszeugnis im Original vorzulegen. Immer noch kompliziert & teuer, da ich z.B. meine Unterschrift hier in Bangkok erstmal von der Botschaft beglaubigen lassen muß, aber das ist gerade noch im erträglichen Rahmen.
Suedchina hat geschrieben:Wenn es was zu übersetzen gibt bist du raus aus dem Spiel. Da sollte eigentlich "kein Eintrag"stehen
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Auch das müßte ja dann zunächst übersetzt werden.
Weiß nicht, woher Du das hast, aber beim BfJ wirst Du auch andere Infos finden:Die Antragstellung kann nur persönlich unter Vorlage des gültigen Personalausweises / Reisepasses bei der Meldebehörde erfolgen, wo der Bürger mit Haupt-oder Nebenwohnung gemeldet ist.
"Personen, die im Ausland wohnen, können den Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses unmittelbar beim Bundesamt für Justiz stellen. Der Antrag kann entweder persönlich oder formlos per Post oder Telefax (nicht per E-Mail) gestellt werden."
Re: Dt. Führungszeugnis für China
Habe diese Woche ein paar Mal versucht, beim BfJ anzurufen, um wegen einer eventuellen c/o-Adresse in D nachzufragen. Kriege aber immer nur eine Bandansage mit den Bürozeiten, zu denen Auskünfte erteilt werden. Lustigerweise natürlich genau während dieser Bürozeiten.
Frage mich, ob die schon Weihnachtsurlaub haben...
Da ich auch nicht soviel Zeit habe, schicke ich dann morgen einfach den Antrag mit meiner thailändischen Adresse hin.
Frage mich, ob die schon Weihnachtsurlaub haben...
Da ich auch nicht soviel Zeit habe, schicke ich dann morgen einfach den Antrag mit meiner thailändischen Adresse hin.
Re: Dt. Führungszeugnis für China
Ein (zumindest vorläufig) letztes Update...
War bei der Botschaft, um meine Unterschrift beglaubigen zu lassen, aber die wollten das nicht machen. (Wenn ich darauf bestanden hätte, hätte es angeblich 80,- € gekostet, obwohl im Internet etwas von 20 steht.) Stattdessen wurde eine Paßkopie beglaubigt & an den Antrag geheftet.
Was natürlich heißt, daß ich diesen nicht per Fax senden konnte, sondern nur per Schneckenpost. Gut ist allerdings, daß das FZ dann auch an die Botschaft geschickt wird, nicht an meine Adresse hier. Somit brauche ich mir wohl weniger Sorgen wegen der thailändischen Post zu machen.
Muß jetzt allerdings vermutlich ungefähr 4 Wochen warten. Ob die Uni in China auch so lange wartet?
Ich liebe die Bürokratie.
War bei der Botschaft, um meine Unterschrift beglaubigen zu lassen, aber die wollten das nicht machen. (Wenn ich darauf bestanden hätte, hätte es angeblich 80,- € gekostet, obwohl im Internet etwas von 20 steht.) Stattdessen wurde eine Paßkopie beglaubigt & an den Antrag geheftet.
Was natürlich heißt, daß ich diesen nicht per Fax senden konnte, sondern nur per Schneckenpost. Gut ist allerdings, daß das FZ dann auch an die Botschaft geschickt wird, nicht an meine Adresse hier. Somit brauche ich mir wohl weniger Sorgen wegen der thailändischen Post zu machen.
Muß jetzt allerdings vermutlich ungefähr 4 Wochen warten. Ob die Uni in China auch so lange wartet?
Ich liebe die Bürokratie.
Re: Dt. Führungszeugnis für China
Noch ein kleines Update für andere in ähnlicher Lage.
Es gibt anscheinend auch eine einfachere Möglichkeit, zumindest solange man sich sowieso in China aufhält:
http://www.chinavalid.com/
"100% VALID: We specialize in servicing you a fully authorized & Certified Non-Criminal Check for use in China and the World."
Wie legal oder zuverlässig das ist, kann ich allerdings nicht beurteilen. Ich habe inzwischen das FZ aus Deutschland.
Es gibt anscheinend auch eine einfachere Möglichkeit, zumindest solange man sich sowieso in China aufhält:
http://www.chinavalid.com/
"100% VALID: We specialize in servicing you a fully authorized & Certified Non-Criminal Check for use in China and the World."
Wie legal oder zuverlässig das ist, kann ich allerdings nicht beurteilen. Ich habe inzwischen das FZ aus Deutschland.
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